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6. Gemeinderatsprotokoll (250 KB) - .PDF - Gemeinde Oetz

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Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:7a) Vergabe der Planungsarbeiten betreffend „Leitsystem OETZ“;7b) Austausch Leuchtmittel bei Weihnachtsbeleuchtung;Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, diese Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen.2) Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 09.10.2008:Gegen das Sitzungsprotokoll vom 09.10.2008 bestehen keine Einwände. Sodann wird diesesgenehmigt und unterfertigt.3) Beschlussfassung betreffend Grund- bzw. Wegumlegung im Bereich Stecher Franz Alois /Habichen:Der Vorsitzende verweist auf die GR-Sitzung vom 09.10.2008, wo dieser Tagesordnungspunktbereits besprochen wurde. Im überarbeiteten Vermessungsplan, welcher vom Vorsitzendenmittels PowerPoint-Präsentation gezeigt wird, hat man das öffentliche Gut in Richtung Nordostbis hinter die Einfahrt zum Wohnhaus Singer durchgezogen. Somit verläuft nun das öffentlicheGut vom Wohnhaus Hermann Riml bis einschließlich Einfahrt Singer/Auffahrt Neumann.Weiters wurde der 1,5 m breite Gehweg, welcher aus Richtung Norden (Habicherhof) kommt,zwischen dem landwirtschaftlichen Gebäude von Herrn Stecher Franz Alois und dem Grundstückvon Herrn Singer Peter mit dem neu ausgewiesenen öffentlichen Weg verbunden. Dereingetragene Gehweg, welcher vor dem Wohnhaus Stecher Franz Alois vorbeiläuft, kann somitgelöscht werden.Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> entstehen bei diesen Grundstücksänderungen keinerlei Kosten.Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, der vorgelegten Vermessung von DI Guttnerzuzustimmen und die neue Grundstückssituation grundbücherlich einzutragen.4) Behandlung des Mietvertrages zwischen Frau Reinkenhof und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> betreffend„Fischerhaus“ am Piburger See:Der Vorsitzende bringt dem GR eine ausgearbeitete Projektbeschreibung derSchutzgebietsbetreuerin Mag. Kathrin Amprosi zur Kenntnis. Diese beabsichtigt, auf der Gp.470/6, auf der derzeit ein altes Fischerhäusl steht, ein Freilandlabor zu errichten. Eigentümerdieses Grundstückes ist Frau Nemesia Reinkenhof. Die Baufirma Leitner stellte eineKostenschätzung zusammen, die € 17.472,-- brutto beträgt. Diese Kosten würden laut Aussagevon Frau Mag. Amprosi von der Kulturabteilung des Landes übernommen werden. FrauReinkenhof bietet der <strong>Gemeinde</strong> das Grundstück für eine Dauer von 30 Jahren zum Pachtpreisvon € 1.500,-- netto pro Jahr (indexiert) an. Der Mietvertrag (Entwurf) von Herrn RechtsanwaltDr. Heis wird dem GR vorgetragen. Die <strong>Gemeinde</strong> hätte die Möglichkeit, das Pachtverhältnis mitEnde eines jeden Jahres zu kündigen, Frau Reinkenhof verzichtet auf ihr Kündigungsrecht.Voraussetzung für das Zustandekommen dieses Pachtverhältnisses wäre, dass für FrauReinkenhof im Bereich des Fischerhäusls eine Bootsanlegestelle errichtet wird. Die Kosten desMietvertrages müssten von der <strong>Gemeinde</strong> übernommen werden.GV Siegfried Seelos meldet sich zu Wort und meint, dass seiner Meinung nach das öffentlicheInteresse dafür nicht gegeben ist. Auch wenn die Kulturabetilung die Kosten von € 17.000,--übernehmen würde, müssten die laufenden Kosten und die Betreuung dennoch von der<strong>Gemeinde</strong> finanziert werden. Des Weiteren findet er das Fischerhäusl für Schulklassen viel zuklein und die Gefahr, dass ein Schüler in den Bach oder See stürzt, viel zu groß.<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 2


Vizebürgermeister Ing. Mathias Speckle erscheint der Pachtzins viel zu teuer. Er kommt auf dasThema Naturpark Ötztal zu sprechen. Der Beschluss bezüglich Infopoint, WC-Anlage, etc.wurde noch nicht gefasst, er meint, dass man diesbezüglich abwarten sollte.GV Siegfried Seelos fragt an, ob der geplante Holzsteg naturschutzrechtlich bewilligt werdenwürde. Der Vorsitzende antwortet darauf, dass mann eine Genehmigung sicherlich erhaltenwürde, wenn man den Steg in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde errichten würde.GR Josef Haid erkundigt sich bezüglich dem genauen Grenzverlauf Achstürze undNaturschutzgebiet. Der Vorsitzende teilt daraufhin mit, dass er für die nächste GR-Sitzung einenTIRIS-Ausdruck mit dem eingezeichneten Grenzverlauf mitbringen wird.GR Ewald Schmid ist im Mietvertrag ein Fehler aufgefallen. Der Pachtzins beträgt jährlich €1.500,-- nicht monatlich.GR Andreas Perberschlager findet den Pachtpreis ebenfalls zu teuer und meint, dass hierVorsicht geboten ist, dass kein privater Badebereich entstehen sollte.Nach einer kurzen Diskussion wird zur Beschlussfassung übergegangen:Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, auf die weitere Vorgehensweise bezüglich desZusammenschlusses des Naturpark Ötztal abzuwarten. Weiters sollten die Vorhaben WC-Anlage beim Piburger See, Infopoint usw. gemeinsam begutachtet und anschließend einegesamtheitliche Lösung angestrebt werden.5) Grundsatzdiskussion betreffend Umbau Volksschule und Kindergarten Ötzerau:Der Vorsitzende bringt dem GR die Entwicklung der Kinderzahlen in Ötzerau(Jahrgangsabgrenzung 01.09. bis 31.08. zur Kenntnis:1999/2000* 12000/2001* 132001/2002* 5 *bereits eingeschult bzw. ab Sept. 082002/2003 42003/2004 102004/2005 52005/2006 42006/2007 62007/2008 822 Schüler bis 45 Schüler: 2 Klassenab 45 Schüler:3 KlassenBevölkerung Ötzerau: 1996 - 476 Personen 2008 - 497 Personen (Zuwachs 21)Bevölkerung <strong>Oetz</strong>: 1996 - 1.699 Personen 2008 - 1.752 Personen (Zuwachs 53)Im Anschluss zeigt der Vorsitzende an Hand eines Planes die derzeitige Raumaufteilung bei derSchule, dem Kindergarten sowie den Wohnungen. Wegen Platzmangel müssen die Erstklässlerder VS Ötzerau im heurigen Schuljahr ein Mal die Woche nach <strong>Oetz</strong> zum Turnunterricht, da imGymnastikraum viel zu wenig Platz herrscht. Der Kindergarten besteht aus nur einem Raum, seit2007 besucht ein Integrationskind den Kindergarten und es gibt keine Möglichkeit, dieses Kind<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 3


