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FIL-Statuten - International Luge Federation

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1.4 Neutralität<br />

1.4.1 Die <strong>FIL</strong> ist neutral.<br />

1.4.2 Die <strong>FIL</strong> erlaubt keinerlei Diskriminierung gegenüber ihren Mitgliedern aus politischen, rassistischen,<br />

religiösen oder anderen Gründen.<br />

1.5 Sprachen<br />

1.5.1 Die offiziellen Sprachen der <strong>FIL</strong> sind Deutsch und Englisch.<br />

1.5.2 Der Kongress kann weitere Sprachen als Arbeitssprachen beschließen.<br />

1.5.3 Für die Auslegung der <strong>Statuten</strong>, Reglements und Beschlüsse sowie bei Übersetzungen in andere<br />

Sprachen ist der deutsche Wortlaut maßgebend. Bezüglich des <strong>FIL</strong> Anti-Doping Codes und seiner<br />

Anlagen ist der englische Text verbindlich.<br />

2 Mitgliedschaft<br />

2.1 Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft<br />

2.1.1 Ordentliches Mitglied kann jede NF werden, deren Ziel es ist, den Rennrodelsport zu fördern.<br />

2.1.2 Ordentliches Mitglied der <strong>FIL</strong> darf nur eine juristische Person sein.<br />

2.1.3 Ein Staat darf nur durch eine NF in der <strong>FIL</strong> vertreten sein, unabhängig von der inneren Organisation<br />

und vom Wirkungsbereich dieser Föderation. Die NF muss durch das Nationale Olympische<br />

Komitee oder von der höchsten Sportbehörde des Staates anerkannt sein.<br />

2.1.4 Eine NF, die Mitglied der <strong>FIL</strong> zu werden wünscht, muss ein schriftliches Aufnahmegesuch an die<br />

Exekutive der <strong>FIL</strong> richten. Dem Gesuch ist eine Abschrift der <strong>Statuten</strong> und der Rennrodel-<br />

Wettkampfbestimmungen der NF in deutscher bzw. englischer Sprache beizufügen, um zu beweisen,<br />

dass diese mit den <strong>Statuten</strong> der <strong>FIL</strong> übereinstimmen, weiters eine Aufstellung über die Anzahl<br />

der angeschlossenen Vereine und die Gesamtzahl der Einzelmitglieder dieser angeschlossenen<br />

Vereine.<br />

2.1.5 Der Kongress beschließt über die Aufnahme in die <strong>FIL</strong>. Die Aufnahme bedarf einer 2/3-Mehrheit.<br />

2.2 Erwerb der außerordentlichen Mitgliedschaft<br />

2.2.1 Außerordentliche Mitglieder der <strong>FIL</strong> können sein:<br />

• Unterstützende Mitglieder (Einzelpersonen oder Vereinigungen)<br />

• Ehrenmitglieder<br />

2.2.2 Über die Aufnahme von unterstützenden Mitgliedern entscheidet der Kongress.<br />

2.2.3 Ehrenmitglieder werden nach der Ehrenordnung der <strong>FIL</strong> ernannt.<br />

2.3 Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder<br />

2.3.1 Die ordentlichen Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten.<br />

2.3.2 Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, am Kongress teilzunehmen, Anträge an die Exekutive<br />

und an den Kongress zu stellen sowie das Stimmrecht auszuüben. Auf Antrag der Exekutive kann<br />

der Kongress jedoch die Ausübung des Stimmrechtes entziehen, wenn die Mitgliedsbeiträge über<br />

einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nicht bezahlt worden sind.<br />

2.3.3 Jedes ordentliche Mitglied hat im Kongress nur eine Stimme. Sie wird von einem von der NF<br />

schriftlich legitimierten Delegierten ausgeübt, der Staatsbürger des Mitgliedslandes ist.<br />

2.3.4 Die ordentlichen Mitglieder haben das Recht:<br />

• in allen Fragen, welche die NF betreffen, gehört zu werden und Berufung einzulegen,<br />

• Angehörige von NFs für die Tätigkeit in der <strong>FIL</strong> vorzuschlagen,<br />

<strong>FIL</strong>-<strong>Statuten</strong> 2006 2

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