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Arbeiten mit Gespür - Arbeiterkammer Wien

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GELD ZURÜCK VOM FISKUS<br />

iche Chancen will,<br />

sie ein.<br />

PK_P<br />

EXTRA<br />

HOLEN SIE SICH IHR GELD ZURÜCK!<br />

■ Schenken Sie keinen Steuer-Euro her. Die Arbeitnehmerveranlagung<br />

kann beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt werden<br />

– und zwar für die letzten 5 Jahre (heuer also noch für das<br />

Jahr 2005). Alles, was Sie dazu brauchen, ist das Formular L1<br />

(bei jedem Finanzamt und zum Download<br />

unter www.holdirdeingeldzurueck.at).<br />

Sie können Ihre Veranlagung auch online<br />

machen, unter www.bmf.gv.at<br />

■ In diesen Fällen sollten Sie die Arbeitnehmerveranlagung<br />

machen:<br />

> Sie waren nicht das ganze Jahr<br />

AK Präsident Tumpel:<br />

„In 10 Schritten zeigen<br />

wir Ihnen, wie Sie<br />

Steuern zurück holen."<br />

durchgehend berufstätig oder hatten<br />

schwankende Bezüge. Persönliche Daten<br />

eintragen, Punkte 1, 2, 5, 10.<br />

> Sie haben Kinder für die Sie Familienbeihilfe<br />

beziehen. Punkte 3, 4, 9.<br />

> Sie haben Kinderbetreuungskosten gezahlt. Punkt 9.<br />

> Sie zahlen Unterhalt für Kinder. Punkt 9.<br />

> Sie zahlen keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherung. Einfach<br />

persönliche Daten eintragen, Punkte 1, 2, 10. Sie bekommen bis<br />

zu 110 Euro Steuergutschrift bezahlt. Bei Anspruch auf das<br />

Pendlerpauschale gibt es ab 2008 bis 240 Euro, Punkt 7.<br />

> Sie haben eine neue Genossenschafts- oder Eigentumswohnung<br />

gekauft oder ein Haus gebaut. Punkt 6.<br />

> Sie sind neben Ihrem Studium berufstätig oder haben sich für<br />

den Beruf weitergebildet. Punkt 7.<br />

> Sie waren AlleinverdienerIn oder AlleinerzieherIn. Punkte 3, 4, 9.<br />

> Sie haben nicht gearbeitet, waren AlleinerzieherIn. Punkte 4, 9.<br />

> und bei weiteren Abschreibmöglichkeiten Punkte 6, 7, 8.<br />

ACHTUNG! Sie müssen eine so genannte Pflichtveranlagung<br />

machen, wenn Sie im betreffenden Kalenderjahr • zusätzliche<br />

nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 730<br />

€ jährlich hatten (Formular E1) oder • mehrere Arbeitgeber<br />

gleichzeitig hatten • Krankengeld der Gebietskrankenkasse<br />

oder • Bezüge aus dem Insolvenzentgeldfonds bekommen<br />

haben • Auszahlungen durch die Bauarbeiterurlaubskasse erhalten<br />

haben • einen nicht zustehenden Freibetrag lt. Freibetragsbescheid<br />

bei der Lohnabrechnung berücksichtigt hatten<br />

• den Alleinverdiener/erzieherabsetzbetrag oder das Pendlerpauschale<br />

in der Firma beantragt haben, obwohl Sie die Voraussetzungen<br />

nicht erfüllt haben.<br />

NOCH FRAGEN? http://wien.arbeiterkammer.at<br />

Neu! Mit allen aktuellen Infos. Stand 01/10.<br />

10 SCHRITTE ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG<br />

SO FUNKTIONIERT DAS FORMULAR L1<br />

Für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 wurde am Formular einiges<br />

geändert. Außerdem gibt es auch erstmals zwei Beilagen.<br />

Wenn Sie Kinder haben benötigen Sie zusätzlich die Beilage L1k<br />

und wenn sie ausländische Einkünfte oder Pensionen beziehen<br />

u.ä.m benötigen Sie die Beilage L1i.<br />

1.<br />

2.<br />

ANGABEN ZUR PERSON<br />

Hier ist Platz für Ihre persönlichen Daten: Name, Versicherungsnummer,<br />

Familienstand.<br />

DERZEITIGE WOHNANSCHRIFT<br />

Hier tragen Sie Ihre Adresse ein...<br />

EHEPARTNER/IN UND ALLEINVERDIENERAB-<br />

3. SETZBETRAG<br />

Hier tragen Sie die Daten Ihres Ehepartners ein und<br />

können den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen.<br />

ANGABEN ZU DEN KINDERN, ALLEINERZIEHER-<br />

4. ABSETZBETRAG UND MEHRKINDZUSCHLAG<br />

Wenn Sie Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag<br />

haben, dann beantragen Sie ihn hier. Hier müssen Sie auch<br />

angeben für wie viele Kinder Sie Familienbeihilfe,<br />

für mehr als 6 Monate bezogen haben.<br />

Zusätzlich können Sie hier auch den<br />

Mehrkindzuschlag beantragen (Voraussetzung:<br />

Zumindest zeitweise Familienbeihilfe<br />

für mindestens 3 Kinder bezogen;<br />

Familieneinkommen übersteigt € 55.000,–<br />

nicht). Der Mehrkindzuschlag beträgt pro<br />

Kind monatlich € 36,40.<br />

Mehr für Alleinverdiener und Alleinerzieher<br />

Als AlleinverdienerIn oder AlleinerzieherIn bekommen Sie bis<br />

grundsätzlich 364 € jährlich. Der jährliche Absetzbetrag erhöht<br />

sich bei einem Kind um 130 €, beim zweiten Kind um zusätzlich<br />

175 € und bei jedem weiteren Kind um zusätzlich 220 €.<br />

Als AlleinverdienerIn gelten Sie, wenn Sie im Kalenderjahr<br />

■ mehr als 6 Monate verheiratet waren, <strong>mit</strong> Ihrem Partner im<br />

gemeinsamen Haushalt gelebt haben und dieser nicht mehr als<br />

F E B R U A R 2 0 1 0 | A K F Ü R S I E 1 5

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