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HSBC Trinkaus & Burkhardt

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Düsseldorf<br />

Nachtrag Nr. 620 gemäß § 10 des Verkaufsprospektgesetzes<br />

vom 5. Januar 2005<br />

zum unvollständigen Verkaufsprospekt gemäß § 10 des Verkaufsprospektgesetzes<br />

vom 3. August 2004<br />

für<br />

Optionsscheine bezogen auf den 10-Jahres-Euro-Swapsatz (Put)<br />

mit europäischer Ausübung<br />

-WKN TB8QCK -<br />

- ISIN DE000TB8QCK9 -<br />

Verkaufsbeginn: 5. Januar 2005<br />

Anfänglicher Verkaufspreis:<br />

Börsennotierung:<br />

Angebotsvolumen:<br />

EUR 2,13 je Optionsschein<br />

Düsseldorf: Freiverkehr<br />

Frankfurt: Freiverkehr (SMART-Trading)<br />

Stuttgart: EUWAX<br />

10.000.000 Optionsscheine<br />

<strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong><br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien


Notwendigkeit einer individuellen Beratung<br />

Diese Informationen zur Anlage in Optionsscheine auf einen EUR-Swapsatz ersetzen<br />

nicht die zur Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse unerläßliche<br />

Beratung vor der Kaufentscheidung durch Ihre Hausbank oder einen qualifizierten<br />

Berater.<br />

----------------------------------------------<br />

Die Optionsscheine, die Gegenstand dieses Nachtrages sind, werden von der <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong><br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien, Düsseldorf, (die "Emittentin") ab dem 5. Januar 2005 öffentlich angeboten<br />

und freibleibend verkauft.<br />

----------------------------------------------<br />

Produktinformation und wichtige Informationen über Verlustrisiken<br />

Allgemeine Informationen zu Optionsscheinen auf einen EUR-Swapsatz<br />

Der Käufer eines Optionsscheins auf einen EUR-Swapsatz (der "Swapsatz") erwirbt das Recht, die Zahlung<br />

eines am Ausübungstag ermittelten Differenzbetrages (wie nachfolgend definiert) je Optionsschein von der<br />

Emittentin zu verlangen.<br />

"Swapsatz" im Sinne dieser Optionsscheinbedingungen ist der am Ausübungstag um 11.00 Uhr (Frankfurter<br />

Zeit) festgestellte feste Prozentsatz p.a., der aufgrund einer Zinstauschvereinbarung, deren Laufzeit in den<br />

jeweiligen Optionsscheinbedingungen festgelegt ist, jährlich nachträglich auf Grundlage des Quotienten<br />

"30/360" zu zahlen wäre.<br />

Bei Swap-Optionsscheinen handelt es sich um das verbriefte Recht aus einer Option auf Abschluß eines Swap-<br />

Vertrages, auch "Swaptions" * genannt. Bei der überwiegenden Anzahl von Swaptions kommt es am<br />

Ausübungstag nicht zum tatsächlichen Abschluß eines Swap-Vertrages, sondern es findet, wie auch bei dem<br />

vorliegenden Swap-Optionsschein, ein Barausgleich in Höhe des Differenzbetrages statt. Der<br />

"Differenzbetrag" entspricht dem Barwert der Differenz, um die am Ausübungstag der jeweilige Swapsatz den<br />

bei Emission des Optionsschein festgelegten jeweiligen Basissatz unterschreitet (Swap-Call-Optionsschein)<br />

bzw. überschreitet (Swap-Put-Optionsschein), jeweils berechnet auf die Laufzeit des jeweiligen Swapsatzes<br />

und den bei Emission des Optionsscheins zugrunde gelegten Nennwertes. Damit kommt ein Differenzbetrag im<br />

Falle eines Swap-Call-Optionsscheines nur zur Auszahlung, soweit der Swapsatz am Ausübungstag unter dem<br />

Basissatz und im Fall eines Swap-Put-Optionsscheines, soweit der Swapsatz über dem Basissatz liegt.<br />

