Hygieneplan für Naturheilpraxis
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3.3.1.8 Verpackung<br />
Alle Medizinprodukte, welche steril zur Anwendung kommen sollen, müssen in einer<br />
geeigneten Verpackung gem. aktueller DIN-Norm sterilisiert werden.<br />
Die Sterilisierverpackung (z. B. heißsiegelfähige Klarsichtbeutel und Schläuche aus<br />
Papier und Kunststoff-Verbundfolie, so genannte Klarsichtsterilisierverpackung,<br />
Sterilisierbehälter, Container…) ist in Abhängigkeit vom Sterilisationsverfahren unter<br />
Berücksichtigung der Herstellerangaben zu wählen. Eine Auswahl möglicher<br />
Kombinationen finden Sie in der Tabelle „Sterilisation in Kleinsterilisatoren –<br />
Mindestanforderungen“.<br />
Achtung: Heißluftsterilisation bzw. Dampfsterilisation mit fraktioniertem<br />
Vorvakuumverfahren erfordern grundsätzlich unterschiedliche Verpackungen. In<br />
Dampfsterilisationsverfahren, die nach dem Gravitationsverfahren arbeiten, bzw.<br />
Dampfkleinsterilisatoren der Klasse N ist nur eine unverpackte Sterilisation, d.h. eine<br />
Dampfdesinfektion technisch machbar.<br />
Falls heißsiegelfähige Klarsichtsterilisationsverpackungen eingesetzt werden, muss<br />
das verwendete Siegelgerät die Bedingungen der DIN 58953 erfüllen.<br />
Werden bei der Dampfsterilisation Sterilisierbehälter mit Filtern zur Mehrfachbenutzung<br />
eingesetzt, ist durch geeignete Dokumentation sicherzustellen, dass ein<br />
Filterwechsel gemäß Herstellerangabe erfolgt (z. B. Fa. Melag nach 35 Sterilisierzyklen).<br />
Diese Dokumentation kann entfallen, wenn Papierfilter eingesetzt werden,<br />
die nach jedem Sterilisationszyklus entsorgt werden.<br />
3.3.1.9 Kennzeichnung<br />
Chargenkennzeichnung der erfolgten Sterilisation, Sterilisierdatum bzw.<br />
Sterilgutlagerfrist<br />
aufbereiteten Medizinprodukten sind erforderlichenfalls Informationen beizugeben,<br />
die eine sichere Anwendung möglich machen<br />
Bezeichnung des Produktes sofern erforderlich, ggf. nutzungsrelevante Angaben<br />
(z.B. Modell, Größe)<br />
Bei Aufbereitung durch Dritte (Fremdsterilisation) Name und Anschrift des<br />
Unternehmens<br />
3.3.1.10 Freigabe zur erneuten Anwendung<br />
Die Aufbereitung von Medizinprodukten endet mit der Freigabe zur Anwendung. Diese<br />
erfolgt auf der Basis der Übereinstimmung der bei der Aufbereitung jeweils ermittelten<br />
Prozessparameter mit denen der Validierungsprotokolle und beinhaltet:<br />
Durchführung und Dokumentation der täglichen Routineprüfungen<br />
Überprüfung und Dokumentation des vollständigen und korrekten Prozessverlaufes<br />
(chargenbezogene Routineprüfungen und Chargenkontrolle)<br />
Überprüfung der Verpackung auf Unversehrtheit und Trockenheit<br />
Überprüfung der Kennzeichnung<br />
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