09.11.2014 Aufrufe

Bauordnung Obstalden neu - Gemeinde Glarus Nord

Bauordnung Obstalden neu - Gemeinde Glarus Nord

Bauordnung Obstalden neu - Gemeinde Glarus Nord

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Obstalden</strong> Stand: 01.07.2011<br />

widersprechen und soweit ganz besondere objektive Gründe wie Ortsbildschutz<br />

und unzumutbare Härtefälle vorliegen.<br />

Art. 60 RBG ist unmittelbar anwendbar.<br />

Art. 41<br />

Rechtsschutz<br />

1 Überbauungspläne werden öffentlich aufgelegt. Die Auflagefrist beträgt<br />

30 Tage.<br />

2 Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist<br />

beim <strong>Gemeinde</strong>rat schriftlich Einsprache einreichen. Die Einsprache<br />

ist zu begründen.<br />

3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat entscheidet über die eingegangenen Einsprachen.<br />

4 Gegen alle Verfügungen und Entscheide des <strong>Gemeinde</strong>rates kann innert<br />

14 Tagen beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden. Gegen<br />

Entscheide des Regierungsrates kann binnen 30 Tagen beim Verwaltungsgericht<br />

Beschwerde erhoben werden.<br />

Art. 25 - 28 und 79 RBG sind unmittelbar anwendbar.<br />

Art. 42<br />

Strafbestimmungen<br />

1 Übertretungen der Vorschriften dieser <strong>Bauordnung</strong> werden nach den<br />

Strafbestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes<br />

geahndet.<br />

Art. 43<br />

Inkrafttreten<br />

1 Diese <strong>Bauordnung</strong> tritt nach Annahme durch die zuständige <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

und nach erfolgter Genehmigung durch den Regierungsrat<br />

sofort in Kraft.<br />

22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!