Dementsprechend geht der Käufer eines Swap-Call-Optionsscheines von sinkenden Swapsätzen und der<br />

Käufer eines Swap-Put-Optionsscheines von steigenden Swapsätzen aus.<br />

Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Optionsscheinen<br />

A. Grundsätzliches<br />

Verfall oder Wertminderung<br />

Die Rechte, die die Optionsscheine verbriefen, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Wertpapiere<br />

stets nur befristete Rechte verbriefen. Je kürzer die Frist ist, desto größer kann Ihr Risiko sein.<br />

* Eine Call- oder Receiver-Swaption stellt für den Käufer das Wahlrecht dar, einen festen Zinssatz zu erhalten und einen variablen Zinssatz zu zahlen.<br />

Demgegenüber ist eine Put- oder Payers-Swaption eine Option, einen festen Zinssatz zu zahlen und einen variablen Zinssatz zu erhalten. Die Laufzeiten<br />

der Swaptions und der unterliegenden Zinsswaps sind frei vereinbar und nicht an im Markt befindliche Anleihen gebunden. Bei der überwiegenden<br />

Anzahl von Swaptions wird am Verfalltag, sofern die Option einen inneren Wert hat, ein Barausgleich vorgenommen, d.h. ein Swap-Vertrag wird nicht<br />

abgeschlossen. Die Ermittlung dieses Barausgleichs erfolgt rein mathematisch und wird somit im Gegensatz zu Anleihekursen nicht durch Bonitätsoder<br />

Liquiditätsaspekte beeinflußt.<br />

2


Risiko eines Totalverlustes<br />

Ein Kauf von Optionsscheinen kann unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten allein<br />

aufgrund ungünstiger Marktentwicklungen und Zeitablaufs zu einem Totalverlust des eingesetzten Betrages<br />

(insbesondere des Kaufpreises für den Optionsschein) führen.<br />

Fehlende Absicherungsmöglichkeiten<br />

Geschäfte, mit denen Verlustrisiken aus Optionsscheinkäufen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden<br />

sollen (Absicherungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden<br />

Preis getätigt werden.<br />

Zusätzliches Verlustpotential<br />

Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie für den Erwerb von Optionsscheinen einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe<br />

ist bei Optionsscheinen der Fall, bei denen der Kurs des Swapsatzes auf ausländische Währung lautet.<br />

B. Typische Risiken beim Kauf von Optionsscheinen auf EUR-Zinsswaps<br />

Ein Zinsswap, also der Basiswert der Optionsscheine, ist eine zweiseitige Vereinbarung über den Austausch<br />

von Zinszahlungen. Während die eine Partei einen von Vertragsbeginn an festgelegten gleichbleibenden<br />

Zinssatz zahlt, erhält sie im Gegenzug von der anderen Partei einen variablen Geldmarktzins, in den meisten<br />

Fällen den halbjährlich zahlbaren Sechs-Monats-EURIBOR-Satz. Ausgetauscht werden lediglich die<br />

Zinszahlungen und keine Kapitalbeträge. Die Berechnung der Zinszahlungen erfolgt auf der Basis eines fiktiven<br />

unterliegenden Kapitalbetrages.<br />

Zinsswaps unterliegen wie festverzinsliche Wertpapiere durch Veränderungen des Marktzinsniveaus Wertänderungen.<br />

So wie bei festverzinslichen Wertpapieren über deren Kurs Differenzen zwischen den Nominalzinssätzen<br />

und den Marktrenditen ausgeglichen werden, haben Zinsswaps positive oder negative Barwerte, die den<br />

Differenzen zwischen den abgeschlossenen Swapsätzen und dem aktuellen Marktniveau entsprechen. Die<br />

Entwicklung der Swapsätze folgt in der Regel eng der Entwicklung der Renditen anderer Kapitalmarktinstrumente.<br />

Die Veränderung des Swapsatzes, der dem Optionsschein als Berechnungsmaßstab für einen Barausgleich<br />

zugrundeliegt, kann den Wert des Anspruchs des Optionsscheininhabers mindern. Zu einer Wertminderung<br />

kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei einem Anstieg des Swapsatzes, im Fall einer Verkaufsoption<br />

