Schulsystem und Termine: Berlin Die Schulanfangsphase Die ...
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<strong>Schulsystem</strong> <strong>und</strong> <strong>Termine</strong>:<br />
<strong>Berlin</strong><br />
<strong>Die</strong> <strong>Schulanfangsphase</strong><br />
<strong>Die</strong> Jahrgangsstufen 1 <strong>und</strong> 2 bilden als <strong>Schulanfangsphase</strong> eine pädagogische Einheit. Je<br />
nach individuellem Entwicklungs- <strong>und</strong> Lernstand können Kinder ein, zwei oder sogar drei<br />
Jahre in der <strong>Schulanfangsphase</strong> bleiben. Hierüber entscheidet die Klassenkonferenz.<br />
Wenn ein Kind drei Jahre in der <strong>Schulanfangsphase</strong> verbleibt, zählt dieses dritte<br />
Schuljahr nicht für die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht von zehn Jahren.<br />
Zeugnisse in der Gr<strong>und</strong>schule<br />
In der <strong>Schulanfangsphase</strong> erhalten alle Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler am Ende eines<br />
Schuljahres ein Zeugnis mit einer verbalen Beurteilung ihrer Lern-, Leistungs- <strong>und</strong><br />
Kompetenzentwicklung. In den Klassen 3 bis 6 werden jeweils zum Ende eines<br />
Schulhalbjahres Zeugnisse erteilt.<br />
In den Jahrgangsstufen 3 <strong>und</strong> 4 kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der<br />
stimmberechtigten Eltern in der Klassenelternversammlung beschlossen werden, dass<br />
statt Noten weiterhin eine verbale Beurteilung erteilt wird. In den Jahrgangsstufen 5 <strong>und</strong><br />
6 werden dann ausschließlich Notenzeugnisse erteilt.<br />
Fremdsprachen in der Gr<strong>und</strong>schule<br />
Fremdsprachlicher Unterricht wird in <strong>Berlin</strong> ab der dritten Jahrgangsstufe angeboten.<br />
Übergangsregelungen für die weiterführende Schule<br />
Entscheidend für die Übergangsempfehlung sind die Zeugnisnoten aus dem fünften <strong>und</strong><br />
sechsten Schuljahr. Aus diesen Zeugnisnoten (doppelte Gewichtung der Noten in<br />
Jahrgangsstufe 6) wird eine Durchschnittsnote gebildet. <strong>Die</strong> Fächer Deutsch,
Fremdsprache, Mathematik <strong>und</strong> Naturwissenschaften werden verstärkt (mit dem Faktor<br />
2) berücksichtigt.<br />
Bis zu einer Durchschnittsnote von einschließlich 2,2 ist eine Gymnasialempfehlung, von<br />
2,8 bis 3,8 eine Empfehlung für die integrierte Sek<strong>und</strong>arschule zu erteilen. In den<br />
Zwischenbereichen (2,3 bis 2,7 <strong>und</strong> 3,3 bis 3,7) ist für die Empfehlung des<br />
Bildungsgangs die Einschätzung der Merkmale maßgebend, die die Lernkompetenz<br />
kennzeichnen.<br />
Falls der Wunsch der Eltern von der Empfehlung der Gr<strong>und</strong>schule abweicht, bietet Ihnen<br />
die Schule eine zusätzliche Beratung an.<br />
Wenn Eltern bereits nach der Jahrgangsstufe 4 den Wechsel beantragen möchten, erstellt<br />
die Klassenkonferenz innerhalb der letzten drei Wochen vor Ausgabe der<br />
Halbjahreszeugnisse die Bildungsgangempfehlung. Dabei werden Fremdsprache,<br />
Mathematik <strong>und</strong> Sachunterricht addiert <strong>und</strong> durch 4 dividiert. Für die Empfehlungen<br />
gelten dieselben Durchschnittsnoten (siehe oben).<br />
<strong>Die</strong> Sek<strong>und</strong>arstufe I<br />
Der mittlere Schulabschluss<br />
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 wird an allen Schularten einschließlich des Gymnasiums<br />
