Durchführungsbestimmungen Für Den Spielbetrieb ... - Handball-Netz
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7. Schiedsrichter-Soll<br />
Das Schiedsrichtersoll ist in § 9 SpO HVW (Stand: 01.07.2008) geregelt. Im ersten Spieljahr nach der<br />
Neugründung eines Vereins oder einer <strong>Handball</strong>abteilung ist diese(r) von der Erfüllung des Schiedsrichtersolls<br />
entbunden.<br />
8. Finanzielle Entschädigung für Schiedsrichter (siehe Anlage)<br />
Für die dem SR entstandenen Fahrtauslagen, ihre Abwesenheitsvergütung und für die Spielleitungsentschädigung<br />
haftet in jedem Fall der Veranstalter.<br />
Bei Nichtdurchführung oder Ausfall eines Spieles haben die SR Anspruch auf Ersatz der Fahrtauslagen, der<br />
Abwesenheitsvergütung und 50 Prozent der Spielleitungsentschädigung!<br />
Die Entschädigungen für die Schiedsrichter sind grundsätzlich bis spätestens 20 Minuten nach Spielende in<br />
der SR-Kabine vom Heimverein auszuzahlen.<br />
Bei allen Spielen der Württemberg-Liga (Frauen/Männer/Jugend A), Landesliga (Männer/Frauen), Endrunde<br />
der Jungsenioren, Württembergliga Jugend A, württ. Oberliga Jugend B und württ. Oberliga Jugend C werden<br />
die Kosten für die SR - für jede Spielklasse getrennt - am Ende der Spielsaison 2008/2009 auf die beteiligten<br />
Vereine umgelegt. Eventuelle Nachzahlungen seitens der Vereine sind direkt an den HVW zu richten,<br />
evtl. Rückerstattungen erfolgen direkt vom Verband an die betreffenden Vereine. Für die Berechnung sind<br />
die jeweiligen Spielleitenden Stellen/Staffelleiter zuständig, für den Zahlungsverkehr die dafür zuständigen<br />
Mitarbeiter der HVW-Geschäftsstelle.<br />
Auch bei allen Spielen auf Bezirksebene der Aktiven und der Jugend (außer D- Bezirksklasse abwärts<br />
und E-Jugend und Bezirkspokal C- und D-Jugend) werden die SR-Kosten, für jede Spielklasse<br />
getrennt, am Ende der Spielsaison 2007/2008 auf die beteiligten Vereine umgelegt. Für die Berechnung<br />
sind die jeweiligen Staffelleiter verantwortlich, für die Zahlungsabwicklung die Bezirks-<br />
Geschäftsstelle.<br />
Verzichtet der Ausrichter/Heimverein auf die Bereitstellung von frankierten Briefumschlägen für den<br />
Versand der Spielprotokolle, so können die SR für Porto und Briefumschläge zusätzlich 2,00 € berechnen.<br />
9. Spielfläche<br />
Die Spielfläche für Spiele der HVW-Ligen und der Bezirksliga ist ein Rechteck von mindestens 40 m Länge<br />
und mindestens 20 m Breite.<br />
Die Bezirke können in ihrem Bereich für die Spielklassen unterhalb der Bezirksliga abweichende Bestimmungen<br />
für die Größe der Spielfläche treffen.<br />
Im Übrigen wird auf Regel 1:1 IHF-Regeln und die Richtlinien für Spielfläche und Tore des DHB verwiesen.<br />
10. Spielberichtsbogen<br />
Für alle Einzelspiele auf Verbands- und Bezirksebene sind ausnahmslos die aktuellen SHV-<br />
Spielberichtsbögen in 5-facher Ausfertigung zu verwenden. Bei Spielen in Turnierform (Bezirkspokal der C-<br />
und D-Jugend - siehe Punkt 18 Pokalspiele) genügt ein einfacher Spielberichtsbogen pro Spiel. Der<br />
Spielberichtsbogen ist spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vom Heimverein in Druckbuchstaben ausgefüllt<br />
an den Gastverein auszuhändigen. Dieser hat ihn 20 Minuten vor Spielbeginn, ebenfalls in Druckschrift<br />
ausgefüllt, an die SR zu übergeben.<br />
Die Mannschaftsverantwortlichen haben die Kenntnisnahme aller im SR- und Spielberichtsbogen vermerkten<br />
Eintragungen in Gegenwart der/des SR bis spätestens 20 Minuten nach Spielende in der Schiedsrichterkabine<br />
unterschriftlich zu bestätigen.<br />
Beim <strong>Spielbetrieb</strong> der E-Jugend gibt es anstatt Spielberichtsbögen Wertungskarten. (weiter siehe<br />
Punkt 23 Sonderspielformen)<br />
Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2008/2009 6