FIL-Statuten - International Luge Federation
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- zwei weiteren Mitgliedern<br />
- den Vorsitzenden der folgenden Kommissionen<br />
- Sportkommission Kunstbahn<br />
- Technische Kommission Kunstbahn<br />
- Sportkommission Naturbahn<br />
- Technische Kommission Naturbahn<br />
• Mit Sitz aber ohne Stimme und durch den Kongress gewählt:<br />
- Jeweils einem Vizepräsidenten der Kontinente, auf denen der Rennrodelsport ausgeübt<br />
wird und die nicht mit mindestens einem Mitglied in der Exekutive vertreten<br />
sind<br />
• Nur mit Sitz<br />
- dem Exekutivdirektor<br />
(*) Nur jeweils ein Mitglied einer NF darf in eine dieser drei Positionen gewählt werden.<br />
4.5.2 Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Generalsekretär und dem Vizepräsidenten für<br />
Finanzen sowie dem Exekutivdirektor (ohne Stimme).<br />
4.5.3 Die Mitglieder der Exekutive üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus (Ausnahme: Exekutivdirektor).<br />
4.5.4 Die Mitglieder der Exekutive (Ausnahme: Exekutivdirektor) werden für einen Zeitraum von vier<br />
Jahren, entsprechend der Olympischen Winterspiele, gewählt. Kandidatenvorschläge sind spätestens<br />
vier Wochen vor der Eröffnung des Wahlkongresses an den Exekutivdirektor zu übersenden.<br />
Nach Ablauf der Frist hat dieser umgehend die NFs über die eingegangenen Kandidatenvorschläge<br />
schriftlich zu informieren.<br />
Gibt es für Funktionen keine Kandidaten, so kann der Kongress auf Antrag des Präsidenten oder<br />
einer NF beschließen, dass Kandidaten zur Wahl in die Exekutive zugelassen werden, die während<br />
des Wahlkongresses binnen einer zu bestimmenden Nachfrist schriftlich von einer NF vorgeschlagen<br />
werden.<br />
4.5.5 Scheidet eine Person in einer gewählten Funktion im Laufe der Amtsperiode aus, so wird beim<br />
darauf folgenden Kongress ein Nachfolger bis zur nächsten ordentlichen Wahl gewählt.<br />
4.5.6 Die Exekutive erfüllt ihre Aufgaben gemäß den <strong>Statuten</strong>. Sie vollzieht die Beschlüsse der Kongresse.<br />
Sie erledigt die laufenden Geschäfte und nimmt im Übrigen alle Aufgaben der <strong>FIL</strong> wahr,<br />
soweit diese nicht dem Kongress oder einem anderen Organ der <strong>FIL</strong> ausdrücklich vorbehalten<br />
sind und soweit sie der Kongress noch nicht durch Beschluss geregelt hat. Die Exekutive beschließt<br />
über die Vergabe der <strong>FIL</strong>-Wettbewerbe (außer <strong>FIL</strong>-Meisterschaften) sowie über Änderungen<br />
des <strong>FIL</strong> Anti -Doping Codes einschließlich seiner Anlagen, soweit der Kongress gemäß 4.2.10<br />
keine Beschlusszuständigkeit hat, und bestätigt die Terminkalender. Für die Geschäftsverteilung<br />
erlässt die Exekutive einen Geschäftsverteilungsplan, der den NFs zur Kenntnis zu bringen ist.<br />
4.5.7 Die Exekutive kann bei Bedarf Athleten zu ihren Sitzungen hinzuziehen.<br />
4.6 Fachkommissionen<br />
4.6.1 Die Aufgaben der folgenden Fachkommissionen ergeben sich u. a. aus nachstehenden Zuständigkeitsbereichen:<br />
Sport – Kunstbahn<br />
• IRO<br />
• Kalender<br />
• Statistik<br />
• Kampfrichterausbildung<br />
• Schulungsprogramme, Lehrgänge, Solidarität<br />
• Jugend<br />
<strong>FIL</strong>-<strong>Statuten</strong> 2006 6