der mittlere Schulabschluss oder die erweiterte Berufsbildungsreife vergeben.<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler des Gymnasiums erhalten damit erstmalig einen originären<br />
Abschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10. Der mittlere Schulabschluss wird in einem<br />
Abschlussverfahren erworben <strong>und</strong> setzt sich aus den schulischen Bewertungen der<br />
Jahrgangsstufe 10 <strong>und</strong> einer Prüfung mindestens in den Fächern Deutsch, Mathematik<br />
<strong>und</strong> 1. Fremdsprache zusammen (§ 21 Abs. 2 SchulGE). Der mittlere Schulabschluss soll<br />
in erster Linie Mindeststandards sichern <strong>und</strong> zur Vereinheitlichung des gegliederten<br />
<strong>Schulsystem</strong>s beitragen. Mit dem Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses ist es dem<br />
Schüler erlaubt, die gymnasiale Oberstufe zu besuchen.<br />
www.berlin.de/sen/bildung/bildungswege/schulabschluesse/
<strong>Die</strong> Sek<strong>und</strong>arstufe II<br />
Der Übergang in die gymnasiale Oberstufe<br />
Der mittlere Schulabschluss ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung<br />
für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe. Insbesondere ist ein bestimmter<br />
Leistungsstand am Ende der Jahrgangsstufe 10 Voraussetzung, der darauf schließen<br />
lässt, dass der Schüler dem Anspruch der Oberstufe gewachsen ist.<br />
Schulzeitverkürzung bis zum Abitur<br />
<strong>Die</strong> Schulzeit bis zum Abitur wird an Gymnasien <strong>und</strong> Gesamtschulen auf 12 Jahre<br />
verkürzt, so dass die gymnasiale Oberstufe statt drei nur noch zwei Jahre dauert.<br />
Daneben gibt es aber auch weiterhin die Möglichkeit, an Gesamtschulen <strong>und</strong> beruflichen<br />
Gymnasien das Abitur nach 13 Jahren abzulegen. <strong>Die</strong>se zweijährige Form der<br />
gymnasialen Oberstufe kann erstmals im Schuljahr 2010/2011 besucht werden.<br />
<strong>Die</strong> Sek<strong>und</strong>arschule<br />
In <strong>Berlin</strong> hat der vom Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2010 beschlossene<br />
Zusammenschluss von Haupt-, Real- <strong>und</strong> Gesamtschulen zu Integrierten<br />
Sek<strong>und</strong>arschulen mit dem Schuljahr 2010/2011 zu einer gr<strong>und</strong>legenden Änderung der<br />
Schulstruktur geführt.<br />
<strong>Die</strong> Sek<strong>und</strong>arschule ist eine Schule für alle. Sie baut auf den Erfahrungen der integrierten<br />
Gesamtschule auf <strong>und</strong> bietet ihren Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern alle Abschlüsse bis hin zum<br />
Abitur nach 13 (oder auch 12) Jahren. Sie ist damit in den Bildungsstandards <strong>und</strong> den<br />
Schulabschlüssen gleichwertig mit dem Gymnasium.<br />
<strong>Die</strong> Sek<strong>und</strong>arschulen werden eine eigene gymnasiale Oberstufe haben oder eine<br />
verbindliche Kooperation mit Oberstufen anderer Schulen, insbesondere den beruflichen<br />
Schulen (Oberstufenzentren) eingehen.<br />
Neben der Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> dem Gymnasium gibt es nur noch eine<br />
allgemeinbildende Schulform, die Integrierte Sek<strong>und</strong>arschule. (<strong>Die</strong> noch bestehenden<br />
Haupt-, Real- <strong>und</strong> Gesamtschulklassen an den Sek<strong>und</strong>arschulen laufen in drei Jahren<br />
aus.)<br />
Das Gymnasium<br />
Auf dem Gymnasium können die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler wie bisher nach 12 Jahren - in<br />
Schnellläuferklassen sogar nach 11 Jahren - ihr Abitur absolvieren.
