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25. FEBRUAR 2012

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8<br />

Entgeltordnung<br />

für den Integrativen Kindergarten<br />

Schönkirchen (IKS)<br />

- 1. Nachtrag -<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde<br />

Schönkirchen hat in ihrer Sitzung am<br />

09.05.<strong>2012</strong> folgenden 1. Nachtrag zur Entgeltordnung<br />

für den Integrativen Kindergarten<br />

Schönkirchen (IKS) beschlossen:<br />

1.) § 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:<br />

(1) Für den Besuch des IKS werden nachstehende<br />

monatliche Entgelte erhoben:<br />

für den Besuch der Regelgruppe<br />

mit Teilintegration: 152,50 €,<br />

für den Besuch der integrativen<br />

Gruppe: 152,50 €,<br />

für den Besuch der<br />

Krippengruppe: 240,00 €.<br />

Die monatlichen Entgelte werden – unabhängig<br />

von Schließzeiten der Einrichtung -<br />

jährlich für 12 Monate erhoben.<br />

Zusätzlich zu den Entgelten nach Satz 1<br />

wird zur Deckung der Kosten für das in der<br />

Einrichtung gereichte Frühstück je Kind<br />

und Monat ein Pauschalbetrag in Höhe von<br />

13 € erhoben.<br />

Die Entgelte nach Satz 1 steigen jährlich zu<br />

Beginn des jeweils neuen Kindergartenjahres<br />

(1. August) um 2,50 €.<br />

2.) § 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:<br />

(1) Familien mit geringem Einkommen oder<br />

mit Geschwisterkindern, die zeitgleich<br />

Kindertagesstätten besuchen, erhalten auf<br />

Antrag eine Ermäßigung auf das nach § 1<br />

Absatz 1 Satz 1 zu entrichtende monatliche<br />

Entgelt. Diese richtet sich nach den Richtlinien<br />

des Kreises Plön zur Förderung von<br />

Kindertageseinrichtungen in der jeweils<br />

geltenden Fassung.<br />

Entsprechende Antragsvordrucke sind bei<br />

dem zuständigen Fachdienst der Amtsverwaltung<br />

Schrevenborn erhältlich.<br />

3.) Dieser 1. Nachtrag tritt mit Wirkung vom<br />

01.08.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />

Schönkirchen, 10.05.<strong>2012</strong><br />

Gemeinde Schönkirchen<br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Eckhard Jensen<br />

Aufstellungsbeschluss zur 7.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Schönkirchen<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

zur 7. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Schönkirchen<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde<br />

Schönkirchen hat in ihrer Sitzung am<br />

09.05.<strong>2012</strong> die Aufstellung der 7. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes für den Bereich<br />

östlich des Gewerbegebietes Söhren, östlich<br />

der B 502, südwestlich des Mönkeberger<br />

Weges und nordwestlich der Schönberger<br />

Landstraße (L 50) beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend<br />

abgedruckten Planauszug ersichtlich.<br />

Ziel der Planung ist es, die bisher als<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellten<br />

Flächen als gewerbliche Bauflächen (GE) und<br />

als Sondergebiet Einzelhandel (SO) darzustellen.<br />

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

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