BioDocAnalyze (BDA) digital - Biometra
BioDocAnalyze (BDA) digital - Biometra
BioDocAnalyze (BDA) digital - Biometra
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
36<br />
Bildaufnahme Kompaktkamera<br />
4.2.7 Grundfunktionen<br />
Bild laden<br />
Bild speichern<br />
Bild drucken<br />
Über das Ordner-Symbol lässt sich ein bereits gespeichertes Bild im<br />
JPG-, TIF oder <strong>Biometra</strong>-eigenen BD1-Format in das Gelbild-Fenster laden.<br />
Über das Disketten-Symbol wird das geöffnete Gelbild unter Eingabe des<br />
Namens im JPG-, TIF oder im <strong>Biometra</strong>-eigenen BD1-Format gespeichert.<br />
Voreinstellung ist das BD1-Format, das das Bild als Graustufen-<br />
Bild inkl. der Kamera-Aufnahme-Parameter speichert und das Standardformat<br />
in der Analyse des Gelbildes mit der <strong>BDA</strong>-Software ist.<br />
Über das Symbol wird ein Druckvorschau-Fenster geöffnet. Es ist möglich,<br />
den gewünschten Drucker (DIN A4-Drucker oder Thermodrucker) aus der<br />
Liste der installierten Drucker auszuwählen. Über das Druckersymbol wird<br />
das Bild dann ausgedruckt.<br />
4.2.8 Das Gelbild-Fenster<br />
Image<br />
Shot Conditions<br />
Comments<br />
Anzeige des Fotos oder des geladenen Bildes.<br />
Informationen zu den Aufnahmeparametern der Datei, wie z. B. Blende<br />
und Belichtungszeit, werden angezeigt. Die kompletten Parameter werden<br />
nur bei Bildern im BD1-Format gespeichert.<br />
Zum Einfügen von Kommentaren zur Bilddatei. Diese Kommentare werden<br />
nur in Dateien mit BD1-Format gespeichert!<br />
Die Kommentare werden beim Ausdruck des Gelbildes mit ausgedruckt.<br />
Sie können auch im <strong>BDA</strong>-Analyse-Teil unter „Analyze, Comments, General<br />
Comment“ aufgerufen werden.<br />
Bitte beachten: Auf Ausdrucken können maximal 20 Zeichen pro Zeile und<br />
5 Zeilen dargestellt werden.<br />
<strong>BDA</strong><strong>digital</strong> Handbuch, Vers. 03_12