kurzzeitig von der restlichen Gruppe zu trennen, wie dies normal vorgesehen wäre. Für dieKindergartenleiterin ist keine Büroräumlichkeit vorhanden, sodass es schon vorgekommen ist,dass Sitzungen in der Garderobe abgehalten werden mussten.Baubeginn wäre Februar 2009 in den Semesterferien. Dies hätte den Vorteil, dass die Baupreiseim Gegensatz zum Herbst günstiger wären, da Firmen vor allem im Frühjahr eine sehr schlechteAuslastung haben. In der Volksschule <strong>Oetz</strong> wären 2 Räume für die <strong>Oetz</strong>erauer Schüler und imKindergarten <strong>Oetz</strong> 1 Gruppenraum für die Kindergartenkinder frei. Auch der Transport würdekeine Schwierigkeiten bereiten, da der Stundenplan untereinander abgestimmt wäre.Geschätzte Baukosten Netto:€ 500.000,-- (ohne Einrichtung und Nebenkosten)Es sind zwei Angebote im <strong>Gemeinde</strong>amt eingelangt:1. Angebot RST – Planung und Bauleitung: Gesamthonorar brutto € 41.160,--2. Angebot Krassnitzer & Singer: Gesamthonorar brutto € 50.700,--Architekt DI Hanno Parth hat von einer Angebotslegung abgesehen.Das Land hat eine Bedarfszuweisung in der Höhe von € 150.000,-- bereits zugesagt, aus demSchulbaufond gibt es Förderungen für Schulumbauten in der Höhe von ca. 23 %.GR Andreas Perberschlager erkundigt sich, was mit den Wohnungen passiert. Der Vorsitzendegibt zur Antwort, dass die kleine Wohnung wegfällt und in den Schulbau mit eingebunden unddie große Wohnung mit Wohnbauförderungsmitteln saniert werden würde.Der Vorsitzende berichtet über eine balidge Zusammenkunft des Bauausschusses, damit raschgehandelt werden kann und bis Weihnachten die Entwürfe vorliegen. Er wird mit demPlanungsbüro RST noch nachverhandeln und die Preise im Bauausschuss bekannt geben.Da keine weiteren Wortmeldungen mehr folgen wird zur Beschlussfassung übergegangen:Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, die vorgeschlagene Vorgehensweise umzusetzen.Weiters wird beschlossen, dass der Planungs- und Bauleitungsauftrag an das PlanungsbüroRST vergeben wird.6) Grundsatzdiskussion betreffend der Bebauungsrichtlinien der Grundstücke „Am Stein“:Der Vorsitzende berichtet, dass immer wieder Anfragen betreffend der 5 Grundstücke „AmStein“ bezüglich der möglichen Bebauung gestellt werden (betroffene Grundstücke Gp. 1057/1,1057/2, 1052, 1045/1, 1045/5). Aufgrund der Größe der Grundstücke wäre bei allen eineBebauung mit einer Wohnanlage möglich. Jedoch hat man bereits in der Vergangenheit diesesAnsinnen (damals auf der Gp. 1052) aufgrund der verkehrstechnisch sehr ungünstigen Situationabgelehnt. Als Diskussionsgrundlage wurde vom Vorsitzenden eine raumplanungsfachlicheStellungnahme an DI Reinhard Falch in Auftrag gegeben. Diese Stellungnahme erfolgte inAbsprache mit DI Mayer Gerhard – Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Raumordnung.und wird dem GR wie folgt vorgetragen:Raumplanungsfachliche Stellungnahme zur möglichen Bebauung der noch unbebautenGrundflächen westlich des Friedhofes vom 14.11.2008Im Siedlungsbereich westlich des Friedhofes von Ötz sind 5 Grundstücke bzw. Teile vonGrundstücken im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet, aber derzeit nochunbebaut. Es sind dies die Grundstücke:<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 4


