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Hygieneplan für Naturheilpraxis

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4: S p e z i e l l e H y g i e n e m a ß n a h m e n<br />

4.1 Schutzmaßnahmen<br />

Berufskleidung:<br />

Grundsätzlich wird das Tragen von Berufsbekleidung (Kleider, Kasacks, Hosen, Kittel), die bei<br />

mindestens 60°C waschbar ist, empfohlen. Falls die Berufskleidung nicht täglich gewechselt<br />

wird, ist eine von der privaten Kleidung getrennte Aufbewahrung sicherzustellen (Schwarz-/<br />

Weißtrennung). Die Wechselintervalle und die Art der Aufbereitung sind im <strong>Hygieneplan</strong><br />

festzulegen<br />

Benutzte Wäsche:<br />

Berufskleidung, textile Auflagen von Untersuchungsliegen o.ä. sind in ausreichend<br />

widerstandsfähigen und dichten Behältern zu sammeln und so zu transportieren, dass<br />

Beschäftigte den Einwirkungen von Krankheitskeimen nicht ausgesetzt sind (z.B.<br />

Textilsäcke mit einer Kettdichte von mind. 220g/m 2 , Kunststoffsack von mind. 0,08mm<br />

Wandstärke).<br />

Die Aufbereitung kann in einer Haushaltswaschmaschine mit einem Programm von<br />

mindestens 60°C vorgenommen werden, <strong>für</strong> kontaminierte Wäsche werden VAH<br />

gelistete desinfizierende Waschverfahren gewählt z.B. Eltra oder Ariel professional, ggf.<br />

kann die Wäsche auch durch eine Wäscherei aufbereitet werden.<br />

Reinwäsche wird kontaminationsgeschützt verpackt in die Praxis transportiert und im<br />

Schrank gelagert<br />

Welche Wäsche anfällt und wie/ wo diese aufbereitet wird, ist im <strong>Hygieneplan</strong> konkret zu<br />

benennen.<br />

Betriebsärztliche Überwachung<br />

Für das medizinische Personal der Praxis muss durch den Betreiber der Praxis die<br />

arbeitsmedizinische Überwachung und die erforderlichen Schutzimpfungen sichergestellt<br />

werden. Die Impfungen müssen den Mitarbeitern kostenlos und auf freiwilliger Basis angeboten<br />

werden.<br />

Schutzhandschuhe:<br />

Dünnwandige und flüssigkeitsdichte Einmaluntersuchungshandschuhe sind <strong>für</strong> Tätigkeiten zu<br />

stellen, bei denen die Hände mit Körperausscheidungen /-flüssigkeiten in Berührung kommen<br />

können. Feste Handschuhe sind beim Umgang mit Desinfektionsmitteln (Ausnahme: Haut- und<br />

Händedesinfektionsmittel) zu verwenden, ggf. flüssigkeitsdichte Fußbekleidung, wenn mit dem<br />

Durchnässen der Schuhe zu rechnen ist.<br />

Tragen von Schutzhandschuhen – wann:<br />

bei invasiven Maßnahmen (Injektionen, Punktionen, etc.),<br />

bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt,<br />

bei möglicher massiver Verunreinigung mit Se- und Exkreten, Körperausscheidungen.<br />

Tragen von sterilen Schutzhandschuhen – wann:<br />

sterile Handschuhe bei Gelenkspunktionen, Eingriffen<br />

sterile Handschuhe bei Verbandwechseln, Legen von Blasenkathetern<br />

Es ist zu beachten, dass nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe eine hygienische<br />

Händedesinfektion durchzuführen ist.<br />

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