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Schulsystem und Termine: Hessen Die Grundschule Die ...

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<strong>Schulsystem</strong> <strong>und</strong> <strong>Termine</strong>:<br />

<strong>Hessen</strong><br />

<strong>Die</strong> Gr<strong>und</strong>schule<br />

<strong>Die</strong> Einschulung<br />

Alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres sechs Jahre alt werden, sind für das in<br />

diesem Jahr beginnende Schuljahr schulpflichtig. Kinder, die bis zum 31.12. sechs Jahre<br />

alt werden, können auf Antrag frühzeitig eingeschult werden. <strong>Die</strong> Entscheidung darüber<br />

trifft der Schulleiter. In Ausnahmefällen können schulpflichtige Kinder für ein Jahr vom<br />

Schulbesuch zurückgestellt werden. <strong>Die</strong>s entscheidet die Schulleitung in Zusammenarbeit<br />

mit dem Kindergarten oder einer Frühförderstelle. Ein Kind, das zurückgestellt wurde,<br />

kann eine Vorklasse besuchen, in der es gefördert wird. Außerdem gibt es an ca. 50<br />

hessischen Gr<strong>und</strong>schulen eine Eingangsstufe, die die Jahrgangsstufe 1 ersetzt. In diese<br />

Eingangsstufe werden Kinder aufgenommen, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr<br />

vollenden. <strong>Die</strong> Eingangsstufe dauert zwei Jahre <strong>und</strong> bereitet auf das Lernen in der<br />

Gr<strong>und</strong>schule vor. An die Eingangsstufe schließen sich die Klassen zwei bis vier an.<br />

Wissenswertes zur Gr<strong>und</strong>schule<br />

<strong>Die</strong> Gr<strong>und</strong>schule ist die für alle Kinder gemeinsame Gr<strong>und</strong>stufe des Bildungswesens. Sie<br />

hat die Aufgabe, an die vorschulischen Erfahrungen <strong>und</strong> unterschiedlichen<br />

Lernvoraussetzungen der Kinder anzuknüpfen <strong>und</strong> sie zielgerichtet, zugleich aber mit<br />

Bedacht unter Beachtung individueller Leistungsmöglichkeiten, zu kindgemäßen Formen<br />

des Lernens zu führen. In der Gr<strong>und</strong>schule werden Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der ersten<br />

bis vierten Jahrgangsstufe unterrichtet.<br />

Übergang zur weiterführenden Schule<br />

<strong>Die</strong> Eltern entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Sie müssen<br />

bis zum 5. März einen schriftlichen Antrag an die Klassenleitung stellen, in dem sie eine<br />

Schulform wählen. Wählen Sie die Hauptschule, die Förderstufe oder die<br />

schulformübergreifende Gesamtschule, leitet die Schulleitung der Gr<strong>und</strong>schule den<br />

Antrag an die gewünschte Schule weiter. Bei der Wahl der Realschule, des Gymnasiums<br />

oder des entsprechenden Zweiges einer schulformbezogenen Gesamtschule, muss die


Klassenkonferenz in ihrer schriftlichen Stellungnahme eine entsprechende Empfehlung<br />

aussprechen. Falls der Elternwunsch nicht mit der Empfehlung der Schule übereinstimmt,<br />

findet eine weitergehende Beratung statt. Wenn die Eltern auch danach noch ihre<br />

Entscheidung beibehalten, wird die Entscheidung danach mit dem Aktenvermerk über die<br />

Beratung <strong>und</strong> der schriftlichen Begründung der Klassenkonferenz an die weiterführende<br />

Schule geleitet. <strong>Die</strong> Schulleitung der ausgewählten Schule hat die Verpflichtung, Sie<br />

intensiv zu beraten.<br />

Fremdsprachen in der Gr<strong>und</strong>schule<br />

Ab dem dritten Schuljahr findet Unterricht in einer ersten Fremdsprache statt. Welche<br />

