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GarantRente Vario - Sparkasse Bielefeld

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Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen -Fondsgebundene<br />

Rentenversicherung mit Garantiekapital-<br />

(Stand 01.12.2013)<br />

Diese Bestimmungen sind Bestandteil der Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen. Wir<br />

können die Bestimmungen in angemessener Weise neu festlegen. Über künftige Änderungen werden wir Sie jeweils schriftlich unterrichten.<br />

Abgaben und Gebühren<br />

Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z.B. Steuern und Gebühren), die für die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung<br />

gestellten Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten.<br />

Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfallenden<br />

Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR.<br />

Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem<br />

Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).<br />

Von jeder Zuzahlung behalten wir Gebühren in Höhe von 5 % der Zuzahlung ein.<br />

Darüber hinaus werden folgende Gebühren erhoben:<br />

- Wechsel des Versicherungsnehmers 15 EUR<br />

- Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines 15 EUR<br />

- Bestätigung von Verfügungsbeschränkungen (außerhalb des Verbundes mit den <strong>Sparkasse</strong>n und der Landesbausparkasse)<br />

15 EUR<br />

- Einzelermächtigung zur Schweigepflichtentbindung 15 EUR<br />

- Änderung des freien Fonds für die Zuführung (Switch) kostenfrei<br />

- Übertragung von Deckungskapital im Wertsicherungsfonds und/oder von Deckungskapital in freien Fonds<br />

in einen anderen Fonds (Shift)<br />

kostenfrei<br />

- Ausübung des Wahlrechtes zugunsten der Leistung in Wertpapieren 50 EUR<br />

Sofern nicht anders vereinbart, entnehmen wir öffentliche Abgaben und Gebühren oder Verzugszinsen Ihrem Vertragsguthaben.<br />

Tarifabhängige Begrenzungen<br />

1) Rentenversicherung<br />

a) Leistungen<br />

- Mindestjahresrente 300 EUR<br />

b) Beitrag und Zuzahlungen<br />

- Mindestbeitrag (inkl. Beitrag für Zusatzversicherungen)<br />

monatlich<br />

vierteljährlich<br />

halbjährlich<br />

jährlich<br />

einmalig<br />

25 EUR<br />

75 EUR<br />

150 EUR<br />

300 EUR<br />

5.000 EUR<br />

- Mindestbetrag für eine Zuzahlung 1.000 EUR<br />

- Höchstbetrag für die Summe der Zuzahlungen je Kalenderjahr 10.000 EUR<br />

- Höchstbetrag für die Erhöhung des laufenden Beitrags je Kalenderjahr 10.000 EUR<br />

- Höchstanzahl der freien Fonds, auf die die Zuführung aufgeteilt werden kann 5<br />

- Höchstanzahl der freien Fonds, die sich gleichzeitig im Teildeckungskapital der freien Fonds befinden 5<br />

- Mindestzuführungsanteil je Fonds 20 % des<br />

Zuführungsbetrags<br />

c) Leistungserbringung in Wertpapieren<br />

- Mindestwert des Deckungskapitals in freien Fonds 1.000 EUR<br />

d) Teilauszahlung / Teilkündigung / Teilkapitalabfindung / Kapitalentnahme<br />

- Mindestwert der Teilauszahlung 2.500 EUR<br />

- Mindestwert des Vertragsguthabens nach Teilauszahlung/Teilkündigung 2.500 EUR<br />

- Mindestwert der Teilkapitalabfindung 2.500 EUR<br />

- Mindestwert der Kapitalentnahme nach Rentenbeginn 5.000 EUR

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