Gp. 1052, Eigentümer Peter BaumannGp. 1057/2, Eigentümer Mag. Dr. Beatrix Kuen und Claudia Regensburger-Kuen je zur HälfteGp. 1057/1, Eigentümer Elmar Kaufmann und Doris Zwischenbrugger je zur HälfteTeilfläche der Gp. 1045/1, Eigentümer Mag. Angelika Schwarz-OrtnerTeilfläche der Gp. 1045/5, Eigentümer Anton SchwarzIm örtlichen Raumordnungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> Ötz wurde für diesen Bereich mit dem ZählerW06 folgende Festlegung getroffen:„Vorwiegende Wohnnutzung für den unmittelbaren Bedarf mit überwiegend freistehenderBebauung, wobei die Baulandreserven erst nach Sicherstellung einer zweckmäßigenverkehrsmäßigen und ordnungsgemäßen abwassertechnischen Erschließung durch einenBebauungsplan freigegeben werden dürfen.“Im Hinblick auf die erfoderliche Wasserver- und Abwasserentsorgung wurden diegegenständlichen Grundstücke laut Auskunft der <strong>Gemeinde</strong> inzwischen durch dieGrundeigentümer selbst erschlossen.Die Grundstücke Gp. 1045/1 und 1045/5 sind derzeit ohne rechtlich gesicherte Zufahrt. DieErschließung müsste ausgehend vom öffentlichen Weg, Gp. 2970 über die Privatgrundstücke, Gp.1045/2 und 1045/8 erfolgen.Das Grundstück 1057/1 ist derzeit ebenfalls ohne rechtlich gesicherte Zufahrt und kann nur imZusammenhang mit der Gp. 1057/2 erschlossen werden. Die Gp. 1057/2 grenzt zwar unmittelbaran die Wegparzelle Gp. 2789/2 an. Dieser Weg ist aber nicht für eine Baulanderschließungausgebaut und weist eine Steigung von über 20 % auf. Es liegt zwar bereits ein genereller Entwurfvon DI Hugo Knoll aus dem Jahr 2001 für den Ausbau der Erschließungsstraße vor, der eineAbsenkung im oberen Bereich und damit eine Abrückung von der nördlichen Grundgrenze sowieeine einspurige Befahrung in einer Straßenbreite von 3,30 m mit Ausweiche in der Mitte für dieBegegnung PKW-LKW vorsieht. Damit wird zwar die Steigung auf 18 % reduziert, einnotwendiger LKW-fähiger Umkehrplatz ist allerdings im Konzept nicht vorgesehen. Die Erzielunggeringerer Steigungsverhältnisse ist angesichts der Geländesituation und der bereits bestehendenBebauung nicht möglich und ein zweispuriger Ausbau aus Kostengründen nicht vertretbar. DieKosten für den beschränkten Ausbau der Erschließungsstraße für die beiden Grundstücke wurdenim Jahr 2001 bereits auf € 74.000 geschätzt. Daher wurde damals auch eine Kostenbeteiligungder privaten Grundeigentümer eingefordert. Grundsätzlich ist aus raumplanungsfachlicher Sichtfestzuhalten, dass das bereits rechtskräfrig gewidmete Bauland auf Grund der großen Steigungder Zufahrt und der vergleichsweise großen Kosten für die Erschließung von nur zweiGrundstücken eine geringe Baulandeignung aufweist und für eine dichtere Bebauung auf Grunddes damit verbundenen größeren Verkehrsaufkommens nicht geeignet ist. An und für sich ist ausraumplanungsfachlicher Sicht die Zweckmäßigkeit einer solchen Baulandwidmung in Frage zustellen.Für alle 4 Grundstücke besteht derzeit allerdings bereits ein rechtskräftiger allgemeinerBebauungsplan aus dem Jahr 2004, welcher nur die Festlegung einer Mindestbaudichte mit einerBaumassendichte von 0,80 sowie einer Straßenfluchtlinie entlang der Grenze des öffentlichenGutes enthält. Im Erläuterungsbericht ist jedoch festgelegt, dass vor der Freigabe für eineBebauung eine ausreichende Verkehrserschließung (Breite, geringere Neigungsverhältnisse alsder Bestand) zu klären und die Erfordernisse für Einsatz/Erhaltungsfahrzeuge(Wendemöglichkeit) zu berücksichtigen sind.<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 5


Das ebenfalls noch unbebaute Grundstück 1052 liegt keilförmig zwischen den öffentlichenErschließungsstraßen Gp. 2970 und 2789/2 und ist damit grundsätzlich gut erschlossen.Allerdings weist die Zufahrt über den Kirchweg bereits im unteren Bereich ausgehend von derZufahrt zur Hauptschule und in der Folge bis zur Kirche eine Steigung von ca. 17 % auf. DieseGegebenheit und die keilförmige Grundstücksform lassen daher aus raumplanungsfachlicherSicht auch für dieses Grundstück keine größere Bebauungsdichte zu.Auf Grund der Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept ist jedenfalls für alle 5 nochunbebauten Grundstücke ein ergänzender Bebauungsplan als Voraussetzung für deren Freigabefür eine Bebauung zu erstellen. In diesen Bebauungsplänen sind neben der Festlegung derStraßenfluchtlinien für die innere Erschließung und der Baufluchtlinien insbesondere auch dieBauweise und die Bauhöhen festzulegen. Darüber hinaus können und sollten auf Grund derproblematischen Verkehrssituation wohl auch ergänzende Festlegungen über die zulässigenmaximalen Baudichten getroffen werden. Dabei ist allerdings bei der Festlegung derBaumassendichte die Geländesituation zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine Kombinationmit der Bebauungsdichte vorzunehmen. Als Richtlinie sollte dabei eine frei stehendeEinfamilienhausbauweise, bei den größeren Grundstücken gegebenenfalls maximal in gekuppelterBauweise zugrunde gelegt werden.Voraussetzung für die Erstellung des ergänzenden Bebauungsplanes für die Grundstücke Gp.1045/1 und 1045/5 ist jedoch eine einvernehmliche Lösung im Sinne einer privatrechtlichgeregelten Zufahrt zu den Grundstücken mit Sicherstellung einer Umkehrmöglichkeit fürEinsatzfahrzeuge oder die Abtretung der erforderlichen Grundflächen für die Errichtung einesöffentlichen Weges mit öffentlichem LKW-fähigem Umkehrplatz. Im Bereich der Gpn. 1057/1 und1057/2 stellt der Ausbau des öffentlichen Weges und dessen Weiterführung bis zur Gp. 1057/1 miteinem öffentlichen LKW-fähigen Umkehrplatz aufbauend auf dem bereits vorliegenden aber nochzu ergänzenden generellen Entwurf und unter Zugrundelegung einer privatrechtlichenVereinbarung zur Kostenbeteiligung der privaten Grundeigentümer, wie bereits ursprünglicheingefordert, eine wesentliche Voraussetzung im Zusammenhang mit der Erstellung desergänzenden Bebauungsplanes und damit für die Freigabe der Bebauung dar. Im Bereich der Gp.1052 ist im Zusammenhang mit der Erstellung des ergänzenden Bebauungsplanes die rechtlicheund tatsächliche Sicherstellung einer ausreichenden Straßenbreite in diesem Bereich erforderlich.Wir hoffen mit der gegenständlichen Stellungnahme die Voraussetzungen für die Freigabe derbereits als Wohngebiet gewidmeten, aber noch unbebauten Grundstücke westlich des Friedhofesdargelegt zu haben.Da es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen gibt, wird zur Beschlussfassungübergegangen:Die vorgelegte raumplanungsfachliche Stellungnahme von DI Falch Reinhard wird vom<strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig beschlossen.7) Festsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben mit Wirksamkeit ab dem Haushaltsjahr2009:Da die Gebührenordnung teilweise überarbeitet bzw. ergänzt wurde ergeben sich folgendeÄnderungen zur Gebührenordnung aus dem Jahr 2007:- Pkt. 1), Pkt. 2), Pkt. 4) und Pkt. 6) wurden neu formuliert- Pkt. 9) wurde betreffend Gebühren für Urnengräber ergänzt- Pkt. 11) wurde im Sinne der Waldordnung 2005 angepasst- Pkt. 13) Erhöhung der Kanalanschlussgebühr von brutto € 4,70 auf € 4,83- Pkt. 14a) Ergänzung der Gebührenart (Altholz beschichtet, Reifen mit u. ohne Felge)<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 6


