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ALLgEMEiNE VERKAUFS- UND zAHLUNgSBEDiNgUNgEN<br />
DER ATHESIA DRUCK GMBH / ATHESIA MEDIEN<br />
Art. 01 Bestimmungen und Gegenstand des Vertrages: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
regeln, vorbehaltlich schriftlich festgehaltener Änderungen, die von Athesia<br />
Druck GmbH/Athesia Medien (das Unternehmen) an den Kunden (der Auftraggeber)<br />
vorgenommene Lieferung von Produkten und Dienstleistungen, die im Auftrag auf der<br />
Vorderseite dieser Bedingungen angeführt sind, und in jedem Fall sämtliche vom Unternehmen<br />
ausgeführten Leistungen. Vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Vereinbarungen<br />
setzt der Abschluss eines Liefervertrages zwischen den Parteien die Annahme<br />
der vorliegenden Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber voraus. 1.1. Die von<br />
Agenten, Vertretern und Verkaufshilfspersonen des Unternehmens abgegebenen Angebote<br />
verpflichten das Unternehmen erst, nachdem sie von diesem bestätigt wurden. 1.2.<br />
Die Zusendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt nicht<br />
von sich aus die Annahme ev. Angebote mit ein, die bei laufenden Verhandlungen abgegeben<br />
wurden; sie ersetzen jedoch diejenigen, die zu einem früheren Zeitpunkt von<br />
einer der Parteien abgegeben wurden. 1.3. Wenn Preislisten oder Beschreibungen der<br />
Produkte vonseiten des Unternehmens zugesandt werden, die nicht mit dem Vermerk<br />
„Angebot“ oder „Kostenvoranschlag“ versehen sind, können diese nicht als solche angesehen<br />
werden. Wendungen, wie „ohne Gewähr“, „solange Vorrat reicht“ oder ähnliches<br />
auf dem Angebot binden das Unternehmen hinsichtlich dieses Angebotes nicht,<br />
wenn der Auftraggeber es angenommen hat, vorbehaltlich der Bestätigung seitens des<br />
Unternehmens. Das Angebot des Unternehmens ist nur unwiderruflich, wenn es vom Unternehmen<br />
schriftlich als solches mit der Angabe einer Gültigkeitsfrist desselben versehen<br />
ist. Grobe und erkennbare Fehler im Angebot entbinden das Unternehmen von der<br />
darin aufgeführten Leistung. 1.4. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, werden<br />
die zwischen den Parteien erfolgten Lieferungen, auf die die vorliegenden allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen angewandt werden, vom italienischen Gesetz geregelt.<br />
Art. 02 Das vorliegende Auftragsdokument stellt ausschließlich einen Auftragsvorschlag<br />
an die Athesia dar, der für den Kunden für die Dauer von 3 Tagen unwiderruflich<br />
ist.<br />
Art. 03 Nur mit der ausdrücklichen oder faktischen Annahme des Vorschlages wird<br />
der Auftrag für Athesia bindend.<br />
Art. 04 Jede Änderung des vorliegenden Vorschlages bedarf der Schriftform. Nicht<br />
schriftlich festgehaltene Änderungen sind ungültig.<br />
Art. 05 Für die rechtzeitige Anlieferung der entsprechenden Druckunterlagen sowie<br />
für die Richtigkeit des Textes haftet der Auftraggeber: sollten die Druckunterlagen nicht<br />
rechtzeitig angeliefert werden, so ist die Athesia nicht verpflichtet das entsprechende<br />
Inserat zu veröffentlichen; sollte keine Veröffentlichung wegen der verspäteten Abgabe<br />
der Druckunterlagen erfolgen, so ist der Auftraggeber verpflichtet eine Konventionalstrafe<br />
in der Höhe von 75% des vereinbarten Preises zu bezahlen.<br />
Art. 06 Die Druckunterlagen (digital oder analog) werden nur auf schriftlichen Wunsch<br />
des Auftraggebers zurückerstattet. Die Genehmigung zum Druck gilt auch dann als erteilt,<br />