Mindestens ein Gymnasium in jedem Bezirk wird einen geb<strong>und</strong>enen Ganztagsbetrieb<br />
anbieten, um insbesondere Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler aus sozial benachteiligten Familien<br />
intensiver betreuen zu können. <strong>Die</strong> Gymnasien, die schon mit der 5. Klasse beginnen<br />
(sog. gr<strong>und</strong>ständige Gymnasien) werden im bisherigen Umfang bestehen bleiben.<br />
Ferientermine 2011 / 2012<br />
Herbst 04.10. - 14.10.2011<br />
Weihnachten 23.12. - 03.01.2012<br />
Winter 30.01. - 04.02.2012<br />
Ostern 02.04. - 14.04.2012<br />
Pfingsten 18.05.2012<br />
Sommer 20.06. - 03.08.2012<br />
Regionale Prüfungen <strong>und</strong> Besonderheiten<br />
Lernausgangslage (freiwillig)<br />
Das Instrument der Lernstandsanalyse/Lernausgangslage am Anfang der ersten<br />
Jahrgangsstufe sowie zu Beginn der 7. Jahrgangsstufe ist ein pädagogischdiagnostisches<br />
Hilfsmittel für Lehrkräfte. Es dient dem Ziel, aufgr<strong>und</strong> der<br />
Lernausgangslagen Lernpläne zu erstellen <strong>und</strong> Unterricht zu verbessern. Bei der<br />
Lernausgangslage (LAL) handelt sich um eine Sammlung von Aufgaben, mit denen<br />
ermittelt werden kann, über welche Kompetenzen die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />
zu Beginn der Jahrgangsstufe schon verfügen <strong>und</strong> wo der Unterricht ansetzen<br />
muss, um Stärken zu fördern <strong>und</strong> Schwächen zu beheben die nicht zur Prüfung<br />
eingesetzt werden, sondern als ein diagnostisches Instrument für die Lehrerinnen<br />
<strong>und</strong> Lehrer dienen, die (im Falle von LAL 7) auf der Gr<strong>und</strong>lage der Standards<br />
konzipiert sind, die laut Rahmenlehrplänen am Ende der Klassenstufe 6 erreicht<br />
sein sollen, die ergänzt werden durch ein Lehrerheft, das Anregungen <strong>und</strong><br />
Hinweise bietet zur weiteren Arbeit im Unterricht im Sinne einer individuellen<br />
Förderung der Lernenden. <strong>Die</strong> Lernstandserhebungen werden in Deutsch,<br />
Mathematik, Englisch <strong>und</strong> Französisch durchgeführt.