- Pkt. 14a), Pkt. 15), Pkt. 16) und Pkt. 17) neu in die Gebührenordnung aufgenommen- Pkt. 19) Ergänzung, dass Gebühren nur noch bis einschl. Jänner 2009 gültig sindSomit wurden mit Ausnahme der Kanalanschlussgebühr, die wie von der Landesregierungvorgegeben zu erhöhen ist, damit die <strong>Gemeinde</strong> in den Genuss der Fördergelder kommt, keineweitere Erhöhung, lediglich eine Überarbeitung bzw. Ergänzung, vorgenommen.1) Grundsteuer A von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit……. 500 v.H.des Steuermessbetrages gemäß § 15 (1) und (2) des Finanzausgleichsgesetzes1993, BGBl.Nr.30/1993 in der gültigen Fassung2) Grundsteuer B mit……. 500 v.H.des Steuermessbetrages gemäß § 15 (1) und (2) des Finanzausgleichsgesetzes1993, BGBl.Nr. 30/1993 in der gültigen Fassung. Ab einer Grundsteuerjahressummevon € 75,-- wird diese in Vierteljahresraten, Fälligkeit am 15.02., 15.05.,15.08. und 15.11. eingehoben.3) Vergnügungssteuer gemäß § 15 (3) Z. 1 des Finanzausgleichgesetzes 1993, BGBl.30/1993 und des Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982 LGBl.Nr.60/1982 in der jeweilsgültigen Fassung.Die Vergnügungssteuer wird in Form einer Pauschsteuer laut derVergnügungssteuerverordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> vom 21.11.1986 eingehoben.Zum Zwecke der Förderung des Fremdenverkehrs und der Veranstaltungen wird dieVergnügungssteuer (Kartensteuer) nicht eingehoben und nur mehr nach Pauschalsätzenverrechnet.4) Kommunalsteuer nach der Summe der Arbeitslöhne mit……. 3 v.H.des Messbetrages gemäß § 5 u. 9 d. Kommunalsteuergesetzes, BGBl. 819/19935) Hundesteuer wird nach der Hundesteuerverordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> vom 12.12.1978in der jeweils geltenden Fassung eingehoben.Für den ersten Hund werden jährlich…….. € 45,--für jeden weiteren Hund jährlich……. € 90,--eingehoben.Für Hunde, die als Wachhunde oder in Ausübung eines Erwerbes oder Berufes gehaltenwerden, beträgt die Abgabe jährlich je Hund……… € 45,--Für das Halten von Blindenführerhunden wird gemäß § 15 Abs. 3 Ziffer 2 FAG 2005 keineSteuer eingehoben.Rettungshunde werden auf Antrag befreit.6) Erschließungskostenbeitrag Der Beitrag zu den kosten der Verkehrserschließung(Erschließungskostenfaktor) wird gemäß § 7 Abs. 1 des Tiroler Verkehrsaufschließungsgesetzes,LGBl.Nr.22/1998 in der jeweils geltenden Fassungeingehoben.Mit Verordnung der Landesregierung, LGBl. 103/2001 wurde der Erschließungskostenfaktorfür die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> mit € 82,85 festgesetzt.Aufgrund dieser Verordnung beschließt der GR den Einheitssatz mit……. 3,5 v.H.des Erschließungskostenfaktors von € 82,85 (entspricht € 2,90 pro m³ und m²)nach § 19 der TBO für das Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> festzulegen.7) Marktgebühren Marktordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> lt. Beschluss vom 04.07.1997 und07.12.1998 in der jeweils geltenden Fassung wie folgt:<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 7


für einen Marktstand mit einer Länge von 1 – 8 Metern……. € 25,-- inkl. MwSt.für einen Marktstand mit einer Länge von 9 – 16 Metern……. € 45,-- inkl. MwSt.ab 17 Metern…….€ 70,-- inkl. MwSt.Zuschlag, wenn die Stände von der <strong>Gemeinde</strong> aufgestellt werden.. € 15,-- inkl. MwSt.Sofern Getränke entgeltlich ausgegeben werden, wird zurStandgebühr ein Zuschlag von 100 % eingehoben.8) FischereiDie Kosten für eine Fischereitageskarte betragen € 16,--9) Friedhof Friedhofsordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> vom 17.03.1989 und 20.09.1991 in derjeweils geltenden Fassung und Friedhofsgebührenordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> vom13.11.1992 in der jeweils geltenden Fassung wie folgt:für eine Grabstätte auf 10 Jahre (Erdgrab und Urnengrab)……. € 330,-- inkl. MwSt.Verlängerung auf 10 Jahre (Erdgrab und Urnengrab)……. € 330,-- inkl. MwSt.für das Öffnen und Schließen der Grabstätte (Erdgrab)……. € 525,-- inkl. MwSt.für das Öffnen und Schließen von Urnengräbern (Erdgrab)……. € 108,-- inkl. MwSt.10) KindergartengebührFür das 1. Kind monatlich…….Für jedes weitere Kind monatlich…….sofern die Kinder gemeinsam den Kindergarten besuchen.€ 20,-- inkl. MwSt.€ 10,-- inkl. MwSt.11) Waldaufseherumlage im Sinne der Tiroler Waldordnung gemäßLGBl.Nr. 55/2005, wie folgt:Folgende Kostenbeteiligungen werden festgesetzt:Im Wirtschaftswald wird vom Waldeigentümer....50 v.H.Im Schutzwald im Ertrag wird vom Waldeigentümer....15 v.H.Im Teilwald werden im Wirtschaftswald und im Schutzwald im Ertrag… 50 v.H.vom Teilwaldberechtigten eingehobenDer Gesamtbetrag der Umlage, der auf die einzelnen Waldeigentümerund Teilwaldberechtigten zugrunde gelegt werden darf, wird bis 01.04.eines jeden Jahres durch den GR festgelegt. Für die Vorschreibung undEinbringung findet die Bestimmung der Tiroler Landesabgabenordnung,LGBl.Nr. 34/1984 Anwendung.Die Waldbrandversicherung beträgt je ha……. € 1,5312) Wassergebühren nach der Wasserleitungsgebührenordnung der<strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> vom 01.01.1995 in der jeweils geltenden Fassung:Anschlussgebühr je m³ der BemessungsgrundlageLaufende Wassergebühr je m³ lt. WasserzählerstandLaufende Wassergebühr nach Pauschalsätzen€ 1,31 zzgl. 10% MwSt.€ 0,50 zzgl. 10% MwSt.€ 0,20 zzgl. 10% MwSt.Pauschalsätze:Normalausläufe 110 m³Wasserspülklosett 30 m³Badeeinrichtung 40 m³Für eine Person 36 m³Für ein Stück Großvieh 22 m³Für ein Stück Kleinvieh 15 m³<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 8


