HSBC Trinkaus & Burkhardt
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Notwendigkeit einer individuellen Beratung<br />
Diese Informationen zur Anlage in Optionsscheine auf einen EUR-Swapsatz ersetzen<br />
nicht die zur Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse unerläßliche<br />
Beratung vor der Kaufentscheidung durch Ihre Hausbank oder einen qualifizierten<br />
Berater.<br />
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Die Optionsscheine, die Gegenstand dieses Nachtrages sind, werden von der <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong><br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Düsseldorf, (die "Emittentin") ab dem 5. Januar 2005 öffentlich angeboten<br />
und freibleibend verkauft.<br />
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Produktinformation und wichtige Informationen über Verlustrisiken<br />
Allgemeine Informationen zu Optionsscheinen auf einen EUR-Swapsatz<br />
Der Käufer eines Optionsscheins auf einen EUR-Swapsatz (der "Swapsatz") erwirbt das Recht, die Zahlung<br />
eines am Ausübungstag ermittelten Differenzbetrages (wie nachfolgend definiert) je Optionsschein von der<br />
Emittentin zu verlangen.<br />
"Swapsatz" im Sinne dieser Optionsscheinbedingungen ist der am Ausübungstag um 11.00 Uhr (Frankfurter<br />
Zeit) festgestellte feste Prozentsatz p.a., der aufgrund einer Zinstauschvereinbarung, deren Laufzeit in den<br />
jeweiligen Optionsscheinbedingungen festgelegt ist, jährlich nachträglich auf Grundlage des Quotienten<br />
"30/360" zu zahlen wäre.<br />
Bei Swap-Optionsscheinen handelt es sich um das verbriefte Recht aus einer Option auf Abschluß eines Swap-<br />
Vertrages, auch "Swaptions" * genannt. Bei der überwiegenden Anzahl von Swaptions kommt es am<br />
Ausübungstag nicht zum tatsächlichen Abschluß eines Swap-Vertrages, sondern es findet, wie auch bei dem<br />
vorliegenden Swap-Optionsschein, ein Barausgleich in Höhe des Differenzbetrages statt. Der<br />
"Differenzbetrag" entspricht dem Barwert der Differenz, um die am Ausübungstag der jeweilige Swapsatz den<br />
bei Emission des Optionsschein festgelegten jeweiligen Basissatz unterschreitet (Swap-Call-Optionsschein)<br />
bzw. überschreitet (Swap-Put-Optionsschein), jeweils berechnet auf die Laufzeit des jeweiligen Swapsatzes<br />
und den bei Emission des Optionsscheins zugrunde gelegten Nennwertes. Damit kommt ein Differenzbetrag im<br />
Falle eines Swap-Call-Optionsscheines nur zur Auszahlung, soweit der Swapsatz am Ausübungstag unter dem<br />
Basissatz und im Fall eines Swap-Put-Optionsscheines, soweit der Swapsatz über dem Basissatz liegt.<br />
Dementsprechend geht der Käufer eines Swap-Call-Optionsscheines von sinkenden Swapsätzen und der<br />
Käufer eines Swap-Put-Optionsscheines von steigenden Swapsätzen aus.<br />
Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Optionsscheinen<br />
A. Grundsätzliches<br />
Verfall oder Wertminderung<br />
Die Rechte, die die Optionsscheine verbriefen, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Wertpapiere<br />
stets nur befristete Rechte verbriefen. Je kürzer die Frist ist, desto größer kann Ihr Risiko sein.<br />
* Eine Call- oder Receiver-Swaption stellt für den Käufer das Wahlrecht dar, einen festen Zinssatz zu erhalten und einen variablen Zinssatz zu zahlen.<br />
Demgegenüber ist eine Put- oder Payers-Swaption eine Option, einen festen Zinssatz zu zahlen und einen variablen Zinssatz zu erhalten. Die Laufzeiten<br />
der Swaptions und der unterliegenden Zinsswaps sind frei vereinbar und nicht an im Markt befindliche Anleihen gebunden. Bei der überwiegenden<br />
Anzahl von Swaptions wird am Verfalltag, sofern die Option einen inneren Wert hat, ein Barausgleich vorgenommen, d.h. ein Swap-Vertrag wird nicht<br />
abgeschlossen. Die Ermittlung dieses Barausgleichs erfolgt rein mathematisch und wird somit im Gegensatz zu Anleihekursen nicht durch Bonitätsoder<br />
Liquiditätsaspekte beeinflußt.<br />
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