Hygieneplan für Naturheilpraxis
Hygieneplan für Naturheilpraxis
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Sehr geehrte Frau Kollegin,<br />
sehr geehrter Herr Kollege,<br />
das am 01.01.2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellt in § 1 fest: „Zweck des Gesetzes<br />
ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und<br />
ihre Weiterverbreitung zu verhindern.“ In § 36 (2) regelt das Gesetz: “….. Praxen sonstiger Heilberufe, in<br />
denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, sowie sonstige Einrichtungen und Gewerbe, bei denen<br />
durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können, können durch<br />
das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.“ .<br />
Grundsätzlich sind <strong>für</strong> alle Heilpraktiker, wie <strong>für</strong> alle anderen Heilberufe auch, die aktuell gültigen Regeln<br />
der Hygiene verbindlich und von diesen auch umzusetzen. Jeder praktizierende Heilpraktiker ist<br />
verpflichtet, die hygienischen Regeln zu kennen, sie einzuhalten und sich über aktuelle Erkenntnisse im<br />
Bereich der Hygiene zu unterrichten.<br />
Um der Überwachungspflicht nachzukommen, können die Gesundheitsämter verlangen, dass <strong>für</strong> die<br />
jeweilige Praxis ein <strong>Hygieneplan</strong> erstellt wird. Zur Erstellung eines solchen <strong>Hygieneplan</strong>s sind die invasiv<br />
tätigen Heilpraktiker gesetzlich verpflichtet.<br />
Ein <strong>Hygieneplan</strong> ist als bereichsbezogene Arbeitsanleitung zu verstehen und setzt sich aus einzelnen<br />
fachbezogenen Hygieneanleitungen zusammen. Ziel eines <strong>Hygieneplan</strong>s ist es, sowohl die Patienten als<br />
auch das Personal vor Infektionen zu schützen.<br />
Der Ihnen vorliegende Muster-<strong>Hygieneplan</strong> ist so aufgebaut, dass die allgemeinen Vorgaben modul- bzw.<br />
bausteinartig übernommen werden können, beispielsweise zur Personalhygiene,<br />
Personalschutzmaßnahmen, Schutzkleidung oder Abfallentsorgung.<br />
Bitte passen Sie diese vorgegebenen Module an die individuellen Gegebenheiten Ihrer Praxis an, d.h.<br />
übernehmen Sie nur die Bausteine, die in Ihrer Praxis auch tatsächlich maßgeblich sind.<br />
Bei der Erstellung des <strong>Hygieneplan</strong>s sind die baulich-funktionellen Gegebenheiten sowie die möglichen<br />
Infektionsrisiken zu berücksichtigen. Für alle in der Praxis ausgeübten invasiven und somit<br />
infektionskritischen Therapiemethoden sind Arbeitsanweisungen zu erstellen, d. h. die individuellen<br />
Abläufe bei infektionskritischen Tätigkeiten (z.B. blutiges Schröpfen, Akupunktur u.a.) müssen<br />
beschrieben werden. Alle Prozesse, die in Ihrer Praxis nicht regelhaft zur Anwendung kommen, bzw.<br />
Medizinprodukte, die nicht vorgehalten werden, müssen Sie in Ihrem individuellen <strong>Hygieneplan</strong> nicht<br />
aufnehmen.<br />
Als weiterer Bestandteil des <strong>Hygieneplan</strong>s ist ein Reinigungs- und Desinfektionsplan zu erarbeiten. Darin<br />
sind die tatsächlich verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Angabe der Konzentration und<br />
Einwirkzeit, unter Benennung des jeweils Durchführenden/ Verantwortlichen, aufzuführen. Dieser Plan ist<br />
in Ihrer Praxis dort auszuhängen, wo Desinfektionsmittel angesetzt werden bzw. zum Einsatz gelangen.<br />
Mit dieser „Checkliste <strong>Hygieneplan</strong>“ geben wir Ihnen eine übersichtliche Vorlage, mit der Sie Ihren<br />
praxisrelevanten <strong>Hygieneplan</strong> erstellen können.<br />
Die Checkliste wurde in gemeinsamer Arbeit durch den HEILPRAKTIKERVERBAND BAYERN e.V. und<br />
den BDHN e.V. in Zusammenarbeit mit dem LGL und dem RGU München <strong>für</strong> die bayerischen<br />
Heilpraktiker erstellt.<br />
Die Vorstände der Berufsverbände in Kooperation<br />
HEILPRAKTIKERVERBAND BAYERN e.V.<br />
Fachverband Deutscher Heilpraktiker<br />
FDH, LV Bayern<br />
BDHN e.V.<br />
Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger<br />
UDH, LV Bayern<br />
2
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Dienstanweisung / Kenntnisnahme 5<br />
Allgemeine Angaben zur Praxis - Räumlichkeiten / Mitarbeiter / Therapien 6<br />
1 Allgemeine Personalhygiene<br />
1.1 Händehygiene 7<br />
1.1.1. Hygienische Händewaschung 7<br />
1.1.2. Hygienische Händedesinfektion 8<br />
Hygienische Händedesinfektion gemäß DIN 1500 9<br />
1.1.3. Chirurgische Händedesinfektion 10<br />
1.1.4. Hautschutz 10<br />
1.2 Hautantiseptik (Hautdesinfektion) 11<br />
2 Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen Umgebungshygiene<br />
2.1 Flächenreinigung und -desinfektion 12<br />
3 Medizinprodukte<br />
3.1 Rechtliche Situation, MPG, MPBetreibV, Validierung 13<br />
3.2 Medizinprodukte - Risikobewertung 14<br />
3.2.1. Einteilung der zur mehrfachen Anwendung vorgesehenen Medizinprodukte 15<br />
3.2.2. Medizinprodukte - Einmalprodukte 16<br />
3.2.3. Medizinprodukte - Geräte 16<br />
3.3 Medizinprodukte - Aufbereitung 17<br />
3.3.1. Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten 18<br />
3.3.1.1 Vorbereitung 18<br />
3.3.1.2 Manuelle Reinigung 18<br />
3.3.1.3 Desinfektion 19<br />
3.3.1.4 Spülung / Trocknung 19<br />
3.3.1.5 Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit 19<br />
3.3.1.6 Pflege und Instandsetzung 19<br />
3.3.1.7 Funktionsprüfung 19<br />
3.3.1.8 Verpackung 20<br />
3.3.1.9 Kennzeichnung 20<br />
3.3.1.10 Freigabe zur erneuten Anwendung 20<br />
3.3.1.11 Dokumentation 21<br />
3.3.1.12 Transport und Lagerung, Lagerfrist von Sterilgut 21<br />
3.4 Sterilisation 22<br />
3.4.1 Arbeitsanweisung zur Sterilisation 22<br />
3.4.2 Sterilisationskontrollblatt 23<br />
4 Spezielle Hygienemaßnahmen<br />
4.1 Schutzmaßnahmen ( Bekleidung, Wäsche, Schutzhandschuhe) 24<br />
4.2 Verletzung von Mitarbeitern - Verbandbuch 25<br />
4.3 Verhalten bei Schnittverletzungen mit Blutkontamination 26<br />
4.4 Umgang mit Medikamenten 27<br />
3
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
5 Ver- und Entsorgungsregelungen<br />
5.1 Praxiswäscheversorgung 28<br />
5.2 Abfallentsorgung 28<br />
6 Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen, Technische Regeln 31<br />
7 Praxisvorlagen - Reinigungs- und Desinfektionsplan<br />
7.1 Händehygiene 32<br />
7.2 Hautdesinfektion - Patient 33<br />
7.3 Flächendesinfektion 34<br />
7.4 Aufbereitung von Medizinprodukten - Instrumentenaufbereitung 35<br />
7.5 Schutzmaßnahmen 36<br />
8 Arbeitsabläufe bei speziellen Therapieverfahren<br />
8.1 Aderlass 37<br />
8.2 Akupunktur 38<br />
8.3 Baunscheidtieren 38<br />
8.4 Blutegel 38<br />
8.5 Cantharidenpflaster 39<br />
8.6 Colon-Hydro-Therapie (noch nicht festgelegt) 39<br />
8.7 Eigenbluttherapie, nicht aufbereitet 40<br />
8.8 Infusionen 40<br />
8.9 Injektionen (i.c., s.c., i.m, p.v.) 40<br />
8.10 Injektionen i.v. u. Blutabnahme 41<br />
8.11 Ozonbehandlung und HOT 41<br />
8.12 Schröpfen, unblutig 42<br />
8.13 Schröpfen, blutig 42<br />
8.14 Wundversorgung / Wundverband 43<br />
8.15 Versand von Untersuchungsmaterial 43<br />
9 Notfallmanagement und Soforthilfe / Rettungskette 44<br />
10 Blutegeldokumentationsblatt 45<br />
4
Dienstanweisung<br />
Der vorliegende <strong>Hygieneplan</strong> ist eine Dienstanweisung und muss von allen in der Praxis beschäftigten<br />
Personen befolgt werden.<br />
Alle Mitarbeiter müssen dies auf der unten stehenden Liste bestätigen.<br />
Dieser <strong>Hygieneplan</strong> Stand<br />
wurde erstellt von Name: __________________<br />
Beruf/Qualifikation: und tritt in Kraft am .<br />
Datum: ----------------------------------------------<br />
(Unterschrift des Leiters der Einrichtung)<br />
Datum Name, Vorname Ausbildung/ Funktion Unterschrift<br />
Eingewiesener<br />
Unterschrift<br />
Einweisender<br />
Schulungen der Mitarbeiter zum Thema Hygiene sind regelmäßig (mindestens jährlich und bei<br />
Neueinstellung) durchzuführen und zu dokumentieren.<br />
Gemäß Unfallverhütungsvorschriften hat der Unternehmer die <strong>für</strong> sein Unternehmen geltenden<br />
Unfallverhütungsvorschriften an geeigneter Stelle auszulegen und die Versicherten über die bei ihren<br />
Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zur Abwendung einmal vor der<br />
Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen.<br />
5
Allgemeine Angaben zur <strong>Naturheilpraxis</strong><br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Räumlichkeiten<br />
Anzahl der Behandlungsräume<br />
Anmeldebereich<br />
Wartebereich<br />
Behandlungszimmer<br />
Behandlungszimmer<br />
________<br />
vorhanden / nicht vorhanden<br />
vorhanden / nicht vorhanden<br />
vorhanden mit Händewaschplatz gem.<br />
bestehender Vorgaben<br />
vorhanden ohne Händewaschplatz<br />
Händedesinfektionsmittelspender vorhanden in ____________ _<br />
Sozialraum<br />
Lageraum<br />
Labor<br />
Separate Toilette<br />
vorhanden / nicht vorhanden<br />
vorhanden / nicht vorhanden<br />
vorhanden / nicht vorhanden<br />
vorhanden / nicht vorhanden<br />
Mitarbeiter<br />
Anzahl der Mitarbeiter<br />
Anzahl der freien Mitarbeiter<br />
_________<br />
_________<br />
Therapien<br />
In der Praxis werden überwiegend folgende Therapien durchgeführt:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
6
1: A l l g e m e i n e P e r s o n a l h y g i e n e<br />
1.1 Händehygiene<br />
1.1.1 Hygienische Händewaschung<br />
Die Seifenwaschung der Hände sollte auf ein Minimum reduziert werden, da häufiges Waschen<br />
der Hände die Hornschicht aufquellen lässt und so zum Verlust von Hautfetten und<br />
Feuchtigkeitshaltefaktoren führt.<br />
Waschplatzausstattung:<br />
fließend warmes + kaltes Wasser, bei direktem Patientenkontakt oder Umgang mit<br />
Körperflüssigkeiten oder infektiösem Material Benutzung ohne Handkontakt (bevorzugt<br />
Fuß- oder Ellenbogenbedienung, ggf. Lichtschranke)<br />
Spender <strong>für</strong> Händedesinfektionsmittel, der eine handberührungsfreie Entnahme gestattet<br />
(Originalgebinde)<br />
Spender <strong>für</strong> Waschlotion (empfehlenswert Einmalflaschen, ansonsten vor Neubefüllung<br />
gründliche Reinigung)<br />
Einmal-Handtuchspender<br />
Hygienische Händewaschung – wann:<br />
vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende<br />
nach sichtbarer Verschmutzung<br />
bei ästhetischem Bedürfnis<br />
Nach der Toilettenbenutzung und nach dem Naseputzen ist die hygienische<br />
Händedesinfektion wegen ihrer höheren Wirkung und besseren Hautverträglichkeit anstelle<br />
der Händewaschung zu bevorzugen.<br />
Hygienische Händewaschung - wie:<br />
zur Schonung der Haut eine schwach saure (pH 5,5) bzw. pH-hautneutrale Waschlotion<br />
verwenden (keine Stückseife verwenden!)<br />
Händewaschung<br />
sorgfältige Trocknung insbesondere der Fingerzwischenräume mit einem weichen<br />
Einmalhandtuch<br />
7
1.1.2 Hygienische Händedesinfektion<br />
Hygienische Händedesinfektion - wann:<br />
Als Faustregel kann gelten: Durchführung einer hygienischen Händedesinfektion vor allen reinen<br />
und nach allen unreinen Tätigkeiten.<br />
Eine hygienische Händedesinfektion ist außerdem erforderlich:<br />
vor invasiven Maßnahmen (z. B. Injektionen, Punktionen), auch wenn dabei Handschuhe<br />
(steril oder unsteril) getragen werden<br />
vor Kontakt mit Patienten, die im besonderen Maße infektionsgefährdet sind (z. B.<br />
Leukämie-Patienten, bestrahlte oder sonstige schwer erkrankte Patienten)<br />
vor Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr (z. B. Bereitstellung von Infusionen,<br />
Herstellung von Mischinfusionen, Aufziehen von Medikamenten)<br />
vor und nach jeglichem Kontakt mit Wunden<br />
vor und nach Kontakt mit dem Bereich der Einstichstellen von Kathetern, Drainagen u. ä.<br />
nach Kontakt mit potentiell oder definitiv infektiösem Material (Blut, Sekrete oder<br />
Exkremente) oder infizierten Köperregionen<br />
nach Kontakt mit potentiell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen<br />
(Urinsammelsysteme, Drainagen, Schmutzwäsche, Abfälle u. ä.)<br />
nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können oder die mit<br />
Erregern besiedelt sind (z. B. MRSA)<br />
nach dem Toilettenbesuch<br />
nach dem Naseputzen<br />
nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen<br />
Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an den Händen und<br />
Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden.<br />
Hygienische Händedesinfektion – wie:<br />
Das alkoholische Präparat wird über sämtliche Bereiche der trockenen Hände unter besonderer<br />
