Durchführungsbestimmungen Für Den Spielbetrieb ... - Handball-Netz
Durchführungsbestimmungen Für Den Spielbetrieb ... - Handball-Netz
Durchführungsbestimmungen Für Den Spielbetrieb ... - Handball-Netz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Durchführungsbestimmungen für den <strong>Spielbetrieb</strong><br />
der Aktiven und der Jugend im HVW und in den Bezirken<br />
für das Spieljahr 2008/2009<br />
Die Richtlinien für Hallenspiele 2008/2009, die Richtlinien für die Vereinsschiedsrichterbeobachtung und die<br />
Einteilungszuständigkeit 2008/2009 sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen.<br />
Vorbemerkung:<br />
Die Hallenmeisterschaften sind auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVW<br />
durchzuführen.<br />
Die Spiele werden nach den derzeit gültigen Internationalen <strong>Handball</strong>regeln durchgeführt.<br />
Gem. § 14 Satzung HVW obliegt dem Verbandsausschuss Spieltechnik die verantwortliche Leitung des<br />
<strong>Spielbetrieb</strong>s in allen Verbandsklassen.<br />
Die entsprechenden Bezirkskommissionen oder der Bezirksausschuss regeln den <strong>Spielbetrieb</strong> auf Bezirksebene.<br />
Spielleitende Stellen i.S. des § 1 Abs. 2 SpO DHB sind die Staffelleiter, soweit die Durchführungsbestimmungen<br />
im Einzelfall keine abweichende Bestimmung treffen.<br />
Soweit die Durchführungsbestimmungen die Bezirke zum Erlass abweichender oder zusätzlicher Bestimmungen<br />
ermächtigen, können jene entsprechende Regelungen festlegen.<br />
1. Auf- und Abstiegsregelung<br />
Es wird auf die Auf- und Abstiegsregelungen im HVW und in den Bezirken hingewiesen (siehe Anlage 2).<br />
Über die Tabellenplätze entscheiden bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften<br />
während der Saison gegeneinander ausgetragenen Spiele (direkter Vergleich); siehe § 43 SpO<br />
DHB in der zu Beginn des Spieljahres gültigen Fassung.<br />
In Ergänzung dazu werden entsprechend § 43, Ziffer (3), bei Punktgleichheit folgende Entscheidungskriterien<br />
festgelegt:<br />
Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt<br />
a) nach Punkten,<br />
b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass § 43 Abs. 2 SpO DHB anzuwenden<br />
ist,<br />
c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der auswärts geworfenen Tore,<br />
d) bei Punktgleichheit, gleicher Tordifferenz und gleicher Zahl der auswärts geworfenen Tore sind im Aktivenbereich<br />
Entscheidungsspiele gemäß § 44 durchzuführen, im Jugendbereich wird e i n Spiel in neutraler<br />
Halle angesetzt, sofern sich beide Vereine nicht auf einen anderen Spielort einigen.<br />
Aus der Württembergliga steigen der Sieger der Staffel Nord und der Sieger der Staffel Süd direkt in die<br />
Baden-Württemberg-Oberliga auf. Verzichtet ein Staffelsieger auf den Aufstieg in die BWOL oder kann gemäß<br />
§ 40 SpO DHB den Aufstieg nicht wahrnehmen, so wird der zweite Aufsteiger in Entscheidungsspielen<br />
zwischen den Zweitplatzierten jeder Staffel ermittelt.<br />
Aus der Landesliga (Frauen/Männer) steigen insgesamt sechs Männer- und fünf Frauenmannschaften in die<br />
Württembergliga auf. Die Staffelsieger gelten als Direktaufsteiger, die Zweitplatzierten ermitteln in Entscheidungsspielen<br />
die beiden jeweils weiteren Aufsteiger.<br />
Verzichtet ein Staffelsieger und Direktaufsteiger in der Landesliga freiwillig auf sein Aufstiegsrecht oder kann<br />
gemäß § 40 SpO DHB den Aufstieg nicht wahrnehmen, so verringert sich die Anzahl der Aufsteiger in die<br />
Württembergliga und Absteiger aus der Württembergliga entsprechend.<br />
Für den Aufstieg in die Landesliga meldet jeder Bezirk einen Direktaufsteiger und einen Teilnehmer an den<br />
Relegationsspielen, wobei § 7, Ziffer 6., Absatz 2 der HVW-Spielordnung zu beachten ist.<br />
Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2008/2009 2