HSBC Trinkaus & Burkhardt
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Optionsbedingungen<br />
- WKN TB8QCK -<br />
- ISIN DE000TB8QCK9 -<br />
§ 1<br />
Optionsrecht/Differenzbetrag<br />
(1) Der Inhaber (der "Optionsscheininhaber") eines Inhaber-Optionsscheines (der "Optionsschein" bzw. alle<br />
begebenen Optionsscheine die "Optionsscheine" 5 ) ist nach Maßgabe dieser Optionsbedingungen<br />
berechtigt, von der <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong> Kommanditgesellschaft auf Aktien, Düsseldorf, (die<br />
"Emittentin") die Zahlung des gemäß Absatz (2) bestimmten Differenzbetrages (der "Differenzbetrag") je<br />
Optionsschein zu verlangen.<br />
(2) Der Differenzbetrag entspricht dem Barwert der Differenz, um die am Ausübungstag (wie in § 3 Absatz<br />
(1) definiert) der 10-Jahres-Euro-Swapsatz (der "Swapsatz") den Basissatz von 6,00 % p.a. (der<br />
"Basissatz") überschreitet, berechnet auf einen Nennbetrag von EUR 100,00 je Optionsschein.<br />
Der Differenzbetrag je Optionsschein wird nach der Formel berechnet:<br />
Differenzbetrag =<br />
[ S - B + S - B + S - B + ... + S - B ]* EUR 100,--<br />
(1+S) (1+S)² (1+S)³ (1+S) 10<br />
Im Sinne dieser Optionsbedingungen ist:<br />
B: 0,0600,d.h. der als Dezimalzahl ausgedrückte Basissatz;<br />
S: der als Dezimalzahl ausgedrückte Swapsatz.<br />
Die Berechnung des Differenzbetrages je Optionsschein erfolgt jeweils auf der Basis von fünf Dezimalstellen,<br />
wobei auf die fünfte Dezimalstelle kaufmännisch gerundet wird.<br />
§ 2<br />
Verbriefung und Lieferung der Optionsscheine<br />
(1) Die Optionsscheine sind während ihrer gesamten Laufzeit in einem Inhaber-Sammeloptionsschein (der<br />
"Inhaber-Sammeloptionsschein") verbrieft, der bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main,<br />
("Clearstream") hinterlegt ist. Der Inhaber-Sammeloptionsschein trägt die eigenhändigen Unterschriften<br />
von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin und ist ferner von einem Kontrollbeauftragten der<br />
Emittentin eigenhändig unterschrieben. Effektive Optionsscheine werden nicht ausgegeben.<br />
(2) Den Inhabern von Optionsscheinen stehen Miteigentumsanteile an dem Inhaber-Sammeloptionsschein<br />
zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln von Clearstream und außerhalb der<br />
Bundesrepublik Deutschland durch Clearing-Systeme, die über Kontoverbindungen mit Clearstream verfügen,<br />
übertragen werden können. Die kleinste handel- und übertragbare Einheit ist 1 Optionsschein.<br />
§ 3<br />
Ausübungstag/Ausübung<br />
(1) "Ausübungstag" ist der 20. Januar 2015, es sei denn, dieser Tag kein Bankarbeitstag (wie in Absatz (2)<br />
definiert). In diesem Fall ist Ausübungstag der nächstfolgende Bankarbeitstag.<br />
(2) "Bankarbeitstag" im Sinne dieses § 3 ist jeder Tag (außer ein Samstag oder Sonntag), an dem die Banken<br />
in Düsseldorf üblicherweise für den allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet sind. Das Optionsrecht gilt<br />
ohne weitere Voraussetzungen als am Ausübungstag ausgeübt, sofern sich ein Differenzbetrag errechnet;<br />
andernfalls erlischt es mit Ablauf dieses Tages.<br />
§ 4<br />
Swapsatz<br />
(1) Der zur Ermittlung des Differenzbetrages maßgebende Swapsatz wird von der Emittentin nach den folgenden<br />
Bestimmungen festgestellt:<br />
5<br />
Die Stückzahl der begebenen Wertpapiere ist abhängig von der Nachfrage nach den angebotenen Wertpapieren, aber - vorbehaltlich einer<br />
Aufstockung oder eines (Teil-)Rückkaufs der Emission - auf das auf Seite 1 angegebene Angebotsvolumen begrenzt.<br />
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