Berücksichtigung der Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenke, Flächen zwischen<br />
den Fingern, Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen eingerieben und <strong>für</strong> die Dauer der<br />
Einwirkungszeit feucht gehalten.<br />
Hygienische Händedesinfektion - Besonderheiten:<br />
Punktuelle Kontaminationen sind vor der Desinfektion<br />
mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch zu entfernen, dann<br />
Händedesinfektion wie oben angegeben,<br />
Großflächige Kontaminationen sind<br />
vorsichtig abzuspülen,<br />
dann waschen, wobei darauf zu achten ist, dass Umgebung und Kleidung nicht<br />
kontaminiert werden (ggf. Kontaminationsbereich anschließend desinfizieren,<br />
Kittelwechsel),<br />
dann desinfizieren.<br />
8
Hygienische Händedesinfektion gemäß DIN EN 1500<br />
Wie wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt?<br />
3 ml eines alkoholischen Desinfektionsmittels (Wandspender 2 x betätigen) werden unverdünnt<br />
in die trockenen Hände eingerieben. Dabei wird folgendermaßen verfahren:<br />
1. Schritt:<br />
Handfläche auf Handfläche<br />
2. Schritt:<br />
Rechte Handfläche über linkem Handrücken<br />
und linke Handfläche über rechtem<br />
Handrücken<br />
3. Schritt:<br />
Handfläche auf Handfläche mit<br />
verschränkten, gespreizten Fingern<br />
4. Schritt:<br />
Außenseite der Finger auf<br />
gegenüberliegende Handflächen mit<br />
verschränkten Fingern<br />
5. Schritt:<br />
Kreisendes Reiben des rechten Daumens in<br />
der geschlossenen linken Handfläche und<br />
umgekehrt<br />
6. Schritt:<br />
Kreisendes Reiben hin und her mit<br />
geschlossenen Fingerkuppen der rechten<br />
Hand in der linken Handfläche und<br />
umgekehrt<br />
Die Bewegungen jedes Schrittes werden fünfmal durchgeführt, nach Beendigung des 6.<br />
Schrittes werden die einzelne Schritte bis zur angegebenen Einreibedauer (im Allgemeinen 30<br />
Sekunden, dennoch Herstellerangaben beachten) wiederholt<br />
© Bode Chemie<br />
Es dürfen nur VAH-gelistete Mittel verwendet werden (VAH - Verbund <strong>für</strong> angewandte<br />
Hygiene e.V.)<br />
Die Standzeiten und Konzentrationen / Einwirkzeiten der entsprechenden Präparate müssen<br />
im <strong>Hygieneplan</strong> bzw. im Reinigungs- und Desinfektionsplan festgelegt werden.<br />
9
1.1.3 Chirurgische Händedesinfektion<br />
Chirurgische Händedesinfektion - wann:<br />
Die chirurgische Händedesinfektion ist vor allen operativen Eingriffen, sowie vor der Punktion<br />
von sterilen Körperhöhlen (z.B. Gelenkspunktionen) durchzuführen.<br />
Die Händewaschung als Bestandteil der chirurgischen Händedesinfektion wird als nicht mehr<br />
erforderlich angesehen, da je nach Dauer der vorausgegangenen Händewaschung die Aktivität<br />
der Händedesinfektion reduziert wird, wenn der alkoholischen Händedesinfektion eine<br />
Waschphase vorgeschaltet ist.<br />
Die Waschung der Hände erfolgt grundsätzlich nach Betreten der Praxis vor Arbeitsbeginn, der<br />
Abstand zwischen Seifenwaschung und Händedesinfektion sollte > 10 min betragen.<br />
Bedingungen:<br />
• Fingernägel müssen kurz und rund geschnitten sein,<br />
• kein Vorhandensein von Nagelverletzungen/entzündlichen Prozessen,<br />
• Reinigung der Nägel/ Nagelfalze bei Bedarf<br />
• Armaturenbedienung ohne Handkontakt inklusive der Spender.<br />
Chirurgische Händedesinfektion - wie:<br />
• Desinfektion der Unterarme durch Benetzung <strong>für</strong> 30 Sek.<br />
• Desinfektion der Hände <strong>für</strong> die Dauer der deklarierten Einwirkzeit unter Anwendung der<br />
Einreibetechnik<br />
• Die Hände müssen während der gesamten Desinfektionsphase <strong>für</strong> die Dauer der<br />
deklarierten Einwirkzeit mit dem Präparat benetzt sein<br />
• Bei der Durchführung ist darauf zu achten, dass keine nicht desinfizierten Hautbereiche<br />
berührt werden.<br />
1.1.4 Hautschutz<br />
Hautpflege an den Händen und Unterarmen ist eine berufliche Pflicht, weil bereits kleinste Risse<br />
bzw. Mikrotraumen potentielle Erregerreservoire sind und sich eine nicht gepflegte Haut nicht<br />
sicher desinfizieren lässt.<br />
Hautpflegemittel sollten aus Spendern oder Tuben entnommen werden und wegen der<br />
möglichen Wirkungsbeeinträchtigung der hygienischen Händedesinfektion am günstigsten in<br />
Arbeitspausen bzw. nach der Arbeit angewendet werden.<br />
Hautgefährdung<br />
durch:<br />
Hautschutz<br />
Hautreinigung<br />
Hautpflege<br />
• vor Arbeitsbeginn<br />
• nach Pausen<br />
• zwischendurch<br />
• vor Arbeitsbeginn<br />
• nach der Arbeit<br />
• nach Toilettenbesuch<br />
• nach sichtbarer<br />
Verschmutzung<br />
• nach Arbeitsende<br />
• nach Hautreinigung<br />
• bei Bedarf, bzw.<br />
morgens und abends<br />
Wassermischbare<br />
Arbeitsstoffe, z.B.<br />
• Desinfektionsmittel<br />
• Reinigungsmittel<br />
Produktname Handcreme<br />
______________<br />
ggf. Handschuhe<br />
Produktname<br />
Waschlotion<br />
_____________<br />
Produktname<br />
Handcreme<br />
____________<br />
Nicht<br />
wassermischbare<br />
Arbeitsstoffe, z.B.<br />
• Massageöle<br />
• Waschbenzin<br />
Produktname Handcreme<br />
______________<br />
ggf. Handschuhe<br />
Produktname<br />
Waschlotion<br />
_____________<br />
Hautschutz soll ein Eindringen von Schadstoffen in die Haut möglichst gut verhindern und die<br />
Hautreinigung erleichtern.<br />
Produktname<br />
Handcreme<br />
____________<br />
10
1.2 Hautantiseptik (Hautdesinfektion)<br />
Hautantiseptik - wann:<br />
Bei allen Eingriffen, bei denen die Haut verletzt werden muss, wie z. B. Punktionen,<br />
Injektionen, Operationen.<br />
Hautantiseptik - wie (Injektionen, Kapillarblutentnahmen, Venenpunktionen)<br />
hygienische Händedesinfektion durchführen<br />
Verwendung von Schutzhandschuhen<br />
Hautdesinfektionsmittel satt aufsprühen, Einwirkzeit mindestens 15 sec (ggf. bis 1 min,<br />
Herstellerangabe beachten), abwarten bis die Einstichstelle trocken ist<br />
oder<br />
Hautdesinfektionsmittel aufsprühen, mit einem Tupfer abwischen, erneut das<br />
Hautdesinfektionsmittel satt aufsprühen, Einwirkzeit mindestens 15 sec (ggf. bis 1 min,<br />
Herstellerangabe beachten), abwarten bis die Einstichstelle trocken ist<br />
oder<br />
Hautdesinfektionsmittel mit einem Tupfer satt auftragen , Einwirkzeit mindestens 15 sec<br />
(ggf. bis 1 min, Herstellerangabe beachten), abwarten bis die Einstichstelle trocken ist<br />
Hautantiseptik - wie (Injektionen oder Punktionen von Gelenken oder Körperhöhlen)<br />
Injektionsfeld so weit freilegen, dass eine Kontamination durch Kleidungsstücke<br />
zuverlässig vermieden wird<br />
störende Behaarung vor der Injektion / Punktion mit der Schere kürzen<br />
von der Kleidung des Behandlers darf keine Infektionsgefahr ausgehen, es wird daher<br />
empfohlen, neue Berufsbekleidung anzulegen<br />
Gespräche sind auf das Notwendigste zu beschränken<br />
Mund-Nasen-Schutz anlegen<br />
hygienische Händedesinfektion durchführen<br />
Verwendung von sterilen Schutzhandschuhen<br />
Hautdesinfektionsmittel aufsprühen, mit einem sterilen Tupfer abwischen, erneut das<br />
Hautdesinfektionsmittel aufsprühen<br />
Einwirkzeit mindestens 3 Minuten, bei talgdrüsenreicher Haut 10 Minuten,<br />
(Herstellerangabe beachten),<br />
abwarten bis Einstichstelle trocken ist<br />
die steril verpackten Instrumente, ebenso wie die Ampullen dürfen erst unmittelbar vor<br />
der Injektion geöffnet werden<br />
Injektion bzw. Punktion durchführen<br />
Injektions- bzw. Punktionsstelle mit Wundschnellverband abdecken<br />
Es ist zu beachten, dass periartikuläre (gelenknahe) Injektionen und Punktionen hinsichtlich der<br />
Desinfektionsmaßnahmen dem intraartikulären Zugang gleichgestellt sind!<br />
11
2: A l l g e m e i n e D e s i n f e k t i o n s m a ß n a h m e n<br />
2.1 Flächenreinigung und -desinfektion<br />
Routinemäßige Flächendesinfektion<br />
Am wichtigsten ist die konsequente Durchführung der Flächendesinfektion in Form einer<br />
Scheuer-Wisch-Desinfektion von Arbeitsflächen, die <strong>für</strong> aseptische Arbeiten vorgesehen sind,<br />
bzw. nach Durchführung sog. unreiner Tätigkeiten auf Arbeitsflächen.<br />
Flächen mit unmittelbarem Kontakt zur Patientenhaut bzw. Instrumente / Geräte mit<br />
unmittelbarem Kontakt zur Patientenhaut sind unmittelbar nach der Anwendung nach jedem<br />
Patienten zu desinfizieren.<br />
Flächendesinfektion - wann/ wo:<br />
Flächen, die <strong>für</strong> aseptische Arbeiten vorgesehen sind z. B.: Arbeitsflächen <strong>für</strong> die<br />
Zubereitung von Infusionslösungen, Spritzen etc.<br />
Flächen <strong>für</strong> Laborarbeiten<br />
Arbeitsplätze /-flächen <strong>für</strong> die Aufbereitung/ Verpackung von Instrumenten<br />
Untersuchungsliege/ -stuhl sofern keine Papierauflage verwendet wird<br />
Flächen mit unmittelbarem Kontakt zu Patientenhaut<br />
medizinische Geräte mit unmittelbarem Kontakt zu Patientenhaut wie z. B<br />
Blutdruckmanschette, Stethoskop, Otoskop, Kabel nach der Benutzung, generell jedoch<br />
am Ende der Sprechstunde<br />
Sonstige Flächen, wie Fußböden, Sanitäranlagen, Schränke, Wachbecken etc. sind nicht<br />
routinemäßig einer Flächendesinfektion zu unterziehen, sondern nur dann, wenn sie mit<br />
potentiell infektiösen Sekreten kontaminiert wurden.<br />
Flächendesinfektion - wie:<br />
VAH gelistetes Flächendesinfektionsmittel verwenden<br />
Anwendungsangaben des Herstellers beachten<br />
Exakte Dosierung sicherstellen. Falls kein Dosiergerät eingesetzt wird, sind andere<br />
sichere Dosiersysteme zu verwenden. Gebrauchslösungen der Desinfektionsmittel<br />
maximal einen Arbeitstag lang benutzen.<br />
Ansetzen der Lösung mit Wasser von etwa 20° C (erst Wasser, dann<br />
Desinfektionsmittel) Zusatz von Reinigern nur dann, wenn lt. Herstellerangabe zulässig.<br />
Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen erforderlich.<br />
<strong>für</strong> routinemäßige prophylaktische Desinfektionsmaßnahmen der o.g. Flächen sollte<br />
mindestens die Konzentration des 1-Stunden-Wertes gewählt werden<br />
Scheuer-Wischdesinfektion, d.h. Fläche muss mit einer ausreichenden Menge des<br />
Mittels unter leichtem Druck nass abgerieben werden.<br />
Die Fläche kann nach Antrocknen wieder benutzt werden, d. h., die Einwirkzeit braucht<br />
nicht abgewartet zu werden.<br />
Kontamination mit Blut, Faeces etc. erst mit Desinfektionsmittel getränktem Einwegtuch<br />
entfernen, dann normal desinfizieren.<br />
Putzeimer nach Abschluss der Reinigungs-/ Desinfektionstätigkeit gründlich reinigen und<br />
anschließend trocken aufbewahren.<br />
Tücher und Wischbezüge sollen maschinell thermisch bzw. chemothermisch<br />
desinfizierend aufbereitet werden. Trocken aufbewahren.<br />
12
3: M e d i z i n p r o d u k t e (MP)<br />
3.1 Rechtliche Situation<br />
Die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten (MP) wurde durch die Neuregelungen im<br />
Medizinproduktegesetz (MPG) und in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)<br />
mit Wirkung vom 01.01.2002 konkretisiert.<br />
Medizinproduktegesetz<br />
Der Begriff der Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung<br />
kommenden MP ist in § 3 Nr. 14 MPG gesetzlich definiert. Durch diese Definition wird klargestellt,<br />
dass zur Aufbereitung nicht nur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation einschließlich<br />
der damit zusammenhängenden Arbeitsschritte gehören, sondern dass diese auch die Prüfung<br />
u. ggf. Widerherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit umfasst. Mit dem<br />
§ 14 MPG wird gefordert, dass das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von MP<br />
nur nach der Maßgabe der MPBetreibV erfolgen darf.<br />
Medizinprodukte-Betreiberverordnung ( MPBetreibV § 4 Instandhaltung)<br />
(2)<br />
1. Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden<br />
Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten<br />
validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar<br />
gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten<br />
nicht gefährdet wird.<br />
2. Dies gilt auch <strong>für</strong> MP, die vor der erstmaligen Anwendung desinfiziert oder sterilisiert werden.<br />
3. Eine ordnungsgemäße Aufbereitung nach Satz 1 wird vermutet, wenn die gemeinsame<br />
Empfehlung der Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert<br />
