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Bauordnung Obstalden neu - Gemeinde Glarus Nord

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Glarus</strong>-<strong>Nord</strong>, <strong>Bauordnung</strong> <strong>Obstalden</strong> Stand: 01.07.2011<br />

III.<br />

NUTZUNGSPLAN<br />

Art. 5<br />

Begriff, Inhalt und<br />

Form<br />

1 Der Nutzungsplan ordnet die zulässige Nutzung des Bodens, er umfasst<br />

das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet und unterscheidet Bauzonen, Landwirtschaftszonen,<br />

Gebiete mit noch nicht bestimmter Nutzung sowie das<br />

übrige <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Ferner sind Schutzzonen ausgeschieden welche<br />

auch andere Zonen überlagern können.<br />

2 Die Zonengrenzen sind in den Nutzungsplänen (Mstb.1:2000 und<br />

1:10000) dargestellt. Diese Nutzungspläne sind Bestandteile der <strong>Bauordnung</strong>.<br />

Sie liegen in der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei zur Einsichtnahme auf.<br />

Art. 6<br />

Zonenarten<br />

Bauzonen:<br />

Kernzone 3 Geschosse K3<br />

Wohn- und Gewerbezone 2 Geschosse WG2<br />

Wohnzone 2 Geschosse W2<br />

Ferienhauszone 2 Geschosse F2<br />

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen<br />

OE<br />

Weitere Nutzungszonen:<br />

Landwirtschaftszone<br />

Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung<br />

Übrige <strong>Gemeinde</strong>gebiete<br />

L<br />

NN<br />

ÜG<br />

Art. 7<br />

Zweck und<br />

Nutzungsvorschriften<br />

1 Die Kernzone dient zur Erhaltung und Er<strong>neu</strong>erung eines harmonischen<br />

und lebensfähigen Siedlungskerns. Das charakteristische Ortsbild ist zu<br />

erhalten und Neubauten haben sich gut einzugliedern, d.h. zwecks Einfügung<br />

besteht kein Anspruch auf die zulässigen Maximalmasse. Die<br />

Kernzone ist für Wohnbauten sowie massig störende Gewerbe- und<br />

Dienstleistungsbetriebe bestimmt.<br />

2 Die Wohn- und Gewerbezone ist für mässig störende Gewerbebetriebe<br />

bestimmt, die in der Wohnzone ausgeschlossen sind. Wohnbauten sind<br />

gestattet.<br />

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