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Hygieneplan für Naturheilpraxis

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3.3.1.8 Verpackung<br />

Alle Medizinprodukte, welche steril zur Anwendung kommen sollen, müssen in einer<br />

geeigneten Verpackung gem. aktueller DIN-Norm sterilisiert werden.<br />

Die Sterilisierverpackung (z. B. heißsiegelfähige Klarsichtbeutel und Schläuche aus<br />

Papier und Kunststoff-Verbundfolie, so genannte Klarsichtsterilisierverpackung,<br />

Sterilisierbehälter, Container…) ist in Abhängigkeit vom Sterilisationsverfahren unter<br />

Berücksichtigung der Herstellerangaben zu wählen. Eine Auswahl möglicher<br />

Kombinationen finden Sie in der Tabelle „Sterilisation in Kleinsterilisatoren –<br />

Mindestanforderungen“.<br />

Achtung: Heißluftsterilisation bzw. Dampfsterilisation mit fraktioniertem<br />

Vorvakuumverfahren erfordern grundsätzlich unterschiedliche Verpackungen. In<br />

Dampfsterilisationsverfahren, die nach dem Gravitationsverfahren arbeiten, bzw.<br />

Dampfkleinsterilisatoren der Klasse N ist nur eine unverpackte Sterilisation, d.h. eine<br />

Dampfdesinfektion technisch machbar.<br />

Falls heißsiegelfähige Klarsichtsterilisationsverpackungen eingesetzt werden, muss<br />

das verwendete Siegelgerät die Bedingungen der DIN 58953 erfüllen.<br />

Werden bei der Dampfsterilisation Sterilisierbehälter mit Filtern zur Mehrfachbenutzung<br />

eingesetzt, ist durch geeignete Dokumentation sicherzustellen, dass ein<br />

Filterwechsel gemäß Herstellerangabe erfolgt (z. B. Fa. Melag nach 35 Sterilisierzyklen).<br />

Diese Dokumentation kann entfallen, wenn Papierfilter eingesetzt werden,<br />

die nach jedem Sterilisationszyklus entsorgt werden.<br />

3.3.1.9 Kennzeichnung<br />

Chargenkennzeichnung der erfolgten Sterilisation, Sterilisierdatum bzw.<br />

Sterilgutlagerfrist<br />

aufbereiteten Medizinprodukten sind erforderlichenfalls Informationen beizugeben,<br />

die eine sichere Anwendung möglich machen<br />

Bezeichnung des Produktes sofern erforderlich, ggf. nutzungsrelevante Angaben<br />

(z.B. Modell, Größe)<br />

Bei Aufbereitung durch Dritte (Fremdsterilisation) Name und Anschrift des<br />

Unternehmens<br />

3.3.1.10 Freigabe zur erneuten Anwendung<br />

Die Aufbereitung von Medizinprodukten endet mit der Freigabe zur Anwendung. Diese<br />

erfolgt auf der Basis der Übereinstimmung der bei der Aufbereitung jeweils ermittelten<br />

Prozessparameter mit denen der Validierungsprotokolle und beinhaltet:<br />

Durchführung und Dokumentation der täglichen Routineprüfungen<br />

Überprüfung und Dokumentation des vollständigen und korrekten Prozessverlaufes<br />

(chargenbezogene Routineprüfungen und Chargenkontrolle)<br />

Überprüfung der Verpackung auf Unversehrtheit und Trockenheit<br />

Überprüfung der Kennzeichnung<br />

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