Koch-Institut und des Bundesinstitutes <strong>für</strong> Arzneimittel und Medizinprodukte zu den<br />
Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird.<br />
(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 werden erfüllt, wenn die mit der Instandhaltung<br />
Beauftragten<br />
1. auf Grund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen Sachkenntnisse<br />
bei der Instandhaltung von Medizinprodukten und<br />
2. über die hier<strong>für</strong> erforderlichen Räume einschließlich deren Beschaffenheit, Größe,<br />
Ausstattung und Einrichtung sowie über die erforderlichen Geräte und sonstigen Arbeitsmittel<br />
verfügen und in der Lage sind, diese nach Art und Umfang ordnungsgemäß und nachvollziehbar<br />
durchzuführen.<br />
(4) Nach Wartung oder Instandsetzung an MP müssen die <strong>für</strong> die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit<br />
wesentlichen konstruktiven und funktionellen Merkmale geprüft werden, soweit sie<br />
durch die Instandhaltungsmaßnahmen beeinflusst werden können.<br />
(5) Die durch den Betreiber mit den Prüfungen nach Absatz 4 beauftragten Personen, Betriebe<br />
oder Einrichtungen müssen die Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllen und bei der<br />
Durchführung und Auswertung der Prüfungen in ihrer fachlichen Beurteilung<br />
weisungsunabhängig sein.<br />
Validierung<br />
Geeignete validierte Verfahren im Sinne des § 4 Abs. 2 MPBetreibV sind Verfahren, welche ein<br />
definitives Ergebnis (insbesondere Sauberkeit, Keimarmut/Sterilität und Funktionalität)<br />
reproduzierbar und nachweisbar ständig erbringen.<br />
Bei der Aufbereitung eines MP trägt die Summe aller beteiligten maschinellen und manuellen<br />
Prozesse (Einzelschritte der Aufbereitung) zum Erreichen des jeweiligen Aufbereitungsziels bei.<br />
Insoweit wirken sich unzulänglich validierte Einzelschritte (Prozesse) ebenso qualitätsmindernd<br />
auf das Ergebnis aus, wie die Nichtbeachtung von Standardarbeitsanweisungen.<br />
13
3.2 Medizinprodukte - Risikobewertung<br />
Zunächst ist in Praxen, in denen invasive Verfahren durchgeführt werden, eine Risikobewertung<br />
der verwendeten / aufzubereitenden Medizinprodukte zu erstellen. Anhand dieser<br />
Risikobewertung sind detaillierte, hygienegerechte Handlungsanweisungen /<br />
Standardarbeitsanweisungen zur Reinigung und Desinfektion von Medizinprodukten zu<br />
erstellen, d.h. <strong>für</strong> jedes Medizinprodukt (Produktgruppe) ist durch den <strong>für</strong> die Aufbereitung<br />
Verantwortlichen schriftlich in allen Einzelschritten festzulegen, ob, wie oft und mit welchen<br />
Verfahren und unter welchen Bedingungen (z.B. manuelle Reinigung oder maschinelle<br />
Reinigung und Desinfektion, Räume, Arbeitsmittel) es aufbereitet werden soll. Die Aufbereitung<br />
muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen und den Stand von<br />
Wissenschaft und Technik berücksichtigen.<br />
Vorgehen:<br />
1. Risikobewertung und Einstufung Ihrer Medizinprodukte gemäß der RKI-Empfehlung<br />
„Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“<br />
2. Detaillierte schriftliche Angaben im <strong>Hygieneplan</strong> zur Aufbereitung Ihrer Medizinprodukte.<br />
3. Festlegen der Wartungsintervalle im <strong>Hygieneplan</strong><br />
4. Dokumentation und Überprüfung der Verfahren (Chargenkontrolle, Bioindikatoren)<br />
Risikogruppen<br />
Unkritische Medizinprodukte (MP): MP, die lediglich mit intakter Haut in Berührung<br />
kommen (z.B. Stethoskop, Klebeelektroden).<br />
Semikritische Medizinprodukte (MP): MP, die mit Schleimhaut oder krankhaft<br />
veränderter Haut in Berührung kommen.<br />
Gruppe A: Medizinprodukte ohne besondere Anforderung an die Aufbereitung<br />
(z.B. Spatel, Spekulum).<br />
Gruppe B: Medizinprodukte, bei denen auf Grund ihrer Konstruktion und<br />
Materialbeschaffenheit die Aufbereitung mit erhöhten Anforderungen<br />
durchgeführt werden muss<br />
Kritische Medizinprodukte (MP): MP zur Anwendung von Blut, Blutprodukten und<br />
anderen sterilen Arzneimitteln, und MP, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und<br />
dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen, einschließlich<br />
Wunden.<br />
Gruppe A: Medizinprodukte ohne besondere Anforderung an die Aufbereitung<br />
(z.B. Pinzettel)<br />
Gruppe B: Medizinprodukte mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung<br />
aufgrund ihrer Konstruktion bzw. Materialbeschaffenheit, die<br />
Aufbereitung derartiger MP in der Heilpraktikerpraxis ist nur dann<br />
möglich, wenn eine maschinelle Reinigung und Desinfektion in<br />
einem sog. Reinigungs- und Desinfektionsgerät erfolgt.<br />
Eine manuelle Aufbereitung ist nicht zulässig.<br />
Gruppe C: Medizinprodukte mit besonders hohen Anforderungen an die<br />
Aufbereitung (thermolabil, d.h. nicht dampfsterilisierbar), diese<br />
können in der Heilpraktikerpraxis grundsätzlich nicht aufbereitet<br />
werden. Eine Aufbereitung derartiger MP erfordert neben dem<br />
ausschließlichen Einsatz validierter Aufbereitungsverfahren ein<br />
Qualitätsmanagementsystem, dieses ist von einer benannten Stelle<br />
zu zertifizieren.<br />
14
3.2.1 Einteilung der zur mehrfachen Anwendung vorgesehenen Medizinprodukte in Risikogruppen<br />
Produkt Risikogruppe Aufbereitung Zeitpunkt Verpackung u. Lagerung<br />
Akupunkturpunkt-Suchgerät Unkritisch D nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Armhalter zur Blutentnahme Unkritisch (R) / D nach Gebrauch unverpackt, offene Lagerung möglich<br />
Blutdruckmanschette Unkritisch D nach Gebrauch unverpackt, offene Lagerung möglich<br />
Elektroden <strong>für</strong> Bioresonanzgerät Unkritisch D nach Gebrauch unverpackt, offene Lagerung möglich<br />
Gerät <strong>für</strong> HOT bzw. Ozon (ohne Blutkontakt) Unkritisch (R) / D nach Gebrauch Staubschutzhülle<br />
Instrumente, die lediglich mit intakter Haut in<br />
Berührung kommen (z.B. Verbandschere) Unkritisch R / DB nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Irisdiagnosegerät Unkritisch D nach Gebrauch Staubschutzhülle<br />
Lagerungshilfen Unkritisch D nach Gebrauch unverpackt, offene Lagerung möglich<br />
Lasersonde Unkritisch D nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Manschette <strong>für</strong> Puls-Oszillographiegerät Unkritisch D nach Gebrauch unverpackt, offene Lagerung möglich<br />
Ohrspülspritze Unkritisch R / DB nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Puls-Oszillographiegerät Unkritisch D nach Gebrauch unverpackt, offene Lagerung möglich<br />
Reflexhammer Unkritisch D nach Gebrauch unverpackt, offene Lagerung möglich<br />
Saugbälle <strong>für</strong> unblutiges Schröpfen (1) Unkritisch R / DB nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Schröpfgläser <strong>für</strong> unblutiges Schröpfen (2) Unkritisch R / DB nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Stauschlauch Unkritisch D nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Stethoskop Unkritisch D nach Gebrauch unverpackt, offene Lagerung möglich<br />
Untersuchungsliege Unkritisch (R) / D nach Gebrauch unverpackt, offene Lagerung möglich<br />
Baunscheidtgerät semikritisch B R / DB nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Gerät <strong>für</strong> Colon-Hydro-Therapie semikritisch B R / D* nach Gebrauch Staubschutzhülle<br />
Mundspatel zur Mehrfachverwendung semikritisch A R / DB nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Ohrspültrichter zur Mehrfachverwendung semikritisch A R / DB nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Baunscheidt-Nadelköpfe zur<br />
Mehrfachverwendung<br />
Instrumente, die mit Blut, inneren Geweben<br />
und Wunden in Kontakt kommen<br />
kritisch B<br />
kritisch A / B<br />
RDG / S<br />
ggf. R / DB / S<br />
RDG / S<br />
ggf. R / DB / S<br />
nach Gebrauch<br />
nach Gebrauch<br />
staubgeschützt lagern<br />
staubgeschützt lagern<br />
Schröpfgläser <strong>für</strong> blutiges Schröpfen kritisch A R / DB / S nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Aufbereitung: (R) - Reinigung bei Bedarf / R - Reinigung / RDG – Reinigungs- und Desinfektionsgerät<br />
D - Feucht-Wischdesinfektion / DB - Desinfektionsbad / S - Sterilisation<br />
* - Herstellerangaben beachten (hier im Besonderen)<br />
(1) - bei Blutkontakt kritisch B daher R / DB / S oder entsorgen (2) - bei Blutkontakt kritisch A daher R / DB / S oder entsorgen<br />
15
3.2.2 Medizinprodukte - Einmalprodukte<br />
Sofern möglich, sollten semikritische und kritische Medizinprodukte als Einmalprodukte<br />
verwendet werden.<br />
Alle Einmalprodukte, die in der Praxis zur Anwendung kommen, sind nach deren Gebrauch<br />
zu entsorgen. Eine Aufbereitung von Einmalprodukten darf in der Praxis nicht durchgeführt<br />
werden.<br />
Produkte, die ausschließlich als<br />
Einmalmaterial verwendet werden<br />
Risikogruppe<br />
Aufbereitung Zeitpunkt Lagerung<br />
Akupunkturnadeln kritisch A keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Baunscheidtköpfe zur<br />
Einmalverwendung kritisch B keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Blutaufbereitungssystem (geschlossen)<br />
<strong>für</strong> HOT- u. Ozon Gerät kritisch C keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Infusionssysteme kritisch C keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Kanülen kritisch C keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Schröpfköpfe <strong>für</strong> blutiges Schröpfen zur<br />
Einmalverwendung kritisch A keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Spritzen kritisch B keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
Spülsystem <strong>für</strong> Colon-Hydro-Therapie kritisch C keine Entsorgung nach Gebrauch staubgeschützt lagern<br />
3.2.3 Medizinprodukte - Geräte<br />
Nach Anwendung von Geräten / Geräteteilen mit direktem Körperkontakt ist unmittelbar<br />
nach der Anwendung am Patienten eine Desinfektion der entsprechenden Geräte (-teile)<br />
unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durchzuführen. Die übrigen benutzten Geräte<br />
sollten arbeitstäglich aufbereitet werden.<br />
Die Aufbereitung der Geräteoberfläche, insbesondere patientennaher Flächen erfolgt mit<br />
dem in der Praxis verwendeten gelisteten Flächendesinfektionsmittel am Ende des<br />
Arbeitstages, sofern das Gerät zum Einsatz gelangte. Empfindliche Bauteile wie z.B.<br />
Elektroden, sind mit einem vom Hersteller empfohlenen Desinfektionsverfahren zu<br />
behandeln, in der Regel wird die Desinfektion mit einem alkoholischen Präparat empfohlen<br />
(z. B. desinfektionsmittelgetränkte Einwegtücher, es kann auch das Hautdesinfektionsmittel<br />
genutzt werden).<br />
16
3.3 Medizinprodukte - Aufbereitung<br />
Unter Aufbereitung versteht man die nach Gebrauch erfolgende Behandlung von<br />
Instrumenten und Geräteteilen zur Eliminierung von Infektionserregern und Sicherstellung<br />
der technisch-funktionellen Eigenschaften.<br />
Bei der Risikobewertung und Einstufung der Aufbereitungsverfahren sind die Angaben des<br />
Herstellers des Medizinproduktes zu beachten.<br />
Bei der Aufbereitung ist zwischen manuellen und maschinellen Verfahren zu unterscheiden,<br />
wobei maschinellen Verfahren - insbesondere aufgrund der besseren Standardisierbarkeit<br />
und des Arbeitsschutzes - der Vorzug zu geben ist.<br />
Für Medizinprodukte der Risikogruppe „Kritisch B“ ist in jedem Falle die maschinelle<br />
thermische Reinigung/ Desinfektion in einem Reinigungs-Desinfektions-Gerät (RDG)<br />
vorgeschrieben.<br />
Manuelle Reinigungs- und Desinfektionsverfahren müssen stets nach dokumentierten<br />
Standardarbeitsanweisungen und mit auf Wirksamkeit geprüften, auf das Medizinprodukt<br />
abgestimmten Mitteln und Verfahren durchgeführt werden.<br />
Gemäß der Hygieneverordnung <strong>für</strong> Bayern vom 11.08.1987, zuletzt geändert am<br />
15.05.2006, sind nach § 2 Abs. 3 Eingriffe, die eine Verletzung der Haut vorsehen, mit<br />
sterilen (keimfreien) Geräten und Instrumenten vorzunehmen.<br />
Lt. Aussage des RGU und des LGL ist das in der Hygieneverordnung aufgeführte Vorgehen<br />
nicht mehr zeitgemäß. Die Reihenfolge wurde umgestellt, heutzutage erfolgt erst die<br />
Reinigung [unter entsprechendem Personalschutz], dann die Desinfektion, da an den<br />
Instrumenten anhaftende Eiweißrückstände durch die Desinfektionsmittelwirkstoffe (Hitze,<br />
Aldehyde, Alkohole, Perverbindungen) denaturiert/fixiert werden und so fester an den<br />
