TERMINE - Hanfjournal
TERMINE - Hanfjournal
TERMINE - Hanfjournal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
6<br />
Einstiegsdroge<br />
Legalize It!<br />
news<br />
Dieses mal: Die akzeptierenden Eltern<br />
Jürgen Heimchen, Vorsitzender:<br />
“Unser Verband versteht sich als Dachorganisation für Eltern<br />
und Angehörige, die eine humane Drogenpolitik fordern. Durch<br />
die Selbsthilfe der betroffenen Eltern wird nicht nur die eigene<br />
Genesung zu erreichen versucht, sondern durch akzeptierende<br />
Elternarbeit auch eine Schadensminimierung für unsere Drogen<br />
gebrauchenden Kinder angestrebt. Die gleichen Sorgen, Nöte,<br />
Ängste, die gleichen Hoffnungen und Wünsche, aber auch die<br />
gleiche Wut und Verzweiflung haben uns zusammengeführt.<br />
Daraus ergibt sich für die Eltern und unseren Verband die<br />
soziale und gesellschaftliche Verpflichtung, Einfluss zu nehmen,<br />
dass sich die derzeitigen diskriminierenden und ausgrenzenden<br />
Lebensbedingungen der Drogenabhängigen zugunsten menschenwürdiger<br />
und integrativer Lebensmöglichkeiten verbessern,<br />
auch für diejenigen Abhängigen, die es nicht schaffen, auf<br />
Dauer abstinent zu leben.”<br />
Pfarrer Michael Kleim<br />
(Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit e.V.)<br />
Man brachte einen Junkie zu Jesus und forderte ihn auf, das<br />
Urteil zu sprechen. „"Nach unseren Gesetzen ist er schuldig!"<br />
riefen sie alle., „Eer muss bestraft werden, sonst macht sein<br />
Beispiel Schule. Los, fälle den Richterspruch!" Doch Jesus<br />
stand nur ruhig und nachdenklich da, bis er zur Menge sagte:<br />
„"Wer von euch ohne eine Suchtgefährdung lebt, der werfe<br />
den ersten Stein.“<br />
Nun wurden die anderen ebenfalls ruhiger. Als erstes ließ der<br />
Kettenraucher seinen Stein fallen und schlich leise davon. Der<br />
Autofetischist folgte ihm kurz darauf. Auch der besessene<br />
Computerfreak nickte schließlich und verschwand. Der Biertrinker<br />
brauchte etwas länger, und der Karrieresüchtige sah es<br />
dann auch ein, dass er nicht derjenige sein kann, der werfen<br />
könne. Zuletzt blieben nur noch zwei stehen: der Machtbesessene<br />
und der Profitgierige.<br />
Ich fürchte, sie halten die Steine noch immer in der Hand, sonst<br />
würde es heute den meisten Junkies besser gehen.“<br />
www.akzeptierende-eltern.de<br />
a<br />
Das Eckthema:<br />
Suizid<br />
Knöllchen für Kiffer Pro/Contra Ordnungswidrigkeit<br />
Zwischen Straffreiheit von Cannabis-Besitz und Cannabis-Prohibition gibt es einen in Deutschland bisher eher wenig<br />
diskutierten Mittelweg, die Einstufung als Ordnungswidrigkeit, ähnlich wie Parken im Parkverbot. In Australien wurde<br />
das Ordnungswidrigkeitsmodell (OWM) bereits erprobt. In Kanada und Frankreich überlegt die Regierung, es<br />
einzuführen.<br />
dasPro:<br />
Das Modell hat zunächst einige Vorteile gegenüber dem<br />
derzeitigen strafrechtlichen Verbot:<br />
Jede Herausnahme aus dem Strafrecht entlastet die Justiz.<br />
Von 139.082 Cannabsi-Anzeigen in Deutschland im Jahre<br />
2002 waren immerhin 100.779 für Besitz ohne Handel.<br />
Richter Andreas Müller schätzt, dass 500 Staatsanwälte<br />
bundesweit nur mit Cannabis-Fällen ausgelastet sind.<br />
Bei Ordnungswidrigkeiten besteht, anders als bei Straftaten,<br />
keine Ermittlungspflicht. Ein Polizist, der „"wegsieht“"<br />
weil er Wichtigeres zu tun hat, macht sich dann nicht mehr<br />
strafbar.<br />
Ist der Strafzettel bezahlt, ist der Fall vorbei - im Gegensatz<br />
zu den Mühlen der Justiz, die so langsam mahlen, dass<br />
es Monate dauern kann, bis das Ergebnis feststeht.<br />
Wenn einfacher Besitz keine Straftat mehr ist, wird auch<br />
keine Hausdurchsuchung mehr fällig, wie vielfach in südlichen<br />
und östlichen Bundesländern selbst bei geringen<br />
Mengen.<br />
Der Konsument gilt beim<br />
OWM nicht als Straftäter und<br />
erspart sich damit schädliche<br />
Konsequenzen in Beruf und<br />
Gesellschaft. Als „"vorbestraft“"<br />
im üblichen Sinn<br />
(Eintrag ins polizeiliche<br />
Führungszeugnis) gilt man<br />
aber ohnehin erst ab 90<br />
Tagessätzen, zu denen man<br />
meist erst bei Handel oder<br />
Anbau „"nicht geringer“"<br />
Mengen verurteilt wird.<br />
Das OWM kommt Kritikern<br />
entgegen, die bei einer<br />
