Mutterschutz > Karenz > Kinderbetreuungsgeld > Wiedereinstieg
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Kind & Beruf | FSG-Info-Reihe<br />
Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und KBG<br />
Achtung!<br />
Im Gegensatz zum KBG können Vater und Mutter arbeitsrechtlich je drei Monate <strong>Karenz</strong> bis zum 7. Geburtstag<br />
des Kindes aufschieben. Eine derartige Regelung gibt es für das KBG nicht, und es steht somit der aufgeschobenen<br />
<strong>Karenz</strong> nach Ende des KBG-Bezuges keine Geldleistung gegenüber.<br />
B) Die vier Pauschalvarianten<br />
Voraussetzungen für das pauschale KBG:<br />
> Bezug von österreichischer Familienbeihilfe für das Kind<br />
> Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind<br />
> Gesamteinkommen des Elternteils, der KBG bezieht, im Kalenderjahr nicht über Zuverdienstgrenze<br />
(€16.200,-) bzw. individueller Zuverdienstgrenze<br />
> Mittelpunkt der Lebensinteressen des Elternteils in Österreich<br />
> Antragstellung erforderlich! (max. bis zu sechs Monate rückwirkend)<br />
Wenn das Gesamteinkommen die Zuverdienstgrenze im Kalenderjahr übersteigt, muss der Überschreitungsbetrag<br />
an KBG zurückbezahlt werden (Einschleifregelung).<br />
Höhe des <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong>es (Pauschalvarianten)<br />
Variante 30 plus 6 Monate<br />
Pauschalbetrag von €14,53 täglich bzw. monatlich €436.<br />
Ein Elternteil kann das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> bis zum vollendeten 30. Lebensmonat beziehen. Bezieht der<br />
andere Elternteil das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> zumindest für 6 Monate, kann es insgesamt bis zum vollendeten<br />
36. Lebensmonat bezogen werden.<br />
Variante 20 plus 4 Monate<br />
Pauschalbetrag von €20,80 täglich bzw. monatlich €624.<br />
Ein Elternteil kann das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> bis zum vollendeten 20. Lebensmonat beziehen. Bezieht der<br />
andere Elternteil das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> zumindest für 4 Monate, kann es bis zum vollendeten 24. Lebensmonat<br />
bezogen werden.<br />
Variante 15 plus 3 Monate<br />
Pauschalbetrag von €26,60 täglich bzw. monatlich €798.<br />
Ein Elternteil kann das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> bis zum vollendeten 15. Lebensmonat beziehen. Bezieht der<br />
andere Elternteil das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> zumindest für 3 Monate, kann es bis zum vollendeten 18. Lebensmonat<br />
bezogen werden.<br />
Variante 12 plus 2 Monate (NEU)<br />
Pauschalbetrag von €33 täglich bzw. €990 monatlich. Ein Elternteil kann das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> bis zum<br />
vollendeten 12. Lebensmonat beziehen. Bezieht der andere Elternteil das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> zumindest für<br />
2 Monate, kann es bis zum vollendeten 14. Lebensmonat bezogen werden.<br />
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