Die jährliche Mindestabnahme wird mit 30 m³ je eingebautem Wasserzähler(ausgenommen Gartenwasserzähler) festgesetzt.13) Kanalgebühren nach der Kanalgebührenordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> vom 01.01.1995und Tiroler Kanalisationsgesetz, LGBl.Nr. 40/1985 in der jeweils geltenden Fassung:Anschlussgebühr je m³ der BemessungsgrundlageLaufende Kanalgebühr je m³ lt. WasserzählerstandLaufende Kanalgebühr nach Pauschalsätzen€ 4,39 zzgl. 10% MwSt.€ 1,73 zzgl. 10% MwSt.€ 0,60 zzgl. 10% MwSt.Die Pauschalsätze richten sich nach Pkt. 11 - Wassergebühren.Die Mindestbemessungsgrundlage richtet sich Pkt. 11 - Mindestabnahme14) Abfallgebühren nach dem Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz und derAbfallgebührenordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> vom 28.11.2001 in der jeweilsgeltenden Fassung.14a) Variable Gebühren der AbfallbeseitigungGebührenart undEinheitRestmüllje 10 l Gesamtinhaltdes GefäßesBiomüllje 10 KilogrammSperrmüllje 10 KilogrammAltholz beschichtetje 10 KilogrammTierkadaver normalje KilogrammTierkadaver Risikoje KilogrammReifen mit Felgeje StückReifen ohne Felgeje StückAsphaltje TonneBodenaushubje TonneBauschuttje TonneGebührEuro nettoGebührEuro inkl. Ust.*)0,58 0,641,31 1,441,82 2,000,91 1,000,09 0,100,33 0,351,82 2,001,36 1,508,00 8,801,82 2,0014,00 15,40*) Es gilt die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer, derzeit 10 %.14b) Verkauf Deponieprodukte<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 9


Gebührenart undEinheitVerkauf Asphaltbruchje TonneVerkauf Kabelsandje TonneVerkauf Humusje TonneGebührEuro nettoGebührEuro inkl. Ust.**)8,33 10,005,83 7,008,75 10,50**) Es gilt die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer, derzeit 20 %.14c) Grundgebühren der Abfallbeseitigung1) PrivathaushalteAnzahlPersonenGebührEuro nettoGebührEuro inkl. Ust.*)1 29,10 32,012 49,50 54,453 66,90 73,594 82,00 90,205 95,00 104,506 106,00 116,607 114,70 126,178 122,10 134,319 126,00 138,6010 128,00 140,8011 128,00 140,80etc. 128,00 140,80Erhebungsstichtag für die Bemessung ist jeweils der 30.<strong>6.</strong>2) Gastronomie- SitzplätzeSitzplätzeGebührEuro nettoGebührEuro inkl. Ust.*)1 bis 75 218,00 239,8076 bis 150 436,00 479,60151 bis <strong>250</strong> 727,00 799,70ab <strong>250</strong> 1.017,00 1.118,702a) Für jenen Teil der Sitzplätze die im Freien liegen, wird der aliquote Gebührenanteil um50 % gesenkt.2b) Bei Betrieben, die nur 1 Saison pro Jahr geöffnet haben, wird die Gebühr um 50 %gesenkt. In diesem Fall kommt jedoch eine allfällige Reduktion gemäß 2a) nicht nurAnwendung.2c) Die Plätze von Speiseräumen für Hausgäste sind für die Gebührenbemessung ebenfallsheranzuziehen.Erhebungsstichtag für die Bemessung ist jeweils der 30.<strong>6.</strong>3) Beschäftigte (außerGastronomie)AnzahlBeschäftigteGebührEuro nettoGebührEuro inkl. Ust.*)<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 10


