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Bezirkssatzung des Evangelischen Kirchenbezirks Nürtingen

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2.) Mit den anderen 50 % ihres Dienstauftrags nehmen die Diakoninnen und Diakone<br />

gemeindliche und übergemeindliche Aufgaben in den Kirchengemeinden, Distrikten und im<br />

Kirchenbezirk wahr (Zusatzauftrag). Diese Diensttaufträge sind insgesamt drei für den<br />

Bezirk festgelegte langfristige Zukunftsaufgaben (Seniorenreferent mit 50 %, Ferienlager<br />

und offene Jugendarbeit in Nürtingen mit 50 %, Jugendarbeit und Schule mit 25 %) und<br />

Projekte kürzerer Dauer (1 bis 3 Jahre) mit 25 % für Gemeinden, Distrikte und den Bezirk.<br />

Diese Zusatzaufträge werden durch den KBA vergeben.<br />

3.) Ein genauer Projektplan muss bei Beantragung von Grund- bzw. Zusatzaufträgen erstellt<br />

werden. Dieser Projektplan wird nach bestimmten Kriterien beurteilt, die vorher festgelegt<br />

werden und bekannt sind. Die Details zu Projektplan und Kriterien legt der KBA fest.<br />

4.) Bei den Projekten kürzerer Dauer handelt es sich vor allem um Anleitung und fachliche<br />

Begleitung, Unterstützung und Schulung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter und die dafür notwendige Anschubarbeit.<br />

Folgende Projektschwerpunkte wären denkbar:<br />

a) Senioren-, Besuchsdienst- und Familienarbeit<br />

b) diakonische Arbeit.<br />

Beim Schwerpunkt diakonische Arbeit ist denkbar:<br />

a) Förderung und Unterstützung der Diakoniebeauftragten<br />

b) Initiierung und Unterstützung diakonischer Projekte (z.B. Selbsthilfegruppen für ALG II<br />

Empfänger, Selbsthilfegruppe für Personen nach Trennung, Arbeitskreis zur Unterstützung<br />

und Integration Seniorenselbsthilfegruppen),<br />

c) Errichtung einer Kontakt- und Vermittlungsstelle für Ehrenamtliche<br />

d) Förderung diakonischer Aktivitäten in der Gemeinde/im Distrikt durch Zusammenwirken<br />

von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.<br />

5.) Im Rahmen dieser Konzeption werden jeder Diakonin und jedem Diakon je nach fachlichen<br />

Kompetenzen zum Grundauftrag höchstens zwei Zusatzaufträge (1 x 50 %, 2 x 25 %)<br />

übertragen.<br />

6.) Diese Zusatzaufträge (ob 25 % oder 50 %) können auch durch Fremdfinanzierung<br />

(Förderverein, Krankenpflegeverein, Diakonieverein, Werke, Einrichtungen oder die<br />

Kirchengemeinde selbst) erhöht werden.<br />

7.) Der KBA übernimmt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Diakoninnen und Diakone<br />

und wird damit der Bezirksanstellung gerecht. Somit liegt die Dienstaufsicht beim KBA.<br />

8.) Die Fachaufsicht liegt für den Grundauftrag bei der betreffenden Kirchengemeinde, bei den<br />

Zukunftsaufgaben<br />

a) Ferienlager beim Ausschuss Ferienlager der Gesamtkirchengemeinde Nürtingen<br />

b) Jugendarbeit und Schule beim KBA<br />

c) Seniorenarbeit beim DBA,<br />

d) bei den Projekten kürzerer Dauer abhängig vom Dienstauftrag bei Kirchengemeinden,<br />

Distrikt, DBA oder KBA.<br />

9.) Besetzungsgremium ist der KBA, der sich um eine Person aus den betroffenen<br />

Gemeinden (Grundauftrag) oder Arbeitsbereichen (z. B. DBA) ergänzt.<br />

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