FIL-Statuten - International Luge Federation
FIL-Statuten - International Luge Federation
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1.4 Neutralität<br />
1.4.1 Die <strong>FIL</strong> ist neutral.<br />
1.4.2 Die <strong>FIL</strong> erlaubt keinerlei Diskriminierung gegenüber ihren Mitgliedern aus politischen, rassistischen,<br />
religiösen oder anderen Gründen.<br />
1.5 Sprachen<br />
1.5.1 Die offiziellen Sprachen der <strong>FIL</strong> sind Deutsch und Englisch.<br />
1.5.2 Der Kongress kann weitere Sprachen als Arbeitssprachen beschließen.<br />
1.5.3 Für die Auslegung der <strong>Statuten</strong>, Reglements und Beschlüsse sowie bei Übersetzungen in andere<br />
Sprachen ist der deutsche Wortlaut maßgebend. Bezüglich des <strong>FIL</strong> Anti-Doping Codes und seiner<br />
Anlagen ist der englische Text verbindlich.<br />
2 Mitgliedschaft<br />
2.1 Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft<br />
2.1.1 Ordentliches Mitglied kann jede NF werden, deren Ziel es ist, den Rennrodelsport zu fördern.<br />
2.1.2 Ordentliches Mitglied der <strong>FIL</strong> darf nur eine juristische Person sein.<br />
2.1.3 Ein Staat darf nur durch eine NF in der <strong>FIL</strong> vertreten sein, unabhängig von der inneren Organisation<br />
und vom Wirkungsbereich dieser Föderation. Die NF muss durch das Nationale Olympische<br />
Komitee oder von der höchsten Sportbehörde des Staates anerkannt sein.<br />
2.1.4 Eine NF, die Mitglied der <strong>FIL</strong> zu werden wünscht, muss ein schriftliches Aufnahmegesuch an die<br />
Exekutive der <strong>FIL</strong> richten. Dem Gesuch ist eine Abschrift der <strong>Statuten</strong> und der Rennrodel-<br />
Wettkampfbestimmungen der NF in deutscher bzw. englischer Sprache beizufügen, um zu beweisen,<br />
dass diese mit den <strong>Statuten</strong> der <strong>FIL</strong> übereinstimmen, weiters eine Aufstellung über die Anzahl<br />
der angeschlossenen Vereine und die Gesamtzahl der Einzelmitglieder dieser angeschlossenen<br />
Vereine.<br />
2.1.5 Der Kongress beschließt über die Aufnahme in die <strong>FIL</strong>. Die Aufnahme bedarf einer 2/3-Mehrheit.<br />
2.2 Erwerb der außerordentlichen Mitgliedschaft<br />
2.2.1 Außerordentliche Mitglieder der <strong>FIL</strong> können sein:<br />
• Unterstützende Mitglieder (Einzelpersonen oder Vereinigungen)<br />
• Ehrenmitglieder<br />
2.2.2 Über die Aufnahme von unterstützenden Mitgliedern entscheidet der Kongress.<br />
2.2.3 Ehrenmitglieder werden nach der Ehrenordnung der <strong>FIL</strong> ernannt.<br />
2.3 Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder<br />
2.3.1 Die ordentlichen Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten.<br />
2.3.2 Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, am Kongress teilzunehmen, Anträge an die Exekutive<br />
und an den Kongress zu stellen sowie das Stimmrecht auszuüben. Auf Antrag der Exekutive kann<br />
der Kongress jedoch die Ausübung des Stimmrechtes entziehen, wenn die Mitgliedsbeiträge über<br />
einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nicht bezahlt worden sind.<br />
2.3.3 Jedes ordentliche Mitglied hat im Kongress nur eine Stimme. Sie wird von einem von der NF<br />
schriftlich legitimierten Delegierten ausgeübt, der Staatsbürger des Mitgliedslandes ist.<br />
2.3.4 Die ordentlichen Mitglieder haben das Recht:<br />
• in allen Fragen, welche die NF betreffen, gehört zu werden und Berufung einzulegen,<br />
• Angehörige von NFs für die Tätigkeit in der <strong>FIL</strong> vorzuschlagen,<br />
<strong>FIL</strong>-<strong>Statuten</strong> 2006 2