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Durchführungsbestimmungen Für Den Spielbetrieb ... - Handball-Netz

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Durchführungsbestimmungen für den <strong>Spielbetrieb</strong><br />

der Aktiven und der Jugend im HVW und in den Bezirken<br />

für das Spieljahr 2008/2009<br />

Die Richtlinien für Hallenspiele 2008/2009, die Richtlinien für die Vereinsschiedsrichterbeobachtung und die<br />

Einteilungszuständigkeit 2008/2009 sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen.<br />

Vorbemerkung:<br />

Die Hallenmeisterschaften sind auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVW<br />

durchzuführen.<br />

Die Spiele werden nach den derzeit gültigen Internationalen <strong>Handball</strong>regeln durchgeführt.<br />

Gem. § 14 Satzung HVW obliegt dem Verbandsausschuss Spieltechnik die verantwortliche Leitung des<br />

<strong>Spielbetrieb</strong>s in allen Verbandsklassen.<br />

Die entsprechenden Bezirkskommissionen oder der Bezirksausschuss regeln den <strong>Spielbetrieb</strong> auf Bezirksebene.<br />

Spielleitende Stellen i.S. des § 1 Abs. 2 SpO DHB sind die Staffelleiter, soweit die Durchführungsbestimmungen<br />

im Einzelfall keine abweichende Bestimmung treffen.<br />

Soweit die Durchführungsbestimmungen die Bezirke zum Erlass abweichender oder zusätzlicher Bestimmungen<br />

ermächtigen, können jene entsprechende Regelungen festlegen.<br />

1. Auf- und Abstiegsregelung<br />

Es wird auf die Auf- und Abstiegsregelungen im HVW und in den Bezirken hingewiesen (siehe Anlage 2).<br />

Über die Tabellenplätze entscheiden bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften<br />

während der Saison gegeneinander ausgetragenen Spiele (direkter Vergleich); siehe § 43 SpO<br />

DHB in der zu Beginn des Spieljahres gültigen Fassung.<br />

In Ergänzung dazu werden entsprechend § 43, Ziffer (3), bei Punktgleichheit folgende Entscheidungskriterien<br />

festgelegt:<br />

Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt<br />

a) nach Punkten,<br />

b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass § 43 Abs. 2 SpO DHB anzuwenden<br />

ist,<br />

c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der auswärts geworfenen Tore,<br />

d) bei Punktgleichheit, gleicher Tordifferenz und gleicher Zahl der auswärts geworfenen Tore sind im Aktivenbereich<br />

Entscheidungsspiele gemäß § 44 durchzuführen, im Jugendbereich wird e i n Spiel in neutraler<br />

Halle angesetzt, sofern sich beide Vereine nicht auf einen anderen Spielort einigen.<br />

Aus der Württembergliga steigen der Sieger der Staffel Nord und der Sieger der Staffel Süd direkt in die<br />

Baden-Württemberg-Oberliga auf. Verzichtet ein Staffelsieger auf den Aufstieg in die BWOL oder kann gemäß<br />

§ 40 SpO DHB den Aufstieg nicht wahrnehmen, so wird der zweite Aufsteiger in Entscheidungsspielen<br />

zwischen den Zweitplatzierten jeder Staffel ermittelt.<br />

Aus der Landesliga (Frauen/Männer) steigen insgesamt sechs Männer- und fünf Frauenmannschaften in die<br />

Württembergliga auf. Die Staffelsieger gelten als Direktaufsteiger, die Zweitplatzierten ermitteln in Entscheidungsspielen<br />

die beiden jeweils weiteren Aufsteiger.<br />

Verzichtet ein Staffelsieger und Direktaufsteiger in der Landesliga freiwillig auf sein Aufstiegsrecht oder kann<br />

gemäß § 40 SpO DHB den Aufstieg nicht wahrnehmen, so verringert sich die Anzahl der Aufsteiger in die<br />

Württembergliga und Absteiger aus der Württembergliga entsprechend.<br />

Für den Aufstieg in die Landesliga meldet jeder Bezirk einen Direktaufsteiger und einen Teilnehmer an den<br />

Relegationsspielen, wobei § 7, Ziffer 6., Absatz 2 der HVW-Spielordnung zu beachten ist.<br />

Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2008/2009 2

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