GarantRente Vario - Sparkasse Bielefeld
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Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen -Fondsgebundene<br />
Rentenversicherung mit Garantiekapital-<br />
(Stand 01.12.2013)<br />
Diese Bestimmungen sind Bestandteil der Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen. Wir<br />
können die Bestimmungen in angemessener Weise neu festlegen. Über künftige Änderungen werden wir Sie jeweils schriftlich unterrichten.<br />
Abgaben und Gebühren<br />
Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z.B. Steuern und Gebühren), die für die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung<br />
gestellten Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten.<br />
Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfallenden<br />
Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR.<br />
Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem<br />
Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).<br />
Von jeder Zuzahlung behalten wir Gebühren in Höhe von 5 % der Zuzahlung ein.<br />
Darüber hinaus werden folgende Gebühren erhoben:<br />
- Wechsel des Versicherungsnehmers 15 EUR<br />
- Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines 15 EUR<br />
- Bestätigung von Verfügungsbeschränkungen (außerhalb des Verbundes mit den <strong>Sparkasse</strong>n und der Landesbausparkasse)<br />
15 EUR<br />
- Einzelermächtigung zur Schweigepflichtentbindung 15 EUR<br />
- Änderung des freien Fonds für die Zuführung (Switch) kostenfrei<br />
- Übertragung von Deckungskapital im Wertsicherungsfonds und/oder von Deckungskapital in freien Fonds<br />
in einen anderen Fonds (Shift)<br />
kostenfrei<br />
- Ausübung des Wahlrechtes zugunsten der Leistung in Wertpapieren 50 EUR<br />
Sofern nicht anders vereinbart, entnehmen wir öffentliche Abgaben und Gebühren oder Verzugszinsen Ihrem Vertragsguthaben.<br />
Tarifabhängige Begrenzungen<br />
1) Rentenversicherung<br />
a) Leistungen<br />
- Mindestjahresrente 300 EUR<br />
b) Beitrag und Zuzahlungen<br />
- Mindestbeitrag (inkl. Beitrag für Zusatzversicherungen)<br />
monatlich<br />
vierteljährlich<br />
halbjährlich<br />
jährlich<br />
einmalig<br />
25 EUR<br />
75 EUR<br />
150 EUR<br />
300 EUR<br />
5.000 EUR<br />
- Mindestbetrag für eine Zuzahlung 1.000 EUR<br />
- Höchstbetrag für die Summe der Zuzahlungen je Kalenderjahr 10.000 EUR<br />
- Höchstbetrag für die Erhöhung des laufenden Beitrags je Kalenderjahr 10.000 EUR<br />
- Höchstanzahl der freien Fonds, auf die die Zuführung aufgeteilt werden kann 5<br />
- Höchstanzahl der freien Fonds, die sich gleichzeitig im Teildeckungskapital der freien Fonds befinden 5<br />
- Mindestzuführungsanteil je Fonds 20 % des<br />
Zuführungsbetrags<br />
c) Leistungserbringung in Wertpapieren<br />
- Mindestwert des Deckungskapitals in freien Fonds 1.000 EUR<br />
d) Teilauszahlung / Teilkündigung / Teilkapitalabfindung / Kapitalentnahme<br />
- Mindestwert der Teilauszahlung 2.500 EUR<br />
- Mindestwert des Vertragsguthabens nach Teilauszahlung/Teilkündigung 2.500 EUR<br />
- Mindestwert der Teilkapitalabfindung 2.500 EUR<br />
- Mindestwert der Kapitalentnahme nach Rentenbeginn 5.000 EUR