1 bis 5 30,00 33,006 bis 10 53,00 58,3011 bis 15 73,00 80,3016 bis 20 90,00 99,0021 bis 25 105,00 115,5026 bis 30 116,00 127,6031 bis 35 125,00 137,5036 bis 40 131,00 144,1041 bis 45 135,00 148,50je weitere 5 Mitarbeiter: Euro 4,00Erhebungsstichtag für die Bemessung ist jeweils der 30.<strong>6.</strong>4) Geschäftsflächen (m²)Gebühr je m²GebührEuro nettoErhebungsstichtag für die Bemessung ist jeweils der 30.<strong>6.</strong>5) FreizeitwohnsitzeGebührGebührFreizeitwohnsitzEuro nettoErhebungsstichtag für die Bemessung ist jeweils der 30.<strong>6.</strong>6) Nächtigungen fürBeherbergungs- undPrivatpensionenGebührNächtigungenGebührEuro nettoErhebungsstichtag für die Bemessung ist jeweils der 30.<strong>6.</strong>*) Es gilt die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer, derzeit 10 %.GebührEuro inkl. Ust.*)1,10 1,21GebührEuro inkl. Ust.*)32,00 35,20GebührEuro inkl. Ust.*)0,073 0,0815) Stundensatz für Leistungen der <strong>Gemeinde</strong>arbeiterDer Stundensatz für erbrachte Leistungen der <strong>Gemeinde</strong>arbeiterbeträgt…….€ 25,-- zzgl. 20% MwSt.Der Stundensatz für den Einsatz eines <strong>Gemeinde</strong>traktorsmit Hänger oder Frontlader beträgt (ohne Fahrer)……. € 25,-- zzgl. 20% MwSt.Der Stundensatz für den Verleih der Asphaltschneidmaschinebeträgt…….€ 15,-- zzgl. 20% MwSt.Der Stundensatz für den Verleih des Stampfersbeträgt…….€ 15,-- zzgl. 20% MwSt.16) Fotokopie, Ausdrucke und Faxgebührenje Fotokopie A4 schwarz……. € 0,25je Fotokopie A3 schwarz……. € 0,40je Ausdruck A4 schwarz……. € 0,25je Ausdruck A4 färbig……. € 0,50Haushaltsaussendungen mit 850 Stück A4 schwarz…… € 85,00Faxgebühren von Meldezetteln bei KFZ Anmeldungje gefaxtem Meldezettel....... € 1,50<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 11


17) Tarife für KultursaalnutzungNutzungsentgelte Einheimische Vereine1) Saalmiete für nur kulturelle Veranstaltungen € 110,00*2) Foyer und Küche € 75,00*3) Saalmiete Ballveranstaltungen (ohne Foyer/Küche) € 335,00*4) Pro Eintrittskarte (Ausnahme „freiwillige Spenden“)wenn jedoch der Betrag von Punkt 1 – 3 unterschrittenwird, muss der volle Betrag bezahlt werden. € 1,40*5) Kleine Proben bis 3 Stunden € 25,00*6) Große Proben über 3 Stunden € 40,00*Nutzungsentgelte Auswärtige Vereine und Privatveranstaltungen1) Saalmiete für kulturelle Veranstaltungen € 185,00*2) Saalmiete Ballveranstaltungen (ohne Foyer/Küche) € 360,00*3) Foyer und Küche € 100,00*4) Pro Eintrittskarte (Ausnahme „freiwillige Spenden“)wenn jedoch der Betrag von Punkt 1 – 2 unterschrittenwird, muss der volle Betrag bezahlt werden. € 1,40*Reinigung1) Kleine Reinigung Saal oder Foyer € 25,00*2) Mittlere Reinigung Saal oder Foyer € 35,00*3) Reinigung nach tatsächlichem Aufwand pro Stunde € 15,00*Allgemein1) Videobeamer für 2 Stunden € 10,00*2) jede weitere Stunde € 2,00*3) Aufstuhlen/Tische 240 Stühle/40 Tische € 110,00*4) mit Galerie 50 Stühle/9Tische € 50,00*5) Aufbau über 3 Stunden € 40,00*6) Abbau über 3 Stunden € 40,00*Kaution1) Kaution Foyer € 300,002) Kaution Saal € 300,003) Kaution Foyer und Saal € 500,00*) zzgl. der jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer, derzeit 20 %.18) Verkaufspreise für ArrondierungsflächenGrundstücksverkäufe von Arrondierungsflächen bis 50 m² lautGR- Beschluss vom 13.07.1990 und 28.02.2007 je Punkt……. € 5,--19) Gebühren Altenheim (gilt nur noch bis einschließlich Jänner 2009)Aufnahme nach privatrechtlicher Vereinbarungohne Betreuungsstufe je Tag € 25,89Betreuungsstufe I je Tag € 29,48Betreuungsstufe II je Tag € 32,84<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 12


Die Verpflegungskosten werden dem Verbraucherpreisindex angepasstVizebürgermeister Ing. Mathias Speckle schlägt vor, bezüglich Punkt 12 und 13 derGebührenordnung (Pauschalsätze) einen GR-Beschluss zu fassen, dass bis Ende 2009 in allennoch ausstehenden Gebäuden bzw. Wohnungen eigene Wasserzähler eingebaut werden müssen.Der Voristzende müsste abklären, ob dies möglich wäre.GR Josef Jäger erkundigt sich, ob für die Abhaltung von Platzkonzerten eine Kaution für denSaal „Ez“ bezahlt werden muss, was vom Voristzenden verneint wird. Es handelt sich hier umBallveranstaltungen oder privaten Feiern.GR Andreas Perberschlager erkundigt sich, wie viel der Theaterverein für die Saalbenützungzahlen muss. Der Vorsitzende antwortet, dass der Theaterverein von der Gebührenordnungausgenommen ist und es eine Sonderregelung mit GR-Beschluss gibt. Auch GR Josef Haidinteressiert sich dafür und möchte, dass der GR-Beschluss mit dem zu zahlenden Betragbeigefügt wird.Der Vorsitzende berichtet weiter, dass er die Gebührenordnung für die Schrankenanlageabsichtlich weggelassen hat, da diese neu beschlossen werden sollte. Er ist der Meinung, dass dieSchrankenanlage gegen Automaten ausgetauscht werden sollte, da es Hans Prünster nicht mehrzumutbar ist, Tag und Nacht erreichbar zu sein und auch er selber schon öfters angerufen wordenist, wenn sich die Schrankenanlage nicht öffnen ließ. Eventuell würde die <strong>Gemeinde</strong> Umhausendie Schrankenanlage für das Ötzi Dorf abkaufen. Der Verkauf bzw. Eintausch derSchrankenanlage und die Anschaffung von Parkautomaten wird vom Vorsitzenden für einen dernächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorbereitet.Da keine weiteren Wortmeldungen mehr folgen, wird zur Beschlussfassung übergegangen:Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, die Steuern, Gebühren und Abgaben mitWirksamkeit ab dem Haushaltsjahr 2009 in der vorliegenden Form festzusetzen.7a) Vergabe der Planungsarbeiten betreffend „Leitsystem OETZ“:Der Vorsitzende berichtet, dass eine einheitliche Beschilderung in und um <strong>Oetz</strong> im Zuge derOrtsdurchfahrt geplant wäre.GR Ewald Schmid meldet sich zu Wort und erklärt, dass viele Gäste nach dem Weg fragen undes daher für sinnvoll erscheint, ein möglichst einheitliches Leitsystem für das ganze Ötztalauszuarbeiten.Der Vorsitzende berichtet weiter, dass die Firma Neuhauser ein Angebot erstellt hat, welches diePlanungskosten für ein Leitsystem beinhaltet. Die Planungskosten betragen € 1.950,-- netto,abzüglich 27 % bei Auftragserteilung und 3 % Skonto.GV Siegfried Seelos fragt an, ob es Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> ist, für private Betriebe eineBeschilderung zu finanzieren oder ob es möglich wäre, dass diese sich an den Kosten beteiligen.Der Vorsitzende meint dazu, dass man mit den Hotel- und Gastronomiebetrieben darüber redensollte und einen Teil vielleicht der Tourismusverband mitfinanzieren würde.GR Andreas Perberschlager erkundigt sich, ob die Beschilderung nur im Ortszentrum geplantwäre, was vom Vorsitzenden verneint wird, da diese auch außerhalb (zB Piburg) errichtetwerden sollte. Weiters findet GR Andreas Perberschlager die 27 % Rabatt bei Auftragserteilung<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 13


