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Wortmeldungen:<br />

Zum VA-Entwurf werden nur zustimmende Wortmeldungen vorgebracht.<br />

Die vorgesehenen Darlehensaufnahmen und Kreditbe<strong>an</strong>spruchungen werden ebenso wie die<br />

zur Kenntnis gebrachten Subventionen befürwortet.<br />

Den Än<strong>der</strong>ungsvorschlag hinsichtlich des Budgets <strong>der</strong> Volks- und Hauptschulleitungen für<br />

Unterrichtsmaterialien beurteilen die GR-Mitglie<strong>der</strong> sehr positiv.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Den Gemeindevor<strong>an</strong>schlag für das Fin<strong>an</strong>zjahr 2004 – einschließlich <strong>der</strong><br />

vorgesehenen Darlehensaufnahmen/Kreditbe<strong>an</strong>spruchungen und <strong>der</strong> zur Kenntnis<br />

gebrachten Subventionen sowie in Berücksichtigung <strong>der</strong> vorgeschlagenen Än<strong>der</strong>ung,<br />

die Budgets <strong>der</strong> Volks- und Hauptschulleitungen für Unterrichtsmaterialien betreffend, –<br />

beschließen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme<br />

4. MITTELFRISTIGER FINANZPLAN (MFP)<br />

Anpassung und Fortführung für ein weiteres Jahr (2008)<br />

AZ: 902<br />

Berichterstatter: Bgm K. Wimmer mit Al J. Rosenhammer<br />

An die im Gemein<strong>der</strong>at vertretenen politischen Parteien wird je eine Ausfertigung des<br />

mittelfristigen Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong>es (Entwurf) übergeben.<br />

Gemäß § 16 <strong>der</strong> Oö. GemHKRO, LGBl. Nr. 69/2002, sind die Gemeinden verpflichtet, einen<br />

mittelfristigen Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong> für einen Zeitraum von vier Fin<strong>an</strong>zjahren zu erstellen und dem<br />

Gemein<strong>der</strong>at zur Beschlussfassung vorzulegen. Der mittelfristige Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong> besteht aus dem<br />

mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenpl<strong>an</strong> und dem mittelfristigen Investitionspl<strong>an</strong>. Der<br />

mittelfristige Einnahmen- und Ausgabenpl<strong>an</strong> enthält alle voraussichtlichen<br />

vor<strong>an</strong>schlagswirksamen Einnahmen und Ausgaben, soweit es sich nicht um Einnahmen und<br />

Ausgaben für Investitionsvorhaben und zweckgebundene Investitionsför<strong>der</strong>ungen h<strong>an</strong>delt, für<br />

jedes Fin<strong>an</strong>zjahr <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>periode. Der mittelfristige Investitionspl<strong>an</strong> enthält die Einnahmen und<br />

Ausgaben für Investitionsvorhaben und zweckgebundene Investitionsför<strong>der</strong>ungen für jedes<br />

Fin<strong>an</strong>zjahr <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>periode.<br />

Der vom Gemein<strong>der</strong>at beschlossene mittelfristige Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong> ist bei <strong>der</strong> Erstellung des<br />

Vor<strong>an</strong>schlages zu berücksichtigen. Der mittelfristige Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong> ist alljährlich zugleich mit dem<br />

Vor<strong>an</strong>schlagsentwurf für das nächste Fin<strong>an</strong>zjahr dem Gemein<strong>der</strong>at zur allfälligen Anpassung<br />

<strong>an</strong> geän<strong>der</strong>te Verhältnisse und zur Fortführung für ein weiteres Fin<strong>an</strong>zjahr vorzulegen.<br />

Die Entwürfe (mittelfristiger Einnahmen- und Ausgabenpl<strong>an</strong> und mittelfristiger Investitionspl<strong>an</strong><br />

sowie Budgetspitze und Vergleich Maastricht-Ergebnis) werden zur Kenntnis gebracht.<br />

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