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25. FEBRUAR 2012

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wenn es sich nicht nur um die Sanierung einer<br />

Straße, sondern um den Grundausbau handelte.<br />

Nach der Änderung der Gemeindeordnung<br />

liegt es nunmehr im Ermessen der<br />

Gemeinden, ob Ausbaubeiträge erhoben<br />

werden oder nicht. Da außerdem nach dem<br />

derzeitigen Stand der Rechtsprechung unsere<br />

Satzung einer Prüfung vor dem Verwaltungsgericht<br />

nicht standhalten würde, hat die<br />

Gemeindevertretung die Aufhebung beschlossen,<br />

um den Weg für eine zukunftsorientierte<br />

Neuaufstellung frei zu machen.<br />

Beschlossen wurde auch der Aufstellungsbeschluss<br />

zur 7. Änderung des Flächennutzungs-planes<br />

für den Bereich zwischen<br />

dem Gewerbegebiet, dem Mönkeberger Weg<br />

und der Schönberger Landstraße. Es ist die<br />

Absicht, die Flächen als gewerbliche Bauflächen<br />

und als Sondergebiet Einzelhandel<br />

darzustellen. Mit diesem ersten Schritt macht<br />

die Gemeinde von ihrem Planungsrecht Gebrauch,<br />

ohne Festlegung von Details Vorschläge<br />

für mögliche zukünftige Nutzungen zu<br />

erarbeiten. Der nächste Schritt ist die frühzeitige<br />

Unterrichtung der Öffentlichkeit.<br />

Damit gibt es Gelegenheit für die Bevölkerung,<br />

sich an dem gerade erst angelaufenen Verfahren<br />

zu beteiligen.<br />

Auf großes Interesse in der Bevölkerung ist die<br />

Initiative eines Mitbürgers am Heikendorfer<br />

Weg gestoßen, auf einer größeren Fläche<br />

unterschiedliche Tierarten zu halten. Durch<br />

eine missverständliche Wiedergabe von Gründen,<br />

warum diese Art der Tierhaltung nicht<br />

zulässig ist, haben auch mich mehrere Zuschriften<br />

erreicht, unabhängig von einer<br />

Unterschriftenliste zur Unterstützung des Betreibers,<br />

die dem Amtsdirektor zugestellt<br />

wurde. Bedauerlicherweise wurden dabei die<br />

Mitglieder der Gemeindevertretung und ich<br />

selbst in Misskredit gebracht. Hätte man sich<br />

vorher besser erkundigt, hätte man auch erfahren,<br />

dass es ausschließlich Sache des<br />

Kreises Plön mit seiner Unteren Naturschutzbehörde<br />

und seiner Bauordnungsbehörde mit<br />

Beteiligung des Veterinäramtes ist, solche<br />

Genehmigungen zu erteilen. Diese Verfügung<br />

mit der deutlichen Aussage, dass weder die<br />

Gemeinde Schönkirchen noch die Amtsverwaltung<br />

zuständig ist, liegt mir vor. Ungeachtet<br />

dessen hoffe ich, dass die vom Amtsdirektor<br />

und mir initiierten Gespräche mit allen Betei-<br />

4<br />

ligten über eine einvernehmliche Lösung fortgesetzt<br />

werden können. Nur diejenigen, die<br />

mit Falschmeldungen durch den Ort gelaufen<br />

sind, sollten sich zukünftig daran halten,<br />

immer beide Seiten zu hören.<br />

Manchmal muss man sich darüber wundern,<br />

was alles beim Bürgermeister „abgeladen“<br />

wird. Neuerdings gehört dazu auch der Ärger<br />

vieler Autofahrer über die kürzlich scharf geschaltete<br />

Blitzsäule an der B 502 unmittelbar<br />

hinter der Abfahrt nach Schönkirchen. Nur<br />

muss man dazu wissen, dass die Gemeinde<br />

dafür nicht verantwortlich zu machen ist. Die<br />

Installation ist allein Sache der Stadt Kiel.<br />

Ungeachtet dessen halte auch ich diese<br />

Maßnahme für eine Aktion der Abzocke. Nur<br />

etwa 100 m vor dem Ortsausgangsschild und<br />

200 m vor der zugelassenen Geschwindigkeit<br />

von 100 km/h fällt auch mir keine andere<br />

Begründung dazu ein, auch wenn die Messung<br />

schon in einem bestimmten Abstand vor der<br />

Säule erfolgt. Die Autofahrer der Region werden<br />

sich darauf einstellen können. Besonders<br />

„erfreulich“ ist es für Urlauber, die in freudiger<br />

Erwartung auf eine schöne Zeit in unserer<br />

Region am Tor zur Probstei und zur Ostsee als<br />

erstes zur Kasse gebeten werden, keine gute<br />

Werbung für unsere Region!<br />

In diesem Sinne wünsche ich einen schönen<br />

Start in die Ferien.<br />

(Bürgermeister)

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