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Fernstudium Ratgeber 2013 - WiWi-Online

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6.3 Sozialwissenschaftliche Fernstudienangebote<br />

6.3.1 Bildung & Erziehung (dual) - Bachelor of Arts (B.A.)<br />

Der duale Bachelor-Studiengang Bildung & Erziehung (B.A.) ist ein grundständiger Studiengang, der<br />

als dualer internetgestützter Fernstudiengang angeboten wird.<br />

Die Lernorte Hochschule und Praxis werden konsequent miteinander verbunden und sind über eine<br />

Kooperationsrahmenvereinbarung geregelt. Obligatorisch für das Studium ist eine nachgewiesene<br />

Praxisstelle in einer Institution der frühkindlichen Bildung (spätestens nach Abschluss des dritten<br />

Studienhalbjahres nachzuweisen).<br />

Dieser Studiengang ist ein Angebot der Hochschule Koblenz in Kooperation mit der ZFH und durch<br />

AHPGS akkreditiert.<br />

Studieninhalte<br />

Der Studiengang ist modular aufgebaut, wobei jeweils drei bis fünf Module zu einem thematisch<br />

übergeordneten Studienbereich gehören. Diese gliedern sich wie folgt:<br />

▪ Organisation, Recht und Professionalisierung<br />

▪ Wissenschaftliche Grundlagen und Konzepte: Bildung und Erziehung<br />

▪ Allgemeine Didaktik und Methodik<br />

▪ Bildungs- und Lerndimensionen<br />

▪ Übergreifende Qualifikationen<br />

Zulassungsvoraussetzungen und Abschluss<br />

Der Bachelor-Studiengang richtet sich an Interessierte,<br />

▪ die über eine in Rheinland-Pfalz geltende Hochschulzugangsberechtigung verfügen<br />

▪ ihre berufliche Zukunft im Bereich der Betreuung und Erziehung von Kindern sehen und<br />

▪ Studium und Praxis miteinander verbinden möchten<br />

Eine Vorbildung in einem pädagogisch affinen Berufsfeld ist nicht erforderlich.<br />

Das Bachelorstudium umfasst einen Workload von 210 ECTS-Punkten. Nach erfolgreichem Abschluss<br />

wird der international anerkannte akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. Für Interessierte<br />

eröffnet er die Möglichkeit eines anschließenden Masterstudiums.<br />

Studienablauf<br />

Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Die Dualität des Studiengangs wird durch die Verbindung<br />

des Lernortes Hochschule mit dem Lernort Praxis hergestellt. Die Studierenden legen der Hochschule<br />

spätestens nach Abschluss des dritten Studienhalbjahres einen Arbeits- oder Praktikumsvertrag<br />

im Umfang von mindestens 19,5 Wochenarbeitsstunden vor, die parallel zum Studium abgeleistet<br />

werden müssen (Studienbegleitende Praxissegmente).<br />

Für das vierte Fachsemester ist ein Einsatz über 39 Wochenstunden nachzuweisen. Das berufspraktische<br />

Studienhalbjahr wird durch praxisbegleitende Veranstaltungen seitens der Hochschule ergänzt.<br />

Das Absolvieren der Praxissegmente sowie des berufspraktischen Studienhalbjahres sind die Voraussetzungen<br />

für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge nach SoAnG (Gesetz zur staatlichen<br />

Anerkennung von Sozialarbeitern sowie Sozialpädagogen des Landes Rheinland-Pfalz).<br />

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