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Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von ...

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Version 01/2001<br />

Vorschriftensammlung der Staatlichen Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg<br />

Spreng 4.3<br />

– Bußgeldvorschriften (§ 41 SprengG, § 46 der 1. SprengV, § 7 der 2. SprengV, § 4 der 3. SprengV,<br />

§§ 9, 30, 36 <strong>und</strong> 130 OWiG)<br />

4 Gebräuchliche Sprengstoffe, Zündmittel <strong>und</strong> Sprengzubehör<br />

– Aufbau <strong>und</strong> Wirkungsweise<br />

– Zündanlagen<br />

5 Gr<strong>und</strong>züge der Sprengtechnik unter Tage<br />

– Gesteinsk<strong>und</strong>e<br />

– Laderäume<br />

– Vorgabe<br />

– Anordnung <strong>von</strong> Sprengstoffen <strong>und</strong> Zündmitteln im Laderaum<br />

– Verdämmung, Arten der Verdämmung, Größe <strong>und</strong> Anordnung<br />

– Auswirkung der Sprengarbeiten auf <strong>die</strong> Umgebung<br />

– Maßnahmen zur Begrenzung <strong>von</strong> Sprengerschütterungen<br />

– Maßnahmen gegen <strong>die</strong> schädliche Einwirkung <strong>von</strong> Sprengschwaden<br />

6 Gebräuchliche Sprengverfahren unter Tage<br />

– Einbrucharten<br />

– Profilsprengungen<br />

– schonendes <strong>und</strong> erschütterungsarmes Sprengen<br />

– Sprengen bei geringer Gebirgsüberdeckung<br />

– Besonderheiten bei Sprengarbeiten in Lockergesteinen<br />

– Sprengtechnische Kennwerte<br />

– Berechnung der Lademengen<br />

– Entwerfen <strong>von</strong> Sprengbildern<br />

– Verhalten beim Auftreten <strong>von</strong> Grubengas<br />

7 Praktische Ausführung <strong>von</strong> Sprengarbeiten unter Tage <strong>und</strong> praktische Prüfung der Teilnehmer<br />

8 Allgemeine Aussprache<br />

9 Lehrgangsdauer <strong>und</strong> Teilnehmerzahl<br />

9.1 Die Lehrgangsdauer beträgt 4 Tage; sie umfasst 32 Unterrichtsst<strong>und</strong>en <strong>von</strong> je 45 Minuten Unterrichtsdauer<br />

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