(53 KB) - .PDF - Neukirchen an der Enknach
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2. Begleitpersonal beim Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>tr<strong>an</strong>sport:<br />
Kostendeckung<br />
Gemäß Erlass des L<strong>an</strong>des Oö., Abt. Gemeinden, vom 20.10.2003 sollen ab dem<br />
Haushaltsjahr 2004 in Gemeinden, in denen Kosten für das Begleitpersonal beim<br />
Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>tr<strong>an</strong>sport entstehen, diese auch kostendeckend festgesetzt und<br />
auf die Eltern umgelegt werden. Als zumutbarer Kostenersatz sollte im Jahr 2004 –<br />
soweit nicht darunter eine Kostendeckung gegeben ist – ein Mindestbetrag von €<br />
8,00 je Kind und Monat vorgesehen werden.<br />
AZ: 240-6<br />
Berichterstatter: Bgm K. Wimmer<br />
Im VA-Entwurf 2004 wurden die Ausgaben für die KG-Begleitpersonen mit rd. € 5.800,00<br />
präliminiert, <strong>der</strong> Einnahmen<strong>an</strong>satz beträgt € 2.000,00. Bisher hat die Gemeinde von den Eltern<br />
keine Beteiligung <strong>an</strong> den Kosten <strong>der</strong> KG-Begleitpersonen verl<strong>an</strong>gt. Von <strong>der</strong> Vorschreibung<br />
eines Kostenersatzes ab 01.01.2004 rät <strong>der</strong> Gemeindevorst<strong>an</strong>d ab, weil m<strong>an</strong> die Eltern mit<br />
einer so kurzfristigen Festsetzung einer fin<strong>an</strong>ziellen Beteiligung vor den Kopf stoßen würde.<br />
Der Kostenersatz soll erst ab Beginn des Kin<strong>der</strong>gartenjahres 2004/2005 eingeführt werden.<br />
Da es bisher keine fin<strong>an</strong>zielle Beteiligung <strong>der</strong> Eltern gegeben hat, wird vorgeschlagen, den<br />
Kostenersatz schrittweise einzuführen. Die GV-Mitglie<strong>der</strong> plädieren dafür, ab September 2004<br />
mit einem Kostenersatz von € 4,00 <strong>an</strong>zuf<strong>an</strong>gen.<br />
Wortmeldungen:<br />
Der Vorschlag des Gemeindevorst<strong>an</strong>des stößt auf breite Zustimmung.<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
Die Einführung eines Kostenersatzes für das Begleitpersonal beim Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>tr<strong>an</strong>sport<br />
ab Beginn des Kin<strong>der</strong>gartenjahres 2004/05 beschließen.<br />
Der Kostenersatz soll schrittweise eingeführt werden. Ab September 2004 soll mit<br />
einem Kostenersatz von € 4,00 je Kind und Monat begonnen werden.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme<br />
3. V O R A N S C H L A G 2 0 0 4<br />
AZ: 902<br />
Berichterstatter: Bgm K. Wimmer mit Al J. Rosenhammer<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 76 (2) Oö. GemO 1990 idgF wurde <strong>der</strong> Entwurf des<br />
Vor<strong>an</strong>schlages 2004 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.<br />
Die im Gemein<strong>der</strong>at vertretenen politischen Parteien haben je eine Ausfertigung des<br />
Vor<strong>an</strong>schlagesentwurfes für das Fin<strong>an</strong>zjahr 2004 mit einem Vorbericht erhalten.<br />
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