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Lfd.Nr. 08 Jahr 2003<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des G e m e i n d e r a t e s <strong>der</strong> Gemeinde<br />

<strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> am 15. Dezember 2003,<br />

Tagungsort: Gemeindeamt - Sitzungszimmer<br />

A n w e s e n d e :<br />

1. Bgm. Wimmer Karl als Vorsitzen<strong>der</strong><br />

2. Vbgm. Leimer Alois 14. GR Prillhofer Joh<strong>an</strong>n, Mag.<br />

3. GRE Baar Wihelm 15. GR Riedler Wilhelm<br />

4. GRE F<strong>an</strong>khauser Hubert 16. GR Putta Werner<br />

5. GR Piehringer Herm<strong>an</strong>n 17. GR Spitzer Joh<strong>an</strong>n<br />

6. GR Kaltenhauser Arno, Dr. 18. GR Spitzer Herm<strong>an</strong>n<br />

7. GR Leimhofer Georg 19. GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n<br />

8. GR Schrems Christi<strong>an</strong> 20. GR Stopfner Joh<strong>an</strong>n<br />

9. GR Reschenhofer Josef 21. GR Huber Albert<br />

10. GR Spitaler Erika 22. GRE Pöttinger Rom<strong>an</strong><br />

11. GR Leimer Joh<strong>an</strong>n 23. GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z<br />

12. GR Kupfner Fr<strong>an</strong>z 24. GR Renner Andreas<br />

13. GR Klein Peter 25. GRE Pöttinger Ernst<br />

Ersatzmitglie<strong>der</strong>:<br />

GRE Baar Wilhelm für GR Daxecker Joh<strong>an</strong>n<br />

GRE F<strong>an</strong>khauser Hubert für GR Gatterbauer Elfriede<br />

GRE Pöttinger Rom<strong>an</strong> für GR Spitzwieser Joh<strong>an</strong>n<br />

GRE Pöttinger Ernst für GR Huber Herbert<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Rosenhammer Josef<br />

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):<br />

Fraktionsvertreter mit beraten<strong>der</strong> Stimme in Ausschüssen<br />

(§ 33 Abs. 7 bzw. § 55 Abs. 4 letzter Satz OÖ. GemO 1990):<br />

.......................................................................................................................................<br />

.......................................................................................................................................


E s f e h l e n :<br />

entschuldigt<br />

GR Daxecker Joh<strong>an</strong>n<br />

GR Gatterbauer Elfriede<br />

GR Spitzwieser Joh<strong>an</strong>n<br />

GR Huber Herbert<br />

unentschuldigt<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO 1990):<br />

AL Rosenhammer Josef<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen <strong>an</strong> alle Mitglie<strong>der</strong><br />

zeitgerecht schriftlich am 05. Dezember 2003 unter Bek<strong>an</strong>ntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgt<br />

ist; die Abhaltung <strong>der</strong> Sitzung durch Anschlag <strong>an</strong> <strong>der</strong> Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />

kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die Sitzung vom 10. November 2003 bis zur heutigen<br />

Sitzung während <strong>der</strong> Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während <strong>der</strong><br />

Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verh<strong>an</strong>dlungsschrift bis zum<br />

Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Sod<strong>an</strong>n gibt <strong>der</strong> Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />

Die Gemein<strong>der</strong>atsersatzmitglie<strong>der</strong> Baar Wilhelm, F<strong>an</strong>khauser Hubert, Pöttinger Rom<strong>an</strong> und<br />

Pöttinger Ernst legen das Gelöbnis gemäß § 20 (4) Oö. GemO 1990, idgF, ab.<br />

2


Tagesordnung; Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

1. Schülerausspeisung:<br />

Zumutbares Mindestentgelt pro Schüler bzw. Kin<strong>der</strong>gartenkind und<br />

kostendeckendes Entgelt für sonstige Personen<br />

Gemäß Erlass des L<strong>an</strong>des Oö., Abt. Gemeinden, vom 20.10.2003 ist ab dem<br />

Haushaltsjahr 2004 als zumutbares Mindestentgelt für eine Schüler- bzw.<br />

Kin<strong>der</strong>portion – soweit nicht darunter eine Kostendeckung gegeben ist –<br />

jedenfalls ein Betrag von € 1,90 pro Schüler bzw. Kin<strong>der</strong>gartenkind vorzusehen.<br />

