Leitfaden Praxisarbeit (Modulabschluss eidg ... - ICT-Berufsbildung
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<strong>Leitfaden</strong> <strong>Praxisarbeit</strong><br />
(<strong>Modulabschluss</strong> <strong>eidg</strong>. Diplom Informatikerin / Informatiker)<br />
1Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung<br />
Zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung auf Diplomstufe gehören<br />
zwei Modulabschlüsse, davon einer in Form einer <strong>Praxisarbeit</strong>.<br />
Die Zulassung zur Abschlussprüfung für den Erwerb des <strong>eidg</strong>enössisch geschützten<br />
Titels «Diplomierte Informatikerin/Diplomierter Informatiker» setzt voraus, dass die<br />
Kandidatinnen und Kandidaten über die zwei erforderlichen Modulabschlüsse bzw.<br />
Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen (Prüfungsordnung über die Höhere<br />
Fachprüfung Informatikerin / Informatiker, Ziffer 3.32).<br />
Bei einem dieser Modulabschlüsse handelt es sich um eine sog. «<strong>Praxisarbeit</strong>».<br />
Ob der <strong>Modulabschluss</strong> direkt bei <strong>ICT</strong>-BERUFSBILDUNG gemacht wird oder bei einem<br />
von <strong>ICT</strong>-BERUFSBILDUNG akkreditierten Anbieter, ist unerheblich ( vgl. nachfolgend<br />
Punkt 10).<br />
2<strong>Praxisarbeit</strong><br />
Die <strong>Praxisarbeit</strong> setzt sich zusammen aus einer schriftlichen Arbeit und einem<br />
mündlichen Fachgespräch.<br />
Die <strong>Praxisarbeit</strong> hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil, weil von<br />
Absolventinnen und Absolventen des <strong>eidg</strong>. Diploms verlangt wird, dass sie sowohl<br />
schriftlich als auch mündlich kompetent sind. Damit wird dem Anliegen Rechnung<br />
getragen, dass Kompetenz in der Regel aus Sach-, Methoden-, Sozial- und<br />
Selbstkompetenz besteht und möglichst ganzheitlich nachzuweisen ist.<br />
3Zweck<br />
Zweck der <strong>Praxisarbeit</strong> ist der Kompetenznachweis in der gewählten Fachrichtung<br />
«Business Solutions» oder «Service & Technology Solutions».<br />
In der <strong>Praxisarbeit</strong> sollen die Kandidatinnen und Kandidaten sowohl in schriftlicher<br />
Form als auch mündlich nachweisen, dass sie in ihrer beruflichen Praxis über die<br />
geforderten Kompetenzen im Fachrichtungsteil verfügen.<br />
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