Bedingungen zu den Verträgen (694 KB PDF) - MAN Truck & Bus
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FIRMA<br />
VERTRAG<br />
II <strong>Bedingungen</strong> <strong>zu</strong>m Vertrag über Kraft- und Schmierstofflieferungen<br />
II<br />
<strong>Bedingungen</strong> <strong>zu</strong>m Vertrag über Kraft- und Schmierstofflieferungen<br />
1. Lieferungen und Leistungen<br />
Die VWL liefert an <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> während der Laufzeit dieses Vertrages Kraft- und Schmierstoffe und tankstellenübliche<br />
Waren und Dienstleistungen (nachstehend als Lieferungen und Leistungen bezeichnet). Der Kunde ist ermächtigt<br />
und verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen im Namen und für Rechnung von VWL im Inland <strong>zu</strong> beziehen.<br />
Der Be<strong>zu</strong>g der Lieferungen und Leistungen im Ausland erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 8 dieses Vertrages.<br />
Fahrzeuge, für die die Lieferungen und Leistungen in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> sollen, gibt der Kunde der VWL<br />
einen Monat vor Lieferungsbeginn an. Der Kunde teilt da<strong>zu</strong> der VWL mit, welcher Leistungsbedarf besteht. Die Einbeziehung<br />
der Fahrzeuge in <strong>den</strong> Vertrag erfolgt durch gesonderte Bestätigung durch die VWL.<br />
2. Empfang der Lieferungen und Leistungen<br />
Der Kunde oder dessen Bevollmächtigter ist legitimiert, Lieferungen und Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung<br />
im Namen und für Rechnung der VWL bei dem vereinbarten Akzeptanzstellennetz in Empfang <strong>zu</strong> nehmen.<br />
3. Haftung und Sachmängelansprüche<br />
Die VWL haftet nicht bei Auftreten von Versorgungsschwierigkeiten. Leistungsstörungen aus der Lieferung oder Leistung,<br />
insbesondere wegen Sachmängeln, sind gegenüber der VWL auf der Grundlage des BGB geltend <strong>zu</strong> machen.<br />
4. Reporting<br />
Die VWL stellt dem Kun<strong>den</strong> auf Wunsch und nach entsprechender Vereinbarung die erfassten Daten, Auswertungen<br />
über Verbräuche und Kosten der Fahrzeuge, für die die Lieferungen oder Leistungen bezogen wur<strong>den</strong>, <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />
Der Kunde weist seine Fahrer an, <strong>den</strong> Kilometerstand bei Leistungsbe<strong>zu</strong>g korrekt ein<strong>zu</strong>geben. Fehlen Angaben <strong>zu</strong>m<br />
Kilometerstand, wird das Reporting ausgehend vom letzten bekannten Kilometerstand erstellt.<br />
Der Kunde hat seine Fahrer (Bevollmächtigte) entsprechend § 33 BDSG darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass die VWL die im Reporting<br />
erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet und speichert. Sollten Einwilligungserklärungen der<br />
Fahrer erforderlich wer<strong>den</strong>, wird der Kunde diese von <strong>den</strong> Fahrern einholen und der VWL <strong>zu</strong>r Verfügung stellen.<br />
5. Änderung der Firmierung/weitere Gesellschaften des Kun<strong>den</strong><br />
Der Kunde ist verpflichtet, VWL Änderungen der Firmierung, der Adresse oder seiner Bankverbindung unverzüglich<br />
mit<strong>zu</strong>teilen.<br />
Der Kunde kann mit Zustimmung der VWL weitere mehrheitlich <strong>zu</strong>m Konzern oder <strong>zu</strong>r Unternehmensgruppe <strong>zu</strong>gehörige<br />
Gesellschaften in <strong>den</strong> vorliegen<strong>den</strong> Vertrag eintreten und mit Tankkarten ausstatten lassen. Der Kunde sichert<br />
für diese Fälle <strong>zu</strong>, <strong>den</strong> vorliegen<strong>den</strong> Vertrag auch mit Wirkung für die mit ihm verbun<strong>den</strong>en Unternehmen schließen<br />
<strong>zu</strong> dürfen.<br />
6. Zahlungsabwicklung/Übereignung der Lieferungen und Leistungen<br />
VWL bezieht die Lieferungen und Leistungen aufgrund eines Liefervertrages mit dem Kartenherausgeber, bevor diese<br />
dem Kun<strong>den</strong> übertragen bzw. übereignet wer<strong>den</strong> können. Zu diesem Zweck stellt der Kartenherausgeber der VWL<br />
Tankkarten (hier die Co-branded DKV <strong>MAN</strong> ServiceCard) <strong>zu</strong>r Verfügung, die dem Kun<strong>den</strong> im Inland <strong>zu</strong>m Abruf der<br />
Lieferungen und Leistungen im Namen und für Rechnung der VWL berechtigen. Der Leistungsbe<strong>zu</strong>g im Ausland ist<br />
in Ziffer 8 dieses Vertrages geregelt. Durch die Tankkarte wer<strong>den</strong> der bargeldlose Be<strong>zu</strong>g der Lieferungen und Leistungen<br />
sowie eine rationelle, beleglose Verarbeitung der Zahlungsvorgänge ermöglicht.<br />
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