(Put) bei einem Absinken des Swapsatzes. Tritt eine Wertminderung des Optionsscheins ein, so erfolgt diese<br />

stets überproportional zur Veränderung des Swapsatzes und kann sogar bis hin zur Wertlosigkeit des<br />

Anspruchs und damit des Optionsscheins führen.<br />

Entpricht im Fall einer Kaufoption (Swap-Call-Optionsschein) am Ausübungstag der Swapsatz dem Basissatz<br />

oder ist der Swapsatz höher als dieser, so erhält der Optionsscheininhaber keinen Differenzbetrag. Das gleiche<br />

gilt bei einer Verkaufsoption (Swap-Put-Optionsschein), wenn am Ausübungstag der Basissatz dem Swapsatz<br />

entspricht bzw. der Basissatz kleiner als der Swapsatz ist. In beiden Fällen erleidet der Optionsscheininhaber<br />

einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals.<br />

Bei den vorliegenden Optionsscheinen handelt es sich um Optionsscheine mit "europäischer" Ausübung, d.h.<br />

sie können nur einmalig am Ende der Laufzeit ausgeübt werden. Die Ausgestaltung der Swap-Optionsscheine<br />

als europäische Optionen bedeutet, daß für deren Preisbildung primär der zum Ausübungstag ermittelte<br />

Swapsatz und dessen Volatilität und nicht der aktuelle EUR-Swapsatz relevant ist. Daher beeinflußt dieser rein<br />

mathematisch aus der Zinsstrukturkurve abgeleitete Termin-EUR-Swapsatz die Preise der Swap-<br />

Optionsscheine bei einer gegebenen Veränderung der Zinsstrukturkurve, und zwar auch dann, wenn der<br />

aktuelle EUR-Swapsatz unverändert bleibt.<br />

So kann sich der Preis eines Swap-Call-Optionsscheines infolge steigender Termin-Swapsätze und/oder<br />

niedrigerer Volatilität vermindern, obwohl gleichzeitig die aktuellen EUR-Swapsätze unverändert bleiben oder<br />

sogar sinken. Ebenso kann sich der Preis eines Swap-Put-Optionsscheines infolge fallender Termin-Swapsätze<br />

und/oder niedrigerer Volatilität vermindern, obwohl gleichzeitig die aktuellen EUR-Swapsätze unverändert<br />

bleiben oder sogar steigen.<br />

3


Darüber hinaus wird der Wert des Optionsscheins von weiteren Preisbildungsfaktoren (z.B. Restlaufzeit des<br />

Optionsscheins oder Häufigkeit und Intensität der Schwankungen des Swapsatzes) mitbestimmt, die ebenfalls<br />

zu einer Wertminderung des Optionsscheins führen können. Wegen der begrenzten Laufzeit des<br />

Optionsscheins kann der Optionsscheininhaber nicht darauf vertrauen, daß sich der Preis des Optionsscheins<br />

rechtzeitig wieder erholen wird. Im ungünstigsten Fall kann der Preis des Optionsscheins bis zum<br />

Ausübungstag soweit fallen, daß der Optionsscheininhaber einen Verlust, möglicherweise einen Totalverlust<br />

seines eingesetzten Kapitals zuzüglich der entstandenen Kosten erleidet.<br />

C. Weitere Risikoaspekte<br />

Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte<br />

Vertrauen Sie nicht darauf, daß Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschließen können, durch die<br />

Sie Ihre Risiken aus Optionsscheinen ausschließen oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht,<br />

hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung des jeweiligen Optionsscheins ab. Unter<br />

Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen,<br />

so daß Ihnen ein Verlust entsteht.<br />

Inanspruchnahme von Kredit<br />

Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie den Erwerb von Optionsscheinen über Kredit finanzieren. In diesem Fall<br />

müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust<br />

hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus<br />

Gewinnen eines Optionsscheins verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Erwerb des<br />

