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HSBC Trinkaus & Burkhardt

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Notwendigkeit einer individuellen Beratung<br />

Diese Informationen zur Anlage in Optionsscheine auf einen EUR-Swapsatz ersetzen<br />

nicht die zur Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse unerläßliche<br />

Beratung vor der Kaufentscheidung durch Ihre Hausbank oder einen qualifizierten<br />

Berater.<br />

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Die Optionsscheine, die Gegenstand dieses Nachtrages sind, werden von der <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong><br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien, Düsseldorf, (die "Emittentin") ab dem 5. Januar 2005 öffentlich angeboten<br />

und freibleibend verkauft.<br />

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Produktinformation und wichtige Informationen über Verlustrisiken<br />

Allgemeine Informationen zu Optionsscheinen auf einen EUR-Swapsatz<br />

Der Käufer eines Optionsscheins auf einen EUR-Swapsatz (der "Swapsatz") erwirbt das Recht, die Zahlung<br />

eines am Ausübungstag ermittelten Differenzbetrages (wie nachfolgend definiert) je Optionsschein von der<br />

Emittentin zu verlangen.<br />

"Swapsatz" im Sinne dieser Optionsscheinbedingungen ist der am Ausübungstag um 11.00 Uhr (Frankfurter<br />

Zeit) festgestellte feste Prozentsatz p.a., der aufgrund einer Zinstauschvereinbarung, deren Laufzeit in den<br />

jeweiligen Optionsscheinbedingungen festgelegt ist, jährlich nachträglich auf Grundlage des Quotienten<br />

"30/360" zu zahlen wäre.<br />

Bei Swap-Optionsscheinen handelt es sich um das verbriefte Recht aus einer Option auf Abschluß eines Swap-<br />

Vertrages, auch "Swaptions" * genannt. Bei der überwiegenden Anzahl von Swaptions kommt es am<br />

Ausübungstag nicht zum tatsächlichen Abschluß eines Swap-Vertrages, sondern es findet, wie auch bei dem<br />

vorliegenden Swap-Optionsschein, ein Barausgleich in Höhe des Differenzbetrages statt. Der<br />

"Differenzbetrag" entspricht dem Barwert der Differenz, um die am Ausübungstag der jeweilige Swapsatz den<br />

bei Emission des Optionsschein festgelegten jeweiligen Basissatz unterschreitet (Swap-Call-Optionsschein)<br />

bzw. überschreitet (Swap-Put-Optionsschein), jeweils berechnet auf die Laufzeit des jeweiligen Swapsatzes<br />

und den bei Emission des Optionsscheins zugrunde gelegten Nennwertes. Damit kommt ein Differenzbetrag im<br />

Falle eines Swap-Call-Optionsscheines nur zur Auszahlung, soweit der Swapsatz am Ausübungstag unter dem<br />

Basissatz und im Fall eines Swap-Put-Optionsscheines, soweit der Swapsatz über dem Basissatz liegt.<br />

Dementsprechend geht der Käufer eines Swap-Call-Optionsscheines von sinkenden Swapsätzen und der<br />

Käufer eines Swap-Put-Optionsscheines von steigenden Swapsätzen aus.<br />

Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Optionsscheinen<br />

A. Grundsätzliches<br />

Verfall oder Wertminderung<br />

Die Rechte, die die Optionsscheine verbriefen, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Wertpapiere<br />

stets nur befristete Rechte verbriefen. Je kürzer die Frist ist, desto größer kann Ihr Risiko sein.<br />

* Eine Call- oder Receiver-Swaption stellt für den Käufer das Wahlrecht dar, einen festen Zinssatz zu erhalten und einen variablen Zinssatz zu zahlen.<br />

Demgegenüber ist eine Put- oder Payers-Swaption eine Option, einen festen Zinssatz zu zahlen und einen variablen Zinssatz zu erhalten. Die Laufzeiten<br />

der Swaptions und der unterliegenden Zinsswaps sind frei vereinbar und nicht an im Markt befindliche Anleihen gebunden. Bei der überwiegenden<br />

Anzahl von Swaptions wird am Verfalltag, sofern die Option einen inneren Wert hat, ein Barausgleich vorgenommen, d.h. ein Swap-Vertrag wird nicht<br />

abgeschlossen. Die Ermittlung dieses Barausgleichs erfolgt rein mathematisch und wird somit im Gegensatz zu Anleihekursen nicht durch Bonitätsoder<br />

Liquiditätsaspekte beeinflußt.<br />

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