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2.) Hypothekardarlehen<br />

Swietelsky Bauträger Gesellschaft m.b.H., 4020 Linz, Südtirolerstraße 4, 0732/600601-7820<br />

Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten in Attersee/Oberbach , Kronbergstraße<br />

Daneben können Sie als Käufer bereits im Kaufvertrag ein Hypothekardarlehen direkt von uns als<br />

Bauträger übernehmen. Dieses Darlehen ist auf Grund förderungsrechtlicher Bestimmungen<br />

gebührenbefreit. Es fallen daher weder Eintragungsgebühren im Grundbuch noch Kreditsteuer für<br />

Sie an.<br />

Dieses Darlehen übernehmen Sie gemäß unten stehendem Zahlungsplan. Die Rückzahlung beginnt<br />

mit Übergabe. Zwischenzeitig durch die Inanspruchnahme nach Maßgabe des<br />

Zahlungsplanes/Ratenplanes (Pkt. 3) angefallene Zinsen gehen zu Lasten des Käufers.<br />

Gerne können Sie unter Berücksichtigung der förderungsrechtlichen Rahmenbedingungen die auf<br />

das Hypothekardarlehen entfallenden Kaufpreisteile anderweitig finanzieren. Wie beraten Sie<br />

diesbezüglich gerne und unabhängig.<br />

Verzinsung indikatorgebunden, SMR + max. 0,25 %<br />

Tilgung monatlich ab Bezug; SMR Tabelle unter<br />

http://www.oenb.at/isaweb/report.do?&lang=DE&report=2.11<br />

3.) Zahlungsplan/Finanzierung<br />

Der Gesamtkaufpreis abzüglich des auf das Haus (voraussichtlich) entfallenden zugesicherten<br />

Förderungsdarlehens wird wie folgt fällig gestellt. Über die im Vertrag /Finanzierungsplan<br />

vorgesehenen Eigenmittel hinausreichende Teilkaufbeträge werden durch anteilige<br />

Inanspruchnahme des Hypothekardarlehens ausgeglichen.<br />

Für die Zum Zeitpunkt der Übergabe auf Grund des Etappenplanes lt. Zusicherung nicht<br />

ausgezahlten Förderungsgelder anfallenden Zwischenfinanzierungszinsen werden nach Maßgabe<br />

der Verzinsung des Hypothekardarlehens anteiligen an die Käufer weiterverrechnet.<br />

15,0 % binnen 14 Tagen ab Unterfertigung des Kaufvertrages treuhändig an<br />

Schriftenverfasser (Weiterleitung an Bauträger unter der Voraussetzung der<br />

grundbücherlichen Anmerkung nach § 40 Abs. 2 WEG 2002 für die Käufer<br />

im geldlastenfreien Rang und Vorliegen der Förderungszusicherung);<br />

15,0 % bei Baubeginn<br />

28,0 % Rohbau mit Dach<br />

17,5 % Fertigstellung der Rohinstallation<br />

10,5 % Fertigstellung der Fenster samt Verglasung<br />

11,9 % Fertigstellung der Wohnung<br />

2,1 % Übergabe<br />

U:\BVH AKTUELL\Abtsdorf am Attersee\Verkauf\Abtsdorf Baubeschreibung1-1b.doc Version 1.6.(14.08.2006) Seite 15 von 16

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