Abschreibungen
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Mein Büro 2009<br />
<strong>Abschreibungen</strong><br />
Attraktiver AfA-Automat<br />
Das Zuordnen von Einnahmen und Ausgaben zu den richtigen steuerlichen Buchungskategorien ist mit "WISO Mein<br />
Büro 2009" ein Kinderspiel. Selbst die gefürchteten <strong>Abschreibungen</strong> auf Anlagegüter stellen normalerweise keine<br />
Hürde ein. Allerdings sind hier ein paar zusätzliche Buchungsschritte erforderlich.<br />
Lineare Abschreibung (Anschaffungskosten über 1.000 Euro netto)<br />
Und so schaffen Sie sich mit "WISO Mein Büro 2009" das leidige Thema Abschreibung vom Hals:<br />
Im ersten Schritt ordnen Sie Ihre Anschaffung im Bereich<br />
"Zahlungen Bank/Kasse" der Buchungskategorie "Einkauf<br />
von Anlagevermögen" zu. Bitte achten Sie darauf, dass der<br />
richtige Steuerschlüssel eingestellt ist. Anderenfalls rechnet<br />
"WISO Mein Büro 2009" mit einem falschen Nettowert!<br />
Im zweiten Schritt tragen Sie Ihre Neuanschaffung ins<br />
Anlagenverzeichnis ein: Per Mausklick auf die Schaltfläche<br />
"Anlagengut zuordnen" öffnen Sie das Verzeichnis Ihres<br />
Betriebsvermögens direkt aus der Buchungsmaske heraus.<br />
Dort ergänzen Sie nach einem weiteren Mausklick auf<br />
"Neues Anlagengut definieren" die noch fehlenden<br />
Angaben. Das Anschaffungsdatum und den Nettopreis<br />
übernimmt das Programm automatisch aus Ihrer<br />
Einkaufsbuchung. Die Nutzungsdauer, die Art des<br />
Anlagengutes und die Abschreibungskategorie wählen Sie<br />
ganz bequem mithilfe der Dropdown-Auswahllisten aus.<br />
Falls Sie die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" im<br />
Einzelfall nicht kennen, öffnen Sie per Mausklick auf die drei<br />
Punkte hinter dem Feld "Nutzungsdauer (Jahre)" die AfA-<br />
Tabelle für allgemeine Wirtschaftsgüter. Mithilfe einer<br />
Suchfunktion werden Sie den vom Finanzamt üblicherweise<br />
akzeptierten Zeitraum dort schnell finden.<br />
1 | S e i t e
Mein Büro 2009<br />
Das war's auch schon: Auf Grundlage Ihrer Eingaben nimmt "WISO Mein Büro 2009" die erforderlichen<br />
Abschreibungs-Buchungen am Jahresende automatisch vor. Und nicht nur das: Die Werte werden auch in der<br />
Zukunft Jahr für Jahr in die Einnahmenüberschussrechnung übernommen, ohne dass Sie eine einzige manuelle<br />
Buchung vornehmen müssen!<br />
Vorsicht bei nachträglichen Änderungen<br />
Sie können neue Wirtschaftsgüter auch unabhängig vom Zahlungsvorgang anlegen: In dem Fall rufen Sie das<br />
Anlagenverzeichnis über den Menüpunkt "Stammdaten" auf. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Buchungs-<br />
Korrekturen am zugrundeliegenden Zahlungsvorgang nicht zu einer automatischen Änderung im<br />
Anlagenverzeichnis führen: Sind Korrekturen erforderlich, müssen sie an beiden Stellen vorgenommen werden!<br />
Abschreibungsdetails beeinflussen<br />
Falls gewünscht oder erforderlich, können Sie die Buchungen<br />
über die Schaltfläche " Abschreibungsdetails" noch bis<br />
ins Detail beeinflussen: Auf diese Weise lassen sich zum<br />
Beispiel Sonderabschreibungen mit "WISO Mein Büro 2009"<br />
erfassen. Für Geschäftsjahre bis einschließlich 2007 nehmen<br />
Sie an dieser Stelle bei Bedarf auch den Wechsel zwischen<br />
linearer und degressiver Abschreibung vor. Abschreibungs-<br />
Experten können sogar die automatisch erzeugte<br />
Abschreibungstabelle manuell nachbearbeiten.<br />
(Un)gleiche Jahresbeträge?<br />
Wenn trotz "Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen" in den einzelnen Jahren unterschiedliche Werte<br />
auftauchen, so liegt das daran, dass <strong>Abschreibungen</strong> grundsätzlich monatsgenau vorgenommen werden müssen:<br />
Ein Computer im Wert von 1.800 Euro, der im Mai gekauft wird und über drei Jahre linear abgeschrieben werden<br />
soll, befindet sich im ersten Jahr nur 8 von 12 Monaten im Einsatz. Daher erkennt das Finanzamt statt 600 Euro<br />
auch nur 400 Euro (= 8/12 von 600) als Betriebsausgabe an. "WISO Mein Büro 2009" nimmt Ihnen diese<br />
