Fernstudium Ratgeber 2013 - WiWi-Online
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6.3 Sozialwissenschaftliche Fernstudienangebote<br />
6.3.1 Bildung & Erziehung (dual) - Bachelor of Arts (B.A.)<br />
Der duale Bachelor-Studiengang Bildung & Erziehung (B.A.) ist ein grundständiger Studiengang, der<br />
als dualer internetgestützter Fernstudiengang angeboten wird.<br />
Die Lernorte Hochschule und Praxis werden konsequent miteinander verbunden und sind über eine<br />
Kooperationsrahmenvereinbarung geregelt. Obligatorisch für das Studium ist eine nachgewiesene<br />
Praxisstelle in einer Institution der frühkindlichen Bildung (spätestens nach Abschluss des dritten<br />
Studienhalbjahres nachzuweisen).<br />
Dieser Studiengang ist ein Angebot der Hochschule Koblenz in Kooperation mit der ZFH und durch<br />
AHPGS akkreditiert.<br />
Studieninhalte<br />
Der Studiengang ist modular aufgebaut, wobei jeweils drei bis fünf Module zu einem thematisch<br />
übergeordneten Studienbereich gehören. Diese gliedern sich wie folgt:<br />
▪ Organisation, Recht und Professionalisierung<br />
▪ Wissenschaftliche Grundlagen und Konzepte: Bildung und Erziehung<br />
▪ Allgemeine Didaktik und Methodik<br />
▪ Bildungs- und Lerndimensionen<br />
▪ Übergreifende Qualifikationen<br />
Zulassungsvoraussetzungen und Abschluss<br />
Der Bachelor-Studiengang richtet sich an Interessierte,<br />
▪ die über eine in Rheinland-Pfalz geltende Hochschulzugangsberechtigung verfügen<br />
▪ ihre berufliche Zukunft im Bereich der Betreuung und Erziehung von Kindern sehen und<br />
▪ Studium und Praxis miteinander verbinden möchten<br />
Eine Vorbildung in einem pädagogisch affinen Berufsfeld ist nicht erforderlich.<br />
Das Bachelorstudium umfasst einen Workload von 210 ECTS-Punkten. Nach erfolgreichem Abschluss<br />
wird der international anerkannte akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. Für Interessierte<br />
eröffnet er die Möglichkeit eines anschließenden Masterstudiums.<br />
Studienablauf<br />
Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Die Dualität des Studiengangs wird durch die Verbindung<br />
des Lernortes Hochschule mit dem Lernort Praxis hergestellt. Die Studierenden legen der Hochschule<br />
spätestens nach Abschluss des dritten Studienhalbjahres einen Arbeits- oder Praktikumsvertrag<br />
im Umfang von mindestens 19,5 Wochenarbeitsstunden vor, die parallel zum Studium abgeleistet<br />
werden müssen (Studienbegleitende Praxissegmente).<br />
Für das vierte Fachsemester ist ein Einsatz über 39 Wochenstunden nachzuweisen. Das berufspraktische<br />
Studienhalbjahr wird durch praxisbegleitende Veranstaltungen seitens der Hochschule ergänzt.<br />
Das Absolvieren der Praxissegmente sowie des berufspraktischen Studienhalbjahres sind die Voraussetzungen<br />
für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge nach SoAnG (Gesetz zur staatlichen<br />
Anerkennung von Sozialarbeitern sowie Sozialpädagogen des Landes Rheinland-Pfalz).<br />
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