wenn die Probeabzüge nicht fristgemäß freigegeben werden.<br />
Art. 07 Allfällige Reklamationen berechtigen den Auftraggeber nicht, die Bezahlung<br />
der einzelnen Rechnungen hinauszuzögern oder einzustellen; erst nach Bezahlung<br />
aller fälligen Raten werden die termin- und formgerecht eingereichten Reklamationen<br />
behandelt.<br />
Art. 08 Die durch mangelnde Weisungen des Auftraggebers nur teilweise Ausführung<br />
des gegenständlichen Auftragsvorschlages berechtigt die Athesia, den aufgrund des<br />
Auftragsvolumens gewährten Preisnachlass rückgängig zu machen oder 75% des vereinbarten<br />
Preises für den nicht ausgeführten Teil einzufordern.<br />
Art. 09 Athesia kann nicht für Fehler oder Schäden aufkommen, die aufgrund von<br />
fehlerhaften oder unklaren Weisungen des Auftraggebers begangen worden sind. Auf<br />
jeden Fall kann der Auftraggeber niemals einen Schadenersatz oder die Rückerstattung<br />
des vereinbarten Preises verlangen, sofern beim Druck geringfügige Fehler unterlaufen<br />
oder bei verfahrensbedingten Farbabweichungen gegenüber dem Original. Der Auftraggeber<br />
hat bei sehr schlechtem oder fehlerhaftem Abdruck der Anzeigen Anspruch<br />
auf Zahlungsminderung oder Richtigstellung durch den Verlag oder eine Ersatzanzeige,<br />
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeigen beeinträchtigt wurde.<br />
Weitergehende Haftung für den Verlag sind ausgeschlossen.<br />
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Reklamationen jeglicher Art binnen 10 Tagen<br />
nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich erfolgen müssen. Nach Ablauf dieser Frist<br />
ist jegliche Reklamation ungültig. Sofern die Reklamation fristgemäß eingegangen ist,<br />
wird diese nur behandelt, sofern die diesbezügliche Rechnung beglichen worden ist.<br />
Art. 10 Platzierungswünsche werden ohne Gewähr entgegengenommen. Bei telefonisch<br />
aufgegebenen Inseraten oder Änderungen derselben und bei fehlerhaften Unterlagen<br />
(digital oder analog) übernimmt die Athesia keinerlei Haftung für die getreue<br />
Wiedergabe derselben.<br />
Art. 11 Der Ausschluss von Mitwerbern kann nur für gegenüberliegende Seiten vereinbart<br />
werden; sollte eine entgegengesetzte Klausel im Auftragsvorschlag enthalten sein,<br />
so ist diese ohne Wirkung, wobei der Auftrag als solcher bestehen bleibt.<br />
Art. 12 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allfälligen vom Gesetz vorgeschriebenen<br />
Ermächtigungen für die Veröffentlichung der Inserate einzuholen und, sofern dies<br />
vorgeschrieben ist, muss dieser die zu veröffentlichenden Daten der Athesia mitteilen,<br />
bzw. die Anzeige in diesem Sinne vervollständigen. In Ermangelung einer solchen Vervollständigung<br />
bzw. bei nicht autorisierten Anzeigen besteht für Athesia keine Verpflichtung,<br />
die Anzeige zu veröffentlichen.<br />
Auf jeden Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, die Athesia vor jedweder Forderung<br />
Dritter, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen<br />
Anzeigen steht, schadlos zu halten.<br />
Art. 13 Der Auftraggeber bestätigt, das Gebrauchsrecht über die Texte, Werbeslogans,<br />
Markenzeichen und andere Abbildungen zu besitzen sowie die Rechtmäßigkeit<br />
derselben; aus diesem Grunde ist einzig und allein der Auftraggeber gegenüber den<br />
Behörden und Dritten verantwortlich.<br />
Art. 14 Sollte während der Ausführung des Vertrages eine Änderung der Anzeigenpreise<br />