Legalisierung befürchten, sie<br />
käme einer staatlichen<br />
Unbedenklichkeitserklärung<br />
für Cannabis gleich. Mit<br />
einem Bußgeld drückt der<br />
Gesetzgeber weiterhin sein<br />
Missfallen aus und zeigt,<br />
dass Cannabis-Kkonsum<br />
unerwünscht ist. Das sollte<br />
eigentlich das Modell leichter<br />
durchsetzbar machen.<br />
Bei einer Ordnungswidrigkeit<br />
droht grundsätzlich<br />
keine Haft. In der Praxis ist<br />
das allerdings kaum relevant,<br />
wenn sich das OWM auf<br />
geringe Mengen beschränkt.<br />
dasFAZIT:<br />
Je nach Ausgestaltung kann ein Ordnungswidrigkeitsmodell<br />
eine Verbesserung oder eine Verschlechterung<br />
bedeuten. Der Teufel steckt wie so oft im Detail.<br />
Im Sommer 2002 schlug Dr. Hans-Jörg Schäfer, der<br />
damalige drogenpolitische Sprecher der SPD, eine<br />
interessante Variante des Ordnungswidrigkeitsmodells<br />
vor: Besitz zum Eigenkonsum soll grundsätzlich straffrei<br />
sein, aber der Handel solle als Ordnungswidrigkeit<br />
geahndet werden. Damit sollen die drastischen Strafen<br />
reduziert werden, die derzeit Cannabis-Einzelhändlern<br />
drohen, ohne dass Konflikte mit den UN-Drogenabkommen<br />
entstehen. Ein solches Modell wäre als Übergangslösung<br />
nicht uninteressant.<br />
dasContra:<br />
Dass eine Verlagerung der Repression vom Mittel des Strafrechts<br />
auf das Verwaltungsrecht nicht unbedingt einer<br />
Liberalisierung entspricht, sah man bereits am zunehmenden<br />
Ausbau der Verfolgung über die Führerscheinstellen<br />
in den letzten Jahren.<br />
Im südaustralischen Modell saßen nach der Reform mehr<br />
Menschen wegen Nichtbezahlung von Strafzetteln im Gefängnis,<br />
als vorher von Richtern wegen Cannabis-Bbesitz<br />
in Gefängnis geschickt worden waren. Der geringere Zeitaufwand<br />
führte auch zu einer konsequenteren Verfolgung:<br />
Die Fallzahlen stiegen von 1987 bis 1996 auf das Zweieinhalbfache.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann teurer werden als eine<br />
Straftat, insbesondere wenn bei der Straftat das Verfahren<br />
von einer überlasteten Staatsanwaltschaft straflos eingestellt<br />
würde. In Frankreich kam es im Jahre 2001 laut Innenministerium<br />
nur bei 8% Prozent aller Anzeigen wegen<br />
Drogendelikten zu einer Verurteilung, während dieses<br />
Ministerium andererseits bei einer Ordnungswidrigkeitslösung<br />
an Bußgelder von bis zu 1500 Euro denkt.<br />
derAutor<br />
Joe Wein ist an der vordersten<br />
Front der Drogenlegalisierung.<br />
Von Japan aus<br />
hat er sein Projekt<br />
www.cannabislegal.de<br />
gestartet, welches sich<br />
zum führenden Cannabis-<br />
Iinformations-Tool gemausert<br />
hat. Nebenbei ist er<br />
auch noch im Vorstand des<br />
Vfd und liebt es Politiker-<br />
Innen Briefe zu schreiben.<br />
Email: buz@ hanfverband.de<br />
Tel: +49 (0) 30. 44 71 66 53<br />
Lettestraße 3<br />
10437 Berlin<br />
Die regional ungleiche<br />
Rechtspraxis kann sich mit<br />
dem OWM sogar noch vergrössern.<br />
Ein OWM nur für Konsumenten<br />
kann den Eindruck<br />
erwecken, das Problem der<br />
Kriminalisierung sei nun<br />
gelöst, wie das schon bei der<br />
derzeitigen Regelung des<br />
Paragraphen 31a BtMG<br />
teilweise der Fall ist. Das<br />
kann dann weitergehenden<br />
Reformen den Wind aus den<br />
Segeln nehmen. Unterdessen<br />
geht die Kriminalisierung<br />
weiter, insbesondere der<br />
Einzelhändler, auf deren<br />
Risikobereitschaft Millionen<br />
von Konsumenten angewiesen<br />
sind. Der Großssteil<br />
der Repressionskosten und<br />
--schäden entsteht wahrscheinlich<br />
hier und nicht bei<br />
Konsumenten.<br />
Von der vermeintlich<br />
leichteren Durchsetzbarkeit<br />
des OWM ist bisher nicht viel<br />
zu bemerken. Seine Akzeptanz<br />
bei der CDU/CSU<br />
scheint nicht viel größer zu<br />
sein als die des Coffee Shop-<br />
Modelles. Wer Cannabis<br />
immer noch für eine Einstiegsdroge<br />
hält und an den<br />
Nutzen von Repression<br />
glaubt, wird im Bundesrat<br />
einem OWM nur dann<br />
zustimmen, wenn es nicht<br />
weniger repressiv ist als die<br />
strafrechtliche Lösung, die es<br />
ersetzen soll.<br />
Unterstützen Sie deshalb die politische<br />
Arbeit des DHV, privat oder als Firma.<br />
mehr Infos unter www.hanfverband.de