25. FEBRUAR 2012
25. FEBRUAR 2012
25. FEBRUAR 2012
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8<br />
Entgeltordnung<br />
für den Integrativen Kindergarten<br />
Schönkirchen (IKS)<br />
- 1. Nachtrag -<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde<br />
Schönkirchen hat in ihrer Sitzung am<br />
09.05.<strong>2012</strong> folgenden 1. Nachtrag zur Entgeltordnung<br />
für den Integrativen Kindergarten<br />
Schönkirchen (IKS) beschlossen:<br />
1.) § 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:<br />
(1) Für den Besuch des IKS werden nachstehende<br />
monatliche Entgelte erhoben:<br />
für den Besuch der Regelgruppe<br />
mit Teilintegration: 152,50 €,<br />
für den Besuch der integrativen<br />
Gruppe: 152,50 €,<br />
für den Besuch der<br />
Krippengruppe: 240,00 €.<br />
Die monatlichen Entgelte werden – unabhängig<br />
von Schließzeiten der Einrichtung -<br />
jährlich für 12 Monate erhoben.<br />
Zusätzlich zu den Entgelten nach Satz 1<br />
wird zur Deckung der Kosten für das in der<br />
Einrichtung gereichte Frühstück je Kind<br />
und Monat ein Pauschalbetrag in Höhe von<br />
13 € erhoben.<br />
Die Entgelte nach Satz 1 steigen jährlich zu<br />
Beginn des jeweils neuen Kindergartenjahres<br />
(1. August) um 2,50 €.<br />
2.) § 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:<br />
(1) Familien mit geringem Einkommen oder<br />
mit Geschwisterkindern, die zeitgleich<br />
Kindertagesstätten besuchen, erhalten auf<br />
Antrag eine Ermäßigung auf das nach § 1<br />
Absatz 1 Satz 1 zu entrichtende monatliche<br />
Entgelt. Diese richtet sich nach den Richtlinien<br />
des Kreises Plön zur Förderung von<br />
Kindertageseinrichtungen in der jeweils<br />
geltenden Fassung.<br />
Entsprechende Antragsvordrucke sind bei<br />
dem zuständigen Fachdienst der Amtsverwaltung<br />
Schrevenborn erhältlich.<br />
3.) Dieser 1. Nachtrag tritt mit Wirkung vom<br />
01.08.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />
Schönkirchen, 10.05.<strong>2012</strong><br />
Gemeinde Schönkirchen<br />
Der Bürgermeister<br />
gez. Eckhard Jensen<br />
Aufstellungsbeschluss zur 7.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der Gemeinde Schönkirchen<br />
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
zur 7. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes<br />
der Gemeinde Schönkirchen<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde<br />
Schönkirchen hat in ihrer Sitzung am<br />
09.05.<strong>2012</strong> die Aufstellung der 7. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes für den Bereich<br />
östlich des Gewerbegebietes Söhren, östlich<br />
der B 502, südwestlich des Mönkeberger<br />
Weges und nordwestlich der Schönberger<br />
Landstraße (L 50) beschlossen.<br />
Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend<br />
abgedruckten Planauszug ersichtlich.<br />
Ziel der Planung ist es, die bisher als<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellten<br />
Flächen als gewerbliche Bauflächen (GE) und<br />
als Sondergebiet Einzelhandel (SO) darzustellen.<br />
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.