Versetzungsregeln - Gr<strong>und</strong>schule<br />
Innerhalb der <strong>Schulanfangsphase</strong> gibt es keine Versetzung, die <strong>Berlin</strong>er Schulordnung<br />
spricht von Aufrücken. <strong>Die</strong> Schüler rücken in der Regel nach zwei Schulbesuchsjahren in<br />
Jahrgangsstufe 3 auf. Schüler in der <strong>Schulanfangsphase</strong>, bei denen die Klassenkonferenz<br />
nach einem Schulbesuchsjahr beschließt, dass sie die Lern- <strong>und</strong> Entwicklungsziele der<br />
<strong>Schulanfangsphase</strong> erreicht haben, rücken auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten<br />
vorzeitig in die Jahrgangsstufe 3 auf. Schüler, deren Lernentwicklung nach zwei<br />
Schuljahren eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in Jahrgangsstufe 3 nicht<br />
erwarten lässt, verbleiben auf Beschluss der Klassenkonferenz ein drittes Schuljahr in der<br />
<strong>Schulanfangsphase</strong>, das nicht auf die allgemeine Schulpflicht angerechnet wird.<br />
Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 6 rücken mit Beginn des neuen Schuljahres in die<br />
nächsthöhere Jahrgangsstufe auf, soweit nicht die Klassenkonferenz die Wiederholung<br />
der Jahrgangsstufe beschlossen hat.<br />
Versetzungsregeln – Hauptschule<br />
In <strong>Berlin</strong> wird zur Versetzung der Einzelfall betrachtet:<br />
"Frühestens zwei Wochen vor dem letzten Schultag des Schuljahres entscheidet die<br />
Klassenkonferenz über die Versetzung auf Gr<strong>und</strong> der im gesamten Schuljahr erzielten<br />
Leistungen unter Würdigung der Lern-, Leistungs- <strong>und</strong> Kompetenzentwicklung."<br />
Nach dem Besuch der Klassen 7 <strong>und</strong> 8 rücken alle Schüler in die nächsthöhere<br />
Jahrgangsstufe auf, sofern eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der folgenden<br />
Klasse nicht ausgeschlossen erscheint.<br />
In die Jahrgangsstufe 10 werden Schüler versetzt, die<br />
in mindestens zwei Fächern der Fächergruppe Deutsch, Mathematik <strong>und</strong> Arbeitslehre<br />
mindestens ausreichende Leistungen erreicht haben.<br />
in höchstens drei Fächern schlechtere als ausreichende Leistungen nachweisen sowie<br />
eine Durchschnittsnote von mindestens 4,0 erreichen.<br />
Nachprüfung<br />
Nicht versetzte Schüler können höchstens einmal in der Sek<strong>und</strong>arstufe I an einer<br />
Leistungsüberprüfung mit dem Ziel der Nachversetzung teilnehmen. In den<br />
Jahrgangsstufen 9 <strong>und</strong> 10 ist die Nachprüfung auch zur Erreichung des<br />
Hauptschulabschlusses oder des erweiterten Hauptschulabschlusses möglich.<br />
<strong>Die</strong> Nachprüfung kann in höchstens einem Fach oder Lernbereich mit mangelhaften
Leistungen durchgeführt werden, wenn durch eine Verbesserung der Leistungen in<br />
diesem Fach oder Lernbereich eine Versetzung möglich wäre.<br />
<strong>Die</strong> Nachprüfung findet vor Beginn des Unterrichts des folgenden Schuljahres statt.<br />
Sie besteht entweder aus einer mündlichen Prüfung von 25 bis 35 Minuten Dauer oder in<br />
den Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden, aus einer mündlichen<br />
Prüfung von 15 bis 20 Minuten <strong>und</strong> einer schriftlichen Prüfung, die ein bis zwei<br />
Unterrichtsst<strong>und</strong>en dauert.<br />
Eine Nachprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens „ausreichend“<br />
bewertet wurden.<br />
Versetzungsregeln - Realschule<br />
Wenn Schüler am Ende einer Jahrgangsstufe mindestens ausreichende Leistungen<br />
oder in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen erzielt haben, werden sie in<br />
die nächsthöhere Klasse versetzt.<br />
