A T T E R S E E
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Swietelsky Bauträger Gesellschaft m.b.H., 4020 Linz, Südtirolerstraße 4, 0732/600601-7820<br />
Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten in Attersee/Oberbach , Kronbergstraße<br />
VI. FINANZIERUNG / WOHNBAUFÖRDERUNG<br />
Für das Bauvorhaben wurde bereits 2003 beim Amt der oö. Landesregierung um Wohnbauförderung<br />
gemäß § 9 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 nach den Richtlinien der Oö.<br />
Neubauförderungsverordnung angesucht. Die Zusicherung der Förderungsmittel wird für 2005/2006<br />
erwartet.<br />
Nachstehende Ausführungen gelten nur für den geförderten Erwerb!<br />
1.) Preise<br />
Den aufgegliederten Gesamtkaufpreis Ihres Hauses entnehmen Sie bitte der beigeschlossenen<br />
Preisliste-Finanzierungsübersicht.<br />
Die darin angeführte Finanzierung basiert auf einem Mindesteigenmitteleinsatz (=Grundkostenanteil +<br />
Baukosteneigenmittel) und der Wohnbauförderung (siehe unten Pkt. 2.). Zusätzliche Eigenmittel des<br />
Käufers gehen zu Lasten des Hypothekardarlehens und führen zu einer entsprechend reduzierten<br />
monatlichen Finanzierungsrate.<br />
Grundkostenanteile sind unveränderliche F i x p r e i s e !<br />
Auch die Baukosten werden letztlich als Fixpreis vereinbart, eine Anpassung erfolgt lediglich wenn das<br />
Nutzflächenausmaß um mehr als +/- 3,00 % verändert.<br />
2.) Wohnbauförderung<br />
Über die notwendigen persönlichen Voraussetzungen zur Übernahme des auf ihre Wohnung<br />
entfallenden anteiligen Wohnbauförderungsdarlehens informieren wir Sie gerne.<br />
Wir bitten um Verständnis, dass uns eine verbindliche Beurteilung über das Vorliegen der persönlichen<br />
Förderungsvoraussetzungen kaum möglich ist !<br />
Informationen rund um die Wohnbauförderung finden Sie auch unter<br />
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-3DCFCFC3-C060F7E8/ooe/w_wohnbauratgeber.pdf<br />
Für das Bauvorhaben wurde die Zusicherung der Wohnbauförderungsmittel für die 2. Jahreshälfte 2004<br />
seitens der Förderstellen in Aussicht gestellt.<br />
Zufolge der zur Zeit noch nicht zugesicherten Wohnbauförderungsmittel erfolgt der Abschluss der<br />
Kaufverträge unter der aufschiebenden Bedingung, dass die schriftliche Zusicherung der<br />
Wohnbauförderungsmittel bis längstens 31.10.2006 erfolgt. Der Bauträger verpflichtet sich, nach<br />
Vorliegen der Zusicherung nach Maßgabe der Witterungsverhältnisse ohne Verzug mit dem Bau zu<br />
beginnen.<br />
Alle Zahlungen vor Vorliegen der schriftlichen Förderungszusicherung sind demzufolge auf ein vom<br />
Schriftenverfasser für das Bauvorhaben einzurichtendes Anderkonto<br />
(Treuhandkonto) zu überweisen.<br />
U:\BVH AKTUELL\Abtsdorf am Attersee\Verkauf\Abtsdorf Baubeschreibung1-1b.doc Version 1.6.(14.08.2006) Seite 13 von 16