eintreten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die neuen Preise einzuhalten, sofern<br />
die Preisänderung vor der Veröffentlichung der betreffenden Anzeige in Kraft tritt.<br />
Art. 15 Zahlungsbedingungen: 15.1. Die Zahlung der gelieferten Produkte und/oder<br />
Leistungen muss innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen und Bedingungen ohne<br />
jeden Abzug erfolgen; sind diese nicht im Auftrag angegeben, so gelten die auf der<br />
Rechnung angeführten. 15.2. Für jeden Auftrag werden die zum Zeitpunkt einer Bestätigung<br />
gültigen Preislisten angewandt. Alle Preise verstehen sich ohne die gesetzliche<br />
Mehrwertsteuer. 15.3. Eventuelle Zahlungen, die an Agenten, Vertreter oder Verkaufshilfspersonen<br />
des Unternehmens geleistet werden, gelten als nicht vorgenommen, solange<br />
die entsprechenden Beträge nicht dem Unternehmen gutgeschrieben sind. 15.4.<br />
Jede Verzögerung oder Unregelmäßigkeit in der Zahlung berechtigt das Unternehmen,<br />
die Lieferungen einzustellen oder die laufenden Verträge auszusetzen, auch wenn<br />
sie sich nicht auf die betreffende Zahlung beziehen und berechtigt das Unternehmen<br />
eventuellen Schadensersatz zu verlangen. Das Unternehmen hat auf jeden Fall Anrecht<br />
– ab der Fälligkeit der Zahlung ohne Notwendigkeit der Mahnung – auf Verzugszinsen,<br />
berechnet gemäß Ges. 231/02, sowie auf die Erstattung aller dem Unternehmen<br />
durch den Verzug und/oder die nicht erfolgte Zahlung entstandenen Kosten. 15.5. Der<br />
Auftraggeber ist im Falle einer Beanstandung oder Streitigkeit nicht dazu berechtigt,<br />
eventuelle Forderungen an das Unternehmen aufzurechnen, unabhängig von deren<br />
Ursprung. 15.6. Das Recht des Unternehmens, eine Vorauszahlung zu verlangen,<br />
bleibt davon unbeschadet. 15.7. In Ermangelung anderer spezifischer schriftlicher Abmachungen<br />
muss der Auftraggeber die Zahlungen zugunsten der Athesia innerhalb<br />
der vereinbarten Termine vornehmen. Sofern Bankquittungen, Tratten, Wechsel oder<br />
Schecks nicht eingelöst werden sollten, wird die Athesia ermächtigt, dem Auftraggeber<br />
die Bank- und Protestspesen anzurechnen. 15.8. Im Falle einer gravierenden Zahlungsunfähigkeit<br />
(Verspätung bei der Begleichung von Rechnungen von über zwei Monaten<br />
nach Rechnungsfälligkeit) des Auftraggebers wird die Athesia ermächtigt, die Auftragsausführung<br />
sofort einzustellen und alle mit demselben Kunden abgeschlossenen<br />
Verträge aufzulösen, ohne dass dadurch für den Auftraggeber irgendwelche Rechte<br />
(Schadenersatz usw.) erwachsen. In einem solchen Fall ist hingegen der Auftraggeber<br />
gemäß Art. 1382 ZGB – unter Vorbehalt allfälliger weiterer Schadenersatzansprüche<br />
seitens der Athesia – verpflichtet, der Athesia als Konventionalstrafe 75% des gesamten<br />
Restbetrages der noch nicht durchgeführten Teile der einzelnen Aufträge zu bezahlen.<br />
Die bereits von Athesia ausgeführten Arbeiten sind hingegen vollständig zu begleichen.<br />
Art. 16 Höhere Gewalt und Unzumutbarkeit: 16.1. Treten Ereignisse aufgrund höherer<br />
Gewalt ein, die die Produktion in den Betrieben des Unternehmens verhindern oder erheblich<br />
einschränken, so kann die davon betroffene vertragsschließende Partei, gemäß<br />
Art 1256 BOB, nicht für den Erfüllungsverzug haftbar gemacht werden, solange die<br />
höhere Gewalt andauert. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, im Falle von höherer<br />