Fremdsprache dies ist, entscheidet die Gesamtkonferenz mit Zustimmung des<br />

Schulelternbeirats. <strong>Die</strong> Leistungen im Fremdsprachenunterricht in der Gr<strong>und</strong>schule<br />

werden bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> Hauptschule<br />

<strong>Die</strong> Hauptschule vermittelt Allgemeinbildung <strong>und</strong> bereitet die Schüler auf die Berufs- <strong>und</strong><br />

Arbeitswelt vor.<br />

Abschlüsse an der Hauptschule<br />

Im neunten Schuljahr findet eine Abschlussprüfung statt, die aus einer Projektprüfung<br />

<strong>und</strong> schriftlichen Prüfungen in Mathe, Deutsch <strong>und</strong> ggf. Englisch besteht. Bei einer<br />

Gesamtleistung von 4,4 oder besser ist der Hauptschulabschluss bestanden, bei einer<br />

Gesamtleistung von mindestens 3,0 der qualifizierende Hauptschulabschluss, der zur<br />

Versetzung in die zehnte Klasse berechtigt. Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung<br />

besteht die Möglichkeit, die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe zu wiederholen <strong>und</strong> die<br />

Prüfung erneut abzulegen. Schüler, die nach einem qualifizierenden Hauptschulabschluss<br />

das 10. Hauptschuljahr besuchen, können danach den Mittleren Abschluss<br />

(Realschulabschluss) erreichen. Hier gibt es eine Abschlussprüfung bestehend aus<br />

schriftlichen Prüfungen mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen in den Fächern<br />

Deutsch, Mathematik <strong>und</strong> 1. Fremdsprache sowie einer Präsentation auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

einer Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung. <strong>Die</strong> Prüfungsbedingungen sind mit<br />

denen der Realschule identisch. Nach dem mittleren Abschluss besteht bei<br />

entsprechender Eignung die Möglichkeit in die Fachoberschule, in ein berufliches<br />

Gymnasium oder in die gymnasiale Oberstufe zu wechseln.<br />

<strong>Die</strong> Realschule<br />

In <strong>Hessen</strong> gibt es die Realschule in verschiedenen Formen: als selbstständige Realschule,<br />

verb<strong>und</strong>ene Gr<strong>und</strong>-, Haupt- <strong>und</strong> Realschule sowie als Realschulzweig an kooperativen


Gesamtschulen. Der Unterricht findet an all diesen Schulen nach eigenen Lehrplänen <strong>und</strong><br />

einer realschulspezifischen St<strong>und</strong>entafel statt.<br />

Das Fächerspektrum ist sehr breit angelegt, so dass es sowohl für die Anforderungen der<br />

Berufs- <strong>und</strong> Arbeitswelt als auch den Besuch einer weiterführenden Schule qualifiziert.<br />

Demnach haben Schüler Erreichen des mittleren Bildungsabschlusses viele Möglichkeiten.<br />

Bilinguales Bildungsangebot<br />

An einigen Realschulen gibt es ein bilinguales Bildungsangebot. Dort findet beispielsweise<br />

der Unterricht in Erdk<strong>und</strong>e oder Biologie zweisprachig statt. <strong>Die</strong> Kommunikationsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> die beruflichen Chancen der Schüler werden dadurch erhöht.<br />

<strong>Die</strong> integrierte Gesamtschule<br />

In <strong>Hessen</strong> gibt es integrierte (schulformübergreifende) Gesamtschulen.<br />

In der integrierten Gesamtschule wird das Bildungsangebot der hier zusammengefassten<br />

Schulformen integriert <strong>und</strong> das Bildungsangebot der Mittelstufe (Sek<strong>und</strong>arstufe I) des<br />

gymnasialen Bildungsgangs auf die Jahrgangsstufen 5 bis 10 umgesetzt. <strong>Die</strong><br />

Unterrichtsorganisation ermöglicht den Schülern, je nach Leistung Schwerpunkte zu<br />

bilden <strong>und</strong> Kurse mit unterschiedlichem Niveau zu belegen.<br />

Das Gymnasium<br />

Das Gymnasium umfasst in der traditionellen Form die Mittelstufe (Sek<strong>und</strong>arstufe I) <strong>und</strong><br />

die derzeitige Oberstufe (Sek<strong>und</strong>arstufe II). Am Gymnasium wird eine vertiefte<br />