Optionsscheins und Aufnahme des Kredits Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung<br />

und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne<br />

Verluste eintreten.<br />

Sicherungsgeschäfte der Emittentin<br />

Die Emittentin sichert nach eigenem Ermessen ihre Zahlungsverpflichtung aus den Optionsscheinen fortlaufend<br />

durch Sicherungsgeschäfte ab. Die Ausübung der Optionsscheine führt zur Auflösung solcher<br />

Sicherungsgeschäfte. Je nach Anzahl der fällig gewordenen Optionsscheine und der daraus resultierenden<br />

Anzahl von aufzulösenden Sicherungsgeschäften, der dann vorhandenen Marktsituation und Liquidität im<br />

Markt, kann dies den maßgeblichen Basiswert und damit auch den Differenzbetrag negativ beeinflussen.<br />

Auch das Eingehen solcher Sicherungsgeschäfte kann je nach Anzahl der verkauften Optionsscheine und der<br />

daraus resultierenden Anzahl von einzugehenden Sicherungsgeschäften, der dann vorhandenen Marktsituation<br />

und Liquidität im Markt, den maßgeblichen Basiswert und damit auch den Differenzbetrag negativ<br />

beeinflussen.<br />

Alleinige Maßgeblichkeit der Optionsbedingungen<br />

Die vorstehenden Ausführungen enthalten zusammenfassende allgemeine Produktinformationen und<br />

Risikohinweise und können wegen der Komplexität dieses Produktes keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />

erheben. Für die Rechte und Pflichten der Optionsscheininhaber und der Emittentin sind jedoch<br />

die Optionsbedingungen allein maßgeblich. Sofern Sie sich über die Wirkungsweise und den<br />

Risikogehalt im unklaren sind, empfehlen wir Ihnen, sich eingehend durch Ihre Hausbank oder<br />

qualifizierte Berater beraten zu lassen.<br />

Die Optionsscheine sind nur für Investoren geeignet, die alle hiermit verbundenen Risiken einschätzen<br />

können und mögliche Verluste zu realisieren bereit sind.<br />

Verkaufsbeschränkungen<br />

Die Emittentin wird mit Ausnahme der Veröffentlichung und Hinterlegung des Verkaufsprospektes in<br />

Deutschland keinerlei Maßnahmen ergreifen, um das öffentliche Angebot der Wertpapiere oder ihren<br />

Besitz oder den Vertrieb von Angebotsunterlagen in bezug auf die Wertpapiere in irgendeinem Land<br />

zulässig zu machen, in dem zu diesem Zweck besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die<br />

Wertpapiere dürfen innerhalb eines Landes oder mit Ausgangspunkt in einem Land nur angeboten,<br />

verkauft oder geliefert werden, wenn dies gemäß der anwendbaren Gesetze und anderer<br />

4


Rechtsvorschriften des betreffenden Landes zulässig ist und der Emittentin daraus keinerlei<br />

Verpflichtungen entstehen.<br />

5


Optionsbedingungen<br />

- WKN TB8QCK -<br />

- ISIN DE000TB8QCK9 -<br />

§ 1<br />

Optionsrecht/Differenzbetrag<br />

(1) Der Inhaber (der "Optionsscheininhaber") eines Inhaber-Optionsscheines (der "Optionsschein" bzw. alle<br />

begebenen Optionsscheine die "Optionsscheine" 5 ) ist nach Maßgabe dieser Optionsbedingungen<br />

berechtigt, von der <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong> Kommanditgesellschaft auf Aktien, Düsseldorf, (die<br />

"Emittentin") die Zahlung des gemäß Absatz (2) bestimmten Differenzbetrages (der "Differenzbetrag") je<br />

Optionsschein zu verlangen.<br />

(2) Der Differenzbetrag entspricht dem Barwert der Differenz, um die am Ausübungstag (wie in § 3 Absatz<br />

(1) definiert) der 10-Jahres-Euro-Swapsatz (der "Swapsatz") den Basissatz von 6,00 % p.a. (der<br />

"Basissatz") überschreitet, berechnet auf einen Nennbetrag von EUR 100,00 je Optionsschein.<br />

