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4. Gemeinderatsprotokoll (305 KB) - .PDF - Gemeinde Oetz

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5) Anschaffung eines zusätzlichen EDV-Arbeitsplatzes im <strong>Gemeinde</strong>amt:<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Stelle des Amtsleiters neu ausgeschrieben wird. Dadurch<br />

muss für den Lehrling ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden. Die Firma Kufgem<br />

unterbreitete folgendes Angebot:<br />

Hardware € 863,50<br />

Software/Lizenzen € 453,61<br />

Installation/Schulung € 521,65<br />

Summe Netto € 1.838,76<br />

MwSt. 20 % € 367,75<br />

Summe Brutto € 2.206,51<br />

Der Vorsitzende berichtet weiter, dass es keine andere Möglichkeit gibt und dies nur über die<br />

Kufgem angeschafft werden kann. Erfahrungen haben gezeigt, dass es ansonsten zu Problemen<br />

kommen könnte.<br />

GV Dr. Alois Amprosi findet den Preis für Installation/Schulung ziemlich hoch und fragt, ob dies<br />

notwendig ist. Weiters ist er der Meinung, dass die Installation beim Kauf der Software<br />

inbegriffen sein müsste. Der Vorsitzende antwortet, dass der Teil Installation/Schulung<br />

mitbestellt werden muss und die Angebotssumme bereits nachverhandelt wurde.<br />

GR Otto Liebhart merkt an, dass die Möglichkeit besteht, EDV-Geräte zu mieten. Die laufenden<br />

Kosten müssten eruiert werden. Der Vorsitzende sagt dazu, dass erst vor ein paar Jahren neue<br />

PCs angeschafft wurden. Er befürwortet ebenfalls, ein Leasingangebot inkl. der laufenden Kosten<br />

erstellen zu lassen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, ein Leasingangebot einzuholen und diesen<br />

Tagesordnungspunkt bis zu nächsten GR-Sitzung zu vertagen.<br />

6) Beschluss über die Auflage des Entwurfes zur 2. Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes<br />

214A16E18 betreffend der Gp. 401/10 KG <strong>Oetz</strong> (Siedlung Entbruck):<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass es sich hier um das neu erworbene Grundstück der Familie<br />

Schlaier handelt und bereits ein Bebauungsplan vorliegt. Demnach dürfen im Siedlungsgebiet nur<br />

zwei oberirdische Geschoße errichtet werden. Da jedoch 3 Wohneinheiten und somit noch ein<br />

Geschoß geplant sind, bedarf es einer Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes. Dieses<br />

Vorhaben wurde mit den Nachbarn abgeklärt.<br />

Im Zuge dieser Bebauungsplanänderung erläutert der Vorsitzende den neuen GR nochmals genau<br />

den Aufbau eines Bebauungsplanes.<br />

GR Andreas Perberschlager ist der Meinung, dass nur 2 Wohnungen geplant sind worauf der<br />

Vorsitzende antwortet, dass immer von 3 Wohnungen die Rede war.<br />

GR Sandro Cagol schlägt vor, die Änderung des Bebauungsplanes für die restlichen Grundstücke<br />

gleich mit durchzuführen. Der Vorsitzende findet dies nicht sinnvoll, da nur mehr zwei Bauplätze<br />

zur Verfügung stehen und bei weiteren Änderungen doch wieder eine Änderung des<br />

Bebauungsplanes beschlossen werden muss.<br />

<strong>4.</strong> GR-Sitzung 29.0<strong>4.</strong>2010 3

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