(53 KB) - .PDF - Neukirchen an der Enknach
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Dem gegenständlichen S<strong>an</strong>ierungsprojekt wird von <strong>der</strong> Gemeinde hohe Priorität eingeräumt.<br />
Allerdings muss die Projektfin<strong>an</strong>zierung – so <strong>der</strong> Amtsleiter – gleichzeitig, zumindest aber eng<br />
beiein<strong>an</strong><strong>der</strong>liegend mit <strong>der</strong> Projektausführung erfolgen. Eine Vorfin<strong>an</strong>zierung wird vom Al im<br />
Hinblick darauf, dass dadurch kein „Maastricht-Defizit“ herbeigeführt bzw. vergrößert und <strong>der</strong><br />
Ausgleich des o. Haushaltes nicht gefährdet werden darf, nicht befürwortet. Er verweist in<br />
diesem Zusammenh<strong>an</strong>g auf noch laufende Vorfin<strong>an</strong>zierungen für den Amtsgebäudeumbau<br />
mit Musikschulzubau. Außerdem macht <strong>der</strong> Al die GR-Mitglie<strong>der</strong> darauf aufmerksam, dass für<br />
den vor acht Jahren durchgeführten, 763.100,00 € teuren Hauptschulumbau (Umbau<br />
Lehrschwimmbecken, neuer Werkraum etc.) noch Darlehensrückzahlungen geleistet werden<br />
müssen.<br />
Auf den Punkt gebracht lassen sich die vorgebrachten Wortmeldungen wie folgt zusammenfassen:<br />
<br />
<br />
Die Fortführung des Projektes „Hauptschuls<strong>an</strong>ierung“ wird von den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />
Gemein<strong>der</strong>ates als sehr wichtig <strong>an</strong>gesehen!<br />
Die Fin<strong>an</strong>zierung des Projektes muss vor Durchführung <strong>der</strong> weiteren<br />
S<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen sichergestellt sein!<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
Für die Hauptschuls<strong>an</strong>ierung und Erneuerung <strong>der</strong> Heizung (1. Etappe) einen<br />
Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong> beschließen, <strong>der</strong> <strong>der</strong> im Erlass <strong>der</strong> Gemeindeaufsichtsbehörde<br />
<strong>an</strong>geführten Fin<strong>an</strong>zierungsdarstellung entspricht.<br />
Die Gemeindeaufsichtsbehörde darauf hinweisen, dass die weiteren<br />
S<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> ersten Etappe ohne zusätzliche L<strong>an</strong>desmittel<br />
nicht realisiert werden können und <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die Gemeindeaufsichtsbehörde<br />
deshalb um bestmögliche Unterstützung ersucht.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme<br />
6. Freiwillige Feuerwehr:<br />
Bestellung eines Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten und Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten-<br />
Stellvertreter für den Pflichtbereich (= Gemeindegebiet)<br />
<strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong><br />
Für die Bestellung liegt ein schriftlicher Vorschlag vor:<br />
Als Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t wird wie<strong>der</strong> Spreitzer Joh<strong>an</strong>n vorgeschlagen, als<br />
dessen Stellvertreter Sporrer Fr<strong>an</strong>z.<br />
AZ: 163<br />
Berichterstatter: Bgm K. Wimmer<br />
Zum Gegenst<strong>an</strong>d liegen vor:<br />
- Schreiben <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehren <strong>Neukirchen</strong>/E. und Mitternberg vom<br />
07.11.2003 (Betreff: Bestellung des Pflichtbereichtskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t)<br />
- <strong>der</strong> vom VB Breckner Erich verfasste Amtsvortrag vom 27. November 2003.<br />
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