Ratgeber "Nebenkosten und Abrechnung" - Fiducia IT AG
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<strong>Nebenkosten</strong> <strong>und</strong> Abrechnung<br />
Die korrekte<br />
Abrechnung<br />
Die Nutzerwechselgebühr<br />
Manche Energielieferanten verlangen beim Auszug eines Mieters<br />
eine sogenannte Nutzerwechselgebühr. Diese kann 30 bis 40 EUR<br />
betragen.<br />
Diese Gebühr muss der Vermieter als Vertragspartner des Versorgungsunternehmens<br />
tragen. Sie kann nicht auf den Mieter umgelegt<br />
werden, da sie keine „wiederkehrende Aufwendung”, sondern eine<br />
einmalige Angelegenheit darstellt. Dies entschied der B<strong>und</strong>esgerichtshof<br />
(BGH, Az. VIII ZR 19/07).<br />
Danach können Kosten für die Verbrauchserfassung <strong>und</strong> die Erstellung<br />
der <strong>Nebenkosten</strong>abrechnung im Falle eines Mieterwechsels<br />
innerhalb des Abrechnungszeitraumes nicht auf den Mieter umgelegt<br />
werden.<br />
Im Mietvertrag kann jedoch vereinbart werden, dass der Mieter diese<br />
Kosten trägt.<br />
Zulässige Regelung in Mustermietverträgen<br />
Die Kosten einer durch den Auszug veranlassten Zwischenablesung<br />
trägt der Mieter.<br />
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