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Schulsystem und Termine: Mecklenburg-Vorpommern ... - Nachhilfe

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Die Kurseinstufung erfolgt am Ende eines Schuljahres.<br />

Notwendige Umstufungen können auch zum Schulhalbjahr erfolgen.<br />

Übergang in die Jahrgangsstufe 10<br />

1. in allen Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung gymnasiale Kurse besuchen <strong>und</strong><br />

ohne Anwendung des Notenausgleichs mindestens ausreichende Leistungen<br />

erzielen,<br />

2. in allen Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung mindestens Erweiterungskurse<br />

besuchen <strong>und</strong> ohne Anwendung des Notenausgleichs ausreichende Leistungen<br />

erzielen,<br />

3. in allen Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung Basiskurse besuchen,<br />

durchgängig die erste Fremdsprache belegt haben <strong>und</strong> ohne Anwendung des<br />

Notenausgleichs ausreichende Leistungen erzielen,<br />

4. durchgängig die erste Fremdsprache belegt haben, die Berufsreife erreichen, sich<br />

der freiwilligen Leistungsfeststellung unterziehen <strong>und</strong> mindestens das<br />

Gesamtprädikat ,,bestanden“ erreicht haben.<br />

Erfolgt die Differenzierung auf zwei Anspruchsebenen, ist die Jahresnote entsprechend<br />

umzurechnen.<br />

Übergang in die gymnasiale Oberstufe<br />

(1) Der Erwerb der Mittleren Reife berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.<br />

Näheres regelt eine gesonderte Rechtsvorschrift.<br />

(2) Der Übergang von der Jahrgangsstufe 10 in die Jahrgangsstufe 11 erfolgt für Schüler<br />

des gymnasialen Bildungsganges durch eine erfolgreiche Prüfung am Ende der<br />

Jahrgangsstufe 10. Der Prüfungsablauf wird durch eine gesonderte Rechtsverordnung<br />

geregelt.<br />

Kooperative Gesamtschule<br />

Für die Bildungsgänge innerhalb der kooperativen Gesamtschulen gelten die<br />

Versetzungsbestimmungen der jeweiligen Schulart entsprechend.

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