FIL-Statuten - International Luge Federation
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4.6.6 Pro NF dürfen maximal 2 Personen Mitglied einer Fachkommission sein, unabhängig ob die Personen<br />
vom Kongress gewählt bzw. von der Exekutive ernannt werden. Die Exekutive kann die<br />
von ihr ernannten Mitglieder auch wieder entlassen. Ein Entlassungsbeschluss bedarf keiner Zustimmung<br />
der zugehörigen NF. Die Mitglieder, deren NF -Zugehörigkeit gemäß 3.5 zu ermitteln ist,<br />
bleiben bis zur nächsten Wahl ausschließlich in der fraglichen Fachkommission im Amt, auch<br />
wenn sich die NF -Zugehörigkeit im Laufe ihrer Amtsperiode ändern sollte.<br />
4.6.7 Die Kommissionen dürfen einem in ungeraden Jahren abgehaltenen Kongress keine IRO-<br />
Änderungen vo rschlagen (1999, 2001, 2003, etc.).<br />
4.7 Revisionskommission<br />
4.7.1 Der Kongress wählt eine Revisionskommission, bestehend aus zwei ordentlichen Mitgliedern und<br />
einem Ersatzmitglied. Sie müssen drei verschiedenen NFs angehören, die keine Vertreter in der<br />
Exekutive haben.<br />
4.7.2 Das dienstälteste Mitglied der Revisionskommission scheidet nach zwei Jahren aus. Das Ersatzmitglied<br />
wird automatisch ordentliches Mitglied der Revisionskommission. Ein neues Ersatzmitglied<br />
ist durch den Kongress zu wählen. Ein ausscheidendes Mitglied kann wieder gewählt<br />
werden. Mindestens eines der drei gewählten Mitglieder muss professioneller Buchhalter oder<br />
Rechnungsprüfer sein.<br />
4.7.3 Die Aufgaben der Revisionskommission sind:<br />
• Kontrolle der Realisierung des Haushaltsplanes<br />
• Prüfung der Jahresrechnung und Vorlage des Prüfberichtes beim Kongress<br />
• Antragstellung auf Entlastung der Exekutive<br />
4.8 Rechtsorgane<br />
4.8.1 Rechtsorgane sind das Schiedsgericht und der Rechtsausschuss. Ihre Mitglieder werden wie die<br />
Mitglieder der Exekutive für denselben Zeitraum von vier Jahren gewählt.<br />
4.8.2 Über Verstöße der Mitglieder der <strong>FIL</strong>-Organe und zur Schlichtung von Streitigkeiten entscheidet<br />
auf Antrag einer NF, der Exekutive, des Präsidiums oder einer betroffenen Person das Schiedsgericht.<br />
Es entscheidet ferner in allen anderen, in den <strong>Statuten</strong> vorgesehenen Fällen sowie im Beschwerdeverfahren<br />
gegen Sanktionen und Strafen der Exekutive.<br />
4.8.3 Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.<br />
4.8.4 Das Schiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei Beisitzern, die<br />
vom Kongress gewählt werden. Der Vorsitzende soll eine abgeschlossene juristische Ausbildung<br />
besitzen. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen der Exekutive und dem Rechtsausschuss<br />
nicht angehören. Grundsätzlich entscheidet das Schiedsgericht mit zwei Beisitzern. In besonderen<br />
dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Entscheidungen hinsichtlich vorläufiger Maßnahmen<br />
selbst treffen.<br />
4.8.5 Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts der <strong>FIL</strong> findet unter Ausschluss des ordentlichen<br />
Rechtsweges die Berufung zum TRIBUNAL ARBITAL DU SPORT beim IOC statt.<br />
4.8.6 Das vom Schiedsgericht einzuhaltende Verfahren regelt die Rechts- und Verfahrensordnung, die<br />
als Anlage Bestandteil der <strong>Statuten</strong> ist.<br />
4.8.7 In der Rechts- und Verfahrensordnung wird im einzelnen bestimmt, dass die NFs, Organe und<br />
Beauftragten (wie z. B. Trainer, Kampfrichter, etc.) der <strong>FIL</strong>, alle Beteiligten an <strong>FIL</strong>-Wettbewerben<br />
sowie alle sonstigen Personen, die mitgliedschafts- oder vertragsrechtlich den Stat uten, Ordnungen,<br />
Beschlüssen und Anordnungen der <strong>FIL</strong>-Organe unterstellt sind, bei Verstoß gegen die genannten<br />
<strong>FIL</strong>-Bestimmungen und Beschlüsse bestraft werden können.<br />
<strong>FIL</strong>-<strong>Statuten</strong> 2006 8