03.11.2012 Aufrufe

TERMINE - Hanfjournal

TERMINE - Hanfjournal

TERMINE - Hanfjournal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6<br />

Einstiegsdroge<br />

Legalize It!<br />

news<br />

Dieses mal: Die akzeptierenden Eltern<br />

Jürgen Heimchen, Vorsitzender:<br />

“Unser Verband versteht sich als Dachorganisation für Eltern<br />

und Angehörige, die eine humane Drogenpolitik fordern. Durch<br />

die Selbsthilfe der betroffenen Eltern wird nicht nur die eigene<br />

Genesung zu erreichen versucht, sondern durch akzeptierende<br />

Elternarbeit auch eine Schadensminimierung für unsere Drogen<br />

gebrauchenden Kinder angestrebt. Die gleichen Sorgen, Nöte,<br />

Ängste, die gleichen Hoffnungen und Wünsche, aber auch die<br />

gleiche Wut und Verzweiflung haben uns zusammengeführt.<br />

Daraus ergibt sich für die Eltern und unseren Verband die<br />

soziale und gesellschaftliche Verpflichtung, Einfluss zu nehmen,<br />

dass sich die derzeitigen diskriminierenden und ausgrenzenden<br />

Lebensbedingungen der Drogenabhängigen zugunsten menschenwürdiger<br />

und integrativer Lebensmöglichkeiten verbessern,<br />

auch für diejenigen Abhängigen, die es nicht schaffen, auf<br />

Dauer abstinent zu leben.”<br />

Pfarrer Michael Kleim<br />

(Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit e.V.)<br />

Man brachte einen Junkie zu Jesus und forderte ihn auf, das<br />

Urteil zu sprechen. „"Nach unseren Gesetzen ist er schuldig!"<br />

riefen sie alle., „Eer muss bestraft werden, sonst macht sein<br />

Beispiel Schule. Los, fälle den Richterspruch!" Doch Jesus<br />

stand nur ruhig und nachdenklich da, bis er zur Menge sagte:<br />

„"Wer von euch ohne eine Suchtgefährdung lebt, der werfe<br />

den ersten Stein.“<br />

Nun wurden die anderen ebenfalls ruhiger. Als erstes ließ der<br />

Kettenraucher seinen Stein fallen und schlich leise davon. Der<br />

Autofetischist folgte ihm kurz darauf. Auch der besessene<br />

Computerfreak nickte schließlich und verschwand. Der Biertrinker<br />

brauchte etwas länger, und der Karrieresüchtige sah es<br />

dann auch ein, dass er nicht derjenige sein kann, der werfen<br />

könne. Zuletzt blieben nur noch zwei stehen: der Machtbesessene<br />

und der Profitgierige.<br />

Ich fürchte, sie halten die Steine noch immer in der Hand, sonst<br />

würde es heute den meisten Junkies besser gehen.“<br />

www.akzeptierende-eltern.de<br />

a<br />

Das Eckthema:<br />

Suizid<br />

Knöllchen für Kiffer Pro/Contra Ordnungswidrigkeit<br />

Zwischen Straffreiheit von Cannabis-Besitz und Cannabis-Prohibition gibt es einen in Deutschland bisher eher wenig<br />

diskutierten Mittelweg, die Einstufung als Ordnungswidrigkeit, ähnlich wie Parken im Parkverbot. In Australien wurde<br />

das Ordnungswidrigkeitsmodell (OWM) bereits erprobt. In Kanada und Frankreich überlegt die Regierung, es<br />