zu wenig, wenn man an die bisherigen Auftragserteilungen von <strong>Gemeinde</strong> und Bergbahnen andie Firma Neuhauser denkt.GR Mag. Georg Auderer fragt an, wieviel die Gesamtkosten in etwa betragen. Der Vorsitzendeschätzt die Gesamtkosten in einer Größenordnung wie <strong>Oetz</strong> zwischen € 20.000,-- und € 30.000,--je nach Aufwand. Bis jetzt hat man gute Erfahrungen mit der Firma Neuhauser gemacht und derVorsitzende wird auf jeden Fall den Angebotspreis noch nachverhandeln.Vizebürgermeister Ing. Mathias Speckle findet die Buchstabenbeschrifung wie zB in der<strong>Gemeinde</strong> Sölden viel zu aufwendig. GR Ewald Schmid meint dazu, dass man touristischgesehen zuerst sehr skeptisch war, die Gäste jedoch sehr zufrieden sind und es gut funktioniert.GV Siegfried Seelos will wissen, was wäre, wenn jemand sein Logo verwenden will. GR EwaldSchmid erwähnt dazu, dass man einen Beschluss fassen kann, in dem hervor geht, dass alleseinheitlich gestaltet wird.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr folgen wird zur Beschlussfassung übergegangen:Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den Planungsauftrag laut Angebot an die FirmaNeuhauser zu vergeben. Jedoch sollte der Vorsitzende bezüglich des Preises von netto €1.950,-- nochmals mit der Firma Neuhauser verhandeln.7b) Austausch Leuchmittel bei Weihnachtsbeleuchtung:Der Vorsitzende berichtet, dass ihm Herr Santer Michael ein Angebot für den Austausch derLeuchtmittel bei der Weihnachtsbeleuchtung unterbreitet hat. Sein Vorschlag wäre, dieGlühlampen (geschätzt mit 20 bis 40 Watt pro Lampe) gegen LED Leuchtmittel (1 Watt)auszutauschen. Dies würde zum einen eine Ersparnis beim Stromverbrauch ergeben und zumanderen haben die LED Lampen eine ca. 8-mal längere Lebensdauer als normale Glühbirnen. Esmüssten ca. 500 Stück ausgetauscht werden, wobei pro Stück ein Preis von € 7,20 netto fälligwäre.Vizebürgermeister Ing. Mathias Speckle hat ebenfalls Anfragen bei Elektrounternehmenbezüglich dem Preis eingeholt. Er kann bestätigen, dass € 7,20 ein sehr gutes Angebot ist.Weiters hat er bei geschätzten 40 Watt pro Leuchtmittel und 1 Watt pro LED eineKostenersparnis von ca. € 3.900,-- ermittelt. Da diese Zahl relativ hoch erscheint, muss diesnochmals genau überprüft werden.Mag. Georg Auderer erkundigt sich, welche Kosten für den Umbau anfallen würden. DerVorsitzende antwortet hierauf, dass lediglich das Leuchtmittel getauscht werden muss, was inEigenregie passieren kann und somit keine Kosten für den Umbau anfallen werden.Da keine Wortmeldungen mehr folgen, wird zur Beschlussfassung übergegangen:Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, den genauen Sachverhalt zu prüfen und wenn eineKostenersparnis im laufenden Betrieb gegeben ist, das Leuchmittel zu bestellen.8) Bericht des Obmanns des Überprüfungsausschusses über die durchgeführte Kassaprüfungvom 12.11.2008:Der Bericht der durchgeführten Kassaprüfung vom 12.11.2008 wird dem GR-Protokoll beigelegt.Der Vorsitzende bedankt sich beim Überprüfungsausschuss und findet es gut, dass diePersonalakten einmal überprüft worden sind. Er berichtet, dass derzeit die<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 14