Note<br />
mangelhafte Leistungen in zwei<br />
Fächern<br />
ungenügende Leistungen in einem<br />
Fach<br />
Ausgleich<br />
mindestens befriedigende Leistungen<br />
in zwei anderen Fächern<br />
mindestens gute Leistungen in zwei anderen<br />
Fächern<br />
Gehört eine der beiden mangelhaften Leistungen zur Fächergruppe Deutsch,<br />
Mathematik, Erste Fremdsprache <strong>und</strong> Wahlpflichtfach (Kernfächer), muss<br />
mindestens ein Fach dieser Fächergruppe zum Ausgleich herangezogen werden.<br />
Bei mehr als einem „mangelhaft“ in den Kernfächern ist kein Ausgleich möglich.<br />
Nachprüfung<br />
Nicht versetzte Schüler können höchstens einmal in der Sek<strong>und</strong>arstufe I an einer<br />
Leistungsüberprüfung mit dem Ziel der Nachversetzung teilnehmen. In den<br />
Jahrgangsstufen 9 <strong>und</strong> 10 ist die Nachprüfung auch zur Erreichung des<br />
Hauptschulabschlusses oder des erweiterten Hauptschulabschlusses möglich.<br />
<strong>Die</strong> Nachprüfung kann in höchstens einem Fach oder Lernbereich mit mangelhaften<br />
Leistungen durchgeführt werden, wenn durch eine Verbesserung der Leistungen in<br />
diesem Fach oder Lernbereich eine Versetzung möglich wäre.<br />
<strong>Die</strong> Nachprüfung findet vor Beginn des Unterrichts des folgenden Schuljahres statt.<br />
Sie besteht entweder aus einer mündlichen Prüfung von 25 bis 35 Minuten Dauer<br />
oder in den Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden, aus einer
mündlichen Prüfung von 15 bis 20 Minuten <strong>und</strong> einer schriftlichen Prüfung, die ein<br />
bis zwei Unterrichtsst<strong>und</strong>en dauert.<br />
Eine Nachprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens<br />
„ausreichend“ bewertet wurden.<br />
Versetzungsregeln - Gymnasium - Sek<strong>und</strong>arstufe I<br />
Eine Versetzung erfolgt, wenn Schüler in allen Fächern mindestens ausreichende<br />
Leistungen oder in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen erzielt haben.<br />
Ggf. können mangelhafte Leistungen durch bessere Leistungen in anderen Fächern<br />
ausgeglichen werden:<br />
Note<br />
mangelhaft<br />
ungenügend<br />
Eine mangelhafte Note in einem der Kernfächer<br />
(Deutsch, Mathematik, erste <strong>und</strong> zweite<br />
Fremdsprache)<br />
Ausgleich<br />
durch mindestens befriedigende<br />
Leistungen in zwei Fächern<br />
durch mindestens gute<br />
Leistungen in zwei Fächern<br />
durch ein entsprechende Note in<br />
mindestens einem Kernfach<br />
Nachprüfung<br />
Nicht versetzte Schüler können höchstens einmal in der Sek<strong>und</strong>arstufe I an einer<br />
Leistungsüberprüfung mit dem Ziel der Nachversetzung teilnehmen. In den<br />
Jahrgangsstufen 9 <strong>und</strong> 10 ist die Nachprüfung auch zur Erreichung des<br />
Hauptschulabschlusses oder des erweiterten Hauptschulabschlusses möglich.<br />
<strong>Die</strong> Nachprüfung kann in höchstens einem Fach oder Lernbereich mit mangelhaften<br />
Leistungen durchgeführt werden, wenn durch eine Verbesserung der Leistungen in<br />
diesem Fach oder Lernbereich eine Versetzung möglich wäre.<br />
<strong>Die</strong> Nachprüfung findet vor Beginn des Unterrichts des folgenden Schuljahres statt.<br />
Sie besteht entweder aus einer mündlichen Prüfung von 25 bis 35 Minuten Dauer<br />
oder in den Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden, aus einer<br />
mündlichen Prüfung von 15 bis 20 Minuten <strong>und</strong> einer schriftlichen Prüfung, die ein<br />
bis zwei Unterrichtsst<strong>und</strong>en dauert.<br />
Eine Nachprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens<br />
„ausreichend“ bewertet wurden.