Instrumenten haften als vor der Desinfektion. Dadurch ist eine rückstandsfreie Reinigung,<br />
wie sie gem. RKI-Empfehlung als Voraussetzung <strong>für</strong> die sichere Sterilisation gilt, nicht mehr<br />
möglich oder erheblich erschwert. Daher müssen organische Anhaftungen an den<br />
Instrumenten vor der Desinfektion sicher entfernt werden.<br />
Bei der maschinellen Aufbereitung im RDG wird diese Anforderung in idealer Weise erfüllt,<br />
indem erst eine kalte Vorspülung mit Wasser ohne Reinigerzusatz, dann eine warme, nicht<br />
fixierende Reinigung mit Reinigungschemikalien und erst dann die thermische Desinfektion<br />
durchgeführt werden. Bei der manuellen Aufbereitung sollte auch zunächst eine "kalte"<br />
Vorreinigung mit Wasser zur Entfernung der groben Anhaftungen durchgeführt werden. Die<br />
dann folgende Reinigung mit Reinigungsmitteln (chemisch, mechanisch) kann aus<br />
Arbeitsschutzgründen mit einer desinfizierenden aber nicht fixierenden Reinigungslösung<br />
erfolgen. Die eigentliche manuelle chemische Einlegedesinfektion darf auf Grund der<br />
fixierenden Eigenschaften der Präparate nur an vollständig gereinigten und<br />
abgespülten Instrumenten durchgeführt werden.<br />
Die gute Reinigung bei der Instrumentenaufbereitung dient auch wesentlich dem Werterhalt<br />
und ist Voraussetzung <strong>für</strong> die erfolgreiche Desinfektion und ggf. Sterilisation.<br />
17
3.3.1 Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
Sachgerechte Aufbereitung - wie:<br />
Vorbereitung der Aufbereitung (Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen und ggf.<br />
Zerlegen) der Medizinprodukte<br />
ggf. Transport zum Ort der Aufbereitung (sicher umschlossen)<br />
Reinigung<br />
Desinfektion, Spülung und Trocknung<br />
Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit der Oberflächen<br />
Pflege und Instandsetzung<br />
Funktionsprüfung<br />
Verpacken und ggf. Sterilisation, kritische Medizinprodukte / Sterilgut sind<br />
grundsätzlich zu verpacken<br />
Kennzeichnung (Bezeichnung des Produktes sofern erforderlich)<br />
Freigabe zur erneuten Anwendung<br />
Dokumentation<br />
sachgerechte Lagerung<br />
3.3.1.1 Vorbereitung<br />
Um eine Beeinträchtigung der hygienischen Sicherheit und Funktionsfähigkeit des<br />
aufbereiteten Medizinproduktes auszuschließen, muss, insbesondere bei zeitlicher<br />
Verzögerung der Reinigung / Desinfektion (z.B. externe Aufbereitung / Sterilisation),<br />
eine in diesen Fällen erforderliche Vorreinigung und ggf. Zwischenlagerung erfolgen.<br />
grobe Verschmutzungen unmittelbar nach der Anwendung entfernen<br />
Antrocknung von Blut zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Reinigungsleistung<br />
soweit wie möglich ausschließen<br />
Mittel und Verfahren der Vorreinigung auf die nachfolgenden Aufbereitungsverfahren<br />
abstimmen, um nachteilige Effekte auf folgende Schritte auszuschließen (z.B.<br />
Vermeidung fixierender Verfahren wie Hitze u. Aldehyde vor der Reinigung)<br />
Chemische, mechanische u. physikalische Schädigungen der Medizinprodukte durch<br />
die Vorreinigung, den Transport oder Zwischenlagerung vermeiden<br />
3.3.1.2 Manuelle Reinigung<br />
• alle äußeren und inneren Oberflächen müssen <strong>für</strong> die eingesetzten Reinigungs- u.<br />
Desinfektionsmittel zugänglich sein<br />
• es muss ein wirksames Reinigungsverfahren angewendet werden<br />
• die Instrumente / Materialien sind zur Vermeidung einer Antrocknung sofort nach<br />
Gebrauch zu reinigen<br />
• es muss sichergestellt werden, dass es bei der Vor- u. Hauptreinigung nicht zu einer<br />
Fixierung von Rückständen (z.B. Blut u. Sekrete) am Medizinprodukt kommt<br />
• bei der Aufbereitung semikritischer und kritischer Medizinprodukte ist der Einsatz<br />
eines Reinigers zur Ablösung evtl. vorhandener Proteinreste vor dem Einsatz des<br />
Desinfektionsmittels erforderlich, die umgekehrte Reihenfolge würde die Fixierung<br />
von Proteinresten bedeuten. Um die Proteinfixierung bei der Reinigung zu verhindern<br />
und dennoch aus Gründen des Arbeitsschutzes eine desinfizierende Wirkung der<br />
Reinigungslösung zu erreichen, kann auch ein VAH-gelistetes Kombipräparat<br />
(enzymatischer Reiniger und Desinfektionsmittel) <strong>für</strong> die Reinigung angewendet<br />
werden<br />
• Medizinprodukte vor der Reinigung ggf. zerlegen<br />
18
• die Anwendung von Ultraschall kann unter bestimmten Voraussetzungen die<br />
Reinigungsleistung erhöhen (Herstellerangaben beachten)<br />
• kritische Medizinprodukte mit einer weichen Bürste mechanisch reinigen<br />
• Reinigungslösung ist zur Vermeidung mikrobieller Vermehrung und einer<br />
Beeinträchtigung der Reinigungsleistung arbeitstäglich frisch anzusetzen<br />
• Reinigungsbecken arbeitstäglich gründlich mechanisch reinigen und desinfizieren<br />
3.3.1.3 Desinfektion (Chemische Eintauchmethode):<br />
• unter der Instrumentendesinfektion versteht man die nach Gebrauch und rückstandsfreier<br />
Reinigung erfolgende Behandlung von Instrumenten und Geräteteilen zur<br />
Eliminierung von humanpathogenen Infektionserregern<br />
• es sind spezielle Desinfektionsmittelwannen mit Siebeinsatz und Deckel einzusetzen<br />
• das Desinfektionsverfahren muss nachweislich bakterizid, fungizid und viruzid sein,<br />
es müssen VAH-gelistete Desinfektionsmittel verwendet werden, falls die<br />
Aufbereitung mit der Desinfektion abgeschlossen wird<br />
• vollständiges Einlegen in korrekt dosierte Instrumentendesinfektionslösung<br />
• soweit möglich im zerlegten Zustand (bei englumigen Materialien ist darauf zu<br />
achten, dass auch in den Lumina alle Flächen benetzt und keine Luftblasen<br />
vorhanden sind)<br />
Einwirkzeit einhalten (die Einwirkzeit beginnt mit dem Einlegen des letzten<br />
Instrumentes)<br />
in der Regel sind Desinfektionslösungen täglich zu wechseln; bei längerer Standzeit<br />
(falls dies der Hersteller auch bei proteinbelasteter Lösung überhaupt zulässt), ist die<br />
Verbrauchsfrist auf der Wanne zu vermerken (Wechsel der Lösung bei<br />
makroskopischer Verunreinigung, spätestens bei Ablauf der Standzeit).<br />
3.3.1.4 Spülung/ Trocknung:<br />
nach Beendigung der Einwirkzeit Instrumente mit Siebeinsatz aus der<br />
Instrumentenwanne/Ultraschallbecken entnehmen und gründlich abspülen (falls<br />
erforderlich, mit vollentsalztem Wasser), die Bildung von Reaktionsprodukten und<br />
Rückständen verwendeter Reinigungs- u. Desinfektionsmittel muss ausgeschlossen<br />
sein<br />
mit flusenfreiem Tuch oder besser mit Druckluft trocknen<br />
3.3.1.5 Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit<br />
Sauberkeit und Beschädigungen prüfen (Instrumente mit mangelhafter Funktion oder<br />
Oberflächenschäden wie z. B. Rost oder abblätternde Chromschicht, sind<br />
auszusortieren und zur Reparatur/Entsorgung zu geben)<br />
3.3.1.6 Pflege und Instandsetzung<br />
gezieltes Aufbringen von Spezialöl (Paraffin/Weißöl-Basis) auf Gelenke, Schlüsse,<br />
Gewinde und Gleitflächen. Beim Einsatz von Dampfsterilisationsverfahren müssen<br />
diese Öle Emulgatoren enthalten, um <strong>für</strong> den Einsatz geeignet zu sein<br />
auf entsprechende Herstellerangaben ist zu achten<br />
3.3.1.7 Funktionsprüfung<br />
nach Abschluss von Reinigung / Desinfektion, Spülung und Trocknung ist eine<br />
technisch-funktionelle Prüfung durchzuführen<br />
Umfang und Art der Prüfung sind vom Medizinprodukt abhängig und sollen in der<br />
Arbeitsanweisung definiert sein<br />
19
3.3.1.8 Verpackung<br />
Alle Medizinprodukte, welche steril zur Anwendung kommen sollen, müssen in einer<br />
geeigneten Verpackung gem. aktueller DIN-Norm sterilisiert werden.<br />
Die Sterilisierverpackung (z. B. heißsiegelfähige Klarsichtbeutel und Schläuche aus<br />
Papier und Kunststoff-Verbundfolie, so genannte Klarsichtsterilisierverpackung,<br />
Sterilisierbehälter, Container…) ist in Abhängigkeit vom Sterilisationsverfahren unter<br />
Berücksichtigung der Herstellerangaben zu wählen. Eine Auswahl möglicher<br />
Kombinationen finden Sie in der Tabelle „Sterilisation in Kleinsterilisatoren –<br />
Mindestanforderungen“.<br />
Achtung: Heißluftsterilisation bzw. Dampfsterilisation mit fraktioniertem<br />
Vorvakuumverfahren erfordern grundsätzlich unterschiedliche Verpackungen. In<br />
Dampfsterilisationsverfahren, die nach dem Gravitationsverfahren arbeiten, bzw.<br />
Dampfkleinsterilisatoren der Klasse N ist nur eine unverpackte Sterilisation, d.h. eine<br />
Dampfdesinfektion technisch machbar.<br />
Falls heißsiegelfähige Klarsichtsterilisationsverpackungen eingesetzt werden, muss<br />
das verwendete Siegelgerät die Bedingungen der DIN 58953 erfüllen.<br />
Werden bei der Dampfsterilisation Sterilisierbehälter mit Filtern zur Mehrfachbenutzung<br />
eingesetzt, ist durch geeignete Dokumentation sicherzustellen, dass ein<br />
Filterwechsel gemäß Herstellerangabe erfolgt (z. B. Fa. Melag nach 35 Sterilisierzyklen).<br />
Diese Dokumentation kann entfallen, wenn Papierfilter eingesetzt werden,<br />
die nach jedem Sterilisationszyklus entsorgt werden.<br />
3.3.1.9 Kennzeichnung<br />
Chargenkennzeichnung der erfolgten Sterilisation, Sterilisierdatum bzw.<br />
Sterilgutlagerfrist<br />
aufbereiteten Medizinprodukten sind erforderlichenfalls Informationen beizugeben,<br />
die eine sichere Anwendung möglich machen<br />
Bezeichnung des Produktes sofern erforderlich, ggf. nutzungsrelevante Angaben<br />
(z.B. Modell, Größe)<br />
Bei Aufbereitung durch Dritte (Fremdsterilisation) Name und Anschrift des<br />
Unternehmens<br />
3.3.1.10 Freigabe zur erneuten Anwendung<br />
Die Aufbereitung von Medizinprodukten endet mit der Freigabe zur Anwendung. Diese<br />
erfolgt auf der Basis der Übereinstimmung der bei der Aufbereitung jeweils ermittelten<br />
Prozessparameter mit denen der Validierungsprotokolle und beinhaltet:<br />
Durchführung und Dokumentation der täglichen Routineprüfungen<br />
Überprüfung und Dokumentation des vollständigen und korrekten Prozessverlaufes<br />
(chargenbezogene Routineprüfungen und Chargenkontrolle)<br />
Überprüfung der Verpackung auf Unversehrtheit und Trockenheit<br />
Überprüfung der Kennzeichnung<br />
20
3.3.1.11 Dokumentation<br />
Die im Rahmen der Aufbereitung erfassten Messwerte der Prozessparameter und die<br />
Freigabeentscheidung sind mit Bezug auf die freigebende Person und die Charge zu<br />
dokumentieren.<br />
Es muss belegt werden, dass der angewendete Aufbereitungsprozess gemäß den<br />
Standardarbeitsanweisungen unter Einhaltung der im Validierungsprotokoll<br />
niedergelegten Parameter erfolgt ist<br />
Aufzeichnungen über die Einzelschritte der Aufbereitung müssen aufbewahrt werden,<br />
gem § 9. Abs. 2 MPBetreibV ist das Medizinproduktebuch so aufzubewahren,<br />
dass die Angaben dem Anwender während der Arbeitszeit zugänglich sind.<br />
3.3.1.13 Transport und Lagerung<br />
Transport und Lagerung dürfen die Eigenschaften des aufbereiteten<br />
Medizinproduktes nicht nachteilig beeinflussen<br />
Angabe des Herstellers des Medizinproduktes und des Herstellers des<br />
Verpackungsmaterials müssen berücksichtigt werden<br />
In der Regel sind aufbereitete Medizinprodukte in einer mechanischen Schutz<br />
gewährleistenden Verpackung staubgeschützt, in einem trockenen, dunklen und<br />
kühlen Raum, frei von Ungeziefer, zu lagern<br />
Lagerfristen von Sterilgut<br />
Art der Verpackung<br />
Primärpackung<br />
(versiegeltes oder<br />
verschlossenes<br />
Verpackungssystem)<br />
Lagerpackung<br />
Lagerung ungeschützt (z. B. offen<br />
auf Arbeitsfläche, im Regal)<br />
Dient zur Bereitstellung zum<br />
alsbaldigen Gebrauch (Anwendung<br />
des Produktes innerhalb von<br />
maximal 48 Stunden).<br />
Lagerung geschützt (z. B<br />
in geschlossenem/r<br />
Schrank oder Schublade)<br />
6 Monate, jedoch nicht<br />
länger als das Verfallsdatum.<br />
5 Jahre, sofern keine andere Verfallsfrist vom Hersteller festgelegt<br />
ist. Diese Frist gilt nur, wenn die Packung nach Öffnung sofort<br />
wieder staubarm verschlossen wird.<br />
21
3.4 Sterilisation<br />
Der Einsatz von Heißluftsterilisatoren wird in letzter Zeit von den Überwachungsbehörden<br />
äußerst kritisch beurteilt und als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Grund hier<strong>für</strong> ist § 4 der<br />
Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), in diesem wird die Anwendung eines<br />
validierten Verfahrens zur Sterilisation gefordert.<br />