Für sonstige Personen, die <strong>an</strong> <strong>der</strong> Schülerausspeisung teilnehmen (Lehrer) sollte<br />

jedenfalls ein kostendeckendes Entgelt festgesetzt werden.<br />

Derzeit werden folgende Essensbeiträge je Portion eingehoben:<br />

- Schüler € 1,40<br />

- Lehrer, die während <strong>der</strong> Ausspeisung Schüler beaufsichtigen € 1,70<br />

- Sonstige Personen € 2,50<br />

AZ: 239<br />

Berichterstatter: Bgm K. Wimmer<br />

Der Abrechnungsmodus unserer Schülerausspeisung erfor<strong>der</strong>t nach Ansicht des<br />

Gemeindevorst<strong>an</strong>des keine Anhebung <strong>der</strong> Essensbeiträge je Portion.<br />

Das Entgelt wird bei uns als monatliche Pauschale eingehoben (abgebucht) und nicht, wie dies<br />

bei <strong>an</strong><strong>der</strong>en Schülerausspeisungen zumeist <strong>der</strong> Fall ist, die Abrechnung bzw. Vorschreibung<br />

exakt nach den tatsächlich konsumierten Portionen vorgenommen. Nur wenn SchülerInnen<br />

längere Zeit nicht <strong>an</strong> <strong>der</strong> Schülerausspeisung teilnehmen können, wird das monatliche<br />

Pauschale entsprechend reduziert bzw. überhaupt storniert. Die Einnahmensituation unserer<br />

Schülerausspeisung stellt sich deshalb im Vergleich zu <strong>an</strong><strong>der</strong>en Schülerausspeisungen<br />

wirtschaftlicher dar.<br />

Unter „sonstige Personen“ fallen Lehrer, die sich nicht dazu bereit erklärt haben, während <strong>der</strong><br />

Ausspeisung die SchülerInnnen zu beaufsichtigen.<br />

Wortmeldungen:<br />

Zur Ansicht des Gemeindevorst<strong>an</strong>des werden nur zustimmende Wortmeldungen vorgebracht.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Die Schülerausspeisungstarife ab 01. 01. 2004 nicht <strong>an</strong>heben.<br />

Die Essensbeiträge je Portion sollen demnach bis auf weiteres<br />

betragen.<br />

Schüler € 1,40<br />

Lehrer, die während <strong>der</strong> Ausspeisung Schüler beaufsichtigen € 1,70<br />

Sonstige Personen € 2,50<br />

Beschluss: einstimmige Annahme<br />

3


2. Begleitpersonal beim Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>tr<strong>an</strong>sport:<br />

Kostendeckung<br />

Gemäß Erlass des L<strong>an</strong>des Oö., Abt. Gemeinden, vom 20.10.2003 sollen ab dem<br />

Haushaltsjahr 2004 in Gemeinden, in denen Kosten für das Begleitpersonal beim<br />

Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>tr<strong>an</strong>sport entstehen, diese auch kostendeckend festgesetzt und<br />

auf die Eltern umgelegt werden. Als zumutbarer Kostenersatz sollte im Jahr 2004 –<br />

soweit nicht darunter eine Kostendeckung gegeben ist – ein Mindestbetrag von €<br />

8,00 je Kind und Monat vorgesehen werden.<br />

AZ: 240-6<br />

Berichterstatter: Bgm K. Wimmer<br />

Im VA-Entwurf 2004 wurden die Ausgaben für die KG-Begleitpersonen mit rd. € 5.800,00<br />

präliminiert, <strong>der</strong> Einnahmen<strong>an</strong>satz beträgt € 2.000,00. Bisher hat die Gemeinde von den Eltern<br />

keine Beteiligung <strong>an</strong> den Kosten <strong>der</strong> KG-Begleitpersonen verl<strong>an</strong>gt. Von <strong>der</strong> Vorschreibung<br />

eines Kostenersatzes ab 01.01.2004 rät <strong>der</strong> Gemeindevorst<strong>an</strong>d ab, weil m<strong>an</strong> die Eltern mit<br />

einer so kurzfristigen Festsetzung einer fin<strong>an</strong>ziellen Beteiligung vor den Kopf stoßen würde.<br />

