HSBC Trinkaus & Burkhardt
HSBC Trinkaus & Burkhardt
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Düsseldorf<br />
Nachtrag Nr. 620 gemäß § 10 des Verkaufsprospektgesetzes<br />
vom 5. Januar 2005<br />
zum unvollständigen Verkaufsprospekt gemäß § 10 des Verkaufsprospektgesetzes<br />
vom 3. August 2004<br />
für<br />
Optionsscheine bezogen auf den 10-Jahres-Euro-Swapsatz (Put)<br />
mit europäischer Ausübung<br />
-WKN TB8QCK -<br />
- ISIN DE000TB8QCK9 -<br />
Verkaufsbeginn: 5. Januar 2005<br />
Anfänglicher Verkaufspreis:<br />
Börsennotierung:<br />
Angebotsvolumen:<br />
EUR 2,13 je Optionsschein<br />
Düsseldorf: Freiverkehr<br />
Frankfurt: Freiverkehr (SMART-Trading)<br />
Stuttgart: EUWAX<br />
10.000.000 Optionsscheine<br />
<strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong><br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Notwendigkeit einer individuellen Beratung<br />
Diese Informationen zur Anlage in Optionsscheine auf einen EUR-Swapsatz ersetzen<br />
nicht die zur Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse unerläßliche<br />
Beratung vor der Kaufentscheidung durch Ihre Hausbank oder einen qualifizierten<br />
Berater.<br />
----------------------------------------------<br />
Die Optionsscheine, die Gegenstand dieses Nachtrages sind, werden von der <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong><br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Düsseldorf, (die "Emittentin") ab dem 5. Januar 2005 öffentlich angeboten<br />
und freibleibend verkauft.<br />
----------------------------------------------<br />
Produktinformation und wichtige Informationen über Verlustrisiken<br />
Allgemeine Informationen zu Optionsscheinen auf einen EUR-Swapsatz<br />
Der Käufer eines Optionsscheins auf einen EUR-Swapsatz (der "Swapsatz") erwirbt das Recht, die Zahlung<br />
eines am Ausübungstag ermittelten Differenzbetrages (wie nachfolgend definiert) je Optionsschein von der<br />
Emittentin zu verlangen.<br />
"Swapsatz" im Sinne dieser Optionsscheinbedingungen ist der am Ausübungstag um 11.00 Uhr (Frankfurter<br />
Zeit) festgestellte feste Prozentsatz p.a., der aufgrund einer Zinstauschvereinbarung, deren Laufzeit in den<br />
jeweiligen Optionsscheinbedingungen festgelegt ist, jährlich nachträglich auf Grundlage des Quotienten<br />
"30/360" zu zahlen wäre.<br />
Bei Swap-Optionsscheinen handelt es sich um das verbriefte Recht aus einer Option auf Abschluß eines Swap-<br />
Vertrages, auch "Swaptions" * genannt. Bei der überwiegenden Anzahl von Swaptions kommt es am<br />
Ausübungstag nicht zum tatsächlichen Abschluß eines Swap-Vertrages, sondern es findet, wie auch bei dem<br />
vorliegenden Swap-Optionsschein, ein Barausgleich in Höhe des Differenzbetrages statt. Der<br />
"Differenzbetrag" entspricht dem Barwert der Differenz, um die am Ausübungstag der jeweilige Swapsatz den<br />
bei Emission des Optionsschein festgelegten jeweiligen Basissatz unterschreitet (Swap-Call-Optionsschein)<br />
bzw. überschreitet (Swap-Put-Optionsschein), jeweils berechnet auf die Laufzeit des jeweiligen Swapsatzes<br />
und den bei Emission des Optionsscheins zugrunde gelegten Nennwertes. Damit kommt ein Differenzbetrag im<br />
Falle eines Swap-Call-Optionsscheines nur zur Auszahlung, soweit der Swapsatz am Ausübungstag unter dem<br />
Basissatz und im Fall eines Swap-Put-Optionsscheines, soweit der Swapsatz über dem Basissatz liegt.<br />
Dementsprechend geht der Käufer eines Swap-Call-Optionsscheines von sinkenden Swapsätzen und der<br />
Käufer eines Swap-Put-Optionsscheines von steigenden Swapsätzen aus.<br />
Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Optionsscheinen<br />
A. Grundsätzliches<br />
Verfall oder Wertminderung<br />
Die Rechte, die die Optionsscheine verbriefen, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Wertpapiere<br />
stets nur befristete Rechte verbriefen. Je kürzer die Frist ist, desto größer kann Ihr Risiko sein.<br />
* Eine Call- oder Receiver-Swaption stellt für den Käufer das Wahlrecht dar, einen festen Zinssatz zu erhalten und einen variablen Zinssatz zu zahlen.<br />
Demgegenüber ist eine Put- oder Payers-Swaption eine Option, einen festen Zinssatz zu zahlen und einen variablen Zinssatz zu erhalten. Die Laufzeiten<br />
der Swaptions und der unterliegenden Zinsswaps sind frei vereinbar und nicht an im Markt befindliche Anleihen gebunden. Bei der überwiegenden<br />
Anzahl von Swaptions wird am Verfalltag, sofern die Option einen inneren Wert hat, ein Barausgleich vorgenommen, d.h. ein Swap-Vertrag wird nicht<br />
abgeschlossen. Die Ermittlung dieses Barausgleichs erfolgt rein mathematisch und wird somit im Gegensatz zu Anleihekursen nicht durch Bonitätsoder<br />
Liquiditätsaspekte beeinflußt.<br />
2
Risiko eines Totalverlustes<br />
Ein Kauf von Optionsscheinen kann unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten allein<br />
aufgrund ungünstiger Marktentwicklungen und Zeitablaufs zu einem Totalverlust des eingesetzten Betrages<br />
(insbesondere des Kaufpreises für den Optionsschein) führen.<br />
Fehlende Absicherungsmöglichkeiten<br />
Geschäfte, mit denen Verlustrisiken aus Optionsscheinkäufen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden<br />
sollen (Absicherungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden<br />
Preis getätigt werden.<br />
Zusätzliches Verlustpotential<br />
Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie für den Erwerb von Optionsscheinen einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe<br />
ist bei Optionsscheinen der Fall, bei denen der Kurs des Swapsatzes auf ausländische Währung lautet.<br />
B. Typische Risiken beim Kauf von Optionsscheinen auf EUR-Zinsswaps<br />
Ein Zinsswap, also der Basiswert der Optionsscheine, ist eine zweiseitige Vereinbarung über den Austausch<br />
von Zinszahlungen. Während die eine Partei einen von Vertragsbeginn an festgelegten gleichbleibenden<br />
Zinssatz zahlt, erhält sie im Gegenzug von der anderen Partei einen variablen Geldmarktzins, in den meisten<br />
Fällen den halbjährlich zahlbaren Sechs-Monats-EURIBOR-Satz. Ausgetauscht werden lediglich die<br />
Zinszahlungen und keine Kapitalbeträge. Die Berechnung der Zinszahlungen erfolgt auf der Basis eines fiktiven<br />
unterliegenden Kapitalbetrages.<br />
Zinsswaps unterliegen wie festverzinsliche Wertpapiere durch Veränderungen des Marktzinsniveaus Wertänderungen.<br />
So wie bei festverzinslichen Wertpapieren über deren Kurs Differenzen zwischen den Nominalzinssätzen<br />
und den Marktrenditen ausgeglichen werden, haben Zinsswaps positive oder negative Barwerte, die den<br />
Differenzen zwischen den abgeschlossenen Swapsätzen und dem aktuellen Marktniveau entsprechen. Die<br />
Entwicklung der Swapsätze folgt in der Regel eng der Entwicklung der Renditen anderer Kapitalmarktinstrumente.<br />
Die Veränderung des Swapsatzes, der dem Optionsschein als Berechnungsmaßstab für einen Barausgleich<br />
zugrundeliegt, kann den Wert des Anspruchs des Optionsscheininhabers mindern. Zu einer Wertminderung<br />
kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei einem Anstieg des Swapsatzes, im Fall einer Verkaufsoption<br />