Der Einsatz von Heißluftsterilisatoren ist im Prinzip nicht verboten. Die Aufbereitung von<br />
Medizinprodukten muss jedoch gem. §4 MPBetreibV validiert werden. Im Rahmen der<br />
Medizinprodukte-Aufbereitung gilt die Heißluftsterilisation allerdings als in der Praxis nicht<br />
validierbar. Der Betreiber eines nicht validierten Heißluftsterilisators oder Autoklaven handelt<br />
damit entgegen der Medizinproduktebetreiberverordnung. Die Heißluftsterilisation ist im<br />
Klinikbereich - da kein validierbares Verfahren - praktisch nicht mehr anzutreffen.<br />
Der derzeitige Stand der Technik <strong>für</strong> Kleinsterilisatoren ist in der DIN EN 13060 festgelegt.<br />
Diese DIN gilt nur <strong>für</strong> die Dampfkleinsterilisatoren, nicht jedoch <strong>für</strong> Heißluftsterilisatoren.<br />
Weitere Informationen zum Thema sind auf den Internetseiten der Regierung von Schwaben<br />
– Gewerbeaufsichtsamt unter Informationen/Formulare zu finden (GAA-033 bis GAA-037,<br />
www.regierung-schwaben.de/Aufgaben/GAA/Formulare.php?PFAD=/index.php:/index2.<br />
php:/Aufgaben/GAA/Gewerbeaufsichtsamt.php)<br />
Grundsätzlich ist als Alternative zur Aufbereitung in der Praxis, die Fremdsterilisation in<br />
einem darauf spezialisierten und zertifizierten Betrieb, zu bevorzugen.<br />
Das in Ihrer Praxis angewandte Sterilisationsverfahren muss von Ihnen unter<br />
Berücksichtigung der Betriebsanweisung als detaillierte Arbeitsanweisung niedergeschrieben<br />
bzw. als Anlage beigefügt werden:<br />
3.4.1 Arbeitsanweisung zur Sterilisation<br />
Art des zu sterilisierenden Gutes,<br />
Verpackungsart, Lagerort und Lagerfrist<br />
Beschriftung (Sterilisationsdatum, Inhalt sofern nicht ersichtlich),<br />
Chargendokumentation (siehe Anlage „Sterilisation in Kleinsterilisatoren –<br />
Mindestanforderungen“),<br />
Beladung (darauf achten, dass alle Gegenstände ungehindert von Luft/ Dampf<br />
umströmt werden können, das Sterilisiergut darf nicht zu Blöcken zusammengestellt<br />
werden),<br />
Programm gemäß Herstellervorgabe starten,<br />
Dokumentation und Freigabeentscheidung (siehe Anlage Sterilisationskontrollblatt).<br />
Arbeitsanweisung <strong>für</strong> Sterilisation mit Dampfkleinsterilisator Typ _________________<br />
(fraktioniertes Vorvakuum) muss anhand der Bedienungsanweisung erstellt werden und<br />
muss mindestens folgende Angaben (gilt ausschließlich <strong>für</strong> Dampfkleinsterilisatoren des<br />
Typs B und S, nicht jedoch <strong>für</strong> Klasse N ) enthalten:<br />
Festlegung der Verpackung (z. B. Klarsicht-Sterilisationsverpackung ein Muster als<br />
Anlage beifügen), Container genau benennen (Filter/Ventil in Deckel und Boden oder<br />
nur in Deckel oder Boden),<br />
Angaben zum Filterwechsel,<br />
zulässige Beladungsmuster festlegen,<br />
Sterilisationsprogramm festlegen,<br />
Kontrolle (Indikator + Prüfkörper -PCD), Freigabe und Dokumentation/ automatischer<br />
Schreiberausdruck,<br />
Lagerort und maximale Lagerdauer des Sterilgutes<br />
Wasserversorgung,<br />
Pflege und Wartung<br />
22
3.4.2 Sterilisationskontrollblatt<br />
Gem. Medizinproduktebetreiberverordnung ist grundsätzlich eine Validierung erforderlich. Einige Gesundheitsämter fordern diese Validierung nicht in<br />
jedem Einzelfall, bestehen jedoch auf eine standardisierte Reinigung / Desinfektion und Sterilisation mit entsprechender Dokumentation.<br />
Sterilisationskontrollblatt<br />
Praxis: ………………………………..<br />
Sterilisator: ....................................<br />
Typ: Autoklav / Heißluft<br />
Datum<br />
Chargen<br />
Nr.<br />
Programm<br />
Erreichte<br />
Temperatur<br />
(°C.)<br />
Erreichter<br />
Druck<br />
(bar)<br />
Programmdauer<br />
(Min.)<br />
Behandlungsindikator umgeschlagen (ja/nein)<br />
Prozessindikator umgeschlagen (ja/nein)<br />
Charge freigegeben<br />
(Namenszeichen)<br />
23
4: S p e z i e l l e H y g i e n e m a ß n a h m e n<br />
4.1 Schutzmaßnahmen<br />
Berufskleidung:<br />
Grundsätzlich wird das Tragen von Berufsbekleidung (Kleider, Kasacks, Hosen, Kittel), die bei<br />
mindestens 60°C waschbar ist, empfohlen. Falls die Berufskleidung nicht täglich gewechselt<br />
wird, ist eine von der privaten Kleidung getrennte Aufbewahrung sicherzustellen (Schwarz-/<br />
Weißtrennung). Die Wechselintervalle und die Art der Aufbereitung sind im <strong>Hygieneplan</strong><br />
festzulegen<br />
Benutzte Wäsche:<br />
Berufskleidung, textile Auflagen von Untersuchungsliegen o.ä. sind in ausreichend<br />
widerstandsfähigen und dichten Behältern zu sammeln und so zu transportieren, dass<br />
Beschäftigte den Einwirkungen von Krankheitskeimen nicht ausgesetzt sind (z.B.<br />
Textilsäcke mit einer Kettdichte von mind. 220g/m 2 , Kunststoffsack von mind. 0,08mm<br />
Wandstärke).<br />
Die Aufbereitung kann in einer Haushaltswaschmaschine mit einem Programm von<br />
mindestens 60°C vorgenommen werden, <strong>für</strong> kontaminierte Wäsche werden VAH<br />
gelistete desinfizierende Waschverfahren gewählt z.B. Eltra oder Ariel professional, ggf.<br />
kann die Wäsche auch durch eine Wäscherei aufbereitet werden.<br />
Reinwäsche wird kontaminationsgeschützt verpackt in die Praxis transportiert und im<br />
Schrank gelagert<br />
Welche Wäsche anfällt und wie/ wo diese aufbereitet wird, ist im <strong>Hygieneplan</strong> konkret zu<br />
benennen.<br />
Betriebsärztliche Überwachung<br />
Für das medizinische Personal der Praxis muss durch den Betreiber der Praxis die<br />
arbeitsmedizinische Überwachung und die erforderlichen Schutzimpfungen sichergestellt<br />
werden. Die Impfungen müssen den Mitarbeitern kostenlos und auf freiwilliger Basis angeboten<br />
werden.<br />
Schutzhandschuhe:<br />
Dünnwandige und flüssigkeitsdichte Einmaluntersuchungshandschuhe sind <strong>für</strong> Tätigkeiten zu<br />
stellen, bei denen die Hände mit Körperausscheidungen /-flüssigkeiten in Berührung kommen<br />
können. Feste Handschuhe sind beim Umgang mit Desinfektionsmitteln (Ausnahme: Haut- und<br />
Händedesinfektionsmittel) zu verwenden, ggf. flüssigkeitsdichte Fußbekleidung, wenn mit dem<br />
Durchnässen der Schuhe zu rechnen ist.<br />
Tragen von Schutzhandschuhen – wann:<br />
bei invasiven Maßnahmen (Injektionen, Punktionen, etc.),<br />
bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt,<br />
bei möglicher massiver Verunreinigung mit Se- und Exkreten, Körperausscheidungen.<br />
Tragen von sterilen Schutzhandschuhen – wann:<br />
sterile Handschuhe bei Gelenkspunktionen, Eingriffen<br />
sterile Handschuhe bei Verbandwechseln, Legen von Blasenkathetern<br />
Es ist zu beachten, dass nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe eine hygienische<br />
Händedesinfektion durchzuführen ist.<br />
24
Schutzkleidung:<br />
Der Unternehmer hat erforderliche Schutzkleidung und sonstige persönliche<br />
Schutzausrüstungen (z. B. Mund-/ Nasenschutz, Handschuhe, Schürzen) in ausreichender<br />
Stückzahl i.d.R. als Einmalmaterial zur Verfügung zu stellen. Die Art der Schutzkleidung sowie<br />
ggf. deren Aufbereitung und Entsorgung ist konkret im <strong>Hygieneplan</strong> zu benennen.<br />
Bei der manuellen Medizinprodukteaufbereitung ist die entsprechende Schutzausrüstung<br />
(Schutzbrille, Handschuhe, flüssigkeitsdichte Schürze) zu tragen.<br />
4.2 Verletzung von Mitarbeitern – Verbandbuch<br />
Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten<br />
werden – zum Beispiel in einer Kartei, als Computerdatei oder in einem Verbandbuch.<br />
Dokumentiert werden müssen Zeit und Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung<br />
oder des Gesundheitsschadens. Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Namen des Verletzten, von<br />
Zeugen und Erst-Helfern.<br />
Diese Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten<br />
Tätigkeit eingetreten ist. Das kann sehr wichtig werden – zum Beispiel, wenn Spätfolgen<br />
eintreten. Unter anderem deshalb müssen diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahrt<br />
werden! Dieses Verbandbuch bietet aber auch wichtige Anhaltspunkte zum Unfallgeschehen<br />
und zu Schwerpunkten oder zur Erste-Hilfe-Organisation in Ihrem Betrieb.<br />
Verbandbuch – Dokumentation von Stichverletzungen<br />
Verletzter<br />
(Name, Vorname)<br />
Verletztes<br />
Körperteil<br />
(z. B. Zeigefinger,links)<br />
Unfallort/Datum<br />
(Behandlungsraum)<br />
Zeugen<br />
(Mitarbeiter, Patient, bes. bei<br />
Verletzung mit gebrauchter<br />
Kanüle)<br />
Erste Hilfe<br />
(durchgeführte<br />
Maßnahmen)<br />
25
4.3 Verhalten bei Schnittverletzungen mit Blutkontamination<br />
Bei Kanülenstich- und Schnittverletzungen mit Blutkontamination besteht ein Infektionsrisiko<br />
hinsichtlich HIV, Hepatitis B und Hepatitis C. Ein Dienst- bzw. Arbeitsunfall, bei dem es hierdurch zu<br />
einer Infektion kommt, wird ggf. als Berufskrankheit anerkannt und entschädigt. Um möglichst<br />
schnell und sachgerecht die erforderlichen Maßnahmen veranlassen zu können, sollte in jedem Fall<br />
eine umgehende Vorstellung beim D-Arzt erfolgen.<br />
1. Sofortmaßnahmen bei Exposition sind:<br />
Sofortige Wunddesinfektion mit Kodan, Braunovidon, Betaseptic, Frekaderm oder einem<br />
ähnlichen Anti HIV, Anti-Hep.B u. Anti-Hep.C wirksamen Präparat mit einem Ethanolgehalt > 80<br />
Vol. %<br />
Blutfluss fördern durch Druck auf das umliegende Gewebe >1 Min.<br />
Bei Kontamination von Schleimhäuten und Auge sofortige intensive Spülung mit nächstmöglich<br />
erreichbarem Wasser oder isoton. Kochsalzlösung, ggf. 5%iger PVP-Jodlösung<br />
2. Klärung des Infektionsrisikos:<br />
Beispiele <strong>für</strong> ein niedriges Risiko:<br />
Kontamination von intakter Haut (auch bei hoher Viruskonzentration)<br />
Haut- oder Schleimhautkontakt mit Körperflüssigkeiten wie Urin oder Speichel<br />
Beispiele <strong>für</strong> ein mittleres Risiko:<br />
Kontakt von eigenen Hautläsionen (Ekzeme, Hautrisse) mit Flüssigkeiten<br />
des Patienten/ Donors mit hoher Viruskonzentration<br />
oberflächliche Verletzung z.B. mit einer chirurgischen Nadel<br />
Kanülenverletzung z.B. nach vorangegangener Insulininjektion<br />
Beispiele <strong>für</strong> ein hohes Risiko:<br />
Der Patient/ Donor gehört einer Risikogruppe (Drogengebrauch/Homosexualität) an.<br />
Beim Patienten/ Donor ist bereits eine HIV Infektion bekannt, bzw. er hat bereits AIDS<br />
und trägt eine hohe Viruslast.<br />
Beim Patienten/ Donor ist eine infektiöse Hepatitis B oder C bekannt.<br />
Beim Patienten/ Donor wird eine antivirale Therapie durchgeführt.<br />
Zur Blutentnahme wurde eine Hohlraumnadel verwendet.<br />
Es erfolgte eine perkutane Verletzung mit einer Injektionsnadel oder anderer<br />
Hohlraumnadel nach Entnahme einer Körperflüssigkeit mit einer möglichen hohen<br />
Viruskonzentration wie Blut, Liquor, Punktate oder Viruskulturmaterial.<br />
Es besteht eine tiefe Hautverletzung.<br />
Das verletzende Instrument trägt Spuren der Blutkontamination.<br />
3. Prüfung der Postexpositionsprophylaxe (PEP):<br />
Niedriges Risiko:<br />
Keine medizinische Intervention erforderlich; grundsätzlich ist die Impfung gegen<br />
Hepatitis A und B empfohlen, ggf. ist der Impftiter zu prüfen.<br />
niedriges - mittleres - hohes Risiko<br />
Mittleres Risiko:<br />
hier kann ggf. eine PEP angeboten werden<br />
in den sonstigen Fällen zum nächstmöglichen Termin Beratung und Blutentnahme in der<br />
Arbeitsmedizin mit Bestimmung von HIV, Anti HCV, Hep. B Antikörpern (Anti HBs und Anti HBc, falls<br />
Impfstatus nicht bekannt bzw. ungenügend)<br />
ggf. Nachuntersuchung nach 6 Wochen und 6 Monaten<br />
Hohes Risiko:<br />
in diesen Fällen ist eine PEP zu empfehlen,<br />
sofortige Vorstellung (d.h. innerhalb von 2 Stunden) bei einem Durchgangs-Arzt (Tel.: _________)<br />
oder in einer Notfall-Ambulanz eines Krankenhauses, da eine Postexpositionsprophylaxe nur<br />
innerhalb der ersten zwei Stunden sinnvoll ist. Die Entscheidung, ob eine PEP durchgeführt werden<br />
soll, muss der Betroffene in Beratung durch einen in der HIV-Therapie erfahrenen Arzt treffen.<br />
26
4.4 Umgang mit Medikamenten<br />
Der Umgang mit Arzneimitteln muss als Standardarbeitsanweisung im<br />
<strong>Hygieneplan</strong> festgehalten werden.<br />
Nicht konservierte Arzneimittel oder Lösungsmittel (z. B. Aqua dest., NaCl…) werden<br />
gemäß Europäischem Arzneibuch nur aus Einzeldosisbehältnissen entnommen. Eine<br />