einzuführen.<br />

dasPro:<br />

Das Modell hat zunächst einige Vorteile gegenüber dem<br />

derzeitigen strafrechtlichen Verbot:<br />

Jede Herausnahme aus dem Strafrecht entlastet die Justiz.<br />

Von 139.082 Cannabsi-Anzeigen in Deutschland im Jahre<br />

2002 waren immerhin 100.779 für Besitz ohne Handel.<br />

Richter Andreas Müller schätzt, dass 500 Staatsanwälte<br />

bundesweit nur mit Cannabis-Fällen ausgelastet sind.<br />

Bei Ordnungswidrigkeiten besteht, anders als bei Straftaten,<br />

keine Ermittlungspflicht. Ein Polizist, der „"wegsieht“"<br />

weil er Wichtigeres zu tun hat, macht sich dann nicht mehr<br />

strafbar.<br />

Ist der Strafzettel bezahlt, ist der Fall vorbei - im Gegensatz<br />

zu den Mühlen der Justiz, die so langsam mahlen, dass<br />

es Monate dauern kann, bis das Ergebnis feststeht.<br />

Wenn einfacher Besitz keine Straftat mehr ist, wird auch<br />

keine Hausdurchsuchung mehr fällig, wie vielfach in südlichen<br />

und östlichen Bundesländern selbst bei geringen<br />

Mengen.<br />

Der Konsument gilt beim<br />

OWM nicht als Straftäter und<br />

erspart sich damit schädliche<br />

Konsequenzen in Beruf und<br />

Gesellschaft. Als „"vorbestraft“"<br />

im üblichen Sinn<br />

(Eintrag ins polizeiliche<br />

Führungszeugnis) gilt man<br />

aber ohnehin erst ab 90<br />

Tagessätzen, zu denen man<br />

meist erst bei Handel oder<br />

Anbau „"nicht geringer“"<br />

Mengen verurteilt wird.<br />

Das OWM kommt Kritikern<br />

entgegen, die bei einer<br />

Legalisierung befürchten, sie<br />

käme einer staatlichen<br />

Unbedenklichkeitserklärung<br />

für Cannabis gleich. Mit<br />

einem Bußgeld drückt der<br />

Gesetzgeber weiterhin sein<br />

Missfallen aus und zeigt,<br />

dass Cannabis-Kkonsum<br />

unerwünscht ist. Das sollte<br />

eigentlich das Modell leichter<br />

durchsetzbar machen.<br />

Bei einer Ordnungswidrigkeit<br />

droht grundsätzlich<br />

keine Haft. In der Praxis ist<br />

das allerdings kaum relevant,<br />

wenn sich das OWM auf<br />

geringe Mengen beschränkt.<br />

dasFAZIT:<br />

Je nach Ausgestaltung kann ein Ordnungswidrigkeitsmodell<br />

eine Verbesserung oder eine Verschlechterung<br />

bedeuten. Der Teufel steckt wie so oft im Detail.<br />

Im Sommer 2002 schlug Dr. Hans-Jörg Schäfer, der<br />

damalige drogenpolitische Sprecher der SPD, eine<br />

interessante Variante des Ordnungswidrigkeitsmodells<br />

vor: Besitz zum Eigenkonsum soll grundsätzlich straffrei<br />

sein, aber der Handel solle als Ordnungswidrigkeit<br />

geahndet werden. Damit sollen die drastischen Strafen<br />

reduziert werden, die derzeit Cannabis-Einzelhändlern<br />

drohen, ohne dass Konflikte mit den UN-Drogenabkommen<br />

entstehen. Ein solches Modell wäre als Übergangslösung<br />

nicht uninteressant.<br />

dasContra:<br />

Dass eine Verlagerung der Repression vom Mittel des Strafrechts<br />

auf das Verwaltungsrecht nicht unbedingt einer<br />

Liberalisierung entspricht, sah man bereits am zunehmenden<br />

Ausbau der Verfolgung über die Führerscheinstellen<br />

in den letzten Jahren.<br />

Im südaustralischen Modell saßen nach der Reform mehr<br />

Menschen wegen Nichtbezahlung von Strafzetteln im Gefängnis,<br />

als vorher von Richtern wegen Cannabis-Bbesitz<br />

in Gefängnis geschickt worden waren. Der geringere Zeitaufwand<br />

führte auch zu einer konsequenteren Verfolgung:<br />

Die Fallzahlen stiegen von 1987 bis 1996 auf das Zweieinhalbfache.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann teurer werden als eine<br />

Straftat, insbesondere wenn bei der Straftat das Verfahren<br />

von einer überlasteten Staatsanwaltschaft straflos eingestellt<br />

würde. In Frankreich kam es im Jahre 2001 laut Innenministerium<br />

nur bei 8% Prozent aller Anzeigen wegen<br />

Drogendelikten zu einer Verurteilung, während dieses<br />

Ministerium andererseits bei einer Ordnungswidrigkeitslösung<br />

an Bußgelder von bis zu 1500 Euro denkt.<br />

derAutor<br />

Joe Wein ist an der vordersten<br />

Front der Drogenlegalisierung.<br />

Von Japan aus<br />

hat er sein Projekt<br />

www.cannabislegal.de<br />

gestartet, welches sich<br />

zum führenden Cannabis-<br />

Iinformations-Tool gemausert<br />

hat. Nebenbei ist er<br />

auch noch im Vorstand des<br />

Vfd und liebt es Politiker-<br />

Innen Briefe zu schreiben.<br />

Email: buz@ hanfverband.de<br />

Tel: +49 (0) 30. 44 71 66 53<br />

Lettestraße 3<br />

10437 Berlin<br />

Die regional ungleiche<br />

Rechtspraxis kann sich mit<br />

dem OWM sogar noch vergrössern.<br />

Ein OWM nur für Konsumenten<br />

kann den Eindruck<br />

erwecken, das Problem der<br />

Kriminalisierung sei nun<br />

gelöst, wie das schon bei der<br />

derzeitigen Regelung des<br />

Paragraphen 31a BtMG<br />

teilweise der Fall ist. Das<br />

kann dann weitergehenden<br />

Reformen den Wind aus den<br />

Segeln nehmen. Unterdessen<br />

geht die Kriminalisierung<br />

weiter, insbesondere der<br />

Einzelhändler, auf deren<br />

Risikobereitschaft Millionen<br />

von Konsumenten angewiesen<br />

sind. Der Großssteil<br />

der Repressionskosten und<br />

--schäden entsteht wahrscheinlich<br />

hier und nicht bei<br />

Konsumenten.<br />

Von der vermeintlich<br />

leichteren Durchsetzbarkeit<br />

des OWM ist bisher nicht viel<br />

zu bemerken. Seine Akzeptanz<br />

bei der CDU/CSU<br />

scheint nicht viel größer zu<br />

sein als die des Coffee Shop-<br />

Modelles. Wer Cannabis<br />

immer noch für eine Einstiegsdroge<br />

hält und an den<br />

Nutzen von Repression<br />

glaubt, wird im Bundesrat<br />

einem OWM nur dann<br />

zustimmen, wenn es nicht<br />

weniger repressiv ist als die<br />

strafrechtliche Lösung, die es<br />

ersetzen soll.<br />

Unterstützen Sie deshalb die politische<br />

Arbeit des DHV, privat oder als Firma.<br />

mehr Infos unter www.hanfverband.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!