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Bedingungen zu den Verträgen (694 KB PDF) - MAN Truck & Bus

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FIRMA<br />

VERTRAG<br />

II <strong>Bedingungen</strong> <strong>zu</strong>m Vertrag über Kraft- und Schmierstofflieferungen<br />

II<br />

<strong>Bedingungen</strong> <strong>zu</strong>m Vertrag über Kraft- und Schmierstofflieferungen<br />

1. Lieferungen und Leistungen<br />

Die VWL liefert an <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> während der Laufzeit dieses Vertrages Kraft- und Schmierstoffe und tankstellenübliche<br />

Waren und Dienstleistungen (nachstehend als Lieferungen und Leistungen bezeichnet). Der Kunde ist ermächtigt<br />

und verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen im Namen und für Rechnung von VWL im Inland <strong>zu</strong> beziehen.<br />

Der Be<strong>zu</strong>g der Lieferungen und Leistungen im Ausland erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 8 dieses Vertrages.<br />

Fahrzeuge, für die die Lieferungen und Leistungen in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> sollen, gibt der Kunde der VWL<br />

einen Monat vor Lieferungsbeginn an. Der Kunde teilt da<strong>zu</strong> der VWL mit, welcher Leistungsbedarf besteht. Die Einbeziehung<br />

der Fahrzeuge in <strong>den</strong> Vertrag erfolgt durch gesonderte Bestätigung durch die VWL.<br />

2. Empfang der Lieferungen und Leistungen<br />

Der Kunde oder dessen Bevollmächtigter ist legitimiert, Lieferungen und Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung<br />

im Namen und für Rechnung der VWL bei dem vereinbarten Akzeptanzstellennetz in Empfang <strong>zu</strong> nehmen.<br />

3. Haftung und Sachmängelansprüche<br />

Die VWL haftet nicht bei Auftreten von Versorgungsschwierigkeiten. Leistungsstörungen aus der Lieferung oder Leistung,<br />

insbesondere wegen Sachmängeln, sind gegenüber der VWL auf der Grundlage des BGB geltend <strong>zu</strong> machen.<br />

4. Reporting<br />

Die VWL stellt dem Kun<strong>den</strong> auf Wunsch und nach entsprechender Vereinbarung die erfassten Daten, Auswertungen<br />

über Verbräuche und Kosten der Fahrzeuge, für die die Lieferungen oder Leistungen bezogen wur<strong>den</strong>, <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Der Kunde weist seine Fahrer an, <strong>den</strong> Kilometerstand bei Leistungsbe<strong>zu</strong>g korrekt ein<strong>zu</strong>geben. Fehlen Angaben <strong>zu</strong>m<br />

Kilometerstand, wird das Reporting ausgehend vom letzten bekannten Kilometerstand erstellt.<br />

Der Kunde hat seine Fahrer (Bevollmächtigte) entsprechend § 33 BDSG darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass die VWL die im Reporting<br />

erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet und speichert. Sollten Einwilligungserklärungen der<br />

Fahrer erforderlich wer<strong>den</strong>, wird der Kunde diese von <strong>den</strong> Fahrern einholen und der VWL <strong>zu</strong>r Verfügung stellen.<br />

5. Änderung der Firmierung/weitere Gesellschaften des Kun<strong>den</strong><br />

Der Kunde ist verpflichtet, VWL Änderungen der Firmierung, der Adresse oder seiner Bankverbindung unverzüglich<br />

mit<strong>zu</strong>teilen.<br />

Der Kunde kann mit Zustimmung der VWL weitere mehrheitlich <strong>zu</strong>m Konzern oder <strong>zu</strong>r Unternehmensgruppe <strong>zu</strong>gehörige<br />

Gesellschaften in <strong>den</strong> vorliegen<strong>den</strong> Vertrag eintreten und mit Tankkarten ausstatten lassen. Der Kunde sichert<br />

für diese Fälle <strong>zu</strong>, <strong>den</strong> vorliegen<strong>den</strong> Vertrag auch mit Wirkung für die mit ihm verbun<strong>den</strong>en Unternehmen schließen<br />

<strong>zu</strong> dürfen.<br />

6. Zahlungsabwicklung/Übereignung der Lieferungen und Leistungen<br />

VWL bezieht die Lieferungen und Leistungen aufgrund eines Liefervertrages mit dem Kartenherausgeber, bevor diese<br />

dem Kun<strong>den</strong> übertragen bzw. übereignet wer<strong>den</strong> können. Zu diesem Zweck stellt der Kartenherausgeber der VWL<br />

Tankkarten (hier die Co-branded DKV <strong>MAN</strong> ServiceCard) <strong>zu</strong>r Verfügung, die dem Kun<strong>den</strong> im Inland <strong>zu</strong>m Abruf der<br />

Lieferungen und Leistungen im Namen und für Rechnung der VWL berechtigen. Der Leistungsbe<strong>zu</strong>g im Ausland ist<br />

in Ziffer 8 dieses Vertrages geregelt. Durch die Tankkarte wer<strong>den</strong> der bargeldlose Be<strong>zu</strong>g der Lieferungen und Leistungen<br />

sowie eine rationelle, beleglose Verarbeitung der Zahlungsvorgänge ermöglicht.<br />

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