Ausnahme ist möglich: Sofern z. B. 5 Spritzen eines Lösungsmittels benötigt und<br />
unmittelbar nacheinander aufgezogen werden müssen, ist es statthaft, das Lösemittel in<br />
einem Arbeitsgang aus einer 50 ml-Flasche zu entnehmen. Werden nur 30 ml<br />
gebraucht, sind die restlichen 20 ml zu verwerfen. Bei äußerlicher Anwendung der o. g.<br />
Lösungen kann das Behältnis nach Anbringen eines Minispikes und Beschriftung mit<br />
dem Anbruchdatum bis zu 24 h benutzt werden.<br />
Injektionslösungen/ Infusionslösungen mit Konservierungsmitteln werden mit einem<br />
Anbruchdatum versehen und gemäß den Herstellervorgaben (Lagertemperatur,<br />
Lagerdauer nach Anbruch) verwendet.<br />
Bei mehrfacher Entnahme aus Durchstechflaschen ab 10 ml Volumen ist die<br />
Verwendung einer Filterkanüle (Minispike) erforderlich (nie normale Kanüle stecken<br />
lassen).<br />
Ist laut Gebrauchsinformation eine gekühlte Aufbewahrung erforderlich, sollte ein<br />
separater Medikamentenkühlschrank zur Verfügung stehen. Es ist eine Lagertemperatur<br />
von 2°C – maximal 8°C sicherzustellen. Die Temperaturkontrolle mit einem hier<strong>für</strong><br />
geeigneten Thermometer muss gewährleistet sein, die Kühltemperatur muss<br />
dokumentiert werden.<br />
Der Medikamentenkühlschrank muss1 x monatlich abgetaut, gereinigt und mit einem<br />
Desinfektionsmittel ausgewischt werden.<br />
Medikamente werden nicht zusammen mit Lebensmitteln im Kühlschrank gelagert<br />
Aufgezogene Spritzen sind unverzüglich zu applizieren. Müssen situationsabhängig<br />
mehrere Spritzen gleichzeitig vorbereitet werden, sollte die Lagerfrist bei offener<br />
Lagerung 15 Minuten nicht überschreiten.<br />
Werden <strong>für</strong> eine Injektion Arzneimittelmischungen benötigt, so ist die Zumischung nur<br />
unmittelbar vor der Verwendung statthaft.<br />
Für Zumischungen zu Infusionslösungen sind unmittelbar vor deren Anwendung am<br />
Patienten vorzunehmen, die Lagerfrist darf 1 Stunde nicht überschreiten.<br />
Salben und Tropfen müssen mit dem Anbruchsdatum versehen werden, um die<br />
möglicherweise geänderte Haltbarkeit bei Anbruch berücksichtigen zu können. Die<br />
kontaminationsfreie Entnahme von Salben/ Cremes aus Töpfen ist sicherzustellen<br />
(z.B. mit Einmalspatel).<br />
Medikamente sind regelmäßig (1 x monatlich) auf Verfalldaten zu überprüfen, die<br />
Überprüfung muss dokumentiert werden.<br />
27
5: V e r - u n d E n t s o r g u n g s r e g e l u n g e n<br />
5.1 Praxiswäscheversorgung<br />
Berufskleidung, textile Auflagen von Untersuchungsliegen o.ä. sind in ausreichend<br />
widerstandsfähigen und dichten Behältern zu sammeln und so zu transportieren, dass<br />
Beschäftigte den Einwirkungen von Krankheitskeimen nicht ausgesetzt sind (z. B.<br />
Textilsäcke mit einer Kettdichte von mind. 220g/m 2 , Kunststoffsack von mind. 0,08mm<br />
Wandstärke).<br />
Die Aufbereitung kann in einer Haushaltswaschmaschine mit einem Programm von<br />
mindestens 60°C. vorgenommen werden, <strong>für</strong> kontaminierte Wäsche werden<br />
desinfizierende Waschverfahren gewählt mit z.B. Eltra oder Ariel professional, ggf. kann<br />
die Wäsche auch durch eine Wäscherei aufbereitet werden.<br />
Reinwäsche wird kontaminationsgeschützt verpackt in die Praxis transportiert und im<br />
Schrank gelagert<br />
5.2 Abfallentsorgung<br />
Die größte Verletzungsgefahr geht vom Zurückstecken benutzter Kanülen in ihre Schutzhüllen<br />
(Recapping) aus, weshalb dies in jedem Fall unterbleiben muss. Die Entsorgung spitzer und<br />
scharfer Gegenstände soll direkt am Abfallort in bruchfeste und durchstichsichere Behälter<br />
erfolgen.<br />
Der Unternehmer hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass Abfälle so eingesammelt und befördert werden,<br />
dass Personen vor Schnitt- und Stichverletzungen sowie Kontakt mit Krankheitserregern<br />
geschützt sind (z. B. flüssige Abfälle nicht in Abfallsäcken sammeln). Es sind geeignete<br />
technische Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen z. B. fahrbare Müllsackständer.<br />
Abfall ist aus Behandlungs- und Untersuchungsräumen unmittelbar in ausreichend<br />
widerstandsfähigen, dichten und erforderlichenfalls feuchtigkeitsbeständigen Einwegbehältnissen<br />
zu sammeln. Diese sind vor dem Transport zu schließen.<br />
Hinsichtlich der möglichen Abfallarten und deren Entsorgung verweisen wir auf das Merkblatt<br />
„Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ (siehe Anlage). In Ihrem <strong>Hygieneplan</strong> ist<br />
die Entsorgung der bei Ihnen anfallenden Abfälle konkret festzulegen.<br />
Hygienisch-mikrobiologische/ -physikalische Routineuntersuchungen<br />
Aufbereitungsverfahren in nachfolgend aufgeführten Geräten/Anlagen sind zu validieren und<br />
routinemäßig mikrobiologisch zu überprüfen, dies ist zu dokumentieren:<br />
Sterilisatoren vor Erstinbetriebnahme, nach größeren Reparaturen, halbjährlich bzw.<br />
nach 400 Chargen<br />
Reinigungs-/Desinfektionsgeräte zur maschinellen Aufbereitung von<br />
Medizinprodukten halbjährlich<br />
Unabhängig davon sind alle medizinischen Geräte einer regelmäßigen technischen Wartung<br />
gemäß Herstellervorgaben zu unterziehen.<br />
28
AS (1) Bestandteile Sammlung / Lagerung Entsorgung<br />
18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besondere Anforderungen gestellt werden<br />
Früher B - Wund- und Gipsverbände - Sammlung in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und - Entsorgung über "Hausmüll", es<br />
- Stuhlwindeln dichten Behältnissen (keine Bauartzulassung) darf keine Flüssigkeit austreten!<br />
- Einwegwäsche - Transport in sorgfältig verschlossenen Behältnissen - Körperflüssigkeiten können unter<br />
- Einwegartikel - Kein Umfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln (ausge- Beachtung hygienischer u. infekti-<br />
Früher A Nicht dazu zählen: nommen: Presscontainer) onspräventiver Gesichtspunkte in<br />
- nicht kontaminierte Fraktionen von Papier, Glas, die Kanalisation entleert werden<br />
Kunststoffen<br />
(Abwassersatzung beachten)<br />
18 01 01 Spitze oder scharfe Gegenstände<br />
Früher B - Skalpelle - Erfassung am Abfallort in stich- und bruchfesten - Ggf. Entsorgung über "Haus-<br />
- Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen Einwegbehältnissen (keine Bauartzulassung) müll", wenn Arbeitsschutz-<br />
- Gegenstände mit ähnlichem Risiko <strong>für</strong> Schnitt- - Kein Umfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln belange berücksichtigt werden<br />
und Stichverletzungen<br />
18 01 02 Körperteile und Organe einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven<br />
früher E<br />
- Gesonderte Erfassung am Anfallort<br />
SAV 3)<br />
- gefüllte Behältnisse mit Blut und Blutprodukten<br />
- Sammlung in sorgfältig verschlossenen Einwegbehältnissen - Einzelne Blutbeutel: Entleerung<br />
Nicht dazu zählen: - Keine Vermischung mit Siedlungsabfällen in die Kanalisation möglich<br />
- Kein Umfüllen, Sortieren, Vorbehandeln (unter Beachtung hygienischer<br />
- Tupfer, Atemschutzmasken, Aufwischtücher, und infektionspräventiver Ge-<br />
Luftfilter<br />
sichtspunkte) Kommunale Abwassersatzung<br />
beachten!<br />
18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme der zytotoxischen und<br />
zytostatischen Arzneimittel<br />
früher D - Altarzneimittel - Getrennte Erfassung - Bei kleineren Mengen ist eine<br />
- Infusionslösungen - Zugriffsichere Sammlung, um missbräuchliche Ver- Entsorgung über "Hausmüll"<br />
wendung auszuschließen<br />
möglich<br />
29
18 01 06* Chemikalienabfälle<br />
Früher D - Laborchemikalien - Bei größeren Mengen vorzugsweise getrennte Samm- - Entsorgung als besonders über-<br />
- Fixier- u. Entwicklerbäder lung unter speziellem Abfallschlüssel wachungsbedürftiger Abfall mit<br />
- Desinfektions- u. Reinigungsmittelkonzentrate - dann: Sammlung in <strong>für</strong> den Transport zugelassenen Entsorgungsnachweis<br />
Behältnissen<br />
18 01 07 Chemikalienabfälle<br />
Früher D/A - Reinigungsmittel - Ggf. getrennte Sammlung unter eigenem AS - Entsprechend der Abfallzu-<br />
- Händedesinfektionsmittel - dann: Sammlung in <strong>für</strong> den Transport zugelassenen sammensetzung<br />
- Abfälle aus diagnostischen Apparaten, die auf- Behältnissen<br />
grund der geringen Chemikalienkonzentration<br />
Nicht AS 18 01 06 zugeordnet werden müssen<br />
1) AS: Abfallschlüssel Ansprechpartner bei Fragen zur Entsorgung:<br />
2)SAV: zugelassene Sonderabfallverbrennung<br />
3) * gefährliche bzw. besonders überwachungsbedürftige Abfälle<br />
4)CMR Arzneimittel nach TRGS 525: Bei der Zubereitung und Anwendung krebserzeugender, erbgutverändernder oder reproduktionstoxischer Arzneimittel<br />
30
6: Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen, Technische Regeln<br />
1. Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />
2. Richtlinien des Robert Koch-Institutes (RKI) <strong>für</strong> Krankenhaushygiene und<br />
Infektionsprävention,<br />
3. Medizinproduktegesetz-MPG vom 02.08.1994, BGBl. 1994, Teil I. S. 1963-1984, novelliert:<br />
06.08.1998, BGBl. Teil I, S. 2005-2007.<br />
4. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 29.06.1998, BGBl 1998, S. 1762-70.<br />
5. BGR 250 / TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der<br />
Wohlfahrtspflege“ vom Oktober 2003 (entspricht GUV-VB 12)<br />
6. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) vom 20.03.1975,<br />
geändert am 04.12.1996 (BGBl I S. 1841), geändert am 24.08.2002 (BGBl I S. 3412),<br />
geändert am 27.09.2002 (BGBl I S. 3777), zuletzt geändert am 25.11.2003 (BGBl I S. 2304),<br />
seit 25.08.2004 in Kraft<br />
7. GUV 29.19 Regeln <strong>für</strong> den Umgang mit Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmitteln<br />
(Ausgabe April 1997)<br />
8. BGR 206 Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst vom Juli 1999<br />
9. Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens, 3. DVO § 67<br />
10. Gefahrstoffverordnung § 16 ff. GefStoffV, TRGS 507, TRGS 555<br />
11. Aktuelle Desinfektionsmittelliste des Verbandes <strong>für</strong> Angewandte Hygiene e.V. (VAH-Liste)<br />
12. DIN EN 13060 Dampf-Klein-Sterilisatoren 2004.<br />
13. DIN 58947 Heißluftsterilisatoren<br />
14. DIN EN ISO 11607 Verpackungen <strong>für</strong> in der Endverpackung zu sterilisierende<br />
Medizinprodukte<br />
15. DIN 58953 Teil 7-10 Sterilgutversorgung, 1998<br />
16. Gemeinsame Leitlinie der Dt. Ges. <strong>für</strong> Orthopädie und orthopädische Chirurgie<br />
(DGOOC), des Berufsverbandes der Ärzte <strong>für</strong> Orthopädie (BVO) und des Arbeits-<br />
Kreises „Krankenhaus-& Praxishygiene“ der AWMF<br />
31
7: R e i n i g u n g s- u n d D e s i n f e k t i o n s p l a n<br />
Reinigungs- und Desinfektionsplan Praxis ...............................Stand.........../2010<br />
7.1 Händehygiene<br />
Hygienische Händewaschung<br />
Was Wann Womit Wie Wer<br />
Hygienische<br />
Vor Arbeitsbeginn Präparat: Unter fließendem HP<br />
Händewaschung und nach<br />
Wasser mit Helferinnen<br />
Arbeitsende<br />
hautschonender Reinigungspersonal<br />
Nach<br />
Flüssigseife aus<br />
Verschmutzung<br />
einem Spender,<br />
Bei ästhetischem<br />
abtrocknen mit<br />
Bedüfnis<br />
Einmalhandtuch<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Was<br />
Hygienische<br />
Händedesinfektion<br />
Wann<br />
Z. B.. vor Zubereitung/<br />
Verabreichung von<br />
Injektionen/ Infusionen,<br />
Blutentnahmen, invasiven<br />
Maßnahmen, Kontakt mit<br />
dem Bereich der<br />
Einstichstelle von Kathetern<br />
und Drainagen, nach<br />
möglicher Kontamination mit<br />
Krankheitserregern, Kontakt<br />
mit Blut, Eiter, Stuhl, Urin,<br />
Kontakt mit Patienten, von<br />
denen Infektionen ausgehen<br />
können (z. B. MRSA), nach<br />
dem Ausziehen von<br />
Schutzhandschuhen.<br />
Womit<br />
Konzentration/<br />
Einwirkzeit (EWZ)<br />
VAH gelistetes<br />
Händedesinfektionsmittel<br />
Präparat:<br />
konzentriert mind.<br />
30 Sekunden,<br />
gegebenenfalls 60<br />
Sekunden je nach<br />
Präparat<br />
Wie<br />
Desinfektionsmittel<br />
mind. 30 Sek.<br />
in die trockenen<br />
Hände einreiben,<br />
Fingerkuppen, -<br />
zwischenräume,<br />
Nagelfalze und<br />
Handrücken nicht<br />
vergessen,<br />
Hände müssen<br />
die gesamte<br />
Einwirkzeit mit<br />
Desinfektionsmittel<br />
feucht<br />
gehalten werden.<br />
Wer<br />
Chirurgische Händedesinfektion<br />
Was<br />
Chirurgische<br />
