Schulsystem und Termine: Berlin Die Schulanfangsphase Die ...
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Jahrgangsstufe 11<br />
Versetzungsbestimmungen in Jahrgangsstufe 11<br />
In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe gehen unmittelbar die Schüler über,<br />
die ein Zeugnis über die Versetzung in die Einführungsphase oder ein dem<br />
Versetzungszeugnis entsprechendes Abschlusszeugnis der Gesamtschule erworben<br />
haben.<br />
In die gymnasiale Oberstufe können unmittelbar Schüler der Haupt- oder der<br />
Realschule aufgenommen werden, wenn sie das Abschlusszeugnis der Realschule oder<br />
einen gleichwertigen Bildungsstand erworben haben <strong>und</strong> wenn auf Gr<strong>und</strong> hinreichender<br />
Fähigkeiten <strong>und</strong> Leistungen die Eignung für den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe<br />
erwartet werden kann.<br />
Bei Schülern der Hauptschule liegen hinreichende Leistungen nur vor, wenn über die für<br />
die Zuerkennung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes<br />
erforderlichen Leistungen hinaus die Summe der Abschlussnoten in den Fächern Deutsch,<br />
Fremdsprache <strong>und</strong> Mathematik<br />
Leistungsstufe A:<br />
In der Leistungsstufe A wird auf die Standards des mittleren Schulabschlusses<br />
vorbereitet. <strong>Die</strong> Leistungsstufe B orientiert sich hingegen eher am Erreichen des<br />
Hauptschulabschlusses.<br />
1. nicht größer als fünf oder,<br />
2. wenn eines dieser Fächer leistungsdifferenziert in Leistungsstufe A unterrichtet wurde,<br />
nicht größer als sechs oder,<br />
3. wenn zwei dieser Fächer leistungsdifferenziert in Leistungsstufe A unterrichtet wurden,<br />
nicht größer als sieben ist.<br />
Bei Schülern der Realschule liegen hinreichende Leistungen nur vor, wenn nach dem<br />
Zeugnis über den Realschulabschluss<br />
1. in Deutsch, erster Fremdsprache <strong>und</strong> Mathematik mindestens befriedigende <strong>und</strong><br />
2. in allen übrigen Fächern Leistungen mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0<br />
erreicht wurden, wobei kein Fach schlechter als ausreichend bewertet sein darf.