Arbeiten mit Gespür - Arbeiterkammer Wien
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GELD ZURÜCK VOM FISKUS<br />
iche Chancen will,<br />
sie ein.<br />
PK_P<br />
EXTRA<br />
HOLEN SIE SICH IHR GELD ZURÜCK!<br />
■ Schenken Sie keinen Steuer-Euro her. Die Arbeitnehmerveranlagung<br />
kann beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt werden<br />
– und zwar für die letzten 5 Jahre (heuer also noch für das<br />
Jahr 2005). Alles, was Sie dazu brauchen, ist das Formular L1<br />
(bei jedem Finanzamt und zum Download<br />
unter www.holdirdeingeldzurueck.at).<br />
Sie können Ihre Veranlagung auch online<br />
machen, unter www.bmf.gv.at<br />
■ In diesen Fällen sollten Sie die Arbeitnehmerveranlagung<br />
machen:<br />
> Sie waren nicht das ganze Jahr<br />
AK Präsident Tumpel:<br />
„In 10 Schritten zeigen<br />
wir Ihnen, wie Sie<br />
Steuern zurück holen."<br />
durchgehend berufstätig oder hatten<br />
schwankende Bezüge. Persönliche Daten<br />
eintragen, Punkte 1, 2, 5, 10.<br />
> Sie haben Kinder für die Sie Familienbeihilfe<br />
beziehen. Punkte 3, 4, 9.<br />
> Sie haben Kinderbetreuungskosten gezahlt. Punkt 9.<br />
> Sie zahlen Unterhalt für Kinder. Punkt 9.<br />
> Sie zahlen keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherung. Einfach<br />
persönliche Daten eintragen, Punkte 1, 2, 10. Sie bekommen bis<br />
zu 110 Euro Steuergutschrift bezahlt. Bei Anspruch auf das<br />
Pendlerpauschale gibt es ab 2008 bis 240 Euro, Punkt 7.<br />
> Sie haben eine neue Genossenschafts- oder Eigentumswohnung<br />
gekauft oder ein Haus gebaut. Punkt 6.<br />
> Sie sind neben Ihrem Studium berufstätig oder haben sich für<br />
den Beruf weitergebildet. Punkt 7.<br />
> Sie waren AlleinverdienerIn oder AlleinerzieherIn. Punkte 3, 4, 9.<br />
> Sie haben nicht gearbeitet, waren AlleinerzieherIn. Punkte 4, 9.<br />
> und bei weiteren Abschreibmöglichkeiten Punkte 6, 7, 8.<br />
ACHTUNG! Sie müssen eine so genannte Pflichtveranlagung<br />
machen, wenn Sie im betreffenden Kalenderjahr • zusätzliche<br />
nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 730<br />
€ jährlich hatten (Formular E1) oder • mehrere Arbeitgeber<br />
gleichzeitig hatten • Krankengeld der Gebietskrankenkasse<br />
oder • Bezüge aus dem Insolvenzentgeldfonds bekommen<br />
haben • Auszahlungen durch die Bauarbeiterurlaubskasse erhalten<br />
haben • einen nicht zustehenden Freibetrag lt. Freibetragsbescheid<br />
bei der Lohnabrechnung berücksichtigt hatten<br />
• den Alleinverdiener/erzieherabsetzbetrag oder das Pendlerpauschale<br />
in der Firma beantragt haben, obwohl Sie die Voraussetzungen<br />
nicht erfüllt haben.<br />
NOCH FRAGEN? http://wien.arbeiterkammer.at<br />
Neu! Mit allen aktuellen Infos. Stand 01/10.<br />
10 SCHRITTE ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG<br />
SO FUNKTIONIERT DAS FORMULAR L1<br />
Für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 wurde am Formular einiges<br />
geändert. Außerdem gibt es auch erstmals zwei Beilagen.<br />
Wenn Sie Kinder haben benötigen Sie zusätzlich die Beilage L1k<br />
und wenn sie ausländische Einkünfte oder Pensionen beziehen<br />
u.ä.m benötigen Sie die Beilage L1i.<br />
1.<br />
2.<br />
ANGABEN ZUR PERSON<br />
Hier ist Platz für Ihre persönlichen Daten: Name, Versicherungsnummer,<br />
Familienstand.<br />
DERZEITIGE WOHNANSCHRIFT<br />
Hier tragen Sie Ihre Adresse ein...<br />
EHEPARTNER/IN UND ALLEINVERDIENERAB-<br />
3. SETZBETRAG<br />
Hier tragen Sie die Daten Ihres Ehepartners ein und<br />
können den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen.<br />
ANGABEN ZU DEN KINDERN, ALLEINERZIEHER-<br />
4. ABSETZBETRAG UND MEHRKINDZUSCHLAG<br />
Wenn Sie Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag<br />
haben, dann beantragen Sie ihn hier. Hier müssen Sie auch<br />
angeben für wie viele Kinder Sie Familienbeihilfe,<br />
für mehr als 6 Monate bezogen haben.<br />
Zusätzlich können Sie hier auch den<br />
Mehrkindzuschlag beantragen (Voraussetzung:<br />
Zumindest zeitweise Familienbeihilfe<br />
für mindestens 3 Kinder bezogen;<br />
Familieneinkommen übersteigt € 55.000,–<br />
nicht). Der Mehrkindzuschlag beträgt pro<br />
Kind monatlich € 36,40.<br />
Mehr für Alleinverdiener und Alleinerzieher<br />
Als AlleinverdienerIn oder AlleinerzieherIn bekommen Sie bis<br />
grundsätzlich 364 € jährlich. Der jährliche Absetzbetrag erhöht<br />
sich bei einem Kind um 130 €, beim zweiten Kind um zusätzlich<br />
175 € und bei jedem weiteren Kind um zusätzlich 220 €.<br />
Als AlleinverdienerIn gelten Sie, wenn Sie im Kalenderjahr<br />
■ mehr als 6 Monate verheiratet waren, <strong>mit</strong> Ihrem Partner im<br />
gemeinsamen Haushalt gelebt haben und dieser nicht mehr als<br />
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