Händedesinfektion<br />
Wann<br />
Vor allen<br />
operativen<br />
Eingriffen,<br />
Gelenkspunktionen<br />
Womit<br />
Konzentration/<br />
Einwirkzeit (EWZ)<br />
VAH gelistetes<br />
Händedesinfektionsmittel<br />
Präparat:<br />
Konzentriert 1 - 5<br />
Minuten je nach<br />
Präparat<br />
Wie<br />
1. Zunächst werden die Hände<br />
und die Unterarme vollständig<br />
mit der Desinfektionslösung<br />
<strong>für</strong> 30 Sek benetzt.<br />
2. Anschließend die Hände<br />
<strong>für</strong> die Dauer der deklarierten<br />
Einwirkzeit unter Anwendung<br />
der Einreibetechnik feucht<br />
halten.<br />
3. Hände müssen vor dem<br />
Anziehen der Handschuhe<br />
lufttrocken sein.<br />
Wer<br />
32
7.2 Hautdesinfektion - Patient<br />
Was<br />
Hautdesinfektion<br />
Patient<br />
Wann<br />
vor invasiven<br />
Maßnahmen<br />
wie z. B.<br />
Injektionen,<br />
Blutentnahme<br />
vor Eingriffen /<br />
OP’s,<br />
Punktion<br />
steriler<br />
Körperhöhlen<br />
Womit<br />
Konzentration/Einwirkzeit<br />
(EWZ))<br />
Hautdesinfektionsmittel<br />
Präparat:<br />
15 Sekunden<br />
Hautdesinfektionsmittel<br />
Präparat:<br />
talgdrüsenarme Haut<br />
1 Minute, talgdrüsenreiche<br />
Haut 10 Min.<br />
Wie<br />
Hautpartie satt<br />
einsprühen<br />
einwirken lassen<br />
oder mit Tupfer<br />
satt auftragen<br />
und verreiben<br />
sattes Auftragen<br />
des Desinfektionsmittels<br />
mit<br />
sterilem Tupfer /<br />
steriler<br />
Kornzange v.<br />
innen nach<br />
außen,<br />
Wiederholung mit<br />
sterilen Tupfern<br />
Wer<br />
33
7. 3 Flächendesinfektion<br />
Was<br />
Flächendesinfektion:<br />
z.B. Geräte<br />
Liege,<br />
Beistelltisch,<br />
Stethoskop,<br />
RR-Gerät und<br />
Flächen mit<br />
unmittelbarem<br />
Kontakt zur<br />
Patientenhaut<br />
z.B.<br />
Armpolster<br />
Arbeitsfläche<br />
zur Vorbereitung<br />
von<br />
Infusionen/<br />
Injektionen,<br />
Labor<br />
Fußboden,<br />
Wände,<br />
Inventar<br />
WC<br />
Kontamination mit<br />
desinfektionsmittelgetränktem<br />
Tuch<br />
entfernen, anschließend<br />
Scheuer-<br />
Wischdesinfektion<br />
Feuchtreinigung<br />
Lagerschränke<br />
Wann<br />
Bei jedem direkten<br />
Kontakt mit der<br />
Patientenhaut<br />
unmittelbar nach der<br />
Anwendung<br />
Regel:<br />
Die Desinfektion ist<br />
jedes Mal durchzuführen<br />
oder aber<br />
nicht erforderlich.<br />
Vor aseptischen<br />
Arbeiten, bzw. nach<br />
Durchführung sog.<br />
„unreiner“ Tätigkeiten<br />
auf den<br />
Arbeitsflächen<br />
Anlassbezogen bei<br />
sichtbarer<br />
Kontamination u.<br />
nach Kontamination<br />
mit potentiell<br />
infektiösen Sekreten<br />
Anlassbezogen bei<br />
sichtbarer<br />
Kontamination u.<br />
nach Kontamination<br />
mit potentiell<br />
infektiösen Sekreten<br />
Anlassbezogen bei<br />
sichtbarer<br />
Kontamination u.<br />
nach Kontamination<br />
mit potentiell<br />
infektiösen Sekreten<br />
Womit<br />
Konzentration/<br />
Einwirkzeit (EWZ)<br />
VAH gelistetes<br />
Flächenendesinfektionsmittel<br />
Präparat:<br />
___________________<br />
x % (1Stundenwert)<br />
(auf x l Wasser x ml<br />
Lösung)<br />
(Ausnahme <strong>für</strong> kleine<br />
Flächen:<br />
alkoholbasiertes<br />
Fertigpräparat)<br />
zusätzlich:<br />
Haushaltsreiniger<br />
Sanitärreiniger<br />
zusätzlich:<br />
Haushaltsreiniger<br />
Wie<br />
Scheuer-Wisch-<br />
Desinfektion, kein<br />
Trockenwischen,<br />
Wiederbenutzung<br />
der Fläche, sobald<br />
diese sichtbar<br />
trocken ist,<br />
ggf. Wechsel der<br />
Papierauflage<br />
Ausräumen, Medikamente<br />
+ Sterilgut<br />
auf Verfalldatum<br />
überprüfen, Schrank<br />
mit Haushaltsreiniger<br />
auswischen<br />
Wer<br />
34
7. 4 Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
Instrumentenreinigung<br />
Was<br />
Instrumentenreinigung<br />
Wann<br />
Nach<br />
Benutzung<br />
Womit<br />
Konzentration/<br />
Einwirkzeit (EWZ)<br />
Instrumentenreinigungsmittel<br />
Präparat:<br />
Konzentration nach<br />
Herstellerangaben<br />
Standzeit ..........Tage<br />
Wie<br />
Zunächst kalte Vorreinigung mit<br />
Wasser zur Entfernung der<br />
groben Anhaftungen.<br />
Anschließend manuelle<br />
Reinigung mit einem<br />
Instrumentenreinigungsmittel<br />
oder Kombinationspräparat u.<br />
Bürste.<br />
Wer<br />
Aus Arbeitsschutzgründen kann die Reinigung mit einer desinfizierenden aber nicht<br />
fixierenden Reinigungslösung erfolgen. Das Kombinationspräparat kann zwar <strong>für</strong> die<br />
Instrumentenreinigung eingesetzt werden, dennoch muss nach erfolgter Reinigung die<br />
Instrumentendesinfektion der vollständig gereinigten Instrumente als separater Arbeitsschritt<br />
erfolgen.<br />
VAH gelistetes Kombinationspräparat _________________ (Reinigungs-/Desinfektionsmittel)<br />
Instrumentendesinfektion<br />
Was<br />
Instrumen- -<br />
desinfektion<br />
Wann<br />
Nach<br />
Benutzung<br />
Womit<br />
Konzentration/<br />
Einwirkzeit (EWZ)<br />
VAH gelistetes<br />
Instrumentendesinfektionsmittel<br />
Präparat:<br />
____________________<br />
x % - Einwirkzeit<br />
(auf x l Wasser x ml<br />
Lösung)<br />
Standzeit ..........Tage<br />
Wie<br />
Instrumente in Wanne/<br />
Ultraschallgerät mit Desinfektionslösung<br />
einlegen, nach<br />
Beendigung der EWZ<br />
trocknen, pflegen + ggf.<br />
verpackt sterilisieren<br />
Wer<br />
35
7. 5 Schutzmaßnahmen<br />
Berufsbekleidung<br />
Was Wann Wechselintervall Aufbereitung Wer<br />
Schutzkleidung<br />
Was Wann Wechselintervall Aufbereitung Wer<br />
Schutzhandschuhe<br />
Was Wann Wechselintervall Aufbereitung Wer<br />
Fingernägel:<br />
Die Fingernägel werden kurz und rund geschnitten, es dürfen keine künstlichen Fingernägel<br />
getragen werden. Es wird kein Nagellack aufgetragen.<br />
Haare:<br />
Langes Haar wird zusammengebunden, ggf. Schutzhaube anlegen<br />
Mund-Nasenschutz:<br />
Ein Mund-Nasenschutz wird getragen bei:<br />
der Behandlung von Patienten mit Infektionen der oberen Atemwege<br />
wenn der Heilpraktiker/Mitarbeiter selbst an einem entsprechenden Infekt erkrankt ist<br />
bei der Punktion von Gelenken und/oder Körperhöhlen<br />
Der Schutz wird über Mund und Nase getragen und wird auch nicht vorübergehend<br />
heruntergezogen. Die Maske wird nach dem Ablegen direkt in den Müllsammler entsorgt.<br />
Schmuck:<br />
Schmuck wird während der Arbeit nicht getragen, Uhren, Ringe, Armbänder u. Armketten<br />
werden während der Tätigkeit abgelegt.<br />
Schuhe:<br />
Es werden rutschfeste, in der Ferse gesicherte Schuhe getragen. Bei sichtbarer<br />
Kontamination mit Blut, Sekret oder anderen erregerhaltigen Materialien werden sie mit z. B.<br />
SECUSEPT (bitte eigenes Mittel eintragen) desinfizierend gereinigt.<br />
Nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe oder des Mund-Nasenschutzes wird eine hygienische<br />
Händedesinfektion durchgeführt.<br />
36
8: Arbeitsabläufe bei speziellen Therapieverfahren<br />
Grundsätzlich ist durch jede invasive Tätigkeit eine Übertragung von Krankheitserregern<br />
(z.B. Hepatitis B, C, HIV) auf Patienten, aber auch auf die sie behandelnden Personen<br />
möglich. Daher sind alle invasiven Verfahren, die in der Praxis zur Anwendung kommen, im<br />
<strong>Hygieneplan</strong> aufzuführen. Für jede einzelne dieser invasiven Verfahrensweisen ist eine<br />
gesonderte, detaillierte Standardarbeitsanweisung zu erstellen. Die Entsorgung von<br />
verbrauchtem Material oder beispielsweise die Entsorgung von Blutegeln, ist schriftlich als<br />
Bestandteil der jeweiligen Handlungsanweisung festzulegen.<br />
Bei der Anwendung der Hautdesinfektionsmittel sind bezüglich der Einwirkzeit die<br />
Herstellerangaben zu beachten, es werden nur Einmalgebinde gelisteter Desinfektionsmittel<br />
verwendet.<br />
Grundsätzlich sollte, soweit wie möglich, steriles Einwegmaterial verwendet werden.<br />
Kommt Mehrwegmaterial zu Anwendung, muss dieses in einem validierten<br />
Reinigungs- u. Sterilisationsverfahren aufbereitet und dies entsprechend<br />
dokumentiert werden.<br />
Vor Anwendung des sterilen Verbrauchmaterials ist dieses auf das Verfalldatum und<br />
etwaige Beschädigungen zu prüfen.<br />
Injektions- u. Infusionslösungen werden vor Gebrauch auf Glasdefekte, Trübungen<br />
und Verfalldatum überprüft.<br />
Vom Behandelnden sind Schutzhandschuhe zu tragen und nach dem Ablegen der<br />
Schutzhandschuhe wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt.<br />
8.1 Aderlass<br />
Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten, es werden ausschließlich sterile<br />
Einwegmaterialien (Aderlassbesteck und sterile Vacuumflasche) verwendet<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Hautdesinfektion durch Aufsprühen von ............................oder mit Tupfer satt<br />
auftragen<br />
Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer<br />
nachwischen)<br />
Desinfektion des Gummistopfens der Vacuumflasche durch Aufsprühen eines<br />
Hautdesinfektionsmittels<br />
Verpackung öffnen<br />
Handschuhe anziehen<br />
Kanüle des Aderlassbesteckes (blau) der geöffneten Packung entnehmen<br />
Kanüle legen und fixieren<br />
Kanüle am Ende des Besteckes (rot) durch den desinfizierten Gummistopfen der<br />
Vaccumflasche stecken<br />
Blut entnehmen<br />
Aderlasskanüle entfernen<br />
Verwendete Kanüle mit Schlauch in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN<br />
Recapping<br />
Restmüll und Vacuumflasche verwerfen<br />
Wundverband / Pflaster<br />
Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion<br />
37
8.2 Akupunktur<br />
Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten<br />
Festlegen und dokumentieren der Anzahl der verwendeten Akupunkturnadeln<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Hautdesinfektion durch Aufsprühen von.......................... oder mit Tupfer satt<br />
auftragen<br />
Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer<br />
nachwischen)<br />
Verpackung öffnen, einzelne Akupunkturnadel entnehmen und ohne erneuten<br />
Hautkontakt zur Punktionsstelle setzen<br />
Nach Ablauf der vorgesehenen Zeit die Nadeln entfernen<br />
Kontrolle der Anzahl der entfernten Nadeln<br />
Direkte Entsorgung der Nadeln im Kanülenabwurfbehälter<br />
8.3 Baunscheidtieren<br />
Steril verpacktes Einwegmaterial (Baunscheidtkopf u. Einstellring) oder<br />
ordnungsgemäß wideraufbereitetes und steril verpacktes Mehrwegmaterial<br />
vorbereiten<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Sterilen Baunscheidtkopf u. Einstellring der Verpackung entnehmen und am Gerät<br />
anschrauben<br />
Handschuhe anziehen<br />
Hautdesinfektion durch Aufsprühen von.................... .....oder mit Tupfer satt auftragen<br />
Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer nachwischen)<br />
Ausgewählten Bereich mit dem sterilen Baunscheidtkopf skarifizieren<br />
Baunscheidt-Öl auftragen und mit einem Tupfer verreiben<br />
Öl einwirken lassen<br />
Überschuss mit einem Tupfer von der Haut entfernen<br />
Direkte Entsorgung des gebrauchten Einmal-Baunscheidtkopfes im<br />
Kanülenabwurfbehälter, bzw. ordnungsgemäßes Aufbereiten des Mehrwegmaterials<br />
und anschließende Sterilisation mit einem validierten Sterilisationsverfahren<br />
(siehe Instrumentenaufbereitung und Sterilisation)<br />
Ggf. Wundverband<br />
Restmüll verwerfen<br />
Reinigung des Gerätes (siehe Instrumentenaufbereitung)<br />
Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion<br />
8.4 Blutegel<br />
Blutegel werden nur einmal zur Behandlung verwendet, die Charge wird dokumentiert.<br />
Nach Gebrauch werden die Blutegel abgetötet.<br />
Verpacktes Einwegmaterial und Blutegel vorbereiten<br />
(siehe Packungsbeilage Blutegel)<br />
Reinigen der vorgesehenen Ansatzstelle<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Einmalhandschuhe anziehen<br />
Ansetzen der Blutegel<br />
Abwarten bis der Egel abfällt, möglichst nicht künstlich entfernen<br />
Sterile Wundauflage<br />
Wundverband<br />
Restmüll entsorgen<br />
Verwendete Blutegel abtöten und entsorgen, dokumentieren<br />
Hinweis zur Abtötung der Blutegel siehe Packungsbeilage Blutegel<br />
Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion<br />
38
8.5 Cantharidenpflaster<br />
Anlegen des Pflasters:<br />
Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Hautdesinfektion durch Aufsprühen von........ ..................oder mit Tupfer satt<br />
auftragen<br />
Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer<br />
