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Schulsystem und Termine: Berlin Die Schulanfangsphase Die ...

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Jahrgangsstufe 11<br />

Versetzungsbestimmungen in Jahrgangsstufe 11<br />

In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe gehen unmittelbar die Schüler über,<br />

die ein Zeugnis über die Versetzung in die Einführungsphase oder ein dem<br />

Versetzungszeugnis entsprechendes Abschlusszeugnis der Gesamtschule erworben<br />

haben.<br />

In die gymnasiale Oberstufe können unmittelbar Schüler der Haupt- oder der<br />

Realschule aufgenommen werden, wenn sie das Abschlusszeugnis der Realschule oder<br />

einen gleichwertigen Bildungsstand erworben haben <strong>und</strong> wenn auf Gr<strong>und</strong> hinreichender<br />

Fähigkeiten <strong>und</strong> Leistungen die Eignung für den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe<br />

erwartet werden kann.<br />

Bei Schülern der Hauptschule liegen hinreichende Leistungen nur vor, wenn über die für<br />

die Zuerkennung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes<br />

erforderlichen Leistungen hinaus die Summe der Abschlussnoten in den Fächern Deutsch,<br />

Fremdsprache <strong>und</strong> Mathematik<br />

Leistungsstufe A:<br />

In der Leistungsstufe A wird auf die Standards des mittleren Schulabschlusses<br />

vorbereitet. <strong>Die</strong> Leistungsstufe B orientiert sich hingegen eher am Erreichen des<br />

Hauptschulabschlusses.<br />

1. nicht größer als fünf oder,<br />

2. wenn eines dieser Fächer leistungsdifferenziert in Leistungsstufe A unterrichtet wurde,<br />

nicht größer als sechs oder,<br />

3. wenn zwei dieser Fächer leistungsdifferenziert in Leistungsstufe A unterrichtet wurden,<br />

nicht größer als sieben ist.<br />

Bei Schülern der Realschule liegen hinreichende Leistungen nur vor, wenn nach dem<br />

Zeugnis über den Realschulabschluss<br />

1. in Deutsch, erster Fremdsprache <strong>und</strong> Mathematik mindestens befriedigende <strong>und</strong><br />

2. in allen übrigen Fächern Leistungen mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0<br />

erreicht wurden, wobei kein Fach schlechter als ausreichend bewertet sein darf.

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