Hygieneplan für Naturheilpraxis
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4: S p e z i e l l e H y g i e n e m a ß n a h m e n<br />
4.1 Schutzmaßnahmen<br />
Berufskleidung:<br />
Grundsätzlich wird das Tragen von Berufsbekleidung (Kleider, Kasacks, Hosen, Kittel), die bei<br />
mindestens 60°C waschbar ist, empfohlen. Falls die Berufskleidung nicht täglich gewechselt<br />
wird, ist eine von der privaten Kleidung getrennte Aufbewahrung sicherzustellen (Schwarz-/<br />
Weißtrennung). Die Wechselintervalle und die Art der Aufbereitung sind im <strong>Hygieneplan</strong><br />
festzulegen<br />
Benutzte Wäsche:<br />
Berufskleidung, textile Auflagen von Untersuchungsliegen o.ä. sind in ausreichend<br />
widerstandsfähigen und dichten Behältern zu sammeln und so zu transportieren, dass<br />
Beschäftigte den Einwirkungen von Krankheitskeimen nicht ausgesetzt sind (z.B.<br />
Textilsäcke mit einer Kettdichte von mind. 220g/m 2 , Kunststoffsack von mind. 0,08mm<br />
Wandstärke).<br />
Die Aufbereitung kann in einer Haushaltswaschmaschine mit einem Programm von<br />
mindestens 60°C vorgenommen werden, <strong>für</strong> kontaminierte Wäsche werden VAH<br />
gelistete desinfizierende Waschverfahren gewählt z.B. Eltra oder Ariel professional, ggf.<br />
kann die Wäsche auch durch eine Wäscherei aufbereitet werden.<br />
Reinwäsche wird kontaminationsgeschützt verpackt in die Praxis transportiert und im<br />
Schrank gelagert<br />
Welche Wäsche anfällt und wie/ wo diese aufbereitet wird, ist im <strong>Hygieneplan</strong> konkret zu<br />
benennen.<br />
Betriebsärztliche Überwachung<br />
Für das medizinische Personal der Praxis muss durch den Betreiber der Praxis die<br />
arbeitsmedizinische Überwachung und die erforderlichen Schutzimpfungen sichergestellt<br />
werden. Die Impfungen müssen den Mitarbeitern kostenlos und auf freiwilliger Basis angeboten<br />
werden.<br />
Schutzhandschuhe:<br />
Dünnwandige und flüssigkeitsdichte Einmaluntersuchungshandschuhe sind <strong>für</strong> Tätigkeiten zu<br />
stellen, bei denen die Hände mit Körperausscheidungen /-flüssigkeiten in Berührung kommen<br />
können. Feste Handschuhe sind beim Umgang mit Desinfektionsmitteln (Ausnahme: Haut- und<br />
Händedesinfektionsmittel) zu verwenden, ggf. flüssigkeitsdichte Fußbekleidung, wenn mit dem<br />
Durchnässen der Schuhe zu rechnen ist.<br />
Tragen von Schutzhandschuhen – wann:<br />
bei invasiven Maßnahmen (Injektionen, Punktionen, etc.),<br />
bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt,<br />
bei möglicher massiver Verunreinigung mit Se- und Exkreten, Körperausscheidungen.<br />
Tragen von sterilen Schutzhandschuhen – wann:<br />
sterile Handschuhe bei Gelenkspunktionen, Eingriffen<br />
sterile Handschuhe bei Verbandwechseln, Legen von Blasenkathetern<br />
Es ist zu beachten, dass nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe eine hygienische<br />
Händedesinfektion durchzuführen ist.<br />
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