Durchführungsbestimmungen Für Den Spielbetrieb ... - Handball-Netz
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tungsbogen über die Leistung des mit der Spielleitung beauftragten SR-Teams zu fertigen und spätestens<br />
14 Kalendertage nach dem Spiel an den zuständigen Mitarbeiter des HVW<br />
zu senden.<br />
Jürgen-Udo Merkle, Christoph-Vogt-Weg 3, 89165 Dietenheim<br />
Tel. 07347 - 4272, E-Mail: udo.merkle@t-online.de<br />
Es ist grundsätzlich der vom HVW für das Spieljahr 2008/2009 an die Vereine ausgegebene Beobachtungsbogen<br />
zu verwenden.<br />
Die Spielpaarung (HVW-Spielnummer unbedingt eintragen!), das Spielergebnis, die Namen der SR, der<br />
Name und die Adresse des Beobachters und dessen Vereinszugehörigkeit sowie die Einzel- und Gesamtpunktzahlen<br />
müssen vollständig eingetragen werden. Nicht aktuelle, fehlerhaft ausgefüllte oder absichtlich<br />
unrichtig gefertigte Beobachtungsbögen gelten als nicht abgegeben.<br />
Weitere Einzelheiten regeln die „Richtlinien für die Vereins-SR-Beobachtung“. Die Bezirke können zusätzliche<br />
Bezirksspielklassen in die Vereins-SR-Beobachtung mit einbeziehen.<br />
Im <strong>Spielbetrieb</strong> des Bezirks Heilbronn-Franken sind die Team-Beobachtungen an:<br />
zu senden.<br />
Olaf Schymura, Heilbronner Str. 11, 74223 Flein<br />
Tel. 07131/6426195, E-Mail: racing-RS4@t-online.de<br />
Weitere Regelungen für die Vereins-SR-Beobachtung auf Bezirksebene:<br />
Beide Vereine (Heim- und Gastverein) sind verpflichtet die Vereinsbeobachtungsbogen gewissenhaft<br />
und vollständig auszufüllen.<br />
Dies betrifft folgende Spielstaffeln:<br />
Männer Bezirksliga Männer Bezirksklasse Männer Kreisliga A<br />
männliche A-Jugend Bezirksliga<br />
männliche B-Jugend Bezirksliga<br />
Sollte bei einem Spiel nur ein Einzel-Schiedsrichter anwesend sein, so ist dies auf dem Beobachtungsbogen<br />
zu vermerken.<br />
15. Nutzungsbestimmungen der Wettkampfstätten<br />
Verstößt ein Verein gegen die Nutzungsbestimmungen, die der Eigentümer der Wettkampfstätte erlassen<br />
hat und die bekannt gegeben worden sind (insbesondere Haftmittelverbote), so hat er die sich daraus ergebenden<br />
Folgen zu tragen und ist zusätzlich entsprechend § 6, RO HVW von der Spielleitenden Stelle Recht<br />
zu bestrafen. Rechts- oder Regressansprüche, auch im Hinblick auf Vandalismus, gehen zu Lasten des<br />
verursachenden Vereins. Die Haftmittelverbote – absolut oder eingeschränkt – werden im aktuellen<br />
Hallenverzeichnis/Internet veröffentlicht und sind bindend. Das Anbringen von Haftmitteldepots an<br />
Schuhen, Armen, u.a. ist generell nicht gestattet! Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die durch eigene<br />
Wahrnehmung festgestellte Verwendung von Haftmitteln unter Angabe der dies betreffenden Mannschaft im<br />
Spielprotokoll zu dokumentieren.<br />
Nicht erlaubt ist auch die Verwendung von verstärkten (pneumatisch, elektrisch, etc.) Lärminstrumenten und<br />
Zusatzmikrofonen im Zuschauerbereich.<br />
16. Hallensprecher<br />
Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch Platz nehmen. Die Äußerungen des Hallensprechers<br />
haben sich auf die für alle Beteiligten (Spieler, SR, Offizielle, Presse, Zuschauer, usw.) notwendigen und<br />
gewünschten sachlichen Informationen (Nennung der Torschützen, aktueller Spielstand, Resultate anderer<br />
Spiele, Hinweise auf organisatorische Abläufe vor Ort, Vereinsveranstaltungen, Auswärtsspiele, Mitfahrgelegenheiten,<br />
Werbedurchsagen, etc.) zu beschränken. Unerwünscht sind unsportliche Äußerungen und<br />
Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2008/2009 8