Bezirkshauptmannschaft Imst eine Revision in der <strong>Gemeinde</strong> durchführt und sieht es eher alsHilfe als Kontrolle an. Weiters wird er dafür Sorge tragen, dass ab 2009 alles einheitlich erledigtwird und einen zuständigen Mitarbeiter damit beauftragen.9) Berichte des Bürgermeisters:Pensionierung von Dr. Franz Josef Wilhelm mit 31.03.2009: Die Tiroler Gebietskrankenkassehat eine Kassenstelle für <strong>Oetz</strong> oder Sautens ausgeschrieben.Seniorennachmittag mit Pflegeheimbesichtigung: Der Vorsitzende bedankt sich beim Obmanndes Sozialausschusses GR Mag. Georg Auderer und bei allen Helfern für die gelungeneVeranstaltung.Lehrlingswettbewerb: Der Vorsitzende berichtet, dass er bei der kürzlich in Imststattgefundenen Preisverteilung teilgenommen hat. Frau Melissa Kernbeis (Malerin) wurde alsLandessiegerin geehrt und Herr Philipp Auer (Elektriker) konnte das großeLeistungsabzeichen entgegen nehmen.Projekt Ortsdurchfahrt: Die Arbeiten gehen gut voran und können vor dem Wintereinbruchfertig gestellt werden.Sportplatz in Haidach: Herr Roland Falkner vom Sportverein teilte dem Vorsitzenden mit,dass der Fußballplatz nächstes Jahr nicht bespielbar sein wird, da die Rasenfläche aufgrundeiner Flechte zerstört wurde. Um abschätzen zu können, wie hoch der Aufwand für eineSanierung sein würde, hat man mehrere Firmen zu einer Besichtigung der Rasenflächeeingeladen. Es sind hierzu jedoch noch keine Angebote betreffend Sanierungskosten im<strong>Gemeinde</strong>amt eingelangt. Der Vorsitzende erwähnt auch den kürzlich abgedrucktenMedienbericht, in welchem ein Kunstrasen erwähnt war, kann aber gleich dazu sagen, dassdies kostenmäßig keinesfalls in Frage kommen kann. Bezüglich dieses Themas wird derVorsitzende den GR in einer der nächsten Sitzung berichten.Abgabenertragsanteile neu sowie Verschuldungsgrad: wird dem Protkoll beigelegt10) Anträge, Anfragen, Allfälliges:GV Siegfried Seelos meldet sich zum Thema Abfallwirtschaft und Umwelt zu Wort. Er teiltmit, dass der Müll ab 01.01.2009 nicht mehr nach Roppen sondern in die Schweiz geliefertwird. Aufgrund der Deponieverordnung muss der Restmüll ab 2009 verbrannt werden. DerVertrag mit der Entsorgungsfirma wurde für 2 Jahre abgeschlossen. Er glaubt jedoch nicht,dass es dabei bleiben wird. Weiters berichtet er über den heurigen Umwelttag, der bereits zum25. Mal durchgeführt wurde. 4.000 l Müll wurden von 78 Teilnehmern gesammelt. GVSiegfried Seelos bedankt sich bei den Vereinen und hofft wieder auf zahlreiche Teilnahme imnächsten Jahr.Der Vorsitzende bedankt sich ebenfalls für die Teilnahme und Organisation des Umwelttages.GR Christian Nösig ist aufgefallen, dass alte Wegkennzeichen weggeworfen undausgetauschte Bänke über Böschungen geworfen wurden. Der Vorsitzende bittet umBekanntgabe, wenn jemandem etwas Derartiges auffällt. Er wird es dann von den <strong>Gemeinde</strong>oderTVB-Mitarbeitern entfernen lassen. Weiters berichtet er, dass es generell Problemeentlang der Ache gibt, da dort Asche oder Grasschnitte entsorgt werden.GR Christian Nösig schlägt vor, dieses Thema in einem Schreiben den <strong>Gemeinde</strong>bürgernnäher zu bringen. GV Siegfried Seelos antwortet darauf, dass dies schon des Öfteren im<strong>Gemeinde</strong>boten angesprochen wurde, aber nichts genützt hat.GR Andreas Perberschlager erkundigt sich bezüglich Holderlach. Der Vorsitzende gibt zurAntwort, dass Herr Santer Johann und Santer Michael einen großen Teil bereits aufgeräumthaben, ob jedoch alles entfernt wurde, muss man sich nochmals anschauen. Weiters erkundigtsich GR Andreas Perberschlager nach den verpachteten Flächen der <strong>Gemeinde</strong>. Der<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 15


Vorsitzende teilt mit, dass er derzeit mit dem Lehrling Daniel Frühwirth dabei ist, eine genaueZusammenstellung zu machen. Teilweise ist aber nichts Schriftliches vorhanden, da nurmündliche Vereinbarungen getroffen wurden. Der Vorsitzende wird damit jedoch heuer nichtmehr fertig und wird dem GR in der Jänner oder Feber-Sitzung Bericht erstatten.GV Siegfried Seelos bedankt sich beim Vorsitzenden dafür, dass er es endlich geschafft hat,dass der defekte Bus vom Recyclinghof entfernt wurde. Der PKW im Kreuzungsbereich<strong>Oetz</strong>erau/Klingenburg wurde zwischenzeitlich auch entfernt.Ersatz-<strong>Gemeinde</strong>rätin Agnes Auer bringt vor, dass sie auf den Grillvereinsplatz im Holderlachangesprochen wurde, wer hier verantwortlich ist. Der Vorsitzende teilt mit, dass derGrillverein verpflichtet wäre, die Mäharbeiten zu erledigen und den Maibaum zu entfernen.Der Obmann des Grillvereines wurde darauf aufmerksam gemacht, jedoch hat es nichtsgenützt.GR Stefan Haßlwanter fragt bezüglich der Fußballtore in <strong>Oetz</strong>erau nach. Hierauf antwortet derVorsitzende, dass die Tore von einem <strong>Oetz</strong>erauer Familienvater bereits erneuert wurden,jedoch wird man im Frühjahr eine Lösung finden müssen, da es seit dem vergangenen Jahrimmer wieder massive Probleme (Verunreinigung durch Müll, usw.) am Spielplatz vor derVolksschule gegeben hat.Zum Punkt 11) wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen und der Vorsitzende verabschiedet sichbei den Zuhörern.ggg.…………………………….(BM Ing. Hansjörg Falkner)..………………………….(Patricia Gutweniger)Ing. Mathias Speckle…………………………………...Otto Stecher…………………………………...Siegfried Seelos…………………………………...Mag. Georg Auderer…………………………………...Josef Jäger……………………………………Roland Haslwanter……………………………………<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 16


Ewald Schmid……………………………………Agnes Auer (Ersatz)……………………………………Andreas Perberschlager……………………………………Otto Liebhart (Ersatz)……………………………………Stefan Haßlwanter……………………………………Christian Nösig……………………………………Josef Haid……………………………………<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 17

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