Jahrgangsstufe 11<br />
Versetzungsbestimmungen in Jahrgangsstufe 11<br />
In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe gehen unmittelbar die Schüler über,<br />
die ein Zeugnis über die Versetzung in die Einführungsphase oder ein dem<br />
Versetzungszeugnis entsprechendes Abschlusszeugnis der Gesamtschule erworben<br />
haben.<br />
In die gymnasiale Oberstufe können unmittelbar Schüler der Haupt- oder der<br />
Realschule aufgenommen werden, wenn sie das Abschlusszeugnis der Realschule oder<br />
einen gleichwertigen Bildungsstand erworben haben <strong>und</strong> wenn auf Gr<strong>und</strong> hinreichender<br />
Fähigkeiten <strong>und</strong> Leistungen die Eignung für den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe<br />
erwartet werden kann.<br />
Bei Schülern der Hauptschule liegen hinreichende Leistungen nur vor, wenn über die für<br />
die Zuerkennung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes<br />
erforderlichen Leistungen hinaus die Summe der Abschlussnoten in den Fächern Deutsch,<br />
Fremdsprache <strong>und</strong> Mathematik<br />
Leistungsstufe A:<br />
In der Leistungsstufe A wird auf die Standards des mittleren Schulabschlusses<br />
vorbereitet. <strong>Die</strong> Leistungsstufe B orientiert sich hingegen eher am Erreichen des<br />
Hauptschulabschlusses.<br />
1. nicht größer als fünf oder,<br />
2. wenn eines dieser Fächer leistungsdifferenziert in Leistungsstufe A unterrichtet wurde,<br />
nicht größer als sechs oder,<br />
3. wenn zwei dieser Fächer leistungsdifferenziert in Leistungsstufe A unterrichtet wurden,<br />
nicht größer als sieben ist.<br />
Bei Schülern der Realschule liegen hinreichende Leistungen nur vor, wenn nach dem<br />
Zeugnis über den Realschulabschluss<br />
1. in Deutsch, erster Fremdsprache <strong>und</strong> Mathematik mindestens befriedigende <strong>und</strong><br />
2. in allen übrigen Fächern Leistungen mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0<br />
erreicht wurden, wobei kein Fach schlechter als ausreichend bewertet sein darf.
Versetzungsregeln - Gesamtschule<br />
Schüler der Klassen 7 <strong>und</strong> 8 werden versetzt, wenn sie in allen Fächern des in<br />
Kerngruppen erteilten Unterrichts <strong>und</strong> des Wahlpflichtunterrichts mindestens<br />
ausreichende Leistungen oder 4 Punkte <strong>und</strong> in allen Fachleistungskursen<br />
mindestens fünf Punkte bzw. die entsprechende Note erreicht haben.<br />
Am Ende der Klasse 9 wird versetzt, wer in allen Fächern mindestens 60 Punkte <strong>und</strong><br />
in den Fächern des nicht leistungsdifferenzierten Unterrichts mindestens 30 Punkte<br />
erreicht <strong>und</strong> in höchstens drei Fächern, darunter nur entweder in Deutsch oder in<br />
Mathematik, schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde.<br />
Nachprüfung<br />
Nicht versetzte Schüler können höchstens einmal in der Sek<strong>und</strong>arstufe I an einer<br />
Leistungsüberprüfung mit dem Ziel der Nachversetzung teilnehmen. In den<br />
Jahrgangsstufen 9 <strong>und</strong> 10 ist die Nachprüfung auch zur Erreichung des<br />
Hauptschulabschlusses oder des erweiterten Hauptschulabschlusses möglich. <strong>Die</strong><br />
Nachprüfung kann in höchstens einem Fach oder Lernbereich mit mangelhaften<br />
Leistungen durchgeführt werden, wenn durch eine Verbesserung der Leistungen in<br />
diesem Fach oder Lernbereich eine Versetzung möglich wäre.<br />
<strong>Die</strong> Nachprüfung findet vor Beginn des Unterrichts des folgenden Schuljahres statt.<br />
Sie besteht entweder aus einer mündlichen Prüfung von 25 bis 35 Minuten Dauer<br />
oder in den Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden, aus einer<br />
mündlichen Prüfung von 15 bis 20 Minuten <strong>und</strong> einer schriftlichen Prüfung, die ein<br />
bis zwei Unterrichtsst<strong>und</strong>en dauert.<br />
Eine Nachprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens<br />
„ausreichend“ bewertet wurden.