Magazin_01_2013_WEB_Layout 1 - bei der BKK exklusiv
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<strong>BKK</strong> <strong>exklusiv</strong><br />
Gibt es eine Altersgrenze für Organspende?<br />
Nein. Für eine Organspende besteht keine Altersgrenze. Entscheidend<br />
ist nicht das kalendarische, son<strong>der</strong>n das biologische<br />
Alter <strong>der</strong> Spen<strong>der</strong>in bzw. des Spen<strong>der</strong>s. Ob die Organe und<br />
Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im<br />
Falle einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.<br />
Wie funktioniert <strong>der</strong> Organspendeausweis?<br />
Der Organspendeausweis ist ein offizielles Dokument und<br />
rechtlich gültig. Füllen Sie den Organspendeausweis bitte<br />
deutlich lesbar aus und legen Sie ihn am besten zu Ihren<br />
Personalpapieren, die Sie immer <strong>bei</strong> sich tragen. In Notfällen<br />
schauen Rettungskräfte dort als erstes nach und können die<br />
Angehörigen verständigen. Möglich ist aber auch, den Ausweis<br />
<strong>bei</strong> Angehörigen o<strong>der</strong> einer nicht verwandten Vertrauensperson<br />
zu hinterlegen. Sollten Sie Ihre Entscheidung<br />
rückgängig machen o<strong>der</strong> än<strong>der</strong>n wollen, zerreißen Sie den<br />
Ausweis und füllen Sie einen neuen aus. Ausweisvordrucke<br />
erhalten Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>BKK</strong> <strong>exklusiv</strong>, in Gesundheitsämtern, in<br />
vielen Apotheken und Arztpraxen sowie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bundeszentrale<br />
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).<br />
Benötigen Jugendliche die Zustimmung eines<br />
Erziehungsberechtigten zur Organspende?<br />
Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche ohne Zustimmung<br />
eines Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur<br />
Organ und Gewebespende erklären. Ab dem 14. Lebensjahr<br />
ist es möglich, einer Spende zu wi<strong>der</strong>sprechen.<br />
Muss o<strong>der</strong> kann man sich als Organspen<strong>der</strong><br />
registrieren lassen?<br />
Eine Registrierung von Daten im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Bereitschaft zur Organspende findet nicht statt. Genauso<br />
wenig ist es notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen,<br />
bevor man sich zur Organspende bereit erklärt. Die medizinische<br />
Eignung <strong>der</strong> Organe für eine Transplantation wird geprüft,<br />
nachdem <strong>der</strong> Tod festgestellt worden ist. Es existiert in<br />
Deutschland auch kein Wi<strong>der</strong>spruchsregister (Eintragung <strong>der</strong><br />
Ablehnung). Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung<br />
auf einem Organspendeausweis festzuhalten und mit <strong>der</strong><br />
Familie darüber zu sprechen.<br />
Ist eine Organspende möglich, wenn gleichzeitig<br />
eine Patientenverfügung existiert?<br />
Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur<br />
Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte<br />
zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten<br />
eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber<br />
zu informieren. Vom Bundesministerium <strong>der</strong> Justiz gibt<br />
es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z. B. „Ich<br />
stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu<br />
Transplantationszwecken zu (ggf. Ich habe einen Organspendeausweis<br />
ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung<br />
<strong>bei</strong> einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspen<strong>der</strong> in<br />
Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt<br />
werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen<br />
habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft<br />
zur Organspende vor.“ Näheres zur Patientenverfügung finden<br />
Sie auf Seite 8 dieses <strong>Magazin</strong>s.<br />
Weitere Informationen<br />
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)<br />
und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) haben<br />
gemeinsam das Infotelefon Organspende eingerichtet. Das<br />
Team des Infotelefons beantwortet Fragen rund um das<br />
Thema Organ- und Gewebespende. Unter <strong>der</strong> kostenlosen<br />
Rufnummer 0800/90 40 400 ist das Infotelefon von Montag<br />
bis Freitag zwischen 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Weitere<br />
Informationen gibt es zudem im Internet unter<br />
www.organspende-info.de und unter www.dso.de<br />
www.bkk<strong>exklusiv</strong>.de<br />
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