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Ratgeber "Nebenkosten und Abrechnung" - Fiducia IT AG

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<strong>Nebenkosten</strong> <strong>und</strong> Abrechnung<br />

Die korrekte<br />

Abrechnung<br />

Die Nutzerwechselgebühr<br />

Manche Energielieferanten verlangen beim Auszug eines Mieters<br />

eine sogenannte Nutzerwechselgebühr. Diese kann 30 bis 40 EUR<br />

betragen.<br />

Diese Gebühr muss der Vermieter als Vertragspartner des Versorgungsunternehmens<br />

tragen. Sie kann nicht auf den Mieter umgelegt<br />

werden, da sie keine „wiederkehrende Aufwendung”, sondern eine<br />

einmalige Angelegenheit darstellt. Dies entschied der B<strong>und</strong>esgerichtshof<br />

(BGH, Az. VIII ZR 19/07).<br />

Danach können Kosten für die Verbrauchserfassung <strong>und</strong> die Erstellung<br />

der <strong>Nebenkosten</strong>abrechnung im Falle eines Mieterwechsels<br />

innerhalb des Abrechnungszeitraumes nicht auf den Mieter umgelegt<br />

werden.<br />

Im Mietvertrag kann jedoch vereinbart werden, dass der Mieter diese<br />

Kosten trägt.<br />

Zulässige Regelung in Mustermietverträgen<br />

Die Kosten einer durch den Auszug veranlassten Zwischenablesung<br />

trägt der Mieter.<br />

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