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Hygieneplan für Naturheilpraxis

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5: V e r - u n d E n t s o r g u n g s r e g e l u n g e n<br />

5.1 Praxiswäscheversorgung<br />

Berufskleidung, textile Auflagen von Untersuchungsliegen o.ä. sind in ausreichend<br />

widerstandsfähigen und dichten Behältern zu sammeln und so zu transportieren, dass<br />

Beschäftigte den Einwirkungen von Krankheitskeimen nicht ausgesetzt sind (z. B.<br />

Textilsäcke mit einer Kettdichte von mind. 220g/m 2 , Kunststoffsack von mind. 0,08mm<br />

Wandstärke).<br />

Die Aufbereitung kann in einer Haushaltswaschmaschine mit einem Programm von<br />

mindestens 60°C. vorgenommen werden, <strong>für</strong> kontaminierte Wäsche werden<br />

desinfizierende Waschverfahren gewählt mit z.B. Eltra oder Ariel professional, ggf. kann<br />

die Wäsche auch durch eine Wäscherei aufbereitet werden.<br />

Reinwäsche wird kontaminationsgeschützt verpackt in die Praxis transportiert und im<br />

Schrank gelagert<br />

5.2 Abfallentsorgung<br />

Die größte Verletzungsgefahr geht vom Zurückstecken benutzter Kanülen in ihre Schutzhüllen<br />

(Recapping) aus, weshalb dies in jedem Fall unterbleiben muss. Die Entsorgung spitzer und<br />

scharfer Gegenstände soll direkt am Abfallort in bruchfeste und durchstichsichere Behälter<br />

erfolgen.<br />

Der Unternehmer hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass Abfälle so eingesammelt und befördert werden,<br />

dass Personen vor Schnitt- und Stichverletzungen sowie Kontakt mit Krankheitserregern<br />

geschützt sind (z. B. flüssige Abfälle nicht in Abfallsäcken sammeln). Es sind geeignete<br />

technische Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen z. B. fahrbare Müllsackständer.<br />

Abfall ist aus Behandlungs- und Untersuchungsräumen unmittelbar in ausreichend<br />

widerstandsfähigen, dichten und erforderlichenfalls feuchtigkeitsbeständigen Einwegbehältnissen<br />

zu sammeln. Diese sind vor dem Transport zu schließen.<br />

Hinsichtlich der möglichen Abfallarten und deren Entsorgung verweisen wir auf das Merkblatt<br />

„Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ (siehe Anlage). In Ihrem <strong>Hygieneplan</strong> ist<br />

die Entsorgung der bei Ihnen anfallenden Abfälle konkret festzulegen.<br />

Hygienisch-mikrobiologische/ -physikalische Routineuntersuchungen<br />

Aufbereitungsverfahren in nachfolgend aufgeführten Geräten/Anlagen sind zu validieren und<br />

routinemäßig mikrobiologisch zu überprüfen, dies ist zu dokumentieren:<br />

Sterilisatoren vor Erstinbetriebnahme, nach größeren Reparaturen, halbjährlich bzw.<br />

nach 400 Chargen<br />

Reinigungs-/Desinfektionsgeräte zur maschinellen Aufbereitung von<br />

Medizinprodukten halbjährlich<br />

Unabhängig davon sind alle medizinischen Geräte einer regelmäßigen technischen Wartung<br />

gemäß Herstellervorgaben zu unterziehen.<br />

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