Schulsystem und Termine: Hessen Die Grundschule Die ...
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als geeignet für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe <strong>und</strong> das berufliche<br />
Gymnasium beurteilt wurde. <strong>Die</strong> Voraussetzungen für den Übergang <strong>und</strong> die<br />
Befürwortung durch die Klassenkonferenz sind gegeben, wenn<br />
a) die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand <strong>und</strong> die Arbeitshaltung der<br />
Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der<br />
gymnasialen Oberstufe <strong>und</strong> dem beruflichen Gymnasium erwarten lassen <strong>und</strong><br />
2. die Schülerin oder der Schüler den Mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote<br />
von besser als befriedigend (3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste<br />
Fremdsprache <strong>und</strong> einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine<br />
Durchschnittsnote von besser als befriedigend (3,0) erreicht hat.<br />
Bestimmungen an der Integrierten Gesamtschule<br />
Bei schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen bestehen spezielle<br />
Anforderungen an die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.<br />
<strong>Die</strong> detaillierten Regelungen können Sie auf den Seiten des hessischen<br />
Kultusministeriums nachlesen.<br />
Zulassung zur Qualifikationsphase (zweijährig)<br />
In die Qualifikationsphase wird versetzt bzw. für diese Phase wird zugelassen, wer in<br />
jedem verbindlichen Fach am Ende der Einführungsphase mindestens fünf Punkte<br />
erreicht oder folgende Ausgleichsmöglichkeiten nachweisen kann:<br />
1. Jedes verbindliche Fach, in dem weniger als fünf Punkte erreicht wurden, muss durch<br />
mindestens zehn Punkte in einem anderen oder mindestens jeweils sieben Punkte in zwei<br />
anderen verbindlichen Fächern ausgeglichen werden.<br />
2. Für die Fächer Deutsch, die verpflichtenden Fremdsprachen, Mathematik <strong>und</strong> das<br />
spätere fachrichtungsbezogene Leistungsfach des beruflichen Gymnasiums kann der<br />
Ausgleich nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer dieser Fächergruppe<br />
erfolgen.<br />
Zur Qualifikationsphase wird nicht zugelassen, wer<br />
in einem verbindlichen Fach null Punkte erreicht hat,<br />
in zwei der Fächer Deutsch, den verpflichtenden Fremdsprachen, Mathematik oder<br />
dem späteren fachrichtungsbezogenen Leistungsfach des beruflichen Gymnasiums<br />
weniger als fünf Punkte erreicht hat,<br />
in drei <strong>und</strong> mehr verbindlichen Fächern weniger als fünf Punkte erreicht hat