(Put) bei einem Absinken des Swapsatzes. Tritt eine Wertminderung des Optionsscheins ein, so erfolgt diese<br />
stets überproportional zur Veränderung des Swapsatzes und kann sogar bis hin zur Wertlosigkeit des<br />
Anspruchs und damit des Optionsscheins führen.<br />
Entpricht im Fall einer Kaufoption (Swap-Call-Optionsschein) am Ausübungstag der Swapsatz dem Basissatz<br />
oder ist der Swapsatz höher als dieser, so erhält der Optionsscheininhaber keinen Differenzbetrag. Das gleiche<br />
gilt bei einer Verkaufsoption (Swap-Put-Optionsschein), wenn am Ausübungstag der Basissatz dem Swapsatz<br />
entspricht bzw. der Basissatz kleiner als der Swapsatz ist. In beiden Fällen erleidet der Optionsscheininhaber<br />
einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals.<br />
Bei den vorliegenden Optionsscheinen handelt es sich um Optionsscheine mit "europäischer" Ausübung, d.h.<br />
sie können nur einmalig am Ende der Laufzeit ausgeübt werden. Die Ausgestaltung der Swap-Optionsscheine<br />
als europäische Optionen bedeutet, daß für deren Preisbildung primär der zum Ausübungstag ermittelte<br />
Swapsatz und dessen Volatilität und nicht der aktuelle EUR-Swapsatz relevant ist. Daher beeinflußt dieser rein<br />
mathematisch aus der Zinsstrukturkurve abgeleitete Termin-EUR-Swapsatz die Preise der Swap-<br />
Optionsscheine bei einer gegebenen Veränderung der Zinsstrukturkurve, und zwar auch dann, wenn der<br />
aktuelle EUR-Swapsatz unverändert bleibt.<br />
So kann sich der Preis eines Swap-Call-Optionsscheines infolge steigender Termin-Swapsätze und/oder<br />
niedrigerer Volatilität vermindern, obwohl gleichzeitig die aktuellen EUR-Swapsätze unverändert bleiben oder<br />
sogar sinken. Ebenso kann sich der Preis eines Swap-Put-Optionsscheines infolge fallender Termin-Swapsätze<br />
und/oder niedrigerer Volatilität vermindern, obwohl gleichzeitig die aktuellen EUR-Swapsätze unverändert<br />
bleiben oder sogar steigen.<br />
3
Darüber hinaus wird der Wert des Optionsscheins von weiteren Preisbildungsfaktoren (z.B. Restlaufzeit des<br />
Optionsscheins oder Häufigkeit und Intensität der Schwankungen des Swapsatzes) mitbestimmt, die ebenfalls<br />
zu einer Wertminderung des Optionsscheins führen können. Wegen der begrenzten Laufzeit des<br />
Optionsscheins kann der Optionsscheininhaber nicht darauf vertrauen, daß sich der Preis des Optionsscheins<br />
rechtzeitig wieder erholen wird. Im ungünstigsten Fall kann der Preis des Optionsscheins bis zum<br />
Ausübungstag soweit fallen, daß der Optionsscheininhaber einen Verlust, möglicherweise einen Totalverlust<br />
seines eingesetzten Kapitals zuzüglich der entstandenen Kosten erleidet.<br />
C. Weitere Risikoaspekte<br />
Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte<br />
Vertrauen Sie nicht darauf, daß Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschließen können, durch die<br />
Sie Ihre Risiken aus Optionsscheinen ausschließen oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht,<br />
hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung des jeweiligen Optionsscheins ab. Unter<br />
Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen,<br />
so daß Ihnen ein Verlust entsteht.<br />
Inanspruchnahme von Kredit<br />
Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie den Erwerb von Optionsscheinen über Kredit finanzieren. In diesem Fall<br />
müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust<br />
hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus<br />
Gewinnen eines Optionsscheins verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Erwerb des<br />
