Magazin_01_2013_WEB_Layout 1 - bei der BKK exklusiv
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BETREUUNGSRECHT / PATIENTENVERFÜGUNG /<br />
VORSORGEVOLLMACHT<br />
<strong>BKK</strong> <strong>exklusiv</strong><br />
Je<strong>der</strong> hat schon davon gehört, jeden kann es treffen – durch<br />
plötzliche Krankheit o<strong>der</strong> einen Unfall ist man nicht mehr in<br />
<strong>der</strong> Lage, seine Dinge selbst zu regeln. Häufig gehen die meisten<br />
von uns davon aus, dass in einem solchen Ernstfall automatisch<br />
die nächsten Angehörigen für sie sofort handeln<br />
können. Aber das geht so nicht. Fehlt eine entsprechende<br />
Vollmacht, leitet <strong>der</strong> Gesetzgeber ein offizielles Betreuungsverfahren<br />
<strong>bei</strong>m Vormundschaftsgericht ein. Das bestellt dann<br />
einen gesetzlichen Vertreter, den „Betreuer“. Und das kann<br />
lei<strong>der</strong> dauern. Die fatalen Folgen: Die Angehörigen (auch <strong>der</strong><br />
Ehepartner!) sind bis zum Abschluss des Verfahrens handlungsunfähig,<br />
können also we<strong>der</strong> einen Einschreibebrief für<br />
den Betroffenen annehmen noch sonstige geschäftliche Angelegenheiten<br />
erledigen. Gerade auch für die vielen Paare,<br />
insbeson<strong>der</strong>e die ohne Trauschein zusammen leben, ist es<br />
wichtig Vorsorge zu betreiben. Da diese Paare in keinem<br />
Rechtsverhältnis stehen, erhält <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e noch nicht einmal<br />
im Krankenhaus Auskunft über den Gesundheitszustand des<br />
Partners o<strong>der</strong> kann dessen Wohnung kündigen. Ohne einen<br />
„Betreuer“ kann auch keine Verlegung vom Krankenhaus in<br />
ein Pflegeheim eingeleitet werden, da die Angehörigen rechtlich<br />
hierzu nicht befugt sind.<br />
Um diese Dinge zu regeln, gibt es die Möglichkeit <strong>der</strong> Vorsorgevollmacht<br />
und <strong>der</strong> Patientenverfügung.<br />
Betreuungsverfügung<br />
Mit <strong>der</strong> Betreuungsverfügung kann je<strong>der</strong> schon im voraus<br />
festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn<br />
es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso<br />
kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in<br />
Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den<br />
Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert<br />
werden sollen o<strong>der</strong> ob im Pflegefall eine Betreuung zu<br />
Hause o<strong>der</strong> im Pflegeheim gewünscht wird.<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Mit <strong>der</strong> Vorsorgevollmacht bestimmen Sie (als Verfasser) für<br />
den Fall, dass Sie Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, eine an<strong>der</strong>e<br />
Person als ihren gesetzlichen Vertreter. So legen Sie fest,<br />
dass <strong>der</strong> (o<strong>der</strong> auch mehrere) Bevollmächtigte Ihre Rechtsgeschäfte<br />
führen darf, alle postalischen Angelegenheiten regeln<br />
kann, über Ihren Aufenthaltsort mitbestimmen kann, über Ihr<br />
Vermögen verfügen kann und Ihre Gesundheitsfürsorge wahrnehmen<br />
soll. Auf <strong>der</strong> unten angegebenen Seite des Bundesjustizministeriums<br />
finden Sie eine solche Vollmacht.<br />
Patientenverfügung<br />
Mit <strong>der</strong> Patientenverfügung legen Sie für den Notfall diejenigen<br />
ärztlichen Versorgungsmaßnahmen fest, die sie auch <strong>bei</strong><br />
voller Entscheidungsfähigkeit treffen würden. So regeln Sie,<br />
ob Sie in bestimmten Fällen z. B. Wie<strong>der</strong>belebungsversuche<br />
wollen o<strong>der</strong> nicht. Ebenso ob Sie durch Apparate künstlich<br />
am Leben gehalten werden sollen. Tritt die Situation ein, ist<br />
die Verfügung für Ärzte und Pflegekräfte bindend. Um eine<br />
Patientenverfügung abzugeben, müssen Sie volljährig und<br />
geistig gesund sein. Nur eine schriftliche, selbst unterzeichnete<br />
und freiwillig getroffene Patientenverfügung ist wirksam.<br />
Sie muss die Situationen konkret benennen, für die sie gelten<br />
soll. Lassen Sie sich zu diesen Fragen also am besten fachkundig<br />
beraten. Eine gute Hilfe ist die Broschüre „Patientenverfügung“<br />
des Bundesministeriums für Justiz. Über den unten<br />
angegebenen Link können Sie sie herunterladen o<strong>der</strong> bestellen.<br />
Auf dieser Seite gibt es auch Empfehlungen als Download<br />
mit sorgfältig erar<strong>bei</strong>teten Textbausteinen für die Formulierung<br />
individueller Entscheidungen sowie zwei Beispiele einer<br />
möglichen Patientenverfügung.<br />
Ihre Patientenverfügung können Sie je<strong>der</strong>zeit wi<strong>der</strong>rufen o<strong>der</strong><br />
än<strong>der</strong>n. Damit Ärzte und Angehörige wissen, dass sie existiert,<br />
sprechen Sie darüber. Tragen Sie am besten auch einen<br />
Hinweis <strong>bei</strong> sich, wo sie zu finden ist. Mit Vorsorgevollmachten<br />
und Betreuungsverfügungen können Sie darüber hinaus<br />
festlegen, wer Sie in Gesundheitsfragen und an<strong>der</strong>en Angelegenheiten<br />
vertreten und betreuen soll, wenn es Ihnen selbst<br />
nicht mehr möglich ist.<br />
Die Formulare können Sie auf <strong>der</strong> Internetseite des Bundesministerium<br />
<strong>der</strong> Justiz herunterladen unter:<br />
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/_doc/_doc.html<br />
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