11.11.2014 Aufrufe

Mutterschutz > Karenz > Kinderbetreuungsgeld > Wiedereinstieg

Mutterschutz > Karenz > Kinderbetreuungsgeld > Wiedereinstieg

Mutterschutz > Karenz > Kinderbetreuungsgeld > Wiedereinstieg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kind & Beruf | FSG-Info-Reihe<br />

Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und KBG<br />

Achtung!<br />

Im Gegensatz zum KBG können Vater und Mutter arbeitsrechtlich je drei Monate <strong>Karenz</strong> bis zum 7. Geburtstag<br />

des Kindes aufschieben. Eine derartige Regelung gibt es für das KBG nicht, und es steht somit der aufgeschobenen<br />

<strong>Karenz</strong> nach Ende des KBG-Bezuges keine Geldleistung gegenüber.<br />

B) Die vier Pauschalvarianten<br />

Voraussetzungen für das pauschale KBG:<br />

> Bezug von österreichischer Familienbeihilfe für das Kind<br />

> Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind<br />

> Gesamteinkommen des Elternteils, der KBG bezieht, im Kalenderjahr nicht über Zuverdienstgrenze<br />

(€16.200,-) bzw. individueller Zuverdienstgrenze<br />

> Mittelpunkt der Lebensinteressen des Elternteils in Österreich<br />

> Antragstellung erforderlich! (max. bis zu sechs Monate rückwirkend)<br />

Wenn das Gesamteinkommen die Zuverdienstgrenze im Kalenderjahr übersteigt, muss der Überschreitungsbetrag<br />

an KBG zurückbezahlt werden (Einschleifregelung).<br />

Höhe des <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong>es (Pauschalvarianten)<br />

Variante 30 plus 6 Monate<br />

Pauschalbetrag von €14,53 täglich bzw. monatlich €436.<br />

Ein Elternteil kann das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> bis zum vollendeten 30. Lebensmonat beziehen. Bezieht der<br />

andere Elternteil das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> zumindest für 6 Monate, kann es insgesamt bis zum vollendeten<br />

36. Lebensmonat bezogen werden.<br />

Variante 20 plus 4 Monate<br />

Pauschalbetrag von €20,80 täglich bzw. monatlich €624.<br />

Ein Elternteil kann das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> bis zum vollendeten 20. Lebensmonat beziehen. Bezieht der<br />

andere Elternteil das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> zumindest für 4 Monate, kann es bis zum vollendeten 24. Lebensmonat<br />

bezogen werden.<br />

Variante 15 plus 3 Monate<br />

Pauschalbetrag von €26,60 täglich bzw. monatlich €798.<br />

Ein Elternteil kann das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> bis zum vollendeten 15. Lebensmonat beziehen. Bezieht der<br />

andere Elternteil das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> zumindest für 3 Monate, kann es bis zum vollendeten 18. Lebensmonat<br />

bezogen werden.<br />

Variante 12 plus 2 Monate (NEU)<br />

Pauschalbetrag von €33 täglich bzw. €990 monatlich. Ein Elternteil kann das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> bis zum<br />

vollendeten 12. Lebensmonat beziehen. Bezieht der andere Elternteil das <strong>Kinderbetreuungsgeld</strong> zumindest für<br />

2 Monate, kann es bis zum vollendeten 14. Lebensmonat bezogen werden.<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!