Der Differenzbetrag je Optionsschein wird nach der Formel berechnet:<br />

Differenzbetrag =<br />

[ S - B + S - B + S - B + ... + S - B ]* EUR 100,--<br />

(1+S) (1+S)² (1+S)³ (1+S) 10<br />

Im Sinne dieser Optionsbedingungen ist:<br />

B: 0,0600,d.h. der als Dezimalzahl ausgedrückte Basissatz;<br />

S: der als Dezimalzahl ausgedrückte Swapsatz.<br />

Die Berechnung des Differenzbetrages je Optionsschein erfolgt jeweils auf der Basis von fünf Dezimalstellen,<br />

wobei auf die fünfte Dezimalstelle kaufmännisch gerundet wird.<br />

§ 2<br />

Verbriefung und Lieferung der Optionsscheine<br />

(1) Die Optionsscheine sind während ihrer gesamten Laufzeit in einem Inhaber-Sammeloptionsschein (der<br />

"Inhaber-Sammeloptionsschein") verbrieft, der bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main,<br />

("Clearstream") hinterlegt ist. Der Inhaber-Sammeloptionsschein trägt die eigenhändigen Unterschriften<br />

von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin und ist ferner von einem Kontrollbeauftragten der<br />

Emittentin eigenhändig unterschrieben. Effektive Optionsscheine werden nicht ausgegeben.<br />

(2) Den Inhabern von Optionsscheinen stehen Miteigentumsanteile an dem Inhaber-Sammeloptionsschein<br />

zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln von Clearstream und außerhalb der<br />

Bundesrepublik Deutschland durch Clearing-Systeme, die über Kontoverbindungen mit Clearstream verfügen,<br />

übertragen werden können. Die kleinste handel- und übertragbare Einheit ist 1 Optionsschein.<br />

§ 3<br />

Ausübungstag/Ausübung<br />

(1) "Ausübungstag" ist der 20. Januar 2015, es sei denn, dieser Tag kein Bankarbeitstag (wie in Absatz (2)<br />

definiert). In diesem Fall ist Ausübungstag der nächstfolgende Bankarbeitstag.<br />

(2) "Bankarbeitstag" im Sinne dieses § 3 ist jeder Tag (außer ein Samstag oder Sonntag), an dem die Banken<br />

in Düsseldorf üblicherweise für den allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet sind. Das Optionsrecht gilt<br />

ohne weitere Voraussetzungen als am Ausübungstag ausgeübt, sofern sich ein Differenzbetrag errechnet;<br />

andernfalls erlischt es mit Ablauf dieses Tages.<br />

§ 4<br />

Swapsatz<br />

(1) Der zur Ermittlung des Differenzbetrages maßgebende Swapsatz wird von der Emittentin nach den folgenden<br />

Bestimmungen festgestellt:<br />

5<br />

Die Stückzahl der begebenen Wertpapiere ist abhängig von der Nachfrage nach den angebotenen Wertpapieren, aber - vorbehaltlich einer<br />

Aufstockung oder eines (Teil-)Rückkaufs der Emission - auf das auf Seite 1 angegebene Angebotsvolumen begrenzt.<br />

6


a) Die Emittentin wird am Ausübungstag gegen 11.00 Uhr (Frankfurter Zeit) den maßgebenden<br />

Swapsatz durch Bezugnahme auf die Bildschirmseite ISDAFIX2 des Reuters Monitor (oder einer<br />

etwaigen Nachfolgeseite der vorgenannten Publikationsstelle oder einer Bildschirmseite einer<br />

anderen Publikationsstelle) bestimmen.<br />

"Swapsatz" im Sinne dieses Absatzes a) bezeichnet den festen Prozentsatz p.a., den die betreffende<br />

Referenzbank aufgrund einer Zinstauschvereinbarung jährlich nachträglich auf der Grundlage des<br />