Allgemeinbildung vermittelt.<br />

Seit dem Schuljahr 2005/06 wurde beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 die<br />

Schulzeitverkürzung auf 12 Jahre im gymnasialen Bildungsgang eingeführt. Schüler in<br />

den höheren Klassen werden wie bisher das neunjährige Gymnasium (G9) durchlaufen,<br />

wobei das Abitur nach 13 Schuljahren letztmalig im Jahre 2013 abgelegt werden wird.<br />

<strong>Die</strong> bisherigen G8-„Turbo"-Klassen, die an einigen Schulen bestehen, werden<br />

weitergeführt <strong>und</strong> laufen danach aus. Neue Klassen werden nicht eingerichtet. An diesen<br />

Schulen wurde spätestens im Schuljahr 2006/07 für alle Schüler der fünften Klassen die<br />

„normale" G8-Schulzeit eingeführt.<br />

Das gr<strong>und</strong>sätzlich eingeführte achtjährige Gymnasium (G8) ist nicht mit den G8-„Turbo"-<br />

Klassen vergleichbar. <strong>Die</strong>se waren für begabte, leistungsstarke Schüler gedacht, die nach<br />

der fünften Klasse eine verkürzte Mittelstufe (Klasse 6 - 9) durchliefen. In dieser Zeit<br />

musste aber der komplette Stoff des Lehrplans der Klassen 6 - 10 durchgenommen


werden. Im neuen G8-Gymnasium werden alle Schüler nach den gleichen überarbeiteten<br />

Lehrplänen für die Jahrgangsstufen 5 - 9 unterrichtet.<br />

Ferientermine 2011 / 2012<br />

Herbst 10.10. - 22.10.2011<br />

Weihnachten 21.12. - 07.01.2012<br />

Ostern 02.04. - 14.04.2012<br />

Sommer 07.07. - 10.08.2012<br />

Versetzungsregeln - Gr<strong>und</strong>schule<br />

Gr<strong>und</strong>schüler rücken am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die nächste<br />

Jahrgangsstufe vor. Eine Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 2 ist<br />

ausnahmsweise dann zulässig, wenn andernfalls der Schüler in der Entwicklung<br />

erheblich beeinträchtigt würde. In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Ziffernnoten<br />

erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch<br />

schriftliche Aussagen über den Leistungsstand.<br />

In den Jahrgangsstufen 2 bis 4 der Gr<strong>und</strong>schule ist eine Versetzung in der Regel<br />

ausgeschlossen, wenn die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers in zwei der<br />

Fächer Deutsch, Mathematik <strong>und</strong> Sachunterricht mit ungenügend oder in den Fächern<br />

Deutsch, Mathematik <strong>und</strong> Sachunterricht mit mangelhaft oder ungenügend zu bewerten<br />

sind.<br />

Für die Versetzung in den Jahrgangsstufen 3 <strong>und</strong> 4 der Gr<strong>und</strong>schule sind neben den<br />

Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik <strong>und</strong> Sachunterricht auch die Leistungen<br />

in den anderen Fächern mit heranzuziehen.<br />

Für alle Schulformen der Sek<strong>und</strong>arstufe I gelten folgende<br />

Versetzungsregelungen:<br />

Zeugnis<br />

Versetzung bei<br />

1 x Note 5 im Hauptfach 1 x Note 2 im Hauptfach oder<br />

2 x Note 3 im Hauptfach oder<br />

1 x Note 3 im Hauptfach <strong>und</strong> Durchschnitt 3,0


Zeugnis<br />

Versetzung bei<br />

1 x Note 6 im Hauptfach kein Ausgleich möglich<br />

2 x Note 5 im Hauptfach kein Ausgleich möglich<br />

1 x Note 5 im Nebenfach 1 x Note 2 oder 2 x Note 3<br />

bis 2 x Note 5 im<br />

Nebenfach<br />

je 1 x Note 2 oder 2 x Note 3<br />

1 x Note 6 im Nebenfach 1 x Note 1 oder 2 x Note 2 oder 3 x Note 3<br />

Note 5 im Hauptfach <strong>und</strong><br />

Note 5 im Nebenfach<br />

siehe Regelungen oben: 1 x Note 5 Hauptfach, 1 x Note 5<br />

Nebenfach<br />

3 Fächer mit Note 5 kein Ausgleich möglich<br />

1 x Note 5 im Hauptfach<br />

+<br />

1 x Note 6 im Nebenfach<br />

kein Ausgleich möglich<br />

Versetzung in die gymnasiale Oberstufe<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt:<br />

Der mittlere Abschluss (Realschulabschluss) nach Jahrgangsstufe 10 berechtigt zum<br />

Übergang in die berufsqualifizierenden Bildungsgänge der Oberstufe (Sek<strong>und</strong>arstufe II).<br />

Dabei werden unterschieden:<br />

Allgemein bildende Schulen mit einer Ausrichtung auf das Gymnasium<br />

Allgemein bildende Schulen mit einer auf den Mittleren Schulabschluss zielenden<br />

Ausrichtung<br />

Dabei werden in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt:<br />

1) In die gymnasiale Oberstufe <strong>und</strong> das berufliche Gymnasium wird aufgenommen, wer<br />

an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule nach den Bestimmungen der<br />

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 (Abl. S. 602) in der<br />

jeweiligen Fassung in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde.<br />

2) In die gymnasiale Oberstufe <strong>und</strong> das berufliche Gymnasium kann mit Mittlerem<br />

Abschluss aufgenommen werden, wer von der Klassenkonferenz der abgebenden Schule,<br />

in der alle Fächer der Jahrgangsstufe 10 auf den Mittleren Abschluss ausgerichtet waren,


als geeignet für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe <strong>und</strong> das berufliche<br />

Gymnasium beurteilt wurde. <strong>Die</strong> Voraussetzungen für den Übergang <strong>und</strong> die<br />

Befürwortung durch die Klassenkonferenz sind gegeben, wenn<br />

a) die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand <strong>und</strong> die Arbeitshaltung der<br />

Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der<br />

gymnasialen Oberstufe <strong>und</strong> dem beruflichen Gymnasium erwarten lassen <strong>und</strong><br />

2. die Schülerin oder der Schüler den Mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote<br />

von besser als befriedigend (3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste<br />

Fremdsprache <strong>und</strong> einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine<br />

Durchschnittsnote von besser als befriedigend (3,0) erreicht hat.<br />

Bestimmungen an der Integrierten Gesamtschule<br />

Bei schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen bestehen spezielle<br />

Anforderungen an die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.<br />

<strong>Die</strong> detaillierten Regelungen können Sie auf den Seiten des hessischen<br />

Kultusministeriums nachlesen.<br />

Zulassung zur Qualifikationsphase (zweijährig)<br />

In die Qualifikationsphase wird versetzt bzw. für diese Phase wird zugelassen, wer in<br />

jedem verbindlichen Fach am Ende der Einführungsphase mindestens fünf Punkte<br />

erreicht oder folgende Ausgleichsmöglichkeiten nachweisen kann:<br />

1. Jedes verbindliche Fach, in dem weniger als fünf Punkte erreicht wurden, muss durch<br />

mindestens zehn Punkte in einem anderen oder mindestens jeweils sieben Punkte in zwei<br />

anderen verbindlichen Fächern ausgeglichen werden.<br />

2. Für die Fächer Deutsch, die verpflichtenden Fremdsprachen, Mathematik <strong>und</strong> das<br />

spätere fachrichtungsbezogene Leistungsfach des beruflichen Gymnasiums kann der<br />

Ausgleich nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer dieser Fächergruppe<br />

erfolgen.<br />

Zur Qualifikationsphase wird nicht zugelassen, wer<br />

in einem verbindlichen Fach null Punkte erreicht hat,<br />

in zwei der Fächer Deutsch, den verpflichtenden Fremdsprachen, Mathematik oder<br />

dem späteren fachrichtungsbezogenen Leistungsfach des beruflichen Gymnasiums<br />

weniger als fünf Punkte erreicht hat,<br />

in drei <strong>und</strong> mehr verbindlichen Fächern weniger als fünf Punkte erreicht hat

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