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Durchführungsbestimmungen Für Den Spielbetrieb ... - Handball-Netz

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7. Schiedsrichter-Soll<br />

Das Schiedsrichtersoll ist in § 9 SpO HVW (Stand: 01.07.2008) geregelt. Im ersten Spieljahr nach der<br />

Neugründung eines Vereins oder einer <strong>Handball</strong>abteilung ist diese(r) von der Erfüllung des Schiedsrichtersolls<br />

entbunden.<br />

8. Finanzielle Entschädigung für Schiedsrichter (siehe Anlage)<br />

Für die dem SR entstandenen Fahrtauslagen, ihre Abwesenheitsvergütung und für die Spielleitungsentschädigung<br />

haftet in jedem Fall der Veranstalter.<br />

Bei Nichtdurchführung oder Ausfall eines Spieles haben die SR Anspruch auf Ersatz der Fahrtauslagen, der<br />

Abwesenheitsvergütung und 50 Prozent der Spielleitungsentschädigung!<br />

Die Entschädigungen für die Schiedsrichter sind grundsätzlich bis spätestens 20 Minuten nach Spielende in<br />

der SR-Kabine vom Heimverein auszuzahlen.<br />

Bei allen Spielen der Württemberg-Liga (Frauen/Männer/Jugend A), Landesliga (Männer/Frauen), Endrunde<br />

der Jungsenioren, Württembergliga Jugend A, württ. Oberliga Jugend B und württ. Oberliga Jugend C werden<br />

die Kosten für die SR - für jede Spielklasse getrennt - am Ende der Spielsaison 2008/2009 auf die beteiligten<br />

Vereine umgelegt. Eventuelle Nachzahlungen seitens der Vereine sind direkt an den HVW zu richten,<br />

evtl. Rückerstattungen erfolgen direkt vom Verband an die betreffenden Vereine. Für die Berechnung sind<br />

die jeweiligen Spielleitenden Stellen/Staffelleiter zuständig, für den Zahlungsverkehr die dafür zuständigen<br />

Mitarbeiter der HVW-Geschäftsstelle.<br />

Auch bei allen Spielen auf Bezirksebene der Aktiven und der Jugend (außer D- Bezirksklasse abwärts<br />

und E-Jugend und Bezirkspokal C- und D-Jugend) werden die SR-Kosten, für jede Spielklasse<br />

getrennt, am Ende der Spielsaison 2007/2008 auf die beteiligten Vereine umgelegt. Für die Berechnung<br />

sind die jeweiligen Staffelleiter verantwortlich, für die Zahlungsabwicklung die Bezirks-<br />

Geschäftsstelle.<br />

Verzichtet der Ausrichter/Heimverein auf die Bereitstellung von frankierten Briefumschlägen für den<br />

Versand der Spielprotokolle, so können die SR für Porto und Briefumschläge zusätzlich 2,00 € berechnen.<br />

9. Spielfläche<br />

Die Spielfläche für Spiele der HVW-Ligen und der Bezirksliga ist ein Rechteck von mindestens 40 m Länge<br />

und mindestens 20 m Breite.<br />

Die Bezirke können in ihrem Bereich für die Spielklassen unterhalb der Bezirksliga abweichende Bestimmungen<br />

für die Größe der Spielfläche treffen.<br />

Im Übrigen wird auf Regel 1:1 IHF-Regeln und die Richtlinien für Spielfläche und Tore des DHB verwiesen.<br />

10. Spielberichtsbogen<br />

Für alle Einzelspiele auf Verbands- und Bezirksebene sind ausnahmslos die aktuellen SHV-<br />

Spielberichtsbögen in 5-facher Ausfertigung zu verwenden. Bei Spielen in Turnierform (Bezirkspokal der C-<br />

und D-Jugend - siehe Punkt 18 Pokalspiele) genügt ein einfacher Spielberichtsbogen pro Spiel. Der<br />

Spielberichtsbogen ist spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vom Heimverein in Druckbuchstaben ausgefüllt<br />

an den Gastverein auszuhändigen. Dieser hat ihn 20 Minuten vor Spielbeginn, ebenfalls in Druckschrift<br />

ausgefüllt, an die SR zu übergeben.<br />

Die Mannschaftsverantwortlichen haben die Kenntnisnahme aller im SR- und Spielberichtsbogen vermerkten<br />

Eintragungen in Gegenwart der/des SR bis spätestens 20 Minuten nach Spielende in der Schiedsrichterkabine<br />

unterschriftlich zu bestätigen.<br />

Beim <strong>Spielbetrieb</strong> der E-Jugend gibt es anstatt Spielberichtsbögen Wertungskarten. (weiter siehe<br />

Punkt 23 Sonderspielformen)<br />

Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2008/2009 6

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