Optionsscheins und Aufnahme des Kredits Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung<br />
und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne<br />
Verluste eintreten.<br />
Sicherungsgeschäfte der Emittentin<br />
Die Emittentin sichert nach eigenem Ermessen ihre Zahlungsverpflichtung aus den Optionsscheinen fortlaufend<br />
durch Sicherungsgeschäfte ab. Die Ausübung der Optionsscheine führt zur Auflösung solcher<br />
Sicherungsgeschäfte. Je nach Anzahl der fällig gewordenen Optionsscheine und der daraus resultierenden<br />
Anzahl von aufzulösenden Sicherungsgeschäften, der dann vorhandenen Marktsituation und Liquidität im<br />
Markt, kann dies den maßgeblichen Basiswert und damit auch den Differenzbetrag negativ beeinflussen.<br />
Auch das Eingehen solcher Sicherungsgeschäfte kann je nach Anzahl der verkauften Optionsscheine und der<br />
daraus resultierenden Anzahl von einzugehenden Sicherungsgeschäften, der dann vorhandenen Marktsituation<br />
und Liquidität im Markt, den maßgeblichen Basiswert und damit auch den Differenzbetrag negativ<br />
beeinflussen.<br />
Alleinige Maßgeblichkeit der Optionsbedingungen<br />
Die vorstehenden Ausführungen enthalten zusammenfassende allgemeine Produktinformationen und<br />
Risikohinweise und können wegen der Komplexität dieses Produktes keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />
erheben. Für die Rechte und Pflichten der Optionsscheininhaber und der Emittentin sind jedoch<br />
die Optionsbedingungen allein maßgeblich. Sofern Sie sich über die Wirkungsweise und den<br />
Risikogehalt im unklaren sind, empfehlen wir Ihnen, sich eingehend durch Ihre Hausbank oder<br />
qualifizierte Berater beraten zu lassen.<br />
Die Optionsscheine sind nur für Investoren geeignet, die alle hiermit verbundenen Risiken einschätzen<br />
können und mögliche Verluste zu realisieren bereit sind.<br />
Verkaufsbeschränkungen<br />
Die Emittentin wird mit Ausnahme der Veröffentlichung und Hinterlegung des Verkaufsprospektes in<br />
Deutschland keinerlei Maßnahmen ergreifen, um das öffentliche Angebot der Wertpapiere oder ihren<br />
Besitz oder den Vertrieb von Angebotsunterlagen in bezug auf die Wertpapiere in irgendeinem Land<br />
zulässig zu machen, in dem zu diesem Zweck besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die<br />
Wertpapiere dürfen innerhalb eines Landes oder mit Ausgangspunkt in einem Land nur angeboten,<br />
verkauft oder geliefert werden, wenn dies gemäß der anwendbaren Gesetze und anderer<br />
4
Rechtsvorschriften des betreffenden Landes zulässig ist und der Emittentin daraus keinerlei<br />
Verpflichtungen entstehen.<br />
5
Optionsbedingungen<br />
- WKN TB8QCK -<br />
- ISIN DE000TB8QCK9 -<br />
§ 1<br />
Optionsrecht/Differenzbetrag<br />
(1) Der Inhaber (der "Optionsscheininhaber") eines Inhaber-Optionsscheines (der "Optionsschein" bzw. alle<br />
begebenen Optionsscheine die "Optionsscheine" 5 ) ist nach Maßgabe dieser Optionsbedingungen<br />
berechtigt, von der <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong> Kommanditgesellschaft auf Aktien, Düsseldorf, (die<br />
"Emittentin") die Zahlung des gemäß Absatz (2) bestimmten Differenzbetrages (der "Differenzbetrag") je<br />
Optionsschein zu verlangen.<br />
(2) Der Differenzbetrag entspricht dem Barwert der Differenz, um die am Ausübungstag (wie in § 3 Absatz<br />
(1) definiert) der 10-Jahres-Euro-Swapsatz (der "Swapsatz") den Basissatz von 6,00 % p.a. (der<br />
"Basissatz") überschreitet, berechnet auf einen Nennbetrag von EUR 100,00 je Optionsschein.<br />
Der Differenzbetrag je Optionsschein wird nach der Formel berechnet:<br />
