Schulsystem und Termine: Mecklenburg-Vorpommern ... - Nachhilfe
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Die Kurseinstufung erfolgt am Ende eines Schuljahres.<br />
Notwendige Umstufungen können auch zum Schulhalbjahr erfolgen.<br />
Übergang in die Jahrgangsstufe 10<br />
1. in allen Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung gymnasiale Kurse besuchen <strong>und</strong><br />
ohne Anwendung des Notenausgleichs mindestens ausreichende Leistungen<br />
erzielen,<br />
2. in allen Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung mindestens Erweiterungskurse<br />
besuchen <strong>und</strong> ohne Anwendung des Notenausgleichs ausreichende Leistungen<br />
erzielen,<br />
3. in allen Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung Basiskurse besuchen,<br />
durchgängig die erste Fremdsprache belegt haben <strong>und</strong> ohne Anwendung des<br />
Notenausgleichs ausreichende Leistungen erzielen,<br />
4. durchgängig die erste Fremdsprache belegt haben, die Berufsreife erreichen, sich<br />
der freiwilligen Leistungsfeststellung unterziehen <strong>und</strong> mindestens das<br />
Gesamtprädikat ,,bestanden“ erreicht haben.<br />
Erfolgt die Differenzierung auf zwei Anspruchsebenen, ist die Jahresnote entsprechend<br />
umzurechnen.<br />
Übergang in die gymnasiale Oberstufe<br />
(1) Der Erwerb der Mittleren Reife berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.<br />
Näheres regelt eine gesonderte Rechtsvorschrift.<br />
(2) Der Übergang von der Jahrgangsstufe 10 in die Jahrgangsstufe 11 erfolgt für Schüler<br />
des gymnasialen Bildungsganges durch eine erfolgreiche Prüfung am Ende der<br />
Jahrgangsstufe 10. Der Prüfungsablauf wird durch eine gesonderte Rechtsverordnung<br />
geregelt.<br />
Kooperative Gesamtschule<br />
Für die Bildungsgänge innerhalb der kooperativen Gesamtschulen gelten die<br />
Versetzungsbestimmungen der jeweiligen Schulart entsprechend.