Erbsenzählerei zum Glück ab.<br />
2 | S e i t e
Mein Büro 2009<br />
Sammelposten<br />
Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € werden dem sogenannten Sammelposten zugeordnet. Hier ist die<br />
vorgehensweise im Prinzip genauso, wie bei der klassischen linearen Abschreibung: Nach dem Mausklick auf "Neues<br />
Anlagengut definieren" entscheiden Sie sich unter "Art des Anlagengutes" allerdings für die "485 - Geringwertige<br />
Wirtschaftsgüter 150 € bis 1000 € (Pool) ab 2008":<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sofortabschreibung<br />
Bei den sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 150 € besteht zum einen die Möglichkeit, diese direkt<br />
dem Konto 4855 in den Zahlungen zuzuweisen und damit das Anlageverzeichnis zu umgehen. Für diese Option muss<br />
allerdings die Steuervariante 3 (Meine Firma - Steuereinstellungen) aktiviert werden. Außerdem wird dieses<br />
Wirtschaftsgut dann nicht im Anlagenverzeichnis geführt.<br />
Die zweite Möglichkeit ist die Vorgehensweise wie bei den anderen Abschreibungsarten. In der Zahlung wählen Sie<br />
die Kategorie/Konto „Einkauf von Anlagevermögen“, anschließend „Neues Anlagegut definieren“ und unter "Art des<br />
Anlagengutes" die "480 – Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 €“.<br />
3 | S e i t e
Mein Büro 2009<br />
Hintergrund<br />
Abschreibung = "Absetzung für Abnutzung" (AfA)<br />
Die Anschaffungskosten von beweglichen, abnutzbaren und selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern des<br />
Anlagevermögens, die teurer als 150 Euro sind (bis 2007: 410 Euro), dürfen Sie im Jahr des Kaufs nur teilweise als<br />
Betriebsausgabe von Ihren Einnahmen abziehen. Nur der jährliche Wertverlust solcher Wirtschaftsgüter darf<br />
nach und nach "von der Steuer abgesetzt" werden. Diesen Vorgang nennt man landläufig Abschreibung. Der<br />
Fachausdruck lautet "Absetzung für Abnutzung" (AfA). Immerhin: Sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind, können<br />
Sie die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer komplett als "Vorsteuer" abziehen. Ab dem Geschäftsjahr 2008<br />
gibt es drei verschiedene Abschreibungskategorien:<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter / Verbrauchsgüter (bis 150 Euro):<br />
Alle selbstständig nutzbaren Anschaffungen mit einem Nettokaufpreis von bis zu 150 Euro dürfen Sie sofort und<br />
in voller Höhe als Betriebsausgabe buchen. Die Verbrauchsfiktion gilt auch dann, wenn das angeschaffte<br />
geringwertige Wirtschaftsgut in Wirklichkeit über mehrere Jahre hinweg im Betrieb genutzt wird.<br />
Sammelposten (150,01 Euro bis 1.000 Euro):<br />
Alle Anschaffungen mit einem Netto-Kaufpreis zwischen 150 Euro und 1.000 Euro müssen ab 2008 jahresweise zu<br />
einem einheitlichen Sammelposten zusammengefasst werden. Unabhängig von der Nutzungsdauer der einzelnen<br />
Pool-Bestandteile wird der Gesamtwert des Sammelpostens pauschal über fünf Jahre abgeschrieben werden -<br />
pro Jahr also mit 20 Prozent der Anschaffungskosten.<br />
Ist eine Anschaffung erst einmal in den Sammelposten aufgenommen, verliert sie ihre eigenständige Existenz:<br />
Die Sammelabschreibung läuft in unveränderter Höhe weiter, auch wenn das betreffende Wirtschaftsgut defekt,<br />
verkauft worden oder verloren gegangen ist.<br />
Lineare Abschreibung über die Nutzungsdauer (über 1.000 Euro):<br />
Alle abnutzbaren und selbstständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem<br />
Netto-Anschaffungspreis von mehr als 1.000 Euro müssen über die Nutzungsdauer hinweg in gleich bleibenden<br />
Jahresbeträgen (= linear) abgeschrieben werden. Die degressive Abschreibung wurde ganz abgeschafft. Da der<br />
Verbleib im Betrieb je nach Branche und Art der Anlage unterschiedlich ist, haben die Finanzämter die<br />
"betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" in detaillierten AfA-Tabellen festgeschrieben: Demnach wird zum Beispiel<br />
ein Computer normalerweise über drei Jahre abgeschrieben, ein Pkw über sechs Jahre.<br />
4 | S e i t e