Differenzbetrag =<br />
[ S - B + S - B + S - B + ... + S - B ]* EUR 100,--<br />
(1+S) (1+S)² (1+S)³ (1+S) 10<br />
Im Sinne dieser Optionsbedingungen ist:<br />
B: 0,0600,d.h. der als Dezimalzahl ausgedrückte Basissatz;<br />
S: der als Dezimalzahl ausgedrückte Swapsatz.<br />
Die Berechnung des Differenzbetrages je Optionsschein erfolgt jeweils auf der Basis von fünf Dezimalstellen,<br />
wobei auf die fünfte Dezimalstelle kaufmännisch gerundet wird.<br />
§ 2<br />
Verbriefung und Lieferung der Optionsscheine<br />
(1) Die Optionsscheine sind während ihrer gesamten Laufzeit in einem Inhaber-Sammeloptionsschein (der<br />
"Inhaber-Sammeloptionsschein") verbrieft, der bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main,<br />
("Clearstream") hinterlegt ist. Der Inhaber-Sammeloptionsschein trägt die eigenhändigen Unterschriften<br />
von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin und ist ferner von einem Kontrollbeauftragten der<br />
Emittentin eigenhändig unterschrieben. Effektive Optionsscheine werden nicht ausgegeben.<br />
(2) Den Inhabern von Optionsscheinen stehen Miteigentumsanteile an dem Inhaber-Sammeloptionsschein<br />
zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln von Clearstream und außerhalb der<br />
Bundesrepublik Deutschland durch Clearing-Systeme, die über Kontoverbindungen mit Clearstream verfügen,<br />
übertragen werden können. Die kleinste handel- und übertragbare Einheit ist 1 Optionsschein.<br />
§ 3<br />
Ausübungstag/Ausübung<br />
(1) "Ausübungstag" ist der 20. Januar 2015, es sei denn, dieser Tag kein Bankarbeitstag (wie in Absatz (2)<br />
definiert). In diesem Fall ist Ausübungstag der nächstfolgende Bankarbeitstag.<br />
(2) "Bankarbeitstag" im Sinne dieses § 3 ist jeder Tag (außer ein Samstag oder Sonntag), an dem die Banken<br />
in Düsseldorf üblicherweise für den allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet sind. Das Optionsrecht gilt<br />
ohne weitere Voraussetzungen als am Ausübungstag ausgeübt, sofern sich ein Differenzbetrag errechnet;<br />
andernfalls erlischt es mit Ablauf dieses Tages.<br />
§ 4<br />
Swapsatz<br />
(1) Der zur Ermittlung des Differenzbetrages maßgebende Swapsatz wird von der Emittentin nach den folgenden<br />
Bestimmungen festgestellt:<br />
5<br />
Die Stückzahl der begebenen Wertpapiere ist abhängig von der Nachfrage nach den angebotenen Wertpapieren, aber - vorbehaltlich einer<br />
Aufstockung oder eines (Teil-)Rückkaufs der Emission - auf das auf Seite 1 angegebene Angebotsvolumen begrenzt.<br />
6
a) Die Emittentin wird am Ausübungstag gegen 11.00 Uhr (Frankfurter Zeit) den maßgebenden<br />
Swapsatz durch Bezugnahme auf die Bildschirmseite ISDAFIX2 des Reuters Monitor (oder einer<br />
etwaigen Nachfolgeseite der vorgenannten Publikationsstelle oder einer Bildschirmseite einer<br />
anderen Publikationsstelle) bestimmen.<br />
"Swapsatz" im Sinne dieses Absatzes a) bezeichnet den festen Prozentsatz p.a., den die betreffende<br />
Referenzbank aufgrund einer Zinstauschvereinbarung jährlich nachträglich auf der Grundlage des<br />
Quotienten "30/360" empfangen würde. Diese Zinstauschvereinbarung muß folgende Bedingungen<br />
enthalten:<br />
1) die Laufzeit beträgt 10 Jahre ab dem zweiten Geschäftstag (wie nachfolgend definiert) nach<br />
dem Ausübungstag; "Geschäftstag" im Sinne dieser Optionsbedingungen ist jeder Tag (außer<br />
ein Samstag oder Sonntag), an dem die Banken in Frankfurt am Main üblicherweise für den<br />
allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet sind.<br />
2) alle Zahlungen erfolgen in EUR;<br />
