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Dem gegenständlichen S<strong>an</strong>ierungsprojekt wird von <strong>der</strong> Gemeinde hohe Priorität eingeräumt.<br />

Allerdings muss die Projektfin<strong>an</strong>zierung – so <strong>der</strong> Amtsleiter – gleichzeitig, zumindest aber eng<br />

beiein<strong>an</strong><strong>der</strong>liegend mit <strong>der</strong> Projektausführung erfolgen. Eine Vorfin<strong>an</strong>zierung wird vom Al im<br />

Hinblick darauf, dass dadurch kein „Maastricht-Defizit“ herbeigeführt bzw. vergrößert und <strong>der</strong><br />

Ausgleich des o. Haushaltes nicht gefährdet werden darf, nicht befürwortet. Er verweist in<br />

diesem Zusammenh<strong>an</strong>g auf noch laufende Vorfin<strong>an</strong>zierungen für den Amtsgebäudeumbau<br />

mit Musikschulzubau. Außerdem macht <strong>der</strong> Al die GR-Mitglie<strong>der</strong> darauf aufmerksam, dass für<br />

den vor acht Jahren durchgeführten, 763.100,00 € teuren Hauptschulumbau (Umbau<br />

Lehrschwimmbecken, neuer Werkraum etc.) noch Darlehensrückzahlungen geleistet werden<br />

müssen.<br />

Auf den Punkt gebracht lassen sich die vorgebrachten Wortmeldungen wie folgt zusammenfassen:<br />

<br />

<br />

Die Fortführung des Projektes „Hauptschuls<strong>an</strong>ierung“ wird von den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates als sehr wichtig <strong>an</strong>gesehen!<br />

Die Fin<strong>an</strong>zierung des Projektes muss vor Durchführung <strong>der</strong> weiteren<br />

S<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen sichergestellt sein!<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Für die Hauptschuls<strong>an</strong>ierung und Erneuerung <strong>der</strong> Heizung (1. Etappe) einen<br />

Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong> beschließen, <strong>der</strong> <strong>der</strong> im Erlass <strong>der</strong> Gemeindeaufsichtsbehörde<br />

<strong>an</strong>geführten Fin<strong>an</strong>zierungsdarstellung entspricht.<br />

Die Gemeindeaufsichtsbehörde darauf hinweisen, dass die weiteren<br />

S<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> ersten Etappe ohne zusätzliche L<strong>an</strong>desmittel<br />

nicht realisiert werden können und <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die Gemeindeaufsichtsbehörde<br />

deshalb um bestmögliche Unterstützung ersucht.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme<br />

6. Freiwillige Feuerwehr:<br />

Bestellung eines Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten und Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten-<br />

Stellvertreter für den Pflichtbereich (= Gemeindegebiet)<br />

<strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong><br />

Für die Bestellung liegt ein schriftlicher Vorschlag vor:<br />

Als Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t wird wie<strong>der</strong> Spreitzer Joh<strong>an</strong>n vorgeschlagen, als<br />

dessen Stellvertreter Sporrer Fr<strong>an</strong>z.<br />

AZ: 163<br />

Berichterstatter: Bgm K. Wimmer<br />

Zum Gegenst<strong>an</strong>d liegen vor:<br />

- Schreiben <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehren <strong>Neukirchen</strong>/E. und Mitternberg vom<br />

07.11.2003 (Betreff: Bestellung des Pflichtbereichtskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t)<br />

- <strong>der</strong> vom VB Breckner Erich verfasste Amtsvortrag vom 27. November 2003.<br />

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