nachwischen)<br />
Verpackung öffnen<br />
Pflaster anlegen<br />
Wundverband<br />
Abnehmen des Pflasters und Wundversorgung:<br />
Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Unsterile Handschuhe anziehen<br />
Wundverband entfernen, ggf. unter Zuhilfenahme von sterilem Instrumentarium<br />
Gebrauchtes Verbandmaterial in geeignete Behältnisse legen<br />
Unsterile Handschuhe ausziehen und verwerfen<br />
Sterile Handschuhe anziehen<br />
Sterile Wundversorgung, ggf. mit sterilem Instrumentarium<br />
Steriler Wundverband<br />
Verbandmaterial geschlossen verwerfen und Restmüll verwerfen<br />
Ggf. Reinigung des gebrauchten Instrumentariums (siehe Instrumentenaufbereitung)<br />
Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion<br />
8.6 Colonhydrotherapie<br />
Gerätespezifische Angaben / Arbeitsabläufe und Reinigungsmaßnahmen müssen<br />
beachtet und in den Arbeitsablauf integriert und entsprechend dokumentiert werden.<br />
Das Gerät ist an einem Wasseranschluss mit freiem Auslauf angeschlossen und wird<br />
ausschließlich so betrieben<br />
Verbrauchsmaterialien, wie Einmal-Applikator und Verbindungsschläuche, werden<br />
nach Gebrauch entsorgt<br />
Ablaufrohr im Gerät wird mit der Desinfektionslösung .............................durchgespült<br />
Oberfläche des Gerätes, einschließlich der Anschlussöffnungen werden desinfiziert<br />
39
8.7 Eigenblutbehandlung, nicht aufbereitet<br />
Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Hautdesinfektion durch Aufsprühen von...................... oder mit Tupfer satt auftragen<br />
Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer<br />
nachwischen)<br />
Verpackung öffnen, Spritze entnehmen<br />
Unsterile Handschuhe anziehen<br />
Blut entnehmen<br />
Verwendete Kanüle in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN Recapping<br />
Neue Kanüle ohne vorhergehenden Konuskontakt auf die Spritze aufsetzen<br />
Wundverband / Pflaster an der Entnahmestelle<br />
Hautdesinfektion durch Aufsprühen von ................. im vorgesehenen<br />
Injektionsbereich<br />
Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer<br />
nachwischen)<br />
Injektion verabreichen<br />
Verwendete Kanüle in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN Recapping<br />
Wundverband / Pflaster<br />
Restmüll verwerfen<br />
Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion<br />
8.8 Infusionen<br />
Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten, Sichtkontrolle des Infusionsbehälters (Risse)<br />
und der Infusionsflüssigkeit (Trübung)<br />
Es kommen nur Infusionssysteme mit Belüftungsventil zur Anwendung<br />
Die Vorbereitung der Infusion erfolgt erst unmittelbar vor der Applikation<br />
Desinfektion des Gummistopfens der Infusionsflasche durch Aufsprühen des<br />
Desinfektionsmittels<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Verpackung öffnen, Material entnehmen<br />
Infusionslösung vorbereiten<br />
Hautdesinfektion durch Aufsprühen von ........................ oder mit Tupfer satt<br />
auftragen<br />
Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer<br />
nachwischen)<br />
Unsterile Handschuhe anziehen<br />
Venenverweilkänüle oder Butterfly legen und fixieren<br />
Infusion verabreichen<br />
Verweilkanüle entfernen<br />
Verwendete Kanüle in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN Recapping<br />
Wundverband / Pflaster<br />
Restmüll verwerfen<br />
Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion<br />
8.9 Injektionen (i.c., s.c., i.m, p.v.)<br />
Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Verpackung öffnen, Spritze entnehmen<br />
Injektionslösung aufziehen<br />
Hautdesinfektion durch Aufsprühen von........ ..............oder mit Tupfer satt auftragen<br />
Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer<br />
nachwischen)<br />
Injektion verabreichen<br />
Verwendete Kanüle in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN Recapping<br />
Restmüll verwerfen<br />
40
8.10 Injektion i.v. und Blutentnahme<br />
Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Verpackung öffnen<br />
Injektion oder Blutabnahme vorbereiten<br />
Hautdesinfektion durch Aufsprühen von........ ..............oder mit Tupfer satt auftragen<br />
Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer<br />
nachwischen)<br />
Unsterile Handschuhe anziehen<br />
Vene punktieren, ggf. Kanüle fixieren<br />
Injektion verabreichen, bzw. Blut entnehmen<br />
Verwendete Kanüle in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN Recapping<br />
Wundverband / Pflaster<br />
Restmüll verwerfen<br />
Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion<br />
8.11 Ozonbehandlung und Hämatogene Oxydations- Therapie (HOT)<br />
Zur Ozonierung von Blut werden ausschließlich Einmalmaterialien verwendet!<br />
Zur Anreicherung des Blutes mit Sauerstoff wird das Blut unter streng aseptischen<br />
Bedingungen in ein steriles Einmalsystem eingefüllt. Das Einmalsystem wird nach jedem<br />
Gebrauch verworfen. Die Geräteoberflächen werden wischdesinfiziert.<br />
Sollte Blut auf Gegenstände (Liege, Boden, Lagerungskissen etc.) getropft sein, werden die<br />
Gegenstände unmittelbar danach mit einer Wisch- und Scheuerdesinfektion gereinigt.<br />
Der zuführende O 2 –Schlauch wird regelmäßig 1 x pro Woche ausgewechselt. Wenn ein<br />
Zurückschlagen des Blutes festgestellt wurde oder nicht sicher auszuschließen ist, wird der<br />
Schlauch nach der Anwendung unmittelbar gewechselt.<br />
Gerätespezifische Angaben / Arbeitsabläufe müssen beachtet und<br />
in den Arbeitsablauf integriert und entsprechend dokumentiert werden<br />
Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Unsterile Handschuhe anziehen<br />
Verpackung öffnen, Material entnehmen<br />
Desinfektion des Gummistopfens der Vacuumflasche durch Aufsprühen eines<br />
Hautdesinfektionsmittels<br />
System zusammenstecken u. zur Blutentnahme vorbereiten<br />
Hautdesinfektion durch Aufsprühen von ....................... oder mit Tupfer satt auftragen<br />
Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (ggf. mit sterilem Tupfer<br />
nachwischen)<br />
Venenverweilkänüle legen und fixieren<br />
Zur Blutentnahme und –Rückführung werden geschlossene Schlauchsysteme<br />
verwendet<br />
Zur Anreicherung des Blutes mit Ozon / Sauerstoff wird das Blut unter streng<br />
aseptischen Bedingungen in ein steriles Einmalsystem eingefüllt<br />
„Spülung“ der Venenverweilkanüle und des Vacuumsystems mit Natriumcitrat<br />
Anreicherung des Blutes, <strong>für</strong> die Entnahme von Sauerstoff/Ozon sind<br />
Einmalbakterienfilter zu verwenden.<br />
System entlüften und Re-Infusion verabreichen<br />
Verweilkanüle entfernen<br />
Verwendete Kanüle in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen, KEIN Recapping<br />
Wundverband / Pflaster<br />
Restmüll verwerfen<br />
Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion<br />
Gerätespezifische Arbeitsanweisungen müssen beachtet werden<br />
41
8.12 Schröpfen unblutig<br />
Die Behandlung mit Schröpfköpfen wird nur auf der gesunden Haut durchgeführt.<br />
Nach der Behandlung wird das Schröpfglas gereinigt und anschließend in Instrumenten-<br />
Desinfektionslösung eingelegt. (Mittel s. Reinigungs- und <strong>Hygieneplan</strong>). Nach Ende der<br />
Einwirkzeit wird der Schröpfkopf mit Wasser aus- und abgespült, getrocknet und<br />
verschlossen gelagert.<br />
Werden Schröpfgläser mit Saugball verwendet, wird dieser Saugball durch mehrmaliges<br />
Einsaugen einer enzymatischen Reinigungslösung gespült und anschließend zur<br />
Neutralisation der Reinigungslösung mehrmals mit Wasser aus- und abgespült.<br />
Anschließend wird der Ball blasenfrei befüllt und in Instrumenten-Desinfektionslösung<br />
eingelegt. Nach Ende der Einwirkzeit wird er mit reichlich Wasser aus- und abgespült,<br />
entleert, getrocknet und anschließend kontaminations-geschützt und trocken gelagert.<br />
Sollten Körperflüssigkeit mit dem Schröpfglas u./o. Saugball in Berührung gekommen<br />
sein, so wird das Schröpfglas zusätzlich sterilisiert und der Saugball entsorgt.<br />
8.13 Schröpfen, blutig<br />
Schröpfschnepper werden in der Praxis nicht angewendet.<br />
Es werden ausschließlich sterile Schröpfgläser und Einmallanzetten verwendet.<br />
Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Hautdesinfektion durch Aufsprühen von........ ............oder mit Tupfer satt auftragen<br />
Einwirkzeit abwarten ( Sek.), trocknen lassen (mit sterilem Tupfer nachwischen)<br />
Verpackung öffnen<br />
Handschuhe anziehen<br />
Ausgewählten Bereich mit der sterilen Einmallanzette skarifizieren<br />
Verwendete Lanzette in geeignetem Abwurfbehälter entsorgen<br />
Sterilen Schröpfkopf der Sterilisier-Verpackung entnehmen und aufsetzen<br />
Bei Therapieende den Schröpfkopf wieder entfernen<br />
Skarifizierten Bereich mit einem sterilen Tupfer abreiben<br />
Wundversorgung<br />
Restmüll verwerfen<br />
Gebrauchte Schröpfköpfe verwerfen, bzw. ordnungsgemäßes Aufbereiten der<br />
Schröpfköpfe und anschließende Sterilisation mit einem validierten<br />
Sterilisationsverfahren (siehe Instrumentenaufbereitung und Sterilisation)<br />
Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion<br />
nach Beendigung der EWZ reinigen, trocknen, pflegen (Instrumentenaufbereitung)<br />
Schröpfköpfe verpackt sterilisieren<br />
42
8.14 Wundverbände / Verbandwechsel<br />
Für Wundverbände und Verbandwechsel ist das Set-System zu bevorzugen, hierbei<br />
sind die <strong>für</strong> einen Verbandwechsel benötigten Materialien und Instrumente<br />
gemeinsam verpackt.<br />
Der Verband sollte unter Zuhilfenahme von Instrumenten gewechselt werden<br />
Es müssen immer Handschuhe getragen werden, ggf. sterile Handschuhe<br />
Verpacktes Einwegmaterial vorbereiten<br />
Hygienische Händedesinfektion<br />
Verpackung des Sets oder sterile Instrumente öffnen<br />
(sterile) Handschuhe anziehen<br />
(steriles) Material der Verpackung entnehmen<br />
(sterile) Wundversorgung, ggf. mit sterilem Instrumentarium<br />
Wunde inspizieren<br />
(sterile) Wundversorgung, ggf. mit sterilem Instrumentarium, evtl. reinigen oder<br />
desinfizieren<br />
Aseptische Wunden von innen nach außen reinigen / desinfizieren<br />
Infizierte Wunden vom Wundrand zur Mitte hin reinigen / desinfizieren<br />
Nach erfolgter Wundreinigung (sterile) Handschuhe wechseln<br />
(steriler) Wundverband<br />
Verbandmaterial geschlossen verwerfen und Restmüll verwerfen<br />
Handschuhe ablegen und hygienische Händedesinfektion<br />
8.15 Versand von Untersuchungsmaterial<br />
Die vom jeweiligen Labor abhängigen Versandbedingungen müssen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Beim Umgang mit Untersuchungsmaterialien werden immer Handschuhe getragen.<br />
Alle mikrobiologischen Probeentnahmen werden nach der Entnahme direkt in die<br />
mitgelieferten Verpackungseinheiten verpackt und <strong>für</strong> den Versand vorbereitet<br />
Desinfektion des Entnahmeröhrchen bei sichtbarer Kontamination u. nach<br />
Kontamination mit potentiell infektiösen Sekreten<br />
Zum Abschluss hygienische Händedesinfektion<br />
Entnahmeröhrchen müssen ordnungsgemäß beschriftet werden und die<br />
Begleitpapiere vollständig ausgefüllt werden<br />
Bis zum Versand/Abholung sind die Probematerialien nach Angaben des Labors zu<br />
lagern<br />
Arbeitsabläufe Stand: 17.07.2009<br />
43
9. Notfallmanagement und Rettungskette<br />
Unter einer Rettungskette versteht man das nahtlose Ineinandergreifen vom Ersthelfer vor<br />
Ort bis zum Eintreffen des Patienten in der Klinik.<br />
Die fünf Glieder der Rettungskette<br />
• Sofortmaßnahmen - Sichern, Elementarmaßnahmen wie HLW, stabile Seitenlage<br />
• Notruf 112 oder 19222 - um professionelle Hilfe anzufordern<br />
• Erste Hilfe - erweiterte lebensrettende Maßnahmen, Wundversorgung<br />
• Rettungsdienst - professionelle Hilfe, Notfalltransport<br />
• Krankenhaus – Notfallstation, Intensivstation, OP, Diagnostik u. Therapie<br />
Quelle: Feuerwehr 48599 Gronau<br />
Wichtige Telefonnummern:<br />
Giftnotruf München: 089 - 19240<br />
Giftnotruf Nürnberg: 0911 – 398 2451<br />
Rettungsdienst: 112 oder 19222<br />
Feuerwehr: 112<br />
Krankenhaus:<br />
___________________<br />
44
10. Dokumentationsbogen Blutegel<br />
Datum u. Art<br />
Datum Lieferant Anzahl Chargennummer Patient Anzahl Komplikationen der<br />
Egel verwendeter Egel Entsorgung<br />
Unterschrift<br />
45