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Magazin_01_2013_WEB_Layout 1 - bei der BKK exklusiv

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<strong>BKK</strong> <strong>exklusiv</strong><br />

Gibt es eine Altersgrenze für Organspende?<br />

Nein. Für eine Organspende besteht keine Altersgrenze. Entscheidend<br />

ist nicht das kalendarische, son<strong>der</strong>n das biologische<br />

Alter <strong>der</strong> Spen<strong>der</strong>in bzw. des Spen<strong>der</strong>s. Ob die Organe und<br />

Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im<br />

Falle einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.<br />

Wie funktioniert <strong>der</strong> Organspendeausweis?<br />

Der Organspendeausweis ist ein offizielles Dokument und<br />

rechtlich gültig. Füllen Sie den Organspendeausweis bitte<br />

deutlich lesbar aus und legen Sie ihn am besten zu Ihren<br />

Personalpapieren, die Sie immer <strong>bei</strong> sich tragen. In Notfällen<br />

schauen Rettungskräfte dort als erstes nach und können die<br />

Angehörigen verständigen. Möglich ist aber auch, den Ausweis<br />

<strong>bei</strong> Angehörigen o<strong>der</strong> einer nicht verwandten Vertrauensperson<br />

zu hinterlegen. Sollten Sie Ihre Entscheidung<br />

rückgängig machen o<strong>der</strong> än<strong>der</strong>n wollen, zerreißen Sie den<br />

Ausweis und füllen Sie einen neuen aus. Ausweisvordrucke<br />

erhalten Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>BKK</strong> <strong>exklusiv</strong>, in Gesundheitsämtern, in<br />

vielen Apotheken und Arztpraxen sowie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bundeszentrale<br />

für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).<br />

Benötigen Jugendliche die Zustimmung eines<br />

Erziehungsberechtigten zur Organspende?<br />

Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche ohne Zustimmung<br />

eines Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur<br />

Organ und Gewebespende erklären. Ab dem 14. Lebensjahr<br />

ist es möglich, einer Spende zu wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

Muss o<strong>der</strong> kann man sich als Organspen<strong>der</strong><br />

registrieren lassen?<br />

Eine Registrierung von Daten im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Bereitschaft zur Organspende findet nicht statt. Genauso<br />

wenig ist es notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen,<br />

bevor man sich zur Organspende bereit erklärt. Die medizinische<br />

Eignung <strong>der</strong> Organe für eine Transplantation wird geprüft,<br />

nachdem <strong>der</strong> Tod festgestellt worden ist. Es existiert in<br />

Deutschland auch kein Wi<strong>der</strong>spruchsregister (Eintragung <strong>der</strong><br />

Ablehnung). Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung<br />

auf einem Organspendeausweis festzuhalten und mit <strong>der</strong><br />

Familie darüber zu sprechen.<br />

Ist eine Organspende möglich, wenn gleichzeitig<br />

eine Patientenverfügung existiert?<br />

Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur<br />

Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte<br />

zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten<br />

eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber<br />

zu informieren. Vom Bundesministerium <strong>der</strong> Justiz gibt<br />

es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z. B. „Ich<br />

stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu<br />

Transplantationszwecken zu (ggf. Ich habe einen Organspendeausweis<br />

ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung<br />

<strong>bei</strong> einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspen<strong>der</strong> in<br />

Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt<br />

werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen<br />

habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft<br />

zur Organspende vor.“ Näheres zur Patientenverfügung finden<br />

Sie auf Seite 8 dieses <strong>Magazin</strong>s.<br />

Weitere Informationen<br />

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)<br />

und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) haben<br />

gemeinsam das Infotelefon Organspende eingerichtet. Das<br />

Team des Infotelefons beantwortet Fragen rund um das<br />

Thema Organ- und Gewebespende. Unter <strong>der</strong> kostenlosen<br />

Rufnummer 0800/90 40 400 ist das Infotelefon von Montag<br />

bis Freitag zwischen 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Weitere<br />

Informationen gibt es zudem im Internet unter<br />

www.organspende-info.de und unter www.dso.de<br />

www.bkk<strong>exklusiv</strong>.de<br />

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