Quotienten "30/360" empfangen würde. Diese Zinstauschvereinbarung muß folgende Bedingungen<br />

enthalten:<br />

1) die Laufzeit beträgt 10 Jahre ab dem zweiten Geschäftstag (wie nachfolgend definiert) nach<br />

dem Ausübungstag; "Geschäftstag" im Sinne dieser Optionsbedingungen ist jeder Tag (außer<br />

ein Samstag oder Sonntag), an dem die Banken in Frankfurt am Main üblicherweise für den<br />

allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet sind.<br />

2) alle Zahlungen erfolgen in EUR;<br />

3) der Bezugsbetrag lautet auf EUR und ist repräsentativ für einen Einzelabschluß am Ausübungstag<br />

im Frankfurter Interbankenmarkt;<br />

4) die andere Partei empfängt den jeweiligen Sechs-Monats-EURIBOR halbjährlich nachträglich<br />

auf der Grundlage des Quotienten "Act/360";<br />

5) im übrigen gelten die im Frankfurter Interbankenmarkt zwischen erstklassigen Banken<br />

üblichen Bedingungen.<br />

b) Kann am Ausübungstag der Swapsatz nicht gemäß den Bestimmungen des Absatzes a) festgestellt<br />

werden, wird der maßgebende Swapsatz von der Emittentin nach billigem Ermessen festgelegt.<br />

(2) Die Berechnung des Differenzbetrages sowie die Ermittlung des Swapsatzes gemäß diesem § 4 erfolgen<br />

durch die Emittentin und sind, soweit nicht ein offensichtlicher Fehler vorliegt, für alle Beteiligten bindend.<br />

§ 5<br />

Zahlung des Differenzbetrages<br />

Die Emittentin wird dem Optionsscheininhaber am fünften Bankarbeitstag nach dem Ausübungstag den auf die<br />

gesamte Stückzahl der Ausübung entfallenden Differenzbetrag über Clearstream zahlen. Alle etwaigen im<br />

Zusammenhang mit der Zahlung des Differenzbetrages anfallenden Steuern oder Abgaben sind vom<br />

Optionsscheininhaber zu tragen.<br />

§ 6<br />

Bekanntmachungen<br />

Alle die Optionsscheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung in einem überregionalen<br />

Pflichtblatt der Börse Düsseldorf AG, sofern nicht eine direkte Mitteilung an die Optionsscheininhaber<br />

erfolgt.<br />

§ 7<br />

Ausgabe weiterer Optionsscheine/Rückkauf<br />

(1) Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Optionsscheininhaber weitere Optionsscheine<br />

mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, daß sie mit den Optionsscheinen zusammengefaßt<br />

werden, eine einheitliche Emission mit ihnen bilden und ihre Gesamtstückzahl erhöhen.<br />

Der Begriff "Optionsscheine" umfaßt im Fall einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen<br />

Optionsscheine.<br />

(2) Die Emittentin ist berechtigt, die Optionsscheine während ihrer Laufzeit jederzeit und insbesondere ohne<br />

öffentliche Bekanntmachung im Markt oder auf andere Weise zurückzukaufen und angekaufte Optionsscheine<br />

wieder zu verkaufen oder einzuziehen.<br />

§ 8<br />

Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand<br />

(1) Form und Inhalt der Optionsscheine sowie alle Rechte und Pflichten der Optionsscheininhaber und der<br />

Emittentin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

7


(2) Erfüllungsort für alle sich aus diesen Optionsbedingungen ergebenden Verpflichtungen der Optionsscheininhaber<br />

und der Emittentin ist Düsseldorf.<br />

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den in diesen Optionsbedingungen geregelten Angelegenheiten<br />

ist Düsseldorf für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen<br />

und Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand<br />

Düsseldorf ist für alle Klagen gegen die Emittentin ausschließlich.<br />

§ 9<br />

Teilunwirksamkeit<br />

Sollte eine der Bestimmungen dieser Optionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, so werden hiervon die anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Eine durch die Unwirksamkeit<br />

oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser Optionsbedingungen etwa entstehende Lücke ist im<br />

Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sinngemäß<br />

auszufüllen.<br />

Düsseldorf, im Januar 2005<br />

<strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & <strong>Burkhardt</strong><br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien<br />

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