Gewalt vom Vertrag zurückzutreten oder eventuelle Schadensersatzansprüche zu stellen.<br />
Falls die Erbringung der Leistung definitiv unmöglich ist, erlischt die Verpflichtung<br />
des Unternehmens. 16.2. Wenn aus irgendeinem anderen für einen einschlägigen Unternehmer<br />
mit normaler Erfahrung unvorhersehbaren Grund die Erfüllung der Verpflichtungen<br />
des Unternehmens vor ihrer Erfüllung im Vergleich zur ursprünglich vereinbarten<br />
Gegenleistung unzumutbar geworden ist, wodurch sich das Verhältnis um mehr als 10<br />
Prozent verändert, kann das Unternehmen eine Veränderung der Vertragsbedingungen<br />
verlangen und – gelingt keine Einigung – die Auflösung des Vertrages erklären.<br />
Art. 17 Abtretung des Vertrages: 17.1. Der Auftraggeber kann seine Position im Vertrag<br />
oder in einzelnen verbindlichen daraus herrührenden Beziehungen nicht ohne die<br />
schriftliche Genehmigung des Unternehmens abtreten.<br />
Art. 18 Auslegung, Änderung unwirksamer Klauseln: 18.1. Eventuelle Anlagen gelten<br />
als Bestandteile der Verträge, auf welche sie sich beziehen. Jeder Verweis auf Preislisten,<br />
allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Unterlagen des Unternehmens<br />
oder Dritter gilt für Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Verweises selbst gültig sind, vorbehaltlich<br />
anders lautender Angaben; entsprechende Unterlagen, die früher zwischen<br />
den Parteien gültig waren, sind unwirksam. 18.2. Abgegebene Erklärungen oder das<br />
Verhalten der Parteien im Laufe der Verhandlungen oder bei der Ausführung des Auftrages<br />
können lediglich zur Auslegung des Vertrages herangezogen werden, auf den<br />
sie sich beziehen.18.3. Jede Änderung oder Ergänzung, die von den Parteien an den<br />
Verträgen angebracht werden, auf welche die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
angewandt werden, müssen, um wirksam zu sein, schriftlich festgehalten<br />
werden. Die Abweichung von einer oder mehreren Bestimmungen der vorliegenden<br />
allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nicht extensiv oder analog zu anderen ausgelegt<br />
werden und unterstellt nicht den Willen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
in ihrer Gesamtheit nicht anzuwenden. 18.4. Im Falle von ungültigen oder unwirksamen<br />
Vertragsbestimmungen muss der Vertrag in seiner Gesamtheit so ausgelegt werden, als<br />
enthielte er all jene Klauseln, mit denen gesetzmäßig der wesentliche Zweck erreicht<br />
werden kann, der von der Vereinbarung, die die betreffenden Klausel enthält, verfolgt<br />
wird.<br />
Art. 19 Urheberrechte: 19.1. Falls Nachdrucksrechte sowie Urheberrechte Dritter verletzt<br />
werden, ist für deren Verletzung ausschließlich der Auftraggeber haftbar. 19.2.<br />
Der Auftraggeber erklärt ferner, das Unternehmen von jeder Haftung freizustellen und<br />
es gegen ev. Beanstandungen und/oder ihm gegenüber eingereichten Klagen schadlos<br />
zu halten und auch für die ev. Anwaltskosten, mit denen es belastet wird und/oder<br />
die es zu tragen hat, aufzukommen.<br />
Art. 20 Gerichtsstand: 20.1. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang oder wie auch<br />
immer in Verbindung mit den Verträgen, auf die die vorlegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
angewandt werden, ist ausschließlich der Gerichtsstand Bozen<br />
(Italien) zuständig.<br />
Die Redaktion bzw. die Anzeigenabteilung behält sich das Recht vor, Anzeigen unter<br />
Umständen zurückzuweisen.<br />
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