Der Kostenersatz soll erst ab Beginn des Kin<strong>der</strong>gartenjahres 2004/2005 eingeführt werden.<br />

Da es bisher keine fin<strong>an</strong>zielle Beteiligung <strong>der</strong> Eltern gegeben hat, wird vorgeschlagen, den<br />

Kostenersatz schrittweise einzuführen. Die GV-Mitglie<strong>der</strong> plädieren dafür, ab September 2004<br />

mit einem Kostenersatz von € 4,00 <strong>an</strong>zuf<strong>an</strong>gen.<br />

Wortmeldungen:<br />

Der Vorschlag des Gemeindevorst<strong>an</strong>des stößt auf breite Zustimmung.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Die Einführung eines Kostenersatzes für das Begleitpersonal beim Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>tr<strong>an</strong>sport<br />

ab Beginn des Kin<strong>der</strong>gartenjahres 2004/05 beschließen.<br />

Der Kostenersatz soll schrittweise eingeführt werden. Ab September 2004 soll mit<br />

einem Kostenersatz von € 4,00 je Kind und Monat begonnen werden.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme<br />

3. V O R A N S C H L A G 2 0 0 4<br />

AZ: 902<br />

Berichterstatter: Bgm K. Wimmer mit Al J. Rosenhammer<br />

Gemäß den Bestimmungen des § 76 (2) Oö. GemO 1990 idgF wurde <strong>der</strong> Entwurf des<br />

Vor<strong>an</strong>schlages 2004 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.<br />

Die im Gemein<strong>der</strong>at vertretenen politischen Parteien haben je eine Ausfertigung des<br />

Vor<strong>an</strong>schlagesentwurfes für das Fin<strong>an</strong>zjahr 2004 mit einem Vorbericht erhalten.<br />

4


Für jedes Mitglied des Gemein<strong>der</strong>ates wurden Unterlagen (Protokollbeilage) –<br />

Gruppensummen des ordentlichen Haushaltes mit 3D-Balkendiagramm für Einnahmen und<br />

Ausgaben und Teilsummen (je Vorhaben) des außerordentlichen Haushaltes mit 3D-<br />

Balkendiagramm für Einnahmen und Ausgaben – vorbereitet.<br />

Die Gemeindesteuern und –abgaben hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at bereits in <strong>der</strong> Sitzung am<br />

10.11.2003 festgesetzt; ab 01. Jänner 2004 gelten die beschlossenen Gemeindesteuern und –<br />

abgaben.<br />

Den Dienstpostenpl<strong>an</strong> für das Jahr 2004 hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at ebenfalls bereits in seiner<br />

Sitzung am 10.11.2003 beschlossen.<br />

Der Vorbericht zum Vor<strong>an</strong>schlag wird für die Berichterstattung her<strong>an</strong>gezogen.<br />

Über weitere wichtig erscheinende Einnahmen- und Ausgaben<strong>an</strong>sätze, wie z.B.<br />

Gesamteinnahmen und –ausgaben <strong>der</strong> Volks- und Hauptschule, wird informiert.<br />

Bgm K. Wimmer berichtet, dass in <strong>der</strong> heute vormittag abgehaltenen<br />

Sozialhilfeverb<strong>an</strong>dssitzung nach zähen Verh<strong>an</strong>dlungen <strong>der</strong> Hebesatz mit 19,9 % beschlossen<br />

wurde. Ergänzend führt er aus, dass die Aufwendungen für das Personal 75 % <strong>der</strong> Ausgaben<br />

des Sozialhilfeverb<strong>an</strong>des ausmachen.<br />

Vom Al wird darauf hingewiesen, dass im VA-Entwurf ein Hebesatz von 19,8 % berücksichtigt<br />

wurde.<br />

Bei den Personalkosten <strong>der</strong> Gemeinde wurde mit einer Erhöhung <strong>der</strong> Bezüge um 1,5 % im<br />

Jahr 2004 kalkuliert; tatsächlich hat m<strong>an</strong> sich aber auf Bundesebene auf eine Erhöhung um<br />

1,85 % geeinigt.<br />

Die laut dem Vor<strong>an</strong>schlagsentwurf im Fin<strong>an</strong>zjahr 2004 gepl<strong>an</strong>ten Darlehensaufnahmen/<br />

Kreditbe<strong>an</strong>spruchungen werden gezeigt.<br />

Subventionen, die im VA-Entwurf 2004 berücksichtigt wurden und vom gegenständlichen<br />

Beschluss erfasst werden sollen, werden zur Kenntnis gebracht (Aufstellung liegt Protokoll<br />

bei).<br />

Der Vor<strong>an</strong>schlag für die Freiwilligen Feuerwehren <strong>Neukirchen</strong> und Mitternberg wird ebenfalls<br />

zur Kenntnis gebracht.<br />

Zum Budget <strong>der</strong> Volks- und Hauptschulleitungen für Unterrichtsmaterialien werden die<br />

vorbereiteten Unterlagen gezeigt und erläutert. Der Al plädiert dafür, dem diesbzgl.<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag im Rahmen <strong>der</strong> VA – Beschlussfassung die Zustimmung zu erteilen.<br />

Die Rücklagen und die Schulden – jeweils per 01.01.2004 und 31.12.2004 – laut VA-Entwurf<br />

werden zur Kenntnis gebracht.<br />

Auf die Positionen „vereinnahmte Benützungsgebühr, ausgabendeckende Benützungsgebühr<br />

und kostendeckende Benützungsgebühr“ <strong>der</strong> Gebührenkalkulation für die<br />

Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage wird aufmerksam gemacht.<br />

Das Maastricht-Ergebnis - € 291.000,00 - wird bek<strong>an</strong>ntgegeben.<br />

Die im außerordentlichen Haushalt ver<strong>an</strong>schlagten Vorhaben werden erläutert.<br />

5


Wortmeldungen:<br />

Zum VA-Entwurf werden nur zustimmende Wortmeldungen vorgebracht.<br />

Die vorgesehenen Darlehensaufnahmen und Kreditbe<strong>an</strong>spruchungen werden ebenso wie die<br />

zur Kenntnis gebrachten Subventionen befürwortet.<br />

Den Än<strong>der</strong>ungsvorschlag hinsichtlich des Budgets <strong>der</strong> Volks- und Hauptschulleitungen für<br />

Unterrichtsmaterialien beurteilen die GR-Mitglie<strong>der</strong> sehr positiv.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Den Gemeindevor<strong>an</strong>schlag für das Fin<strong>an</strong>zjahr 2004 – einschließlich <strong>der</strong><br />

vorgesehenen Darlehensaufnahmen/Kreditbe<strong>an</strong>spruchungen und <strong>der</strong> zur Kenntnis<br />

gebrachten Subventionen sowie in Berücksichtigung <strong>der</strong> vorgeschlagenen Än<strong>der</strong>ung,<br />

die Budgets <strong>der</strong> Volks- und Hauptschulleitungen für Unterrichtsmaterialien betreffend, –<br />

beschließen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme<br />

4. MITTELFRISTIGER FINANZPLAN (MFP)<br />

Anpassung und Fortführung für ein weiteres Jahr (2008)<br />

AZ: 902<br />

Berichterstatter: Bgm K. Wimmer mit Al J. Rosenhammer<br />

An die im Gemein<strong>der</strong>at vertretenen politischen Parteien wird je eine Ausfertigung des<br />

mittelfristigen Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong>es (Entwurf) übergeben.<br />

Gemäß § 16 <strong>der</strong> Oö. GemHKRO, LGBl. Nr. 69/2002, sind die Gemeinden verpflichtet, einen<br />

mittelfristigen Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong> für einen Zeitraum von vier Fin<strong>an</strong>zjahren zu erstellen und dem<br />

Gemein<strong>der</strong>at zur Beschlussfassung vorzulegen. Der mittelfristige Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong> besteht aus dem<br />

mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenpl<strong>an</strong> und dem mittelfristigen Investitionspl<strong>an</strong>. Der<br />

mittelfristige Einnahmen- und Ausgabenpl<strong>an</strong> enthält alle voraussichtlichen<br />

vor<strong>an</strong>schlagswirksamen Einnahmen und Ausgaben, soweit es sich nicht um Einnahmen und<br />

Ausgaben für Investitionsvorhaben und zweckgebundene Investitionsför<strong>der</strong>ungen h<strong>an</strong>delt, für<br />

jedes Fin<strong>an</strong>zjahr <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>periode. Der mittelfristige Investitionspl<strong>an</strong> enthält die Einnahmen und<br />

Ausgaben für Investitionsvorhaben und zweckgebundene Investitionsför<strong>der</strong>ungen für jedes<br />

Fin<strong>an</strong>zjahr <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>periode.<br />

Der vom Gemein<strong>der</strong>at beschlossene mittelfristige Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong> ist bei <strong>der</strong> Erstellung des<br />

Vor<strong>an</strong>schlages zu berücksichtigen. Der mittelfristige Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong> ist alljährlich zugleich mit dem<br />

Vor<strong>an</strong>schlagsentwurf für das nächste Fin<strong>an</strong>zjahr dem Gemein<strong>der</strong>at zur allfälligen Anpassung<br />

<strong>an</strong> geän<strong>der</strong>te Verhältnisse und zur Fortführung für ein weiteres Fin<strong>an</strong>zjahr vorzulegen.<br />

Die Entwürfe (mittelfristiger Einnahmen- und Ausgabenpl<strong>an</strong> und mittelfristiger Investitionspl<strong>an</strong><br />

sowie Budgetspitze und Vergleich Maastricht-Ergebnis) werden zur Kenntnis gebracht.<br />

6


Wortmeldungen:<br />

Es werden keine Einwände vorgebracht.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Den zur Kenntnis gebrachten Mittelfristigen Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong> für den Zeitraum 2005 bis<br />

2008 beschließen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme<br />

5. S<strong>an</strong>ierung <strong>der</strong> Hauptschule und Erneuerung <strong>der</strong> Heizung (1. Etappe):<br />

Unser Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung und<br />

Genehmigung gemäß § 86 <strong>der</strong> OÖ. GemO 1990 –<br />

Erledigung <strong>der</strong> Abt. Gemeinden mit Erlass vom 17. November 2003,<br />

Gem-311030/86-2002-Rei/Pl;<br />

Erstellung eines Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong>es, <strong>der</strong> <strong>der</strong> im Erlass <strong>an</strong>geführten<br />

Fin<strong>an</strong>zierungsdarstellung entspricht.<br />

AZ: 212<br />

Berichterstatter: Bgm K. Wimmer mit Al J. Rosenhammer<br />

Der Erlass <strong>der</strong> Gemeindeaufsichtsbehörde (Beilage zum Protokoll) wird vorgelegt.<br />

Vom Gemeindevorst<strong>an</strong>d wird die Beschlussfassung eines Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong>es, <strong>der</strong> <strong>der</strong> im<br />

Erlass <strong>an</strong>geführten Fin<strong>an</strong>zierungsdarstellung entspricht, grundsätzlich befürwortet, weil sonst<br />

die ausgewiesene Bedarfszuweisung nicht ausbezahlt wird.<br />

Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d hält es aber auch für notwendig, ausdrücklich festzuhalten und <strong>der</strong><br />

Gemeindeaufsichtsbehörde mitzuteilen, dass ohne zusätzliche L<strong>an</strong>desmittel die weiteren<br />

S<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen <strong>der</strong> ersten Etappe nicht realisiert werden können. In diesem<br />

Zusammenh<strong>an</strong>g wird darauf hingewiesen, dass von <strong>der</strong> Abteilung Bildung, Jugend und Sport<br />

für das Jahr 2005 die Gewährung einer weiteren L<strong>an</strong>desför<strong>der</strong>ung für die erste Etappe<br />

mündlich in Aussicht gestellt wurde.<br />

Wortmeldungen:<br />

Zum St<strong>an</strong>dpunkt des Gemeindevorst<strong>an</strong>des werden zustimmende Wortmeldungen vorgebracht.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> noch nicht durchgeführten S<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen <strong>der</strong> ersten Etappe gibt es<br />

kritische Wortmeldungen:<br />

Beispielsweise verweist GR A. Huber auf die schadhaften Fenster, die ein Gefahrenpotential<br />

darstellen.<br />

Vom Al wird berichtet, dass die m<strong>an</strong>gelnde Beschattung <strong>der</strong> südseitig gelegenen Klassenräume<br />

von SchülerInnen und LehrerInnen beson<strong>der</strong>s kritisiert wird. Gemeinsam mit dem<br />

Schulleiter wird m<strong>an</strong> sich diesbzgl. um eine provisorische Lösung bis zur In<strong>an</strong>griffnahme <strong>der</strong><br />

noch gepl<strong>an</strong>ten Baumaßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> ersten Bauetappe bemühen.<br />

7


Dem gegenständlichen S<strong>an</strong>ierungsprojekt wird von <strong>der</strong> Gemeinde hohe Priorität eingeräumt.<br />

Allerdings muss die Projektfin<strong>an</strong>zierung – so <strong>der</strong> Amtsleiter – gleichzeitig, zumindest aber eng<br />

beiein<strong>an</strong><strong>der</strong>liegend mit <strong>der</strong> Projektausführung erfolgen. Eine Vorfin<strong>an</strong>zierung wird vom Al im<br />

Hinblick darauf, dass dadurch kein „Maastricht-Defizit“ herbeigeführt bzw. vergrößert und <strong>der</strong><br />

Ausgleich des o. Haushaltes nicht gefährdet werden darf, nicht befürwortet. Er verweist in<br />

diesem Zusammenh<strong>an</strong>g auf noch laufende Vorfin<strong>an</strong>zierungen für den Amtsgebäudeumbau<br />

mit Musikschulzubau. Außerdem macht <strong>der</strong> Al die GR-Mitglie<strong>der</strong> darauf aufmerksam, dass für<br />

den vor acht Jahren durchgeführten, 763.100,00 € teuren Hauptschulumbau (Umbau<br />

Lehrschwimmbecken, neuer Werkraum etc.) noch Darlehensrückzahlungen geleistet werden<br />

müssen.<br />

Auf den Punkt gebracht lassen sich die vorgebrachten Wortmeldungen wie folgt zusammenfassen:<br />

<br />

<br />

Die Fortführung des Projektes „Hauptschuls<strong>an</strong>ierung“ wird von den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates als sehr wichtig <strong>an</strong>gesehen!<br />

Die Fin<strong>an</strong>zierung des Projektes muss vor Durchführung <strong>der</strong> weiteren<br />

S<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen sichergestellt sein!<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Für die Hauptschuls<strong>an</strong>ierung und Erneuerung <strong>der</strong> Heizung (1. Etappe) einen<br />

Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong> beschließen, <strong>der</strong> <strong>der</strong> im Erlass <strong>der</strong> Gemeindeaufsichtsbehörde<br />

<strong>an</strong>geführten Fin<strong>an</strong>zierungsdarstellung entspricht.<br />

Die Gemeindeaufsichtsbehörde darauf hinweisen, dass die weiteren<br />

S<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> ersten Etappe ohne zusätzliche L<strong>an</strong>desmittel<br />

nicht realisiert werden können und <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die Gemeindeaufsichtsbehörde<br />

deshalb um bestmögliche Unterstützung ersucht.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme<br />

6. Freiwillige Feuerwehr:<br />

Bestellung eines Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten und Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten-<br />

Stellvertreter für den Pflichtbereich (= Gemeindegebiet)<br />

<strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong><br />

Für die Bestellung liegt ein schriftlicher Vorschlag vor:<br />

Als Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t wird wie<strong>der</strong> Spreitzer Joh<strong>an</strong>n vorgeschlagen, als<br />

dessen Stellvertreter Sporrer Fr<strong>an</strong>z.<br />

AZ: 163<br />

Berichterstatter: Bgm K. Wimmer<br />

Zum Gegenst<strong>an</strong>d liegen vor:<br />

- Schreiben <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehren <strong>Neukirchen</strong>/E. und Mitternberg vom<br />

07.11.2003 (Betreff: Bestellung des Pflichtbereichtskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t)<br />

- <strong>der</strong> vom VB Breckner Erich verfasste Amtsvortrag vom 27. November 2003.<br />

8


Auszug aus dem Schreiben <strong>der</strong> Feuerwehren:<br />

„ … Betreff: Bestellung des Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten<br />

Ich ersuche mich als Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t des Gemeindegebietes von <strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> für eine weitere Funktionsperiode zu bestellen.<br />

Am 06. April 2003 wurde ich in <strong>der</strong> Funktion als Komm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t <strong>der</strong> FF <strong>Neukirchen</strong> bestätigt und<br />

für weitere 5 Jahre gewählt.<br />

Der neu gewählte Komm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t <strong>der</strong> FF Mitternberg, Herr Fr<strong>an</strong>z Sporrer, ist einverst<strong>an</strong>den, die<br />

Funktion als Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t-Stellvertreter auszuüben.<br />

Komm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t<br />

FF <strong>Neukirchen</strong><br />

Komm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t<br />

FF Mitternberg<br />

Joh<strong>an</strong>n Spreitzer HBI Fr<strong>an</strong>z Sporrer HBI … „<br />

Ein Bescheid (Beilage) über die Bestellung von Spreitzer Joh<strong>an</strong>n, Komm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t <strong>der</strong> FF<br />

<strong>Neukirchen</strong>/E., zum Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t und Sporrer Fr<strong>an</strong>z, Komm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t <strong>der</strong> FF<br />

Mitternberg, zum Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t-Stellvertreter, wurde bereits ausgearbeitet.<br />

Dieser Bescheid wird zur Kenntnis gebracht.<br />

Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d plädiert für die Bestellung von Spreitzer Joh<strong>an</strong>n zum<br />

Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t und Sporrer Fr<strong>an</strong>z zum Pflichtbereitskomm<strong>an</strong>dat-Stellvertreter.<br />

Wortmeldungen:<br />

Es werden nur zustimmende Wortmeldungen vorgebracht.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Spreitzer Joh<strong>an</strong>n, Komm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t <strong>der</strong> FF <strong>Neukirchen</strong>/E., zum Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t<br />

und Sporrer Fr<strong>an</strong>z, Komm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t <strong>der</strong> FF Mitternberg, zum Pflichtbereichskomm<strong>an</strong>d<strong>an</strong>t-<br />

Stellvertreter für das Gemeindegebiet <strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> mittels vorbereiteten<br />

Bescheid bestellen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme<br />

7. Bewirtschaftung des Gemeindewaldes:<br />

Beitritt zur Waldwirtschaftsgemeinschaft Dietzing/Mitternberg<br />

Um die Waldbewirtschaftung zweckmäßiger und auch wirtschaftlicher durchführen<br />

zu können, wird <strong>der</strong> Beitritt zur Waldwirtschaftsgemeinschaft Dietzing/Mitternberg<br />

vorgeschlagen. Beitragsleistung bei Eintritt: € 600,00.<br />

AZ: 842<br />

Berichterstatter: Bgm K. Wimmer<br />

9


Bgm K. Wimmer berichtet, dass es für Brennholz bis auf einen Haushalt in <strong>Neukirchen</strong> keine<br />

Abnehmer mehr gibt. Vor kurzem haben die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes und er selbst<br />

Brennholz, das seit rd. 2 Jahren im Gemeindewald aufgestapelt war, mit <strong>der</strong><br />

Schnitzelmaschine <strong>der</strong> Waldwirtschaftsgemeinschaft Dietzing/Mitternberg aufgearbeitet.<br />

Um zukünftig eine zweckmäßige und wirtschaftliche Waldbewirtschaftung durchführen zu<br />

können, plädiert <strong>der</strong> Bürgermeister für den Einsatz <strong>der</strong> Schnitzelmaschine <strong>der</strong><br />

Waldwirtschaftsgemeinschaft Dietzing/Mitternberg. Mit <strong>der</strong> Schnitzelmaschine k<strong>an</strong>n die<br />

Holzaufarbeitung wesentlich effizienter als bisher erfolgen.<br />

Wenn die Gemeinde <strong>der</strong> Waldwirtschaftsgemeinschaft Dietzing/Mitternberg beitritt, sind €<br />

600,00 als Anteil zu bezahlen.<br />

In <strong>der</strong> Folge kostet die Arbeitsstunde für die Schnitzelmaschine d<strong>an</strong>n € 8,00, für<br />

Nichtmitglie<strong>der</strong> beträgt <strong>der</strong> Tarif € 30/h.<br />

Die Statuten <strong>der</strong> Waldwirtschaftsgemeinschaft Dietzing/Mitternberg liegen vor.<br />

Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d spricht sich für den Beitritt zur Waldwirtschaftsgemeinschaft<br />

Dietzing/Mitternberg aus.<br />

Wortmeldungen:<br />

GR J. Reschenhofer, Vorarbeiter des Gemeindebauhofes, bestätigt und unterstützt die<br />

Angaben des Bürgermeisters.<br />

Von den GV-Mitglie<strong>der</strong>n wird aufgrund des zur Kenntnis gebrachten Sachverhaltes <strong>der</strong> Beitritt<br />

<strong>der</strong> Gemeinde zur Waldwirtschaftsgemeinschaft Dietzing/Mitternberg befürwortet.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Im Interesse einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Bewirtschaftung des<br />

Gemeindewaldes <strong>der</strong> Waldwirtschaftsgemeinschaft Dietzing/Mitternberg beitreten. Als<br />

Anteil <strong>an</strong> <strong>der</strong> Waldwirtschaftsgemeinschaft Dietzing/Mitternberg sind € 600,00 zu<br />

bezahlen. In <strong>der</strong> Folge kostet die Arbeitsstunde für die Schnitzelmaschine d<strong>an</strong>n € 8,00.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme<br />

8. Allfälliges<br />

a) Weihnachtsfeier <strong>der</strong> Gemeinde:<br />

Bgm K. Wimmer erinnert die GR-Mitglie<strong>der</strong> <strong>an</strong> die am kommenden Freitag im Gasthaus<br />

Humer stattfindende Weihnachtsfeier <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

b) Sitzungspl<strong>an</strong> 1. Halbjahr 2004 (erste Arbeitsperiode):<br />

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, dass <strong>der</strong> Sitzungspl<strong>an</strong> für das 1. Halbjahr 2004 (erste<br />

Arbeitsperiode) heute zur Post gegeben wurde.<br />

10


c) ÖTS-UNION Raiffeisen <strong>Neukirchen</strong> a.d.E.; D<strong>an</strong>kschreiben vom 10.12.2003:<br />

Obm<strong>an</strong>n Josef Höller bed<strong>an</strong>kt sich für die Unterstützung im zu Ende gehenden Jahr 2003<br />

recht herzlich.<br />

d) Weitere D<strong>an</strong>ksagungen:<br />

Die Sektion Modellflug und die Sektion Asphaltschießen bed<strong>an</strong>ken sich bei <strong>der</strong> Gemeinde<br />

für gewährte Zuwendungen.<br />

e) D<strong>an</strong>k des Bürgermeisters; Weihnachts- und Neujahrswünsche des Bürgermeisters:<br />

Der Bürgermeister d<strong>an</strong>kt den Mitglie<strong>der</strong>n des Gemein<strong>der</strong>ates für die gute Zusammenarbeit<br />

im Jahr 2003 und bittet auch für das kommende Jahr um ihr Engagement in den<br />

Gemeindegremien.<br />

Abschließend wünscht Bgm K. Wimmer den GR-Mitglie<strong>der</strong>n ein geruhsames<br />

Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2004.<br />

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Genehmigung <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die Sitzung<br />

vom 10. November 2003 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Zur Unterfertigung <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungsschrift wurden Vbgm. Alois Leimer, GR Mag. Prillhofer Joh<strong>an</strong>n<br />

und GR Fr<strong>an</strong>z Mühlbauer bestimmt.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr<br />

vorliegen, schließt <strong>der</strong> Vorsitzende die Sitzung um 20.45 Uhr.<br />

.................................................. .....................................................<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

(Gemein<strong>der</strong>at)<br />

................................................. ......................................................<br />

(Gemein<strong>der</strong>at)<br />

(Gemein<strong>der</strong>at)<br />

.................................................<br />

(Schriftführer)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verh<strong>an</strong>dlungsschrift in <strong>der</strong><br />

Sitzung vom ................................ keine Einwendungen erhoben wurden; über die erhobenen<br />

Einwendungen <strong>der</strong> beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />

<strong>Neukirchen</strong>/E., am ................................<br />

Der Vorsitzende:<br />

.................................<br />

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