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Schulsystem und Termine: Hessen Die Grundschule Die ...

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als geeignet für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe <strong>und</strong> das berufliche<br />

Gymnasium beurteilt wurde. <strong>Die</strong> Voraussetzungen für den Übergang <strong>und</strong> die<br />

Befürwortung durch die Klassenkonferenz sind gegeben, wenn<br />

a) die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand <strong>und</strong> die Arbeitshaltung der<br />

Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der<br />

gymnasialen Oberstufe <strong>und</strong> dem beruflichen Gymnasium erwarten lassen <strong>und</strong><br />

2. die Schülerin oder der Schüler den Mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote<br />

von besser als befriedigend (3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste<br />

Fremdsprache <strong>und</strong> einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine<br />

Durchschnittsnote von besser als befriedigend (3,0) erreicht hat.<br />

Bestimmungen an der Integrierten Gesamtschule<br />

Bei schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen bestehen spezielle<br />

Anforderungen an die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.<br />

<strong>Die</strong> detaillierten Regelungen können Sie auf den Seiten des hessischen<br />

Kultusministeriums nachlesen.<br />

Zulassung zur Qualifikationsphase (zweijährig)<br />

In die Qualifikationsphase wird versetzt bzw. für diese Phase wird zugelassen, wer in<br />

jedem verbindlichen Fach am Ende der Einführungsphase mindestens fünf Punkte<br />

erreicht oder folgende Ausgleichsmöglichkeiten nachweisen kann:<br />

1. Jedes verbindliche Fach, in dem weniger als fünf Punkte erreicht wurden, muss durch<br />

mindestens zehn Punkte in einem anderen oder mindestens jeweils sieben Punkte in zwei<br />

anderen verbindlichen Fächern ausgeglichen werden.<br />

2. Für die Fächer Deutsch, die verpflichtenden Fremdsprachen, Mathematik <strong>und</strong> das<br />

spätere fachrichtungsbezogene Leistungsfach des beruflichen Gymnasiums kann der<br />

Ausgleich nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer dieser Fächergruppe<br />

erfolgen.<br />

Zur Qualifikationsphase wird nicht zugelassen, wer<br />

in einem verbindlichen Fach null Punkte erreicht hat,<br />

in zwei der Fächer Deutsch, den verpflichtenden Fremdsprachen, Mathematik oder<br />

dem späteren fachrichtungsbezogenen Leistungsfach des beruflichen Gymnasiums<br />

weniger als fünf Punkte erreicht hat,<br />

in drei <strong>und</strong> mehr verbindlichen Fächern weniger als fünf Punkte erreicht hat

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