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7.500-ste Besucherin im Hebelhaus in Hausen begrüßt

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<strong>Hausen</strong>er Woche<br />

2<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Die näch<strong>ste</strong>n Term<strong>in</strong>e der Sachbearbeitung Rentenversicherung,<br />

Rathaus, Z<strong>im</strong>mer 2:<br />

Juli: Dienstag, 31.7.2012<br />

August: Dienstag, 28.08.2012<br />

September: Dienstag, 25.09.2012<br />

Oktober: Dienstag, 23.10.2012<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Hausen</strong> <strong>im</strong> Wiesental<br />

Satzung<br />

über die Aufhebung der Sanierungssatzung des Sanierungsgebietes<br />

„Bergwerk”<br />

Aufgrund von § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung für Baden-Württemberg (GemO) <strong>in</strong> ihrer derzeit<br />

gültigen Fassung und von § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er derzeit gültigen Fassung<br />

hat der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Hausen</strong> <strong>im</strong> Wiesental <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 24.07.2012<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Aufhebung<br />

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bergwerk” der Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Hausen</strong> <strong>im</strong> Wiesental vom 11.03.2003 <strong>in</strong> der derzeit gültigen Fassung wird hiermit aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />

<strong>Hausen</strong> <strong>im</strong> Wiesental, den 27.7.2012<br />

Mart<strong>in</strong> Bühler, Bürgermei<strong>ste</strong>r<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

E<strong>in</strong>e etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Geme<strong>in</strong>deordnung für<br />

Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO be<strong>im</strong> Zustandekommen dieser<br />

Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht<br />

worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden s<strong>in</strong>d.<br />

Bitte melden Sie sich bei Bedarf<br />

telefonisch<br />

Durchwahl, Tel. 07622 6873/21 oder 23.<br />

28/12

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