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Leitfaden Praxisarbeit (Modulabschluss eidg ... - ICT-Berufsbildung

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Praxisarbeit</strong><br />

(<strong>Modulabschluss</strong> <strong>eidg</strong>. Diplom Informatikerin / Informatiker)<br />

1Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung<br />

Zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung auf Diplomstufe gehören<br />

zwei Modulabschlüsse, davon einer in Form einer <strong>Praxisarbeit</strong>.<br />

Die Zulassung zur Abschlussprüfung für den Erwerb des <strong>eidg</strong>enössisch geschützten<br />

Titels «Diplomierte Informatikerin/Diplomierter Informatiker» setzt voraus, dass die<br />

Kandidatinnen und Kandidaten über die zwei erforderlichen Modulabschlüsse bzw.<br />

Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen (Prüfungsordnung über die Höhere<br />

Fachprüfung Informatikerin / Informatiker, Ziffer 3.32).<br />

Bei einem dieser Modulabschlüsse handelt es sich um eine sog. «<strong>Praxisarbeit</strong>».<br />

Ob der <strong>Modulabschluss</strong> direkt bei <strong>ICT</strong>-BERUFSBILDUNG gemacht wird oder bei einem<br />

von <strong>ICT</strong>-BERUFSBILDUNG akkreditierten Anbieter, ist unerheblich ( vgl. nachfolgend<br />

Punkt 10).<br />

2<strong>Praxisarbeit</strong><br />

Die <strong>Praxisarbeit</strong> setzt sich zusammen aus einer schriftlichen Arbeit und einem<br />

mündlichen Fachgespräch.<br />

Die <strong>Praxisarbeit</strong> hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil, weil von<br />

Absolventinnen und Absolventen des <strong>eidg</strong>. Diploms verlangt wird, dass sie sowohl<br />

schriftlich als auch mündlich kompetent sind. Damit wird dem Anliegen Rechnung<br />

getragen, dass Kompetenz in der Regel aus Sach-, Methoden-, Sozial- und<br />

Selbstkompetenz besteht und möglichst ganzheitlich nachzuweisen ist.<br />

3Zweck<br />

Zweck der <strong>Praxisarbeit</strong> ist der Kompetenznachweis in der gewählten Fachrichtung<br />

«Business Solutions» oder «Service & Technology Solutions».<br />

In der <strong>Praxisarbeit</strong> sollen die Kandidatinnen und Kandidaten sowohl in schriftlicher<br />

Form als auch mündlich nachweisen, dass sie in ihrer beruflichen Praxis über die<br />

geforderten Kompetenzen im Fachrichtungsteil verfügen.<br />

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