3) der Bezugsbetrag lautet auf EUR und ist repräsentativ für einen Einzelabschluß am Ausübungstag<br />
im Frankfurter Interbankenmarkt;<br />
4) die andere Partei empfängt den jeweiligen Sechs-Monats-EURIBOR halbjährlich nachträglich<br />
auf der Grundlage des Quotienten "Act/360";<br />
5) im übrigen gelten die im Frankfurter Interbankenmarkt zwischen erstklassigen Banken<br />
üblichen Bedingungen.<br />
b) Kann am Ausübungstag der Swapsatz nicht gemäß den Bestimmungen des Absatzes a) festgestellt<br />
werden, wird der maßgebende Swapsatz von der Emittentin nach billigem Ermessen festgelegt.<br />
(2) Die Berechnung des Differenzbetrages sowie die Ermittlung des Swapsatzes gemäß diesem § 4 erfolgen<br />
durch die Emittentin und sind, soweit nicht ein offensichtlicher Fehler vorliegt, für alle Beteiligten bindend.<br />
§ 5<br />
Zahlung des Differenzbetrages<br />
Die Emittentin wird dem Optionsscheininhaber am fünften Bankarbeitstag nach dem Ausübungstag den auf die<br />
gesamte Stückzahl der Ausübung entfallenden Differenzbetrag über Clearstream zahlen. Alle etwaigen im<br />
Zusammenhang mit der Zahlung des Differenzbetrages anfallenden Steuern oder Abgaben sind vom<br />
Optionsscheininhaber zu tragen.<br />
§ 6<br />
Bekanntmachungen<br />
Alle die Optionsscheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung in einem überregionalen<br />
Pflichtblatt der Börse Düsseldorf AG, sofern nicht eine direkte Mitteilung an die Optionsscheininhaber<br />
erfolgt.<br />
§ 7<br />
Ausgabe weiterer Optionsscheine/Rückkauf<br />
(1) Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Optionsscheininhaber weitere Optionsscheine<br />
mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, daß sie mit den Optionsscheinen zusammengefaßt<br />
werden, eine einheitliche Emission mit ihnen bilden und ihre Gesamtstückzahl erhöhen.<br />
Der Begriff "Optionsscheine" umfaßt im Fall einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen<br />
Optionsscheine.<br />
(2) Die Emittentin ist berechtigt, die Optionsscheine während ihrer Laufzeit jederzeit und insbesondere ohne<br />
öffentliche Bekanntmachung im Markt oder auf andere Weise zurückzukaufen und angekaufte Optionsscheine<br />
wieder zu verkaufen oder einzuziehen.<br />
§ 8<br />
Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand<br />
(1) Form und Inhalt der Optionsscheine sowie alle Rechte und Pflichten der Optionsscheininhaber und der<br />
Emittentin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
7
(2) Erfüllungsort für alle sich aus diesen Optionsbedingungen ergebenden Verpflichtungen der Optionsscheininhaber<br />
und der Emittentin ist Düsseldorf.<br />
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den in diesen Optionsbedingungen geregelten Angelegenheiten<br />
ist Düsseldorf für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen<br />
und Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand<br />
Düsseldorf ist für alle Klagen gegen die Emittentin ausschließlich.<br />
§ 9<br />
Teilunwirksamkeit<br />
Sollte eine der Bestimmungen dieser Optionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder werden, so werden hiervon die anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Eine durch die Unwirksamkeit<br />
oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser Optionsbedingungen etwa entstehende Lücke ist im<br />
Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sinngemäß<br />
auszufüllen.<br />
Düsseldorf, im Januar 2005<br />
<strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong><br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien<br />
8