Ratgeber "Nebenkosten und Abrechnung" - Fiducia IT AG
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<strong>Nebenkosten</strong> <strong>und</strong> Abrechnung<br />
Abrechnung<br />
der Heizkosten<br />
Abrechnung<br />
der Heizkosten<br />
- Viel Energie kann durch richtiges Lüften gespart werden. Tabu sein<br />
sollte st<strong>und</strong>enlanges Lüften mit Fenstern in Kippstellung: Hier wird<br />
die freie Natur geheizt. Zu empfehlen ist kurzes Stoßlüften der<br />
gesamten Wohnung mit ganz geöffneten Fenstern mehrmals täglich.<br />
Ganz auskühlen lassen sollte man die Räume dabei nicht<br />
(Gefahr der Schimmelbildung).<br />
- Heizkörper dürfen nicht zugestellt oder verdeckt werden: Sie müssen<br />
die Wärme frei in den Raum abgeben können. Schränke oder<br />
Zierblenden gehören nicht vor den Heizkörper. Bei modernen Flachheizkörpern<br />
kommt die warme Luft oben aus dem Heizkörper heraus<br />
– es sollte also auch nichts daraufgestellt werden. An Außenmauern<br />
ist eine zusätzliche Dämmung zwischen Wand <strong>und</strong> Heizkörper<br />
empfehlenswert.<br />
- Die Warmwassertemperatur sollte nicht höher als 60 °C sein. Dies<br />
kann nur an der Zentralheizung selbst eingestellt werden.<br />
- Sämtliche Warmwasserleitungen im Keller des Hauses sollten wärmegedämmt<br />
sein. Ansonsten geht zu viel Wärme verloren – zum<br />
Schaden aller Bewohner.<br />
- Rollläden <strong>und</strong> Vorhänge sollten nachts geschlossen werden. Rollladenkästen<br />
können zusätzlich wärmegedämmt werden. Moderne<br />
Fenster verfügen über eine Wärmeschutzverglasung. Mieter sollten<br />
schon beim Einzug auf derartige Details achten. Später haben sie<br />
keinen Anspruch auf eine Modernisierung.<br />
- Gluckert es in den Heizkörpern, sollten diese entlüftet werden. Halb<br />
mit Luft gefüllte Heizkörper arbeiten nicht mehr effektiv <strong>und</strong> es wird<br />
Energie verschwendet. Die Entlüftung kann jeder Mieter selbst<br />
durchführen – ggf. mit einem Entlüftungsschlüssel aus dem Baumarkt.<br />
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