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Ministerium spricht von einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen

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- 3 -<br />

Vorsitzenden des Landesverbands<br />

Rheinland-Pfalz des Dt. Tierschutzbundes<br />

Herrn Andreas Lindig<br />

Gotenstraße 39<br />

54293 Trier<br />

Datum und Zeichen<br />

Ihres Schreibens<br />

Mein Zeichen,<br />

Meine Nachricht vom<br />

Bearbeiter/ E-Mail (pers.)<br />

Telefon / Fax (pers.)<br />

Datum<br />

13 111:314*1 Matthias.Heck@ism.rlp.de<br />

-3496 / -17 3496<br />

25. Juli 2008<br />

Fund- und herrenlose Katzen;<br />

Verfahrenshinweise für die Fundbehörden<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

in der Vergangenheit ist es zu der Frage, wer aufgefundene Katzen aufzunehmen und<br />

die durch die dann notwendige Betreuung entstehenden Kosten zu tragen hat, in einigen<br />

Regionen des Landes zu Unstimmigkeiten zwischen Tierschutzorganisationen und<br />

den örtlichen Fundbehörden gekommen. Hierzu fand ein Gespräch mit dem<br />

Vorsitzenden des Tierschutzbeirats und dem Landesvorsitzenden des Deutschen<br />

Tierschutzbundes e. V. sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände,<br />

des <strong>Ministerium</strong>s des Innern und für Sport und des <strong>Ministerium</strong>s für<br />

Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz statt. Das <strong>Ministerium</strong> des Innern und für<br />

Sport und das <strong>Ministerium</strong> für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz geben Ihnen<br />

folgende die Rechtslage erläuternde Hinweise :<br />

1. Die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeindeverwaltungen<br />

sowie die Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen<br />

kreisangehörigen Städte sind als zuständige Fundbehörden verpflichtet, neben<br />

Fundsachen auch Fundtiere entgegenzunehmen (§ 1 der Landesverordnung über<br />

die Zuständigkeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf dem Gebiet des<br />

Fundrechts vom 20. September 1977 - GVBl. S. 340, BS 400-3 - in Verbindung mit

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