Bezirkssatzung des Evangelischen Kirchenbezirks Nürtingen
Bezirkssatzung des Evangelischen Kirchenbezirks Nürtingen
Bezirkssatzung des Evangelischen Kirchenbezirks Nürtingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 3 c<br />
Betrag je Gemeindeglied<br />
Der Betrag je Gemeindeglied wird jährlich im Rahmen der Zuweisungsplanung durch den<br />
<strong>Kirchenbezirks</strong>ausschuss nach § 3 festgelegt und der Bezirkssynode nach § 2 Abs. 3 mitgeteilt.<br />
§ 4<br />
Kosten der Kindergartenfachberatung<br />
Die Kosten der Kindergartenfachberatung sind in den Haushalten der Kirchengemeinden zu<br />
veranschlagen. Der Kirchenbezirk erhebt hierfür von den betroffenen Kirchengemeinden einen<br />
entsprechenden Kostenersatz. Die Kosten der Kindergartenfachberatung werden nach der<br />
Anzahl der Kindergartengruppen in der Trägerschaft der Kirchengemeinden aufgeteilt und der<br />
jeweiligen Kirchengemeinde in Rechnung gestellt.<br />
§ 5<br />
Mittel für die Gebäudeunterhaltung<br />
1.) Für die laufende Unterhaltung der kirchlichen Gebäude ist jährlich ein bestimmter Prozentsatz<br />
<strong>des</strong> Gebäudeversicherungsanschlages (Wert 1914) zu veranschlagen. Die budgetierte<br />
Kirchensteuerzuweisung nach § 4 enthält die hierfür notwendigen Mittel. Der jährliche<br />
Prozentsatz wird im Rahmen der Zuweisungsplanung durch den <strong>Kirchenbezirks</strong>ausschuss<br />
festgelegt und der Bezirkssynode nach § 2 Abs. 3 mitgeteilt.<br />
2.) Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel für Gebäudeunterhaltung sind einer zweckentsprechenden<br />
Rücklage zuzuführen; Mehrausgaben in diesem Bereich können aus dieser<br />
Rücklage finanziert werden.<br />
§ 6<br />
Investitionsmittel für Baumaßnahmen<br />
1.) Zur Deckung der Ausgaben für Investitionen und Rücklagenzuführungen für spätere<br />
Investitionen werden Kirchensteuermittel grundsätzlich nicht zugewiesen.<br />
2.) Der <strong>Kirchenbezirks</strong>ausschuss setzt im Rahmen der Zuweisungsplanung jährlich fest,<br />
welcher Prozentsatz <strong>des</strong> Zuweisungsbetrages für den Kirchenbezirk Nürtingen für<br />
Zuweisungen für Investitionen zur Verfügung steht.<br />
3.) Der <strong>Kirchenbezirks</strong>ausschuss weist die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen<br />
einer Übersicht über die Baumaßnahmen (Bauübersicht) nach der dort festgelegten<br />
Rangfolge zu. Die Kirchengemeinden und der Kirchenbezirk haben hierfür die für den<br />
Planungszeitraum vorgesehenen Baumaßnahmen und sonstigen Investitionen dem<br />
<strong>Kirchenbezirks</strong>ausschuss möglichst frühzeitig mitzuteilen, ebenso den Umfang der hierfür<br />
jeweils vorgesehenen Investitionszuweisungen. Der <strong>Kirchenbezirks</strong>ausschuss hat die<br />
Investitionsanmeldungen mit den finanziellen Möglichkeiten in Einklang zu bringen.<br />
Seite 6