25. FEBRUAR 2012
25. FEBRUAR 2012
25. FEBRUAR 2012
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wenn es sich nicht nur um die Sanierung einer<br />
Straße, sondern um den Grundausbau handelte.<br />
Nach der Änderung der Gemeindeordnung<br />
liegt es nunmehr im Ermessen der<br />
Gemeinden, ob Ausbaubeiträge erhoben<br />
werden oder nicht. Da außerdem nach dem<br />
derzeitigen Stand der Rechtsprechung unsere<br />
Satzung einer Prüfung vor dem Verwaltungsgericht<br />
nicht standhalten würde, hat die<br />
Gemeindevertretung die Aufhebung beschlossen,<br />
um den Weg für eine zukunftsorientierte<br />
Neuaufstellung frei zu machen.<br />
Beschlossen wurde auch der Aufstellungsbeschluss<br />
zur 7. Änderung des Flächennutzungs-planes<br />
für den Bereich zwischen<br />
dem Gewerbegebiet, dem Mönkeberger Weg<br />
und der Schönberger Landstraße. Es ist die<br />
Absicht, die Flächen als gewerbliche Bauflächen<br />
und als Sondergebiet Einzelhandel<br />
darzustellen. Mit diesem ersten Schritt macht<br />
die Gemeinde von ihrem Planungsrecht Gebrauch,<br />
ohne Festlegung von Details Vorschläge<br />
für mögliche zukünftige Nutzungen zu<br />
erarbeiten. Der nächste Schritt ist die frühzeitige<br />
Unterrichtung der Öffentlichkeit.<br />
Damit gibt es Gelegenheit für die Bevölkerung,<br />
sich an dem gerade erst angelaufenen Verfahren<br />
zu beteiligen.<br />
Auf großes Interesse in der Bevölkerung ist die<br />
Initiative eines Mitbürgers am Heikendorfer<br />
Weg gestoßen, auf einer größeren Fläche<br />
unterschiedliche Tierarten zu halten. Durch<br />
eine missverständliche Wiedergabe von Gründen,<br />
warum diese Art der Tierhaltung nicht<br />
zulässig ist, haben auch mich mehrere Zuschriften<br />
erreicht, unabhängig von einer<br />
Unterschriftenliste zur Unterstützung des Betreibers,<br />
die dem Amtsdirektor zugestellt<br />
wurde. Bedauerlicherweise wurden dabei die<br />
Mitglieder der Gemeindevertretung und ich<br />
selbst in Misskredit gebracht. Hätte man sich<br />
vorher besser erkundigt, hätte man auch erfahren,<br />
dass es ausschließlich Sache des<br />
Kreises Plön mit seiner Unteren Naturschutzbehörde<br />
und seiner Bauordnungsbehörde mit<br />
Beteiligung des Veterinäramtes ist, solche<br />
Genehmigungen zu erteilen. Diese Verfügung<br />
mit der deutlichen Aussage, dass weder die<br />
Gemeinde Schönkirchen noch die Amtsverwaltung<br />
zuständig ist, liegt mir vor. Ungeachtet<br />
dessen hoffe ich, dass die vom Amtsdirektor<br />
und mir initiierten Gespräche mit allen Betei-<br />
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ligten über eine einvernehmliche Lösung fortgesetzt<br />
werden können. Nur diejenigen, die<br />
mit Falschmeldungen durch den Ort gelaufen<br />
sind, sollten sich zukünftig daran halten,<br />
immer beide Seiten zu hören.<br />
Manchmal muss man sich darüber wundern,<br />
was alles beim Bürgermeister „abgeladen“<br />
wird. Neuerdings gehört dazu auch der Ärger<br />
vieler Autofahrer über die kürzlich scharf geschaltete<br />
Blitzsäule an der B 502 unmittelbar<br />
hinter der Abfahrt nach Schönkirchen. Nur<br />
muss man dazu wissen, dass die Gemeinde<br />
dafür nicht verantwortlich zu machen ist. Die<br />
Installation ist allein Sache der Stadt Kiel.<br />
Ungeachtet dessen halte auch ich diese<br />
Maßnahme für eine Aktion der Abzocke. Nur<br />
etwa 100 m vor dem Ortsausgangsschild und<br />
200 m vor der zugelassenen Geschwindigkeit<br />
von 100 km/h fällt auch mir keine andere<br />
Begründung dazu ein, auch wenn die Messung<br />
schon in einem bestimmten Abstand vor der<br />
Säule erfolgt. Die Autofahrer der Region werden<br />
sich darauf einstellen können. Besonders<br />
„erfreulich“ ist es für Urlauber, die in freudiger<br />
Erwartung auf eine schöne Zeit in unserer<br />
Region am Tor zur Probstei und zur Ostsee als<br />
erstes zur Kasse gebeten werden, keine gute<br />
Werbung für unsere Region!<br />
In diesem Sinne wünsche ich einen schönen<br />
Start in die Ferien.<br />
(Bürgermeister)