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Bezirkssatzung des Evangelischen Kirchenbezirks Nürtingen

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a) die Kirchensteuerzuweisung an die Kirchengemeinden unter Berücksichtigung der<br />

Budgetierungen (§ 3)<br />

b) Investitionsmittel für Baumaßnahmen (§ 6)<br />

c) Mittel für den Härtefonds (§ 7)<br />

2.) Der <strong>Kirchenbezirks</strong>ausschuss hat in Bindung an die <strong>Bezirkssatzung</strong> und die darauf<br />

ergangenen Beschlüsse der Bezirkssynode die sich aus den §§ 3 bis 7 ergebenden<br />

Zuweisungen mit den finanziellen Möglichkeiten in Ausgleich zu bringen.<br />

3.) Der <strong>Kirchenbezirks</strong>ausschuss berichtet jährlich der Bezirkssynode über die Zuweisungsplanung<br />

und deren Umsetzung.<br />

§ 3<br />

Budgetierte Kirchensteuerzuweisung<br />

1.) Die budgetierte Kirchensteuerzuweisung an die Kirchengemeinden wird nach folgenden<br />

Kriterien festgelegt:<br />

a) einem Grundbetrag (§ 3 a)<br />

b) aufgaben- und gebäudebezogenen Zuschlägen (§ 3 b)<br />

c) einem Betrag pro Gemeindeglied (§ 3 c)<br />

Basis für die Berechnungen ist die Gemeindegliederzahl <strong>des</strong> zweitvorangegangenen<br />

Haushaltsjahres mit Stand zum 31.12. dieses Jahres.<br />

2.) Die Umsetzung erfolgt ab dem Haushaushaltsjahr 2011 in einer stufenweisen Anpassung<br />

innerhalb der nächsten fünf Jahre. Ab dem Jahr 2016 soll jede Kirchengemeinde den<br />

errechneten Zuweisungsbetrag erhalten.<br />

3.) Erhält eine Kirchengemeinde aufgrund der Neuberechnung einen höheren Zuweisungsbetrag<br />

als 2010 zugewiesen, so wird die Erhöhung auf 3,00% begrenzt. Erhält die<br />

Kirchengemeinde aufgrund der Neuberechnung einen niedrigeren Zuweisungsbetrag als<br />

2010 tatsächlich zugewiesen, wird die Reduzierung auf 1,50 % begrenzt.<br />

4.) Die Prozentsätze werden folgendermaßen fortgeschrieben:<br />

Jahr<br />

Zuweisung "Neu"<br />

kleiner Zuweisung 2010,<br />

Begrenzung auf<br />

Zuweisung "Neu"<br />

größer Zuweisung 2010,<br />

Begrenzung auf<br />

2011 - 1,50% 3,00%<br />

2012 - 3,00% 6,00%<br />

2013 - 4,50% 9,00%<br />

2014 - 6,00% 12,00%<br />

2015